Das Seminar gibt Gelegenheit für einen umfassenden Einblick in die aktuellen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Themen des Seminars: 1x1 der Geldwäscheprävention
- GwG und KWG im Zusammenhang mit den aktuellen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen in der Praxis
- Aufgaben und Pflichten des Geldwäschebeauftragten
- Überblick über Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
- Richtiges Verhalten in Verdachtsfällen: von der Verdachtsschöpfung bis zur Verdachtsmeldung
- Erstellung von (Verdachts-)Meldungen und deren Verwertung durch die Ermittlungsbehörden
- Mit aktuellen Fallbeispielen
Handlungsbedarf: Das vom Gesetzgeber beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie tritt am 01.01.2020 in Kraft
Das zeichnet diese Veranstaltung aus
Das erwartet Sie: 1x1 der Geldwäscheprävention
Das Basisseminar 1x1 der Geldwäscheprävention ermöglicht Ihnen einen umfassenden Einblick in die aktuellen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention in Banken und bei Finanzdienstleistern. Anhand einer Vielzahl praktischer Fälle werden relevante Fragen und Pflichten behandelt.
Nach dem Besuch des Seminars
- kennen Sie die Aufgaben und Pflichten aus dem GwG von der Verdachtsschöpfung bis zur (Verdachts-)Meldung nach § 43 GwG,
- besitzen Sie einen guten Überblick über die Anforderungen,
- haben Sie einen Überblick über die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden,
- haben einen Einblick in die Anforderungen der Risikoanalyse.
Die Teilnehmerbegrenzung dieser Veranstaltung ermöglicht einen intensiven Austausch und es besteht ausreichend Zeit, auf individuelle Fragen einzugehen.
Ihre Dozenten Achim Diergarten & Norbert Schäfer: Kurzweilig, top aktuell und immer auf den Punkt!
Teilnehmerkreis
Das Seminar 1x1 der Geldwäscheprävention wendet sich an Geldwäschebeauftragte und deren Stellvertreter, die das Amt vor Kurzem übernommen haben oder bald übernehmen werden, aus Banken, Sparkassen und Finanzinstituten, wie Factoring- und Leasinginstitute; alle mit Geldwäscheprävention und -bekämpfung befassten Mitarbeiter.
Referenten
Achim Diergarten
Rechtsanwalt, München
Norbert Schäfer
Geschäftsführung, DZ CompliancePartner GmbH, Düsseldorf
Details zum Ablauf
von 9:00 - 17:00 Uhr
Ihr Programm
Von der Verdachtsschöpfung bis zur Verdachtsmeldung
- Hintergrund der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung
- Geldwäsche-Straftatbestand § 261 StGB und seine Vortaten
- Erkennen von Verdachtsfällen
- Richtiges Erstellen von (Verdachts-)Meldungen gem. § 43 GwG
- Der Weg einer Verdachtsmeldung bis zum Ermittlungsverfahren
- Aufgaben und Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
- Risiken für Geldwäschebeauftragte und Bankmitarbeiter
- Bußgeldvorschriften
Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben
- Begriffsbestimmungen und Überblick über die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
- Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen gemäß GwG und KWG
- Funktion und Aufgaben eines Geldwäschebeauftragten
- Anforderungen an die jeweiligen Risikoanalysen
- Information und Schulung der Beschäftigten
- Prüfungs- und Kontrollkonzept
- Zuverlässigkeitsprüfung von Mitarbeitern
Praxisbeispiele
- Praxisorientierte Wissensvermittlung und zahlreiche Beispiele
990,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation inklusive der Downloadmöglichkeit dieser Unterlagen, Arbeitsessen, Erfrischungen und Kaffeepausen.
ZUSÄTZLICHES ANGEBOT
Update Geldwäscheprävention
Geldwäscheprävention auf dem neuesten Stand!
14.02.2020, Frankfurt
Bei Buchung beider Seminare erhalten Sie Sonderkonditionen. Sie erhalten einen Kombirabatt von 400 Euro.
Inhouse-Schulung
Sie benötigen eine Schulung zu diesem Thema die exakt auf die Bedürfnisse Ihres Instituts zugeschnitten ist? Zudem möchten Sie gemeinsam mit Kollegen und Kolleginnen den gleichen Wissensstand erlangen und Reisezeiten sowie Reisekosten vermeiden? Dann sprechen Sie uns an. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine Inhouse-Schulung.
