Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. FORUM
ist die FORUM Institut für  Management GmbH
 
2. Veranstaltungen
sind alle angebotenen Kongresse, Tagungen, Seminare und Lehrgänge unabhängig davon, ob diese als Präsenz- oder Onlineveranstaltungen durchgeführt werden sowie alle weiteren Angebote z. B. Inhouse, e-Learnings, OnlineForum u. a..
 
3. Online-Angebote
sind alle Veranstaltungen, die ganz oder teilweise elektronisch - insbesondere internetbasiert - angeboten werden.
 

II. Allgemeine Bestimmungen

1. Vertragsparteien
a. Das Angebot des FORUM richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des Gesetzes können nicht Vertragspartner werden. Verbraucher sind verpflichtet, bei einer Anmeldung darauf hinzuweisen, dass sie Verbraucher sind. Fehlt ein entsprechender Hinweis und ist somit für FORUM die Verbrauchereigenschaft nicht erkennbar, wird der Vertragspartner als Unternehmen behandelt. Verträge mit und Anmeldungen von Verbrauchern bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FORUM. Nur bei ausdrücklicher Zustimmung von FORUM kann ein Vertragsschluss/Teilnahme eines Verbrauchers erfolgen.
b. Vertragspartner des FORUM wird der Teilnehmer selbst soweit er selbstständiger Kaufmann, Gewerbetreibender oder Freiberufler ist und keine abweichenden Angaben bei seiner Anmeldung macht. Ansonsten wird das Unternehmen, das der Teilnehmer bei seiner Anmeldung angibt, nach den Grundsätzen der Erfüllungsgehilfen- bzw. Anscheinsvollmacht Vertragspartner. Abweichungen hiervon hat der Teilnehmer bei seiner Anmeldung deutlich und zweifelsfrei mitzuteilen.
c. Der Teilnehmer ist FORUM auskunfts- und beweispflichtig, für welches Unternehmen er gehandelt hat und welches Unternehmen Vertragspartner geworden ist, ansonsten haftet der Teilnehmer – insbesondere für die Zahlung der Veranstaltungsgebühren.
 
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Veranstaltungen und Online-Angebote soweit bei der jeweiligen Veranstaltung im Anmeldeformular, dem Veranstaltungsprospekt oder auf der Webseite keine speziellen ergänzenden oder ersetzenden Regelungen enthalten sind.
 
3. Zustandekommen
Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen des FORUM kommt erst zustande, nachdem FORUM die Anmeldung gegenüber dem Vertragspartner in Textform - auch per E-Mail - bestätigt hat. Eine automatisierte Eingangsbestätigung bei Anmeldung via Internet oder E-Mail stellt keine Bestätigung nach Satz 1 dar.
 
4. Nebenabreden/Individualvereinbarungen
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch FORUM. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel.
 
5. Fristberechnung
Bei der Berechnung der Fristen nach Werktagen wird der Tag der/des Absendung/Erklärung/Eingangs nicht mitgezählt. Die Frist endet mit Ablauf des letzten Tages der Frist bzw. mit Ablauf des Tages vor Beginn der Veranstaltung. Keine Werktage in diesem Sinne sind Samstage, Sonntage und bundeseinheitliche Feiertage.
 
6. Kundenkonto
Für jeden Teilnehmer wird ein persönliches Kundenkonto eingerichtet. In diesem Kundenkonto können dem Teilnehmer Unterlagen, Zugangsdaten, Seminardokumentationen (auch zum Download), Rechnungen zur Verfügung gestellt werden. Hat der Teilnehmer sich nicht über sein Kundenportal angemeldet, erhält er mit der Anmeldebestätigung die Zugangsdaten. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig vor der Veranstaltung einzuloggen und die dort hinterlegten Informationen/Daten abzurufen.
 

III. Preise und Gebühren

Bei den angegebenen Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben. Zuzüglich wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig. Ob und welcher Mehrwertsteuersatz anfällt richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden Recht.
 

IV. Stornierung/Umbuchung

1. Stornierung durch Teilnehmer
Hierbei fallen folgende Stornierungsgebühren an:
a. mehr als 20 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 50,00 €
b. 20 bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der Veranstaltungsgebühr
c. bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig.
 
