24.09.10 00:09 Alter: -21 Tage
Gewerblicher Rechtsschutz > Design / Geschmacksmusterrecht
Hamburg, 24.09.2010
Die einstweilige Verfügung
im Gewerblichen Rechtsschutz
- Taktik und Überlegungen im Vorfeld
- Abmahnung und Unterlassungserklärung, unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
- Antragsfassung und Glaubhaftmachung
- Dringlichkeit, Streitgegenstand, Streitwert und Rechtskraft
- Maßnahmen der Parteien nach Erlass
- Neue Entwicklungen im Störerrecht, Kerntheorie
Unsere Referenten:
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Dr. Helmut Lieber
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Vorsitzender Richter a.D.
am Landgericht München I
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Axel Zimmermann
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Rechtsanwalt, Partner, Heisse Kursawe Eversheds, München
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Seminar 1009122
Termin: 24.09.2010
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Ihr Ansprechpartner
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Sabine Blanke
RAin, Konferenzmanagerin
E-Mail
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Tagungsort:
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Hamburg
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Renaissance Hotel
Große Bleichen 20354 Hamburg
Tel. +49 40 34918-0 Fax +49 40 34918-969
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Preis: 830,- EUR zzgl. MwSt.
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Weitere Informationen
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Ziele der Veranstaltung
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Gerade bei der Verletzung von Markenrechten oder wettbewerbsrechtlichen Positionen ist die einstweilige Verfügung von großer Bedeutung. Zum einen entscheiden die Gerichte in diesen Rechtsbereichen sehr zügig; zum anderen ist die Gefahr des Schadens sehr hoch. Fehler in der Antragsfassung können zudem weitere Kosten nach sich ziehen, die oftmals erheblich sind.
Das Seminar behandelt alle in der Praxis relevanten Fragen der einstweiligen Verfügung speziell für das Marken- und Wettbewerbsrecht. Die Referenten berichten aus Ihrer langjährigen Erfahrung und geben Ihnen zahlreiche Praxistipps, die Sie unmittelbar in Ihrer täglichen Arbeit umsetzen können.
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- Fortbildungsnachweis
- Wir empfehlen den Lehrgang als Pflichtfortbildung nach § 15 FAO. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, das diesen Erfordernissen entspricht.
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