Inhouse training
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Hinweis auf Risikoanalyse
Alle Verpflichteten haben unabhängig von ihrer Größe/der Anzahl der von ihnen beschäftigten Berufsträger die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu ermitteln und zu bewerten, die für die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten bestehen (Risikoanalyse nach § 5 Abs. 1 GwG). Ziel dieser Risikoanalyse ist es, die praxisspezifischen Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu identifizieren, zu kategorisieren und zu gewichten sowie darauf aufbauend geeignete Präventionsmaßnahmen (risikobasierte Erfüllung der Kundensorgfaltspflichten nach §§ 10 ff. GwG, ggf. interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 GwG) zu treffen. Diese müssen sich aus der Risikoanalyse ableiten lassen und dieser entsprechen.
Die Anlagen 1 und 2 zum Geldwäschegesetz enthalten eine nicht abschließende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell geringeres oder höheres Risiko (siehe Anlagen 1 und 2). Bei der Erstellung der Risikoanalyse sind insbesondere diese Risikofaktoren sowie die Informationen zu berücksichtigen, die den Verpflichteten von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 GwG (Durchführung von strategischen Analysen) zur Verfügung gestellt werden.
Die Risikoanalyse ist an Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Verpflichteten auszurichten. Kleine und mittelgroße Unternehmen werden daher regelmäßig einen geringeren Differenzierungs- und Formalisierungsgrad vorsehen können als große. Die Risikoanalyse muss regelmäßig, nach der Gesetzesbegründung zumindest einmal im Jahr, überprüft und soweit erforderlich aktualisiert werden (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 GwG).
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie
In seinem Newsletter 12/2019 vom 18.11.2019 schreibt Herr Diergarten:
Der Bundestag hat am 14.11.2019 mit den Stimmen der Koalition in 3. Lesung die Empfehlungen des Finanzausschusses vom 13.11.2019 zu einem Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie angenommen. Die vom Finanzausschuss beschlossenen Empfehlungen finden als BT-DS 19/15163.
Da der Gesetzestext nur sehr schwer zu lesen und verstehen ist, hat Herr Diergarten alle Änderungen in den aktuell noch gültigen Gesetzestext adaptiert und damit eine konsolidierte Fassung des beschlossenen Gesetzes geschaffen, die zum Download auf seiner Seite https://www.anti-gw.de/aktuelles bereitsteht.
Die lila unterlegten geänderten Textstellen waren bereits im Entwurf der Bundesregierung enthalten, während die im Text rot unterlegten Textstellen neu durch den Finanzausschuss eingebracht und vom Bundestag gebilligt wurden.
15.10.2020
HYPERION Hotel München
München
990,00 € zzgl. MwSt.
14.12.2020
Empire Riverside Hotel
Hamburg
990,00 € zzgl. MwSt.
So bewerten Ihre Kollegen (Stand 10-2019)
Gelungene Einführung mit ausgewogenem Verhältnis zwischen Theorie und Praxis
Informativ und kurzweilig
Sehr gut von beiden Referenten war der Praxisbezug anhand von Beispielen und das Eingehen auf Fragen
Trotz des paragraphenlastigen Themas interessante und kurzweilige Vermittlung der Grundlagen
Kompakter Einstieg in die Geldwäscheprävention mit reichlich praktischen Beispielen
Genügend Disskussionszeit, sowie individuelle Fragen waren möglich
Gute Einführung in das komplexe Thema
Flyer: Inhouse-Schulungen Geldwäsche & Compliance
Sie sind an einer Inhouse-Schulung im Themengebiet Geldwäsche & Compliance interessiert? Dann downloaden Sie sich unseren Flyer. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
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Flyer: Fachreferent/-in Geldwäsche
Ihr Arbeitsgebiet wird durch Neuerungen (Gesetzgeber, Regulator, Prüfer), aber auch durch institutsinterne Veränderungen fortlaufend umfangreicher und anspruchsvoller. Konnten Sie Ihr Fachwissen schon entsprechend anpassen? Sie wissen ja: Ihre Arbeit bildet das Fundament für weitreichende Entscheidungen. Da dürfen sich keine Unsicherheiten einschleichen! Wir unterstützen Sie hierbei gerne! Der Fachreferent Geldwäsche ist ein attraktiver Weg, sich das erforderliche Know-how zu einem fairen Preis anzueignen. Schauen Sie sich einfach mal den Prospekt dazu an.
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