Krise Chance präsentiert von April 2022 Neues zu Restrukturierung und Insolvenz Wie erfolgreich und nachhaltig Unternehmenssanierungen sind Untersuchung von Schultze & Braun mit ESUG-Schwerpunkt
Mitten in der Krise Energiekonzerne, Stadtwerke und die Transportbranche sind bereits durch stark steigende Preisen belastet und warnen vor einer Zunahme der Insolvenzen. Die finanzielle Belastungsgrenze vieler Unternehmen sei erreicht. Die gegen Russland verhängten Sanktionen setzen auch die Pipeline Nordstream 2 AG unter Druck. Die Schweizer Betreibergesellschaft hat massive Zahlungsschwierigkeiten und Mitarbeiter wurden entlassen. Die Bundesregierung arbeitet an Wirtschaftshilfen, für Firmen, die durch die Russland-Sanktionen in ihrer Existenz gefährdet sind. Lesen Sie hierzu das Interview „Risiken auf vielen Ebenen“ zum Thema UkraineKonflikt mit unserem Experten Stefan Ludwig. Ticker
Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin! Diese Gesänge stimmen demnächst wieder Fußball-Fans an, wenn es um den Einzug in das Finale des DFB-Pokals im Berliner Olympiastadion geht. Sie könnten aber durchaus auch von Restrukturierung- und Sanierungsexperten kommen – findet bald doch der inzwischen bereits 19. Deutsche Insolvenzrechtstag in der deutschen Hauptstadt statt. Grund genug also, Berlin zum Schwerpunkt dieser Ausgabe von Krise & Chance zu machen. Berlin ist nicht nur Hauptstadt, sondern auch das politische Zentrum Deutschlands. Vor zehn Jahren hat das ESUG das Insolvenzrecht grundlegend verändert. Anlässlich dieses besonderen Jubiläums haben wir eine Untersuchung zur Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen gemacht, bei der Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren einen Schwerpunkt bilden. Die Erkenntnisse ordnen wir in unserem Titelbeitrag ein. Berlin ist weithin als die Start-up-Metropole Deutschlands bekannt. Wenn diese jungen Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise geraten, ist es wichtig, Restrukturierungs-Experten zu Rate zu ziehen, die das Geschäft und die Herausforderungen von Start-ups kennen. Denn sie sind besonders abhängig von Finanzierern. Wir erläutern, was Start-ups machen können, wenn sich eine Krise abzeichnet. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat neben den tragischen und schrecklichen Auswirkungen für die Menschen in der Ukraine aufgrund der engen Verbindungen gerade der ostdeutschen Wirtschaft auch große wirtschaftliche Auswirkungen, deren Folgen noch nicht komplett absehbar sind. Im Interview erläutert der Leiter unserer Berliner Niederlassung, warum sich deutsche Unternehmen auf Worstcase-Situationen vorbereiten und früh handeln sollten. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre! Ihr Tobias Hirte e d i t o r i a l
Der Technologievorreiter im Bereich der hochwärmeleitfähigen Polyurethan-Vergussmassen und -Pasten Copaltec ist gerettet. Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Haffa hat eine Fortführungslösung für das 2012 gegründete Unternehmen gefunden. Es wird von der Kisling Gruppe übernommen und unter dem Namen Kisling Deutschland GmbH weitergeführt. Der Standort in Böblingen sowie die 20 Arbeitsplätze bleiben erhalten. Das EdTech Charly ist insolvent. Das StudentenStartup aus Berlin wurde 2016 unter dem Namen PrintPeter gegründet und wandelte sich zum Studi-Vermarkter. Nun will sich das EdTech in eigener Regie sanieren. Der Geschäftsbetrieb läuft nach Angaben des Unternehmens uneingeschränkt weiter. Mehr zu Sanierungen von Start-ups in unserem Thema „Mit dem Start-up durch die Krise“. Foto: www.copaltec.de Start-up in der Krise Foto: www.charly.education Unter neuem Namen Ticker
Die Wieland Anlagen- und Apparatebau GmbH aus Epfenbach (Rhein-Neckar-Kreis) hat Anfang Dezember 2021 Insolvenzantrag stellen müssen. Nun ist die Sanierung erfolgreich abgeschlossen. Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Erbe hat einen Investor gefunden. Die MEEH Pulverbeschichtungs- und Staubfilteranlagen GmbH aus Wimsheim übernimmt den Geschäftsbetrieb am Standort in Epfenbach. Die rund 30 Arbeitsplätze bleiben bestehen. Rettung mit Übernahme Foto: www.wieland-apparatebau.de
