Thema Finanziell einst Die Insolvenzen von zahlreichen Gesellschaften der Signa-Immobiliengruppe verdeutlichen einmal mehr, dass Kreditrisiken für Banken gerade bei der Immobilienfinanzierung (weiter) an Bedeutung gewinnen, und das nicht nur bei noch im Bau befindlichen, sondern auch bei Bestandsimmobilien. Auch auf Basis der Ergebnisse der Herbst-Ausgabe 2023 des regelmäßigen NPL-Barometers der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) und der Frankfurt School of Finance & Management ist zudem davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung auch in den kommenden zwölf Monaten fortsetzen und die Zahl der notleidenden Kredite (Non Perfoming Loans) weiter ansteigen dürfte, insbesondere in den Bereichen Konsumentenkredite, Corporate Real Estate sowie Residential Real Estate. Forderungen gesicherter Gläubiger im Fokus „Für gesicherte Gläubiger – etwa Banken mit einem Grundpfandrecht – gibt es neben einer Insolvenzverwaltung mit der Zwangsverwaltung eine weitere Möglichkeit, ihr Ausfallrisiko zu minimieren, wenn eine Immobilie finanziell einsturzgefährdet ist“, sagt Rüdiger Bauch von Schultze & Braun. „Das Ziel einer Zwangsverwaltung ist es, die Forderungen des oder der am konkreten Objekt gesicherten Gläubiger zu befriedigen.“ Eine solche Befriedigung erfolgt etwa, indem der Zwangsverwalter Erträge wie Mieten und/ oder Pacht einzieht und für den oder die Gläubiger sichert. „Eine Zwangsverwaltung wird beim Amtsgericht beantragt und kann auch im Fall einer eingetretenen oder möglichen Insolvenz des Eigentümers zum Einsatz kommen“, sagt der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, der bereits zahlreiche Zwangsverwaltungen bearbeitet hat. „Eine Zwangsverwaltung kommt alternativ zu oder kumulativ mit einer Insolvenz in Frage, zum Beispiel, falls ein Eigentümer eine Immobilie nicht mehr bewirtschaftet oder nicht mehr bewirtschaften kann. Es kann gute Gründe dafür oder dagegen geben, die Immobilie durch den Insolvenzverwalter bewirtschaften zu lassen.“ Eine Bestandsaufnahme ermöglichen Die Maßnahmen, die von einem Zwangsverwalter, aber auch einem Insolvenzverwalter bei einer Immobilie als erstes ergriffen werden, sind zunächst auf eine Bestandaufnahme gerichtet. Dann folgen Prüfungen zu erforderlichen + Notmaßnahmen und der Bewirtschaftung. „Oftmals ist es so, dass eine insolvente oder zwangsverwaltete Immobilie ziemlich heruntergewirtschaftet ist. In einem solchen Fall muss ein Verwalter bei den Lieferanten, den Behörden, aber auch den Mietern und den Mitarbeitenden sehr schnell das verloren gegangene Vertrauen Worauf Banken bei der Schieflage eines Eigentümers oder einer Besitzgesellschaft achten sollten, und welche Vorteile die Zwangsverwaltung einer Immobilie haben kann.
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5MzU=