2. Umbuchung durch Teilnehmer auf einen anderen Veranstaltungstermin
Hierbei fallen folgende Umbuchungsgebühren an:
a. mehr als 20 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei
b. 20 bis 11 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 200,00 €
c. 10 bis 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 400,00 €
d. bei späteren Stornierungen 80 % der Veranstaltungsgebühr
e. bei Nichterscheinen oder Stornierung am ersten Veranstaltungstag wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig
 
3. Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren bei Veranstaltungsabsage
Storniert ein Teilnehmer und wird die Veranstaltung danach, gleich aus welchen Gründen, von FORUM abgesagt, bleiben die Stornierungs-/Umbuchungsgebühren bestehen
 
4. Weitere Umbuchungen
Hat der Teilnehmer nach Nr. 2 auf einen anderen Veranstaltungstermin umgebucht und will diesen Termin erneut umbuchen, gelten folgende Umbuchungsgebühren:
a. mehr als 20 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 50,00 €
b. 20 bis 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % der Veranstaltungsgebühr
c. bei späteren Stornierungen 80 % der Veranstaltungsgebühr
d. bei Nichterscheinen oder Stornierung am ersten Veranstaltungstag wird die volle Veranstaltungsgebühr fällig
 
5. Stornierungen nach Umbuchung
Storniert der Teilnehmer einen Veranstaltungstermin, auf den er umgebucht hat, sind die Stornierungsgebühren nach Nr. 1 ohne Anrechnung von Umbuchungsgebühren nach Nr. 2 oder Nr. 4 fällig.
 
6. Berechnung der Höhe der Stornogebühren
Bemessen sich Stornogebühren nach einem Satz von Hundert, wird für die Berechnung die volle veröffentlichte Veranstaltungsgebühr ohne Berücksichtigung von Rabatten oder sonstigen Ermäßigungen zu Grunde gelegt.
 
7. Teilstornierungen bei einer Mehrheit von Teilnehmern oder Teilnahmen
a. Die Höhe der Stornogebühren für den/die stornierten Teilnehmer oder Teilnahmen richten sich nach Nr.1 und Nr. 6.
b. Für die nicht stornierten Teilnehmer oder Teilnahmen entfällt ein eventuell eingeräumter Mengenrabatt. Das heißt, dass für alle nicht stornierten Teilnehmer oder nicht stornierten Veranstaltungen eine Rabattierung entfällt und (nachträglich) die volle veröffentlichte Veranstaltungsgebühr zu zahlen ist.
c. Sind – abhängig von der Anzahl der Teilnehmer oder Teilnahmen – Staffelungen der Veranstaltungsgebühren veröffentlicht (z.B. Veranstaltungsreihen), erfolgt für die verbleibenden Teilnehmer/Teilnahmen eine Neuberechnung nach dieser Staffelung.
 
8. Teilweise Umbuchung bei einer Mehrheit von Teilnehmern oder Teilnahmen
a. Die Höhe der Umbuchungsgebühren für den/die umzubuchenden Teilnehmer oder Teilnahmen richten sich nach Nr.2 und Nr. 6.
b. Für die nicht umgebuchten Teilnehmer oder Teilnahmen bleibt ein eventuell eingeräumter Mengenrabatt bestehen.
 
9. Ausschluss der Stornierungsmöglichkeit
In den folgenden Fällen entfällt die Stornierungsmöglichkeit:
a. Zwischen dem Teilnehmer/Vertragspartner und FORUM wurde ausdrücklich eine Festbuchung vereinbart
b. Der Teilnehmer hat vor Beginn der Veranstaltung Unterlagen oder Inhalte selbst abgerufen, die über organisatorische Angaben hinausgehen. Dies gilt insbesondere für die inhaltlichen Seminarunterlagen.
c. Der Teilnehmer hat eine Veranstaltung gebucht, deren Beginn er selbst bestimmen kann und deren Zugangsdaten an ihn versandt wurden. Dies betrifft insbesondere E-Learnings, Videos-on-Demand und sonstige elektronisch abrufbare Inhalte.
 

V. Teilnehmerwechsel

1. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei gestellt werden, wenn
a. der Ersatzteilnehmer Mitarbeiter, Mitinhaber oder Partner des gleichen Unternehmens wie der Teilnehmer ist.
b. die Teilnahmegebühren in voller Höhe bezahlt sind.
c. der (ursprüngliche) Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer erklären, dass der Ersatzteilnehmer in alle Rechten und Pflichten des (ursprünglichen) Teilnehmers eintritt.
d. FORUM die vollständigen Daten des Ersatzteilnehmers (Name, Position, Firma, Adresse, E-Mail, Telefon) mitgeteilt wurden und FORUM dem Wechsel zugestimmt hat.
 
2. Alle notwendigen Unterlagen/Zugangsdaten usw. hat der Teilnehmer selbst an den Ersatzteilnehmer weiterzugeben.
 
3. Der Ersatzteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass personalisierte Unterlagen wie Zertifikate, Namensschilder, Teilnehmerlisten möglicherweise nicht auf ihn ausgestellt sind und auch nachträglich nicht ausgestellt werden können.
 

VI. Sonstige Pflichten des Vertragspartners/Teilnehmers

1. Ist der Teilnehmer persönlich nicht Vertragspartner, hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass der Teilnehmer die ihm obliegenden Pflichten einhält.
 
