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Praxistagung Geldwäsche 2012

Ziel der Fachtagung

Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention ist in weiten Teilen Ende des letzten Jahres in Kraft getreten, einige wesentliche Teile zum 1. März 2012. Die DK-Auslegungs- und Anwendungshinweise zur Verhinderung von  Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und „sonstigen strafbaren Handlungen“
sind veröffentlicht. Die ersten Prüfungen nach den neuen Regelungen haben stattgefunden. Alles in allem wird es nicht weniger, was die Aufsicht von Ihnen verlangt!
Im Rahmen dieser Tagung erhalten Sie Lösungsmöglichkeiten, wie Sie die vorgegebenen gesetzlichen Rahmen ausfüllen. Sie erarbeiten konkrete Umsetzungshinweise und können so, zugeschnitten auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Instituts, die richtigen Maßnahmen festlegen.

Diese Veranstaltung „lebt“ vom Gedankenaustausch und den Beiträgen sowohl der Redner als auch der Teilnehmer. Diskutieren Sie mit Experten über neueste Änderungen und bearbeiten Sie aktuelle Brennpunkte. Professionalisieren und optimieren Sie Ihre Arbeit, auch indem Sie hören, wie andere ähnliche
Fragestellungen lösen. Durch den umfassenden Know-how-Transfer bleiben Sie auf dem aktuellen Stand. 

Wissenstransfer ist das Eine – mit der Abendveranstaltung haben Sie auch die Möglichkeit zum Austausch mit Kollegen. Hier können Sie wichtige neue Kontakte knüpfen... und alte pflegen.

 

Ihr Fachprogramm im Überblick

Donnerstag, 28. Juni 2012

ab 8:30 Uhr Registrierung, Ausgabe der Tagungsunterlagen und Kaffee

9:00 Uhr Eröffnung der Tagung
Tagungsleiter: Alexander Freiherr von Hardenberg

9:15 Uhr
Ausgewählte aktuelle aufsichtsrechtliche Anforderungen
Hans-Martin Lang

  •  Wichtige umzusetzende Punkte: Neue Anforderungen bzgl. Bareinzahlungen, PeP, E-Geld; Anforderungen bei wirtschaftlich Berechtigten, Einzelfallprüfung im Zusammenhang mit vereinfachten Sorgfaltspflichten, Zweifelhafte oder ungewöhnliche Sachverhalte, Ausgestaltung der Position des Geldwäschebeauftragten, Abbruch von Geschäftsbeziehungen/Verdachtsmeldungen nach § 11 Abs. 1 Satz 2 GwG
  • Anforderungen an die Ausgestaltung der Prüfungsberichte
  • Aufsichtsrecht vs. Datenschutz
  • Bestehende geldwäscherechtliche Anforderungen und neue FATF-Standards

11:00 Uhr Kaffeepause

11:30 Uhr
Die neuen Auslegungs- und Anwendungshinweise der DK
Dr. Gernot Rößler

12:30 Uhr Gemeinsames Mittagessen

13:30 Uhr
Diskussion und Fragen aus dem Auditorium

15:00 Uhr
Brennpunkte: Handlungsempfehlungen aus der Praxis
Achim Diergarten

  • Änderungen bei den PePs/Neuregelungen beim „wirtschaftlich Berechtigten“/Geänderte Identifizierungs- und Aufzeichnungspflichten in der Praxis

16:00 Uhr Kaffeepause

16:30 Uhr
Logidarstellung und aktuelle Entwicklungen
Dr. Michael Dewald

17:15 Uhr Pause und Übergang zur Abendveranstaltung

19:00 Uhr
Aktuelle Regulierungsvorhaben – weitere Reformbestrebungen und
aktueller Status Quo 
Ministerialrat Michael Findeisen (angefragt)

 

Freitag, 29. Juni 2012

9:00 Uhr
Der Geldwäschebeauftragte
Bernd Vollrath
Künftige Anforderungen an den Geldwäschebeauftragten –
ein Paradigmenwechsel?!? Verdachtsprüfer oder Manager
von Risiken aus kriminellen Handlungen.

  • Überblick über die Aufgaben, was steckt wirklich dahinter, was kommt auf uns zu? Überzeugung von Vorständen/Geschäftsführern hinsichtlich der tatsächlichen und aufsichtsrechtlichen Bedeutung des Themas AML/Fraud Prevention. Kreativität in der Umsetzung der Anforderungen, Transparenz und effektive Kommunikation, Umgang mit Restriktionen


9:45 Uhr
Praxisberichte: Zentrale Stelle in der Praxis 
Uta Zentes, Willy Axer und N.N.
anschließende Fragerunde

11:00 Uhr Kaffeepause

11:30 Uhr
Prüfungen im Wandel – Erfahrungen aus der aktuellen Prüfungsrunde
Hans Struwe

  • Die Welt hat sich verändert, bisherige Berichterstattung über Prüfungen unzureichend, kritische Diskussionen zu erwarten
  • Verbindliche BaFin-Checkliste nach PrüfbV, Bewertung der getroffenen Feststellungen für 45/49 Prüfungsgebiete (F0-F5)
  • F1-Bewertungen werden von der BaFin als Regeleinstufung erwartet, auch bei Auslagerungen ist BaFin-Fragebogen anzuwenden
  • Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Anforderungen
  • Ausblick

12:30 Uhr
Anforderungen an die GFA 2012
Tim Mellage

  • Welche Auswirkungen haben die letzten gesetzlichen Änderungen (§ 25c KWG, BaFin RS 7/2011, GwOptG) auf die Aktualisierung der Gefährdungsanalyse?
  • Ist das BaFin RS 8/2005 noch aktuell?
  • Wie sehen die Anforderungen an die Erstellung einer einheitlichen Gefährdungsanalyse derzeit aus?
  • Wie können die Anforderungen für die Geldwäsche- und Betrugs-GFA angemessen umgesetzt werden?

 13:15 Uhr
Zusammenfassung der beiden Tage

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr! 

 

Tagungsleitung

Alexander Freiherr von Hardenberg
Director, Deputy Group Anti-Money Laundering Officer, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main

Unsere Experten

Achim Diergarten
Rechtsanwalt, Leiter des juristischen Bereichs Stadtsparkasse München, Betreiber der Homepage anti-geldwaesche.de

Hans-Martin Lang
Referatsleiter Grundsatz-, Rechts- und Internationale Fragen, Abteilung Geldwäscheprävention, BaFin, Bonn

Tim Mellage
Business Unit Legal and Compliance, Unit Compliance, WestLG AG, Düsseldorf



Dr. Gernot Rößler
Rechtsanwalt, Referat Geldwäschebekämpfung, Geschäftsbereich Recht, Bundesverband Deutscher Banken, Berlin

Hans Struwe
WP, StB, Partner im Bereich Financial Services, PricewaterhouseCoopers AG,
Frankfurt am Main

Bernd Vollrath
Senior Counsel/Internal Business Coach, Santander Consumer Holding GmbH,
Bereich TORM & Financial Crime, Mönchengladbach



Uta Zentes
Rechtsanwältin, LL.M., Abteilungsleitung Financial Crime Office Commerzbank AG, Frankfurt am Main

Willy Axer
Bereichsdirektor Prävention, Kreissparkasse Köln, Köln

Dr. Michael Dewald
Leiter des Bereichs Geldwäschebekämpfung im Bundeskriminalamt sowie Leiter FIU Deutschland

 

Informationen zu den Inhalten des Programms finden Sie im Prospekt 
Geldwäschebekämpfung
 

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