Krise & Chance Februar 2026

Ohne Insolvenzgeld wäre viele Sanierungen nicht oder nur sehr schwer möglich, und der finanzielle Schutz von Arbeitnehmenden steht zu Recht im Fokus des Gesetzgebers. Gleichwohl gibt es Diskussionen über Fehlanreize und Handlungsbedarf. Im Interview sprechen Joachim Ponseck von Baker McKenzie und Alexander von Saenger von Schultze & Braun über die Entwicklung des Insolvenzgelds und seine Perspektiven. Herr Ponseck, Herr von Saenger, Mitte November ist die Bundesagentur für Arbeit für das Gesamtjahr 2025 von Insolvenzgeldausgaben von bis zu 1,85 Milliarden Euro ausgegangen – rund 15 Prozent mehr als 2024. Und auch dieses Jahr dürften sich die Insolvenzgeldausgaben auf hohem Niveau bewegen. Wie sehen Sie diese Entwicklung? von Saenger: Im Rahmen einer Sanierung ist das Insolvenzgeld für die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs und die Neuaufstellung eines insolventen Unternehmens ein essenzieller Faktor – gerade auch für die Kommunikation mit den Mitarbeitenden, die ja nachvollziehbarerweise bei einem Insolvenzantrag ihres Arbeitgebers erst einmal verunsichert sind. Wenn man ihnen aber klar machen kann, dass ihre Löhne und Gehälter für bis zu drei Monate über die Insolvenzgeldumlage von der Bundesagentur für Arbeit gesichert sind, ist das auf jeden Fall eine positive Botschaft, die vor allem eines schafft: Vertrauen. Gleichzeitig ist der Anstieg beim Insolvenzgeld per se keine positive Entwicklung, da dadurch jedes Unternehmen die Insolvenzgeldumlage wie 2025 auch in den nächsten Jahren mit dem gesetzlich festgelegten Höchstwert von 0,15 Prozent vom Jahresumsatz kalkulieren muss. 2023 und 2024 betrug sie per Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ausnahmsweise nur 0,06 Prozent. Ponseck: Der ursprüngliche Grundgedanke beim Insolvenzgeld war und ist die finanzielle Absicherung von Arbeitnehmern, die in einer Unternehmenskrise in den Monaten vor dem Insolvenzantrag nicht bezahlt wurden. Dieser Gedanke ist völlig richtig – es gibt in diesem Szenario eine soziale Härte, die der Staat abfedern sollte. Das Problem liegt jedoch darin, dass nur ein Bruchteil der Insolvenzgeldaufwendungen zur Abfederung dieser sozialen Härte verwendet wird. Der absolute Löwenanteil des Insolvenzgelds wird in den Fällen ausgegeben, in denen bewusst das Institut der Insolvenzgeldvorfinanzierung im vorläufigen Insolvenzverfahren genutzt wurde. Hierbei handelt es sich schlicht um eine Subventionierung von Insolvenzverfahren mit Arbeitnehmern ohne vernünftige Bedarfsprüfung und ohne Rückzahlungsverpflichtung – und das selbst in Fällen, wo das möglich wäre –, die im Wesentlichen an ein Kriterium geknüpft ist: Ein vorläufiges Insolvenzverfahren, das drei Monate andauert. Die im internationalen Vergleich seltsame Zwischenphase des Vorverfahrens spielt in Deutschland lediglich deshalb eine so große Rolle, weil nur so der Finanzierungseffekt des Insolvenzgelds genutzt werden kann. T I TEL

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