2. Mitteilungen, Maßnahmen und Pflichten, die nach dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Teilnehmer betreffen, muss sich der Vertragspartner zurechnen lassen.
 
3. Der vom Vertragspartner angemeldete Teilnehmer ist Erfüllungsgehilfe des Vertragspartners und kann in dessen Vollmacht Erklärungen abgeben.
 
4. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass FORUM über seine aktuellen Kommunikationsdaten informiert ist und er erreichbar ist. Der Teilnehmer hat insbesondere durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihn E-Mails des FORUM erreichen und insbesondere erforderlichenfalls seinen Spam-Ordner zu prüfen bzw. die Einstellungen anzupassen.
 
5. Der Teilnehmer/Vertragspartner kann sich auf ein Nichtzustandekommen des Vertrags mit der Begründung seine Anmeldung sei durch FORUM nicht bestätigt worden nur berufen, wenn er nachweist, dass er bis spätestens 25 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bei FORUM angezeigt hat, dass er noch keine Teilnahmebestätigung erhalten hat. Liegen weniger als 25 Werktage zwischen Anmeldung und Veranstaltungsbeginn hat er diese Anzeige binnen 5 Werktagen nach Absendung seiner Anmeldung vorzunehmen.
 
6. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen/Veranstaltungsinhalten
Vorträge, Veranstaltungsunterlagen, Aufzeichnungen usw. genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Soweit den Teilnehmern Unterlagen oder Inhalte zum elektronischen Abruf  zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich die Nutzung ausschließlich auf den Teilnehmer. Er kann die Dateien auf seinem Rechner und zusätzlich auf mobilen Geräten beliebig oft speichern, muss aber sicherstellen, dass nur er darauf Zugriff hat.
 
7. Zugangsdaten
Eine Weitergabe von Zugangsdaten zu Online-Angeboten ist nicht zulässig. Ausgenommen hiervon ist der Teilnehmerwechsel nach V.2.
Eine Weitergabe der Zugangsdaten zum Kundenkonto oder dessen Nutzung durch Dritte ist in jedem Fall unzulässig.
 
8. Die Teilnahme an Veranstaltungen, egal ob Online oder Präsenz oder die Durchführung eines e-Learnings, sind nur dem angemeldeten Teilnehmer höchstpersönlich gestattet. Es ist insbesondere nicht zulässig, weiteren Personen einen faktischen Zugang zu ermöglichen, etwa durch Anwesenheit außerhalb des Blickfelds der Kamera im gleichen Raum. Ebenso ist es unzulässig, eine Übertragung zu Dritten weiterzuleiten oder Aufzeichnungen vorzunehmen, es sei denn es besteht eine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
 
9. Hat der Teilnehmer storniert oder umgebucht und ist hierfür nicht die volle Gebühr berechnet worden, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Veranstaltungsunterlagen oder –materialien jeglicher Art (elektronisch wie in gedruckter Form). Hat der Teilnehmer vor seiner Stornierung bereits Unterlagen erhalten oder elektronisch abgerufen, hat er FORUM hierüber zu informieren, soweit er die Unterlagen nicht selbst vernichtet. FORUM entscheidet dann, ob er die Unterlagen ganz oder teilweise nutzen/behalten kann. Jeglicher Download von Unterlagen nach Stornierung ist unzulässig, auch wenn der Teilnehmer im Besitz der Zugangsdaten ist bzw. ihm diese zum Download zur Verfügung gestellt wurden.
 

VII. Änderung des Veranstaltungsverlaufs /-mediums

1. FORUM behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge oder Vortragende einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
 
2. FORUM kann ohne Vorankündigung einzelne Vorträge oder einzelne Referenten bei Präsenzveranstaltungen auch online zuschalten. Dem Teilnehmer steht dann kein Minderungs- oder Stornierungsrecht zu, wenn dies weniger als 50% der Veranstaltungszeit betrifft und die Teilnehmer die Möglichkeit haben Fragen an den/die online zugeschalteten Referenten zu stellen.
 
3. FORUM hat das Recht eine Veranstaltung jederzeit von Präsenz auf Online umzustellen. Der Teilnehmer hat dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn die Information über die Umstellung wurde weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an den Teilnehmer abgesandt und der Teilnehmer hat seine Anreise bereits angetreten. In diesem Fall sind die Schadenersatzansprüche auf die nachzuweisenden Reisekosten.
 

VIII. Absagen von Veranstaltungen/Teilnahmen – Kündigung durch FORUM

1. Das FORUM ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen.
 
2. Das FORUM erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
3. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom FORUM nicht erstattet. FORUM weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei den Transportunternehmen (z.B. DB und Fluglinien) stornofreie Businesstarife zu buchen oder eine Seminarrücktrittskostenversicherung abzuschließen.
 
4. Unabhängig von der Absage der gesamten Veranstaltung ist FORUM berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Teilnahme zu stornieren, Nr. 2 und 3 gelten in diesen Fällen entsprechend.
 
