14.04.10 00:09 Alter: -33 Tage
Banken > Geldwäsche / Compliance
Frankfurt, 14.04.2010
Mitarbeiterüberwachung 2010
Was ist jetzt überhaupt noch zulässig?
- Auswirkungen der BDSG-Novelle auf repressive & präventive Kontrollbefugnisse
- Überprüfungen ohne Verdacht: Ist das möglich?
- Monitoring & Screening von Konten, Krankendaten etc.
- Ehrlichkeitskontrollen: Der Arbeitgeber als "Fallensteller"?
- Die Zusammenarbeit mit Revision, Unternehmenssicherheit und Betriebsrat professionell gestalten
Unsere Referenten:
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Dr. Rainer Buchert
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Ombudsmann gegen Korruption,
Kriminaldirektor des BKA Wiesbaden
a. D., Rechtsanwalt,
Frankfurt
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Dr. Sascha Grosjean
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Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Partner der Sozietät Taylor Wessing,
Düsseldorf
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Seminar 1004471
Termin: 14.04.2010
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Ihr Ansprechpartner
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Susanne Simon
Konferenzmanagerin Personal
E-Mail
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Tagungsort:
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Frankfurt
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Steigenberger Airport Hotel
Unterschweinstiege 16 60549 Frankfurt
Tel. +49 69 6975-0 Fax +49 69 6975-2505
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Preis: 845,- EUR zzgl. MwSt.
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Weitere Informationen
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Ziele der Veranstaltung
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"Ein Unternehmen wie die Bahn ist natürlich gefährdet, Opfer von Korruption zu werden, denn es vergibt viele Aufträge. Deshalb sehe ich durchaus ein berechtigtes Interesse, Mitarbeiter auf Auffälligkeiten hin zu überprüfen", so Jobst- Hubertus Bauer, ein prominenter Arbeitsrechtsexperte, im Rahmen der
Datenaffäre der Deutschen Bahn.
Der Gesetzgeber hat nun ein neues, schärferes Datenschutzrecht geschaffen, worauf sich Unternehmen neu einstellen müssen.
In diesem Seminar erfahren Sie, wo die Grenzen und Möglichkeiten einer effektiven Mitarbeiterüberwachung liegen und wie Sie geschickt Fallstricke umgehen. So bleibt auch nach neuem Recht eine umfassende Korruptionsbekämpfung
gewährleistet.
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Auch als Inhouse-Seminar!
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