Daniel Xavier Thomas
Direktor a.D., Generaldirektion 1, Europäisches Patentamt, München
Herr Daniel X. Thomas ist von seiner Ausbildung her Elektronik-Ingenieur. Er begann seine IP-Karriere 1971 und führte zuletzt beim EPA eine Reihe von Direktionen in verschiedenen Bereichen der Elektronik, Physik und Mechanik. Obwohl er aus dem aktiven Dienst beim EPA seit 2013 ausgeschieden ist, ist Herr Thomas weiter im Bereich der Aus- und Fortbildung von Patentspezialisten tätig. So leitet er auch Workshops/Seminare über verschiedene Aspekte des europäischen Erteilungsverfahrens.
Dr. Kathrin Füchsle
Dipl.-Chem., Patentanwältin und European Patent Attorney, Vertreterin vor dem EPG, Partnerin bei Hoffmann Eitle, München
Frau Dr. Kathrin Füchsle ist seit 2000 auf dem Gebiet des Patentrechts tätig. Sie vertritt Mandanten in Prüfungs-, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem EPA, aber auch dem DPMA und BPatG. Ihr Schwerpunkt liegt im Bereich der organischen Chemie und der Pharmazie (Formulierung und zweite medizinische Verwendung von Wirkstoffen). Zusätzlich engagiert sie sich in der Ausbildung von Kandidaten und ist Mitglied der Prüfungskommission für Patentanwälte.
14.11.2024
14.11.2024
von 9:00 bis 17:00 Uhr
online
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Veranstaltung - 1.250,- € zzgl. MwSt.
Die Veranstaltungsgebühr beinhaltet die "live" Teilnahme via Internet, eine hochwertige Dokumentation zum Download, Zertifikat sowie die technische Betreuung einschließlich PreMeeting.
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Jean-Claude Alexandre Ho, LL.M.
Konferenzmanager Gewerblicher Rechtsschutz
+49 6221 500-675
jc.alexandreho@forum-institut.de
Unsere Referentin und unser Referent werden Ihnen ein vertieftes Verständnis des Art. 83 EPÜ vermitteln. Praktische Beispiele werden Ihnen zeigen, wie Sie eine unzureichende Offenbarung bei Ihrer Patentanmeldung vermeiden können. Sie werden wissen, wie Sie die Herausforderungen von Art. 83 EPÜ im Zusammenspiel mit anderen einschlägigen Vorschriften und Regeln der EPÜ bewältigen können.
Artikel 83 EPÜ ist ein wesentlicher Bestandteil der Patentfähigkeit wie Neuheit und erfinderischer Tätigkeit: Anmelder achten häufig weniger auf eine ausführbare Offenbarung. Wenn die Erfindung, die geschützt werden soll, nicht so offenbart ist, dass sie durch den Fachmann nachgearbeitet werden kann, dann laufen Sie Gefahr, dass Ihre Patentanmeldung zurückgewiesen oder Ihr Patent widerrufen wird und dass die Anmeldung nicht als Stand der Technik verwendet werden kann.
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Our speakers will give you tips and tricks on EP claim drafting and will show you which pitfalls to avoid.
Was uns Teilnehmer im Februar 2018 über die Veranstaltung gesagt haben:
Die Veranstaltung hat meine Erwartungen erfüllt. Was mir besonders gut gefallen hat: praktische Beispiele, Tipps für die Praxis.
Dr. Evelin Beham, Patent Professional
Giesecke & Devrient Currency Technology GmbH, München