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Pharma & Healthcare Veranstaltungsnachlese
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Dr. Henriette Wolf-Klein
Head of Department Pharma & Healthcare
+49 6221 500-680
h.wolf-klein@forum-institut.de
Unsere Veranstaltungshighlights Pharma & Healthcare: Ausgabe Juli 2026
Regulatorische Rahmenbedingungen der AI-Nutzung für Medical Affairs
Regulatorische Rahmenbedingungen der AI-Nutzung für Medical Affairs
Am 23. Juni 2026 fand die Webcastfolge zum Thema „Regulatorische Rahmenbedingungen der AI-Nutzung für Medical Affairs“ mit Alexander Maur, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei am Ärztehaus Partnerschaft mbB, Köln-Bayenthal statt.
Zu Beginn machte Herr Maur deutlich, dass sich KI Technologien rasant entwickeln, es bislang aber nur wenige spezifische Regelungen gibt. Die Regelungen des europäischen AI Act enthalten nur punktuell Antworten auf die typischen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI in Medical Affairs. Hierfür sind eher Limitationen des Urheber- und Datenschutzrechts sowie des allgemeinen Haftungsrechts richtungsweisend.
Als Leitmotiv zum Umgang mit KI schlug Herr Maur vor, KI als Ideengeber und Unterstützungstool zu sehen, dessen Ergebnisse aber immer kritisch geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Er empfahl insbesondere die frühe Einbindung von Datenschutzbeauftragten und der Rechtsabteilung in der Konzeption und dem Einsatz von KI Anwendungen. Auch das Einrichten einer zentralen unternehmensinternen Anlaufstelle zur Beratung bei KI-spezifischen Fragestellungen sei extrem hilfreich, um eine praxistaugliche und gleichzeitig rechtssichere Anwendung von KI im Unternehmensalltag zu realisieren. Besonders wichtig sei auch die Entwicklung unternehmensinterner Guidelines bzw. SOPs zur KI Nutzung, z. B. zu zulässigen Tools und Nutzungsszenarien, Zulässigkeit der Verwendung von Datenquellen sowie den expliziten Hinweis auf die Pflicht zur inhaltlichen Prüfung der KI Ergebnisse. Eine solche SOP oder Guideline könne auch ein klassisches „Problemfeld“ von Medical Affairs im Umgang mit KI adressieren – die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte wie z. B. medizinischer Datenbanken. Viele Lizenzmodelle schließen Data Mining und Vervielfältigungsrechte aus, sodass bei der Verwendung und Verarbeitung der Datenbankinhalte im Rahmen