IDW ES 16: EIN SCHLAGLICHT AUF KRISENFRÜHERKENNUNG UND KRISENMANAGEMENT Unternehmen sehen sich einer Vielzahl an wirtschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Fakt ist: Kein Unternehmen ist davor gefeit, in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Dr. Markus Schuster von Schultze & Braun ordnet den neuen IDW ES 16 ein, der ein Schlaglicht auf die besondere Bedeutung von Krisenfrüherkennung und Krisenmanagementwirft. Herr Schuster, wie bewerten Sie als Sanierer den neuen IDW ES 16? Schuster: In § 1 des StaRUG ist für alle Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen eine Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement normiert. Dass der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz des Instituts der Wirtschaftsprüfer Ende Februar 2025 mit dem IDW ES 16 den Entwurf für einen neuen Standard veröffentlicht und darin auch die Anforderungen an die Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements konkretisiert hat, halte ich für einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung – gerade auch, weil ein konkreter Leitfaden für die unternehmerische Praxis immer wichtiger wird. Welche Punkte umfasst der geplante Standard? Schuster: Kernstück und Fundament der Krisenfrüherkennung ist eine integrierte Unternehmensplanung. Die Anforderungen des § 1 StaRUG an die Krisenfrüherkennung werden konkretisiert, da der Entwurf die Implementierung eines effektiven Krisenfrüherkennungssystems als Grundlage für das folgende Krisenmanagement durch die Geschäftsleiter vorsieht. Was bedeutet das konkret? Schuster: Nach IDW ES 16 umfasst der Prozess der Krisenfrüherkennung die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur frühzeitigen Identifizierung bestandsgefährdender Risiken und ist ein fortlaufender Kreislauf, der sich ständig weiterentwickelt. Dazu gehören im Rahmen einer fortlaufenden Unternehmensplanung die Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung, Risikokommunikation und letztlich die Risikoüberwachung. Damit die Überwachung von fortbestandsgefährdenden Entwicklungen fortlaufend erfolgen kann, sind im Unternehmen geeignete organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Ziel des fortlaufenden Prozesses ist es, die Geschäftsleitung bestmöglich zu unterstützen ihre Pflichten nach § 1 StaRUG zu erfüllen. Ab wann befindet sich ein Unternehmen denn in einer Krise? Schuster: Ein Unternehmen befindet sich Der Interviewpartner: Dr. Markus Schuster ist Rechtsanwalt bei Schultze & Braun. Er wird als Insolvenzverwalter bestellt und hat bereits viele Unternehmen bei Sanierungen und StaRUG-Restrukturierungen begleitet.. THEMA
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