Präsentiert von Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde zum 16.12.2019 beschlossen und musste spätestens bis 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Bundestag und Bundesrat haben sich nach Anrufung eines Vermittlungsausschusses im Mai 2023 auf einen Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geeinigt. Am 02.07.2023 tritt ein Großteil des Gesetzesentwurfs in Kraft.
Grundlegendes Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Rechtsverstößen zu forcieren. Gleichzeitig sollen die hinweisgebenden Personen („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritte / Vermittler*innen, die bei der Meldung unterstützen, besser geschützt werden. Es soll vermieden werden, dass diese Personen negative zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen in Folge einer Meldung befürchten müssen.
Erfahren Sie mehr in dem Whitepaper 'Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz' zu den den einzelnen Umsetzungsmöglichkeiten, über Vor- und Nachteile und den unterschiedlichen Risiken.
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