10 Jahre ESUG – anlässlich dieses besonderen Jubiläums legt Schultze & Braun die erste Untersuchung ihrer Art zur Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen vor. Wie erfolgreich Unternehmenssa T i t e l
Die sogenannten ESUG-Verfahren (Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren) bilden dabei einen Schwerpunkt. und nachhaltig anierungen sind
War die erste Sanierung nicht nachhaltig, muss ein Unternehmen oft erneut den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Die Folge ist eine Zweitinsolvenz. Auf diesen besonderen Verfahren liegt der Fokus der Untersuchung zur Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen. Die Kernerkenntnis ist, dass mit dem Blick auf die untersuchten Zweitinsolvenzen ESUG-Verfahren bei der Nachhaltigkeit der Sanierung nicht per se besser abschneiden als Regelinsolvenzverfahren. „Das bedeutet, dass sowohl Regelinsolvenzverfahren als auch ESUG-Verfahren für erfolgreiche und nachhaltige Sanierungen stehen“, sagt Dr. Jürgen Erbe von Schultze & Braun, der an der Untersuchung mitgearbeitet und bereits eine Vielzahl an Unternehmen bei ihren Sanierungen begleitet hat. „Unsere Untersuchung zeigt klar: Die passende Sanierungsform sollte immer individuell geprüft werden – besonders mit dem Blick auf die Nachhaltigkeit der Sanierung.“ Alle Erkenntnisse, das Design, die Definition einer Zweitinsolvenz und die Datenbasis der Untersuchung sind auf www.nachhaltige-unternehmenssanierung.de dargestellt. Corona-Auswirkungen und Zweitabwicklung oder -sanierung „Mit der Untersuchung wollen wir einen Beitrag zur Qualität und Nachhaltigkeit von Unternehmenssanierungen leisten. Deshalb sind wir der Frage, wie erfolgreich und nachhaltig Sanierungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, einer Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens sind, umfassend nachgegangen“, sagt Erbe. „Neben dem ESUG-Schwerpunkt haben wir auch untersucht, inwieweit die Auswirkungen der Corona-Pandemie für sanierte Unternehmen zu einem volatileren Umfeld geführt haben und ob Zweitinsolvenzen häufiger zu Zweitabwicklungen oder Zweitsanierungen führen.“ Die Pandemie hat für sanierte Unternehmen nicht zu einem grundsätzlich volatileren Umfeld T i t e l
geführt. Vielmehr wurde im ersten „Corona-Jahr“ 2020 eine „Zweitinsolvenzen-Welle“ gebrochen, die sich seit 2017 aufgebaut hatte. Allerdings zeigt die Untersuchung auch Anhaltspunkte für einen erneuten Anstieg der Zweitinsolvenzen. Anfangsjahre des ESUG „Den Anstieg der Zweitinsolvenzen zwischen 2017 und 2019 haben wir uns gesondert angeschaut“, sagt Erbe. „Die Mehrzahl der 76 Zweitinsolvenzen in diesem Zeitraum liegt zwischen zwei und fünf Jahren zurück – also auch in den ,Anfangsjahren’ des ESUG. Die Auswertungen der einzelnen Jahre 2017, 2018 und 2019 lassen aber keinen Rückschluss darauf zu, dass in den ersten ESUG-Jahren die Grundlage für die Zweitinsolvenzen-Welle gelegt wurde.“ Zeithorizont von fünf Jahren mit großer Bedeutung Eine weitere wichtige Erkenntnis der Untersuchung ist, dass der überwiegende Anteil der identifizierten Zweitinsolvenzen innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Erstinsolvenz erfolgt ist. „Die untersuchten Zweitinsolvenzen zeigen, dass in der Regel nach fünf Jahren die Ursachen überwunden sind, die zur Erstinsolvenz geführt haben“, sagt Erbe. „Natürlich ist ein Blick in die wirtschaftliche Zukunft über mehrere Jahre nur bedingt möglich. Gleichwohl belegt unsere Untersuchung, welche große Bedeutung der Zeithorizont von fünf Jahren bei der Sanierung eines Unternehmens hat.“ Das unterstreicht auch eine weitere Erkenntnis der Untersuchung: Unternehmen, die innerhalb von fünf Jahren nach der Erstinsolvenz erneut einen Insolvenzantrag stellen müssen, werden fast 1,5-mal häufiger abgewickelt als saniert. Dies zeigt, wie wichtig es ist, in einer Sanierung immer auch die operativen Ursachen anzugehen, die zur Insolvenz geführt haben.
