Krise & Chance April 2022

War die erste Sanierung nicht nachhaltig, muss ein Unternehmen oft erneut den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Die Folge ist eine Zweitinsolvenz. Auf diesen besonderen Verfahren liegt der Fokus der Untersuchung zur Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen. Die Kernerkenntnis ist, dass mit dem Blick auf die untersuchten Zweitinsolvenzen ESUG-Verfahren bei der Nachhaltigkeit der Sanierung nicht per se besser abschneiden als Regelinsolvenzverfahren. „Das bedeutet, dass sowohl Regelinsolvenzverfahren als auch ESUG-Verfahren für erfolgreiche und nachhaltige Sanierungen stehen“, sagt Dr. Jürgen Erbe von Schultze & Braun, der an der Untersuchung mitgearbeitet und bereits eine Vielzahl an Unternehmen bei ihren Sanierungen begleitet hat. „Unsere Untersuchung zeigt klar: Die passende Sanierungsform sollte immer individuell geprüft werden – besonders mit dem Blick auf die Nachhaltigkeit der Sanierung.“ Alle Erkenntnisse, das Design, die Definition einer Zweitinsolvenz und die Datenbasis der Untersuchung sind auf www.nachhaltige-unternehmenssanierung.de dargestellt. Corona-Auswirkungen und Zweitabwicklung oder -sanierung „Mit der Untersuchung wollen wir einen Beitrag zur Qualität und Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen leisten. Deshalb sind wir der Frage, wie erfolgreich und nachhaltig Sanierungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, einer Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens sind, umfassend nachgegangen“, sagt Erbe. „Neben dem ESUG-Schwerpunkt haben wir auch untersucht, inwieweit die Auswirkungen der Corona-Pandemie für sanierte Unternehmen zu einem volatileren Umfeld geführt haben und ob Zweitinsolvenzen häufiger zu Zweitabwicklungen oder Zweitsanierungen führen.“ Die Pandemie hat für sanierte Unternehmen nicht zu einem grundsätzlich volatileren Umfeld T i t e l

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5MzU=