Behörden- und Kommunenrabatt
Unmittelbare Bundes- und Landesbehörden sowie Kommunen und Landkreise erhalten einen Nachlass auf die o. g.
Gebühr von € 200,-, wenn hierauf bei der
Anmeldung hingewiesen wird. Eine nachträgliche
Berücksichtigung ist leider nicht möglich.
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