Thema Junge, frisch gegründete Unternehmen starten ihre Firmengeschichte häufig mit großen Ambitionen und einer besonderen Gründeridee. Manche finden sich jedoch schnell auf dem harten Boden der Tatsachen wieder. In solchen Fällen ist es gut, einen Experten zu Rate ziehen zu können, der sich mit Start-Ups und ihren Besonderheiten auskennt. „Von Mittelständlern, Betrieben oder Konzernen unterscheiden sich Start-ups in einem entscheidenden Punkt besonders stark“, weiß Stefan Ludwig von Schultze & Braun, der die Berliner Niederlassung der Kanzlei leitet und bereits mehrere Start-ups durch Krisensituationen begleitet hat. „Als junge Unternehmen sind sie von ihren Finanzierern weitaus stärker abhängig und haben häufig keine Finanzpolster, wenn sie in eine finanzielle Schieflage geraten.“ Dieses mangelnde Mit dem Start-up durch die Krise
Eigenkapital kann bei jeder negativ verlaufenden Finanzierungsrunde kurzfristig dazu führen, dass ein Start-up seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. „Daher sollten sich Geschäftsleiter frühzeitig mit den möglichen Konsequenzen auseinandersetzen und dabei die rechtlichen Fristen im Blick haben – auch, um sich vor einer persönlichen Haftung zu schützen“, rät Ludwig. Bei einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit bleiben drei Wochen, um diese zu beseitigen, bei einer Überschuldung räumt der Gesetzgeber den Unternehmen dafür sechs Wochen ein. Diese Zeit gilt es nach Ansicht von Ludwig sinnvoll zu nutzen: „Entscheider sollten überprüfen, ob sich die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit mit den vorhandenen Instrumenten abwenden lässt und dafür alles Notwendige in die Wege leiten. Ergibt ihre Analyse, dass dies nicht mehr möglich ist, bleibt nur eine Möglichkeit: der Insolvenzantrag.“ Verschiedene Möglichkeiten Damit muss die Story des Start-Ups aber nicht in einer Abwicklung enden, vielmehr gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Unternehmen auch im Rahmen einer Insolvenz zu sanieren. Bei der übertragenen Sanierung etwa werden die wesentlichen (materiellen und immateriellen) Vermögenswerte des Unternehmens auf eine neue schuldenfreie Gesellschaft (Rechtsträger) – ein neues Unternehmen – übertragen. Diese Auffanggesellschaft erwirbt dann vom Insolvenzverwalter alle Vermögenswerte, während die Schulden beim alten Unternehmen bleiben. Mit dem erzielten Kaufpreis für die Vermögenswerte werden dann die Gläubiger befriedigt. „Der große Vorteil an der übertragenen Sanierung ist, dass das Unternehmen, seine Geschäftsidee und sein Vorhaben damit in einem neuen Rechtsträger bestehen bleiben und das Start-up somit weiterlebt“, sagt Ludwig. Die Alternative ist der Insolvenzplan. „Hierbei saniert sich das Unternehmen aus sich selbst heraus, während der Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten bleibt“, erklärt Ludwig. Im laufenden Insolvenzverfahren verhandelt die Geschäftsleitung unter Beteiligung des Insolvenzverwalters einen Vergleich mit den Gläubigern (der Plan), der meist einen Teilverzicht vorsieht – mitunter unter Einbindung von Drittmitteln. Der Vorteil: Beim Insolvenzplan bleibt die Gesellschaft erhalten und auch die Gesellschaftsanteile bleiben potentiell werthaltig. Dass sie von einer solchen Sanierung ebenfalls profitieren ist wiederum grundsätzlich ein Anreiz für die Gesellschafter, dieses Verfahren anzugehen und zu unterstützen. „Die meisten Start-ups haben jedoch nicht die Liquidität, um in dieser Zeit einen normalen Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können. Deshalb ist für die meisten Start-ups in der Praxis die übertragene Sanierung das Instrument der ersten Wahl“, berichtet Ludwig. Fakt ist jedoch: Eine Krise nach der Firmengründung muss jedenfalls nicht das Ende eines Unternehmens sein.
