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Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten

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ESUG - Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Inhalt des Gesetzentwurfes sind mehrere Reformvorhaben des Insolvenzrechts. Ziel ist eine Erleichterung der Sanierung von Unternehmen.
Folgende Maßnahmen sollen dazu beitragen:

  • Erleichterung der Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen
  • Arbeitsplatzerhalt durch bessere Sanierungschancen
  • Gläubigereinfluss auf die Insolvenzverwalterauswahl
  • Das Insolvenzplanverfahren soll ausgebaut und gestrafft werden
  • Eingenverwaltung soll vereinfacht werden
  • Zuständigkeit der Insolvenzgerichte soll konzentriert werden