5. FORUM ist berechtigt, den Vertrag mit dem Teilnehmer/Vertragspartner aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung der Veranstaltungsgebühr gegenüber FORUM nicht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer/Vertragspartner den Regelungen nach VI. Nr. 6, 7 oder 8 zuwider handelt.
 

IX. Haftung von FORUM 

1. Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet das FORUM für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
 
2. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Dies gilt auch, wenn aufgrund behördlicher Anordnungen eine programmgemäße Durchführung nicht (mehr) möglich ist.
 
3. FORUM haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen, Seminarvorträge oder sonstiger Veröffentlichungen. Diese ersetzen insbesondere keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder pharmazeutische Beratung durch entsprechende Berufsträger. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt FORUM keine Haftung.
 
4. Ein Schaden der dem Teilnehmer dadurch entsteht, dass er zu einer abgesagten Veranstaltung anreist ist ausgeschlossen, wenn FORUM nachweist, dass die Mitteilung über die Veranstaltungsabsage wenigstens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an die Kontaktdaten des Teilnehmers und/oder Vertragspartners via E-Mail und/oder Telefax geschickt wurde oder telefonisch einem Mitarbeiter des Unternehmens des Teilnehmers übermittelt wurde.
 
5. FORUM gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Verfügbarkeit der Daten bzw. des Zugangs via Internet. Liegt eine Störung vor, gilt folgendes:
a. Liegt bei Online „Live“ durchgeführten Veranstaltungen die Störung im Verantwortungsbereich von FORUM (Ausfall der Internetverbindung/Server von FORUM oder von FORUM ausgewählten Dienstleistern) wird die Seminargebühr erstattet, wenn mehr als 20 % der Veranstaltungszeit betroffen sind.
b. Liegt bei Online „Live“ durchgeführten Veranstaltungen die Störung im Verantwortungsbereichs des Teilnehmers haftet FORUM hierfür nicht.
c. Liegt bei Online „Live“ durchgeführten Veranstaltungen eine beeinträchtigende Störung vor, die im Verantwortungsbereich von FORUM oder von FORUM ausgewählten Dienstleistern liegt (schlechte/eingeschränkte Ton-/Bildqualität), erstattet FORUM zeitanteilig die Seminargebühr, wenn die Störung einen so erheblichen Einfluss hatte, dass der maßgebliche Inhalt nicht vermittelt werden konnte.
d. Soweit sich die Störung nicht auf eine „Live“-Übertragung bezieht, ist der Teilnehmer nur zur Minderung/Kündigung berechtigt, wenn die Störung im Verantwortungsbereich von FORUM oder von FORUM ausgewählten Dienstleistern liegt und durchgehend mehr als 7 Werktage andauert.
e. Weist FORUM nach, dass die Übertragung/Zugang via Internet abruf-/ empfangbar war, wird widerlegbar vermutet, dass die Störung nicht im Verantwortungsbereich von FORUM lag.
 

X. Film- und Fotorechte / Aufzeichnungen

1. Der Teilnehmer einer Veranstaltung willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
 
2. Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist zu Beginn der Veranstaltung den Mitarbeitern des Veranstalters oder - während der Veranstaltung - der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen, der widersprechenden Person kann dann gegebenenfalls ein anderer Sitzplatz zugewiesen werden.
 
3. Nimmt der Teilnehmer an einer Veranstaltung teil, die online übertragen wird und will er von seinen Rechten aus Nr. 2 Gebrauch machen, hat er dies selbst durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen (z.B.: eigenes Video abschalten, Mikrofon ausschalten, Alias-Namen eingeben, usw.). FORUM kann mit dem Hinweis auf Persönlichkeitsrechte nicht untersagt werden, eine online durchgeführte Veranstaltung aufzuzeichnen und zu verbreiten, wenn dem Teilnehmer die technischen Möglichkeiten nach Satz 1 zur Verfügung standen. Im Übrigen gilt Nr. 2 im Hinblick auf online übertragene Präsenzveranstaltungen.
 

XI. Formregelungen/Fristwahrung/Schriftformerfordernisse

1. Zur Fristwahrung müssen Stornierungen/Umbuchungen
- schriftlich per Post
- per Telefax an +49-(0)6221-555
- per Email an service@forum-institut.de
eingehen.
 
2. Stornierungen die auf anderem Wege erfolgen (z.B.: mündlich, telefonisch, SMS, Xing, LinkedIn, Zoom, usw.) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch FORUM per Brief, Telefax oder E-Mail.
 

XII. Schlussbestimmungen

1. Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) zustande kommt, ist
a. der Gerichtsstand Heidelberg (Baden-Württemberg)
b. das anzuwendende Recht ist deutsches Recht.
 
2. Die vorliegenden AGB/Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 1. November 2021

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