Sie sind/werden Informationsbeauftragter nach § 74a AMG? Dann haben Sie eine zentrale Position im Unternehmen und sind insbesondere dafür verantwortlich, dass die Kennzeichnung, die Packungsbeilage,
die Fachinformation und die Werbung mit dem Inhalt der Zulassung übereinstimmen. Diese Aufgabe können Sie nur mit „bestem Praxiswissen“ optimal meistern – qualifizieren Sie sich daher in unserem Lehrgang!