Thema Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine betrifft die deutsche Wirtschaft direkt und indirekt – auch wenn noch nicht komplett absehbar ist, wie umfangreich die Auswirkungen des Krieges selbst und seiner Folgen letztlich sein werden. Im Interview erläutert Stefan Ludwig von Schultze & Braun, wie Unternehmen sich auf Worst-case-Situationen vorbereiten können, und er gibt einen Überblick über mögliche Maßnahmen, die in solchen Situationen genutzt werden können. Herr Ludwig, wie sehen die Auswirkungen des Krieges auf deutsche Unternehmen aus? Deutschland ist ein Exportland. Wenn Märkte wegfallen, entweder durch den Krieg in der Ukraine oder durch Sanktionen gegen Russland, dann heißt das für die Unternehmen in Deutschland, dass Kundenbeziehungen wegbrechen. Oder, dass ihre Mitarbeiter und Produktionsstandorte oder Standorte von Zulieferern gefährdet sind und dadurch Lieferketten gestört werden. Das kann zu erheblichen Umsatzeinbrüchen führen. Welche Unternehmen werden betroffen sein? Der Konflikt wird viele Unternehmen betreffen und nicht nur einzelne Branchen, weil es aufgrund der Abhängigkeit der Bundesrepublik – besonders von Russland, was die Energiekosten betrifft – natürlich breitflächig zu erheblichen Preissteigerungen kommen wird. Das wird dann nicht nur das produzierende Gewerbe betreffen, sondern im Prinzip alle Industrie- und Dienstleistungsbereiche. Indirekt werden auch Zeitarbeitsunternehmen betroffen sein – etwa durch Produktionsstopps und natürlich auch die Verbraucher. Wie kann man als Unternehmen vorsorgen? Staatliche Hilfen, vergleichbar mit denen in der Corona-Pandemie, gibt es so noch nicht. Bundesfinanzminister Lindner hat aber Hilfen für Firmen angekündigt, die durch die Russland-Sanktionen in ihrer Existenz gefährdet sind. Betroffene Unternehmen müssen daher erst einmal generelle Ad-hoc-Maßnahmen wie beispielsweise Stundungsvereinbarungen umsetzen. Auch eine Reduzierung der Personalkosten durch Kurzarbeit muss im Einzelfall geprüft werden. Risiken auf v
Sanierung zu betreiben und einen für die Gläubiger verbindlichen Restrukturierungsplan zu erarbeiten – anders als in der außergerichtlichen Sanierung auch mit der Möglichkeit, einzelne Gläubiger überstimmen zu können, wenn diese sich gegen die Sanierung stellen. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Zahlungsunfähigkeit eintritt? Ist die Stellung eines Insolvenzantrages unvermeidlich, gibt es auch im Rahmen einer Insolvenz die Möglichkeit, das Unternehmen mit einem Insolvenzplan zu sanieren – und das auch in eigener Regie in einer sogenannten Eigenverwaltung. Dort hat man mitunter sogar noch weitreichendere Möglichkeiten als ohne Insolvenz und kann opponierende oder sanierungsunwillige Gläubiger noch leichter überstimmen. Vielen Dank für das Gespräch! Was ist das Ziel? Man muss sich in erster Linie darauf konzentrieren, seine Verbindlichkeiten zu bedienen. Sonst läuft man relativ schnell Gefahr, zahlungsunfähig zu werden. Die Situation muss unter Worst-case-Gesichtspunkten analysiert werden. Dann sollte eine Liquiditätsplanung für die Krise aufgestellt werden, damit nicht plötzlich die Liquidität aufgezehrt ist – gerade, da man ja nicht weiß, wie lange der Konflikt andauert. Deshalb ist eine kritische Betrachtung sehr wichtig. Gibt es weitere Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können? Das moderne Restrukturierungs- und Sanierungsrecht hält Mittel und Wege bereit, ein Unternehmen auch außerhalb einer Insolvenz zu restrukturieren. Man kann zunächst eine außergerichtliche Sanierung anpeilen. Funktioniert das nicht, hat man mit den Sanierungs- und Restrukturierungsinstrumenten des StaRUG die Möglichkeit, ganz früh anzusetzen und eine rein finanzwirtschaftliche vielen Ebenen
T e r m i n e April 2022 Führen ohne Vorgesetztenfunktion am 4. und 5. April 2022 online Nachhaltigkeitsregulierung 2022/2023 vom 4. bis 5. April 2022 online Personalabbau kreativ und sozialverträglich gestalten am 5. April 2022 online Effektivität³ in digitalen Zeiten am 5. und 6. April 2022 online Professionelle Liquiditätsplanung in Krise und Insolvenz am 7. und 8. April 2022 online Update Insolvenzrecht am 7. und 8. April 2022 online Grundbuch und Zwangsversteigerung vom 25. bis 27. April 2022 online Organ- und Beraterhaftung in Krise und Insolvenz am 26. April 2022 online Psychologie im Business vom 26. bis 27. April 2022 online Insolvenzanfechtung in der Praxis am 27. und 28. April 2022 online Erfolgreich führen vom 28. bis 29. April 2022 online
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