Organhaftung in Krise & Insolvenz und Beraterhaftung
Wissens-Transfer auf High-End Niveau!
Auf Basis der aktuellen BGH-Rechtsprechung lernen Sie in diesem Seminar die unverzichtbaren Grundlagen zur Prüfung und erfolgreichen Darlegung bzw. Widerlegung der Insolvenzreife. Neben der Haftung der Organe gerät auch die Haftung der Berater zunehmend in den Fokus. Auch hierzu werden Sie in die Lage versetzt, Ansprüche wegen Beraterhaftung durchzusetzen bzw. abzuwehren.
Themen
Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats zur Haftung der Geschäftsleiter in der (vorläufigen) Eigenverwaltung
Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung des II. Zivilsenats zu § 64 GmbHG
Zahlungsunfähigkeitsprüfung nach neuer BGH-Rechtsprechung
Grundlagen und Strukturen der Berufshaftung von Anwälten und Steuerberatern innerhalb und außerhalb der Krise
Das zeichnet diese Veranstaltung aus
100%
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
100%
HIGH-END & TOP-EXPERTEN
Ziel der Veranstaltung
Das Seminar befasst sich mit den aktuellen Tendenzen zur Organhaftung in Krise und Insolvenz sowie mit der Anwalts- und Steuerberaterhaftung, welche in Insolvenzfällen, ebenso wie außerhalb, relevant werden kann.
Im Block zur Organhaftung werden insbesondere die Konsequenzen der Entscheidung des IX. Zivilsenats zur Anwendung der §§ 60, 61 InsO auf die Geschäftsleiter in der Eigenverwaltung sowie die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung des II. Zivilsenats zu § 64 GmbHG besprochen.
Der Block zur Beraterhaftung befasst sich mit sämtlichen Facetten der Inanspruchnahme von rechtlichen Beratern wegen Fehlberatung. Die richterrechtlich geprägte Materie wird in systematischer Weise anhand der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats aufbereitet. Dabei werden alle relevanten Problemkreise behandelt. So werden Sie in die Lage versetzt, sich mit den rechtlichen Grundstrukturen der Berufshaftung vertraut zu machen.
Teilnehmerkreis
Sie möchten wissen, wann sich für die Geschäftsleitung oder den Berater Haftungsrisiken ergeben? Sie möchten die insolvenzrechtlichen Fallstricke kennen und erfahren, wie Sie Haftungsansprüche erfolgreich durchsetzen bzw. abwehren können? Sie möchten Ihr Wissen auf höchstem Niveau vertiefen? Dann ist dies das richtige Seminar für Sie!
Insbesondere Insolvenzverwalter; RAe mit Schwerpunkt Insolvenz- und Gesellschaftsrecht; Sanierungs- und Unternehmensberater; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater sowie Mitarbeiter aus Banken insbesondere aus den Bereichen Recht, Abwicklung und Sanierung profitieren besonders von diesem Expertenseminar.
