Präsentiert von Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Am 02. Juli 2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten und hat die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach mehreren Anläufen haben sich Bundestag und Bundesrat nach Anrufung eines Vermittlungsausschusses auf einen Entwurf zum HinSchG einigen können.
Grundlegendes Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Rechtsverstößen zu forcieren. Gleichzeitig sollen die hinweisgebenden Personen („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritte / Vermittler*innen, die bei der Meldung unterstützen, besser geschützt werden. Es soll vermieden werden, dass diese Personen negative zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen in Folge einer Meldung befürchten müssen.
Erfahren Sie mehr in dem Whitepaper 'Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz' zu den den einzelnen Umsetzungsmöglichkeiten, über Vor- und Nachteile und den unterschiedlichen Risiken.
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