Rainer Hock
Diplom-Rechtspfleger (FH), Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Herr Hock ist seit vielen Jahren an der Hochschule als Dozent in der Rechtspflegerausbildung tätig. Seine Vorlesungsschwerpunkte liegen in den Fachgebieten Zwangsvollstreckungsrecht und Zwangsversteigerungsrecht.
Lutz G. Sudergat
Direktor Marktfolge Kredit/Chefsyndikus, Kreissparkasse Verden
Herr Sudergat verantwortet seit 2011 als Direktor den Gesamtbereich Marktfolge Kredit (inkl. Sanierung & Recht) und ist zudem Chefsyndikus der Kreissparkasse Verden. Mit allen bankrechtlichen Fragestellungen befasst gilt der Fachbuchautor als Praktiker in Sachen P-Konto und ausgewiesener Spezialist für schlanke Pfändungsbearbeitung.
06.07.2022
06.07.2022
online
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Veranstaltung - 590,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet die Teilnahme an der Online-Schulung via Internet, eine hochwertige Dokumentation zum Download und ein Zertifikat, das die Teilnahme bestätigt.
Veranstaltung - 590,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet die Teilnahme an der Online-Schulung via Internet, eine hochwertige Dokumentation zum Download und ein Zertifikat, das die Teilnahme bestätigt.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Im Online-Seminar "Update PKoFoG (P-Konto)" werden die Neuregelungen umfassend dargestellt und anhand von Beispielsfällen praxisbezogen erläutert.
Mit dem zum 1. Dezember 2021 in Kraft tretenden Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) werden die Wirkungen des P-Kontos in weiten Bereichen neu geregelt und die Vorschriften zum Kontopfändungsschutz in der Zivilprozessordnung neu strukturiert. Im Online-Seminar "Update PKoFoG (P-Konto)" werden die Neuregelungen umfassend dargestellt, anhand von Beispielsfällen praxisbezogen erläutert und erste Umsetzungserfahrungen besprochen. Drittschuldnerischen Kreditinstituten werden wichtige Handlungsempfehlungen gegeben, die zum Inkrafttreten des PKoFoG umgesetzt werden sollten. Sie erfahren, wo die Fallstricke lauern, typische Fehler auftauchen können und wie rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten gelöst werden können.
Das Online-Seminar "Update PKoFoG (P-Konto)" richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die sich mit dem Pfändungsschutzkonto befassen und ihr Fachwissen schnell und zielgerichtet auf den neuesten Stand bringen wollen.
Zum 01.12.2021 tritt das neue PKoFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes) in Kraft, für Betroffene und Schuldnerberatungsstellen gleichermaßen von wesentlicher Bedeutung.
Im Folgenden werden die wichtigsten Gesetzesänderungen zusammengefasst.
§ 850k Abs. 1 ZPO stellt nun unmissverständlich klar, dass eine natürliche Person jederzeit vom Kreditinstitut verlangen kann, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird, auch wenn es einen negativen Saldo aufweist. § 850k Abs. 5 ZPO stellt auch die Rückumwandlung in ein normales Konto sicher. § 850 l ZPO regelt das Gesetz hinsichtlich der Pfändung von Gemeinschaftskonten. § 899 Abs. 2 ZPO bestimmt, dass nicht verbrauchtes Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst ist. Verfügungen sind jeweils mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst dem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben wurde. § 901 ZPO normiert das Auf- und Verrechnungsverbot auf dem P-Konto. Durch § 902 ZPO werden weitere Erhöhungsbeiträge durch das Gesetz geschützt.
§ 903 Abs. 2 ZPO regelt die Dauer der ausgestellten Bescheinigungen zur Erhöhung des Sockelbetrages. § 904 ZPO bewirkt eine wesentliche Änderung in der Praxis der Schuldnerberatung.
§ 905 ZPO Das Vollstreckungsgericht ist nun auch gezwungen eine Bescheinigung auszustellen, wenn die Schuldner*in glaubhaft macht, dass er diese von einer anderen Stelle (Sozialleistungsträger oder Schuldnerberatungsstelle) nicht erhält. § 908 ZPO regelt die Informationspflicht der Banken gegenüber dem Kunden, insbesondere über das noch verfügbare, nicht von der Pfändung erfasste Guthaben des laufenden Kalendermonats, über den zum Monatsende zu drohendem Betrag, welcher an die Gläubiger*in ausgekehrt wird und sofern eine neue Bescheinigung angefordert wird.
Die Online-Seminare finden im Internet, live und interaktiv statt. Sie werden von unserem Referenten gesteuert und gehalten. Sie als Teilnehmer nehmen von verschiedenen Orten aus an Ihrem Endgerät teil. Sie sehen Präsentationsunterlagen und hören den Vortrag unserer Referentin über Internet-Telefonie (VoIP) oder die klassische Telefonverbindung. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit live im Chat Fragen zu stellen oder diese per Audio/Video mündlich zu adressieren, ganz wie beim PräsenzSeminar.
1. Sie erhalten vorab eine kurze Anleitung zur Nutzung von Zoom Online-Seminaren.
2. Rechtzeitig vor dem Online-Seminar erhalten Sie eine E-Mail mit einem Zugangslink und einer
Meeting-Kennnummer.
3. Nutzen Sie zur Übertragung des Tons ein Headset, Lautsprecher oder das Telefon.
4. Nun hören Sie den Referenten und sehen dessen Präsentation.
5. Über den Chat können Sie Fragen stellen
Sie haben keine ZOOM-Berechtigung? Dürfen oder möchten Zoom nicht nutzen und könnten deshalb nicht online teilnehmen? Wir bieten alternative Streams über youtube oder/und vimeo. Melden Sie sich bitte frühzeitig bei mir für weitere Informationen und den technischen Ablauf.
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Wir möchten die Papierflut reduzieren - dürfen wir Sie per Mail informieren? Schreiben Sie an j.welz@forum-institut.de!
Detailsinklusive aller Brennpunkte zum P-Konto - jetzt online
DetailsErhalten Sie Antworten auf wichtige Rechtsfragen.
DetailsDie Teilnehmer bewerteten das Seminar mit einer Gesamtnote von 1,0. (September 2021)