Referenten
Ihre Referenten
Prof. Dr. Markus Gehrlein
Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Prof. Dr. Georg Bitter
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim
Details zum Ablauf
9:00 - 17:00 Uhr
Ihr Programm
Organhaftung in Krise und Insolvenz
Haftung der Geschäftsleiter in der (vorläufigen) Eigenverwaltung
Ersatz von Gesamt- und Einzelschäden
Nichtbedienung von Masseverbindlichkeiten
Strategien der Haftungsvermeidung
Haftung bei Ressortaufteilung
Verhältnis von gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Haftung
Haftung aus § 64 GmbHG
Anwendungsbereich: Gesellschaftsformen, zeitlich und international
Haftungsadressaten: Vorstände und AufsichtsräteBegriff der "verbotenen Zahlung"
Zahlungen vom kreditorischen und debitorischen KontoAnforderungen an die Gegenleistung und den unmittelbaren Zusammenhang beim Aktiventausch (= Ausgleich der Masseschmälerung)
Bedeutung der Sorgfaltsausnahme nach § 64 Satz 2 GmbHG
Zahlungsunfähigkeit: klarstellendes Urteil des II. Zivilsenats zu den Passiva II
Anwalts- und Steuerberaterhaftung
innerhalb & außerhalb der Krise
Grundlagen und Strukturen der Anwalts- und Steuerberaterhaftung
Vertragsschluss, Pflichtverletzung
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Beschränktes Mandat, sicherster Weg
Hinweis auf neue rechtliche Entwicklungen
Differenzhypothese, normativer Schadensbegriff, Schutzzweck der Norm
Haftung der Sozietät und der Sozien
Verjährung
Haftung wegen fehlerhafter Bilanzierung
Vertragsschluss
Prüfungspflichten
Verschleppungsschaden
Prof. Dr. Markus Gehrleinhttps://www.forum-institut.de/seminar/1904322-organhaftung-in-krise-insolvenz-und-beraterhaftung/36/N/0/0/0/referenten/19/19_04/1904322-Organ-und-Beraterhaftung_Gehrlein.jpg
Ihre Referenten
Prof. Dr. Markus Gehrlein
Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Professor Markus Gehrlein ist Richter am BGH und gehört dem für Insolvenzrecht und Insolvenzanfechtung zuständigen IX. Zivilsenat des BGH an. Der Referent ist Honorarprofessor der Universität Mannheim und ist durch vielfältige Publikationen - auch zum hier behandelten Fragenkreis - der Fachöffentlichkeit bekannt.
Prof. Dr. Georg Bitter
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim
Der Referent ist seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim und Vorstandsvorsitzender des dortigen Zentrums für Insolvenz und Sanierung (ZIS), seit 2008 ferner Dozent für Handels- und Kapitalmarktrecht an der Mannheim Business School. Er ist durch eine Vielzahl an Vorträgen und Publikationen im Bereich des Insolvenz-, Bank- und Gesellschaftsrechts hervorgetreten, u.a. durch seine Kommentierung des § 13 GmbHG und der Gesellschafterdarlehen (Anh. § 64 GmbHG) im Großkommentar von Scholz sowie seine Mitarbeit im Bankrechts-Handbuch sowie im Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung.
990,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation inklusive der Downloadmöglichkeit dieser Unterlagen, Arbeitsessen, Erfrischungen und Kaffeepausen.
Bei einer Sanierung in Eigenverwaltung sind Geschäftsleiter Insolvenzverwaltern rechtlich gleichgestellt. Sie können somit im Schadensfall stärker als bislang haftbar gemacht werden. Das hat der Bundesgerichtshof Ende April entschieden. Als Geschäftsleiter - aber auch als Insolvenzverwalte und Berater sollten die Auswirkungen
des Urteils kennen und im Blick haben. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass Geschäftsleiter von Unternehmen bei einer Sanierung in eigener
Regie rechtlich wie ein Insolvenzverwalter behandelt werden. Für Chief Financial Officers und andere Manager mit Organhaftung gelten damit künftig ebenfalls die Haftungsnormen aus den §§ 60 und 61 InsO. Sie haften somit bei Pflichtverletzungen gegenüber Gläubigern stärker als bislang.
In diesem Seminar erfahren Sie auf allerhöchstem Niveau und aus erster Hand, was Sie in Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung zur Organhaftung wissen müssen. So bleiben keine Fragen mehr offen!
Nach dem Seminarbesuch:
kennen Sie Auswirkungen der jüngsten BGH-Entscheidungen - insbesondere zu den §§ 60, 61 Inso und § 64 GmbHG- und deren Auswirkungen auf die Praxis,
kennen Sie die Hinweispflichten des Anwalts und Beraters, erfahren was Sie über die Haftung von Sozietäten und ihren Mitgliedern wissen müssen und lernen alles Wichtige zu Verjährung und prozessualer Durchsetzung von Ansprüchen,
wissen Sie als Aufsichtsrat, Geschäftsführer, Anwalt oder Steuerberater, wie Sie Fallstricke vermeiden und sich vor den Haftungsfallen wirksam schützen können,
wissen Sie als Insolvenzverwalter, wann Sie Haftungsansprüche geltend machen und diese erfolgreich durchsetzen können.
FORTBILDUNGSNACHWEIS
Zertifikat nach § 15 FAO über 6 Zeitstunden. Details
Professionelle Liquiditätsplanung in Krise und Insolvenz
Liquiditätspläne direkt am PC erstellen
Kann in der Zukunft ein ertragswirtschaftlicher Überschuss erzielt werden? Ist der Geschäftsbetrieb/das Verfahren durchfinanziert? Um diese Fragen nach der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens fachlichfundiert beantworten zu können, benötigen Sie eine Liquiditätsplanung. Lernen Sie in diesem Seminar diese professionell zu erstellen. Direkt am PC und unter Anleitung erfahrener Experten!
Insolvenzfeste Gestaltungsmöglichkeiten für die Praxis
Profitieren Sie, von der Praxiserfahrung der hochkarätigen Referenten, die wissen mit welchen Risiken und Fallstricken Gesellschafterdarlehen in Krise oder Insolvenz verbunden sind. Sie erarbeiten praxistaugliche Lösungsmöglichkeiten und konkrete Formulierungshilfen für den Rangrücktritt, für Mezzanine-Finanzierungen, M&A Transaktionen oder Fallgestaltungen der Nutzungsüberlassung.
Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung in der Praxis
Lernen Sie, wie Sie eine Verbraucherinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung schnell, effektiv & reibungslos bearbeiten können. Behandelt werden u.a. Möglichkeiten zur Masseanreicherung (inklusive Best-Practice-Beispiele aus der Praxis), die Restschuldbefreiung nebst Versagungstatbeständen sowie Besonderheiten in Verfahren selbstständiger Schuldner.
In diesem Seminar erhalten Sie aus erster Hand Tipps rund um die Finanzierung von Krankenhausbetrieben. Außerdem erhalten Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Insolvenz & Sanierung eines Krankenhauses.
Lösungsansätze für praxisrelevante Fragestellungen
Im Rahmen dieses Seminars lernen Sie sowohl die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Bezugsrechte als auch die möglichen Vertagsgestaltungen von Lebens- und Direktversicherungen kennen. So sind Sie in der Lage für spezielle Rechtsfragen in der Insolvenz des Versicherungsnehmers sachgerechte Lösungen für die Praxis zu entwickeln.
Profitieren Sie, von der Praxiserfahrung der hochkarätigen Referenten, die wissen mit welchen Risiken und Fallstricken Gesellschafterdarlehen in Krise oder Insolvenz verbunden sind. Sie erarbeiten praxistaugliche Lösungsmöglichkeiten und konkrete Formulierungshilfen für den Rangrücktritt, für Mezzanine-Finanzierungen, M&A Transaktionen oder Fallgestaltungen der Nutzungsüberlassung.
Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit unserem Newsletter. Wählen Sie einfach das Thema und die Seminare aus, die Sie interessieren und bleiben Sie up-to-date.
Eine solche Veranstaltung hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Die Expertenrunde bietet Ihnen die Möglichkeit eines Austausches auf absolutem TOP-Niveau mit BGH-Richtern aus dem Insolvenz- und dem gesellschaftsrechtlichen Senat. Besprochen werden aktuelle und relevante Urteile entlang der Schnittstelle beider Rechtsgebiete. Inklsuive direktem Praxis-Transfer. Das sollten Sie nicht verpassen!
*Sie können sich jederzeit vom Newsletter wieder abmelden. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Einwilligung Cookies und Tracking. Sie entscheiden.
Das FORUM Institut verwendet Cookies und Tracking, um Ihre Nutzung des Online-Angebotes so angenehm wie möglich zu gestalten und den Buchungsprozess online anbieten zu können. Bitte stimmen Sie der Verwendung von Cookies und Tracking zu, um fortfahren zu können.