Sozial- versicherungsbeiträge sind keine Steuern Thema Geschäftsleiter haften nach § 15b der InsO grundsätzlich für Zahlungen der Gesellschaft nach Insolvenzreife. Mitte Dezember 2022 hat das Amtsgericht Ludwigshafen mit einer Entscheidung (3a IN 389/22) ein Schlaglicht auf dieses für Geschäftsleiter mit zahlreichen Risiken und Herausforderungen verbundene Feld geworfen. Thomas Dömmecke von Schultze & Braun ordnet die Entscheidung ein, die – auch wenn es sich dabei „nur“ um eine Amtsgerichts-Entscheidung handelt – für Geschäftsleiter eine große Bedeutung hat. Unser Seminartipp Sie möchten mehr zur Organ- und Beraterhaftung erfahren? Im Seminar am 05.07.23 mit den BGH-Richtern Born und Schoppmeyer erfahren Sie alles Wichtige zum Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Inklusive der neuesten Urteile des BGH aus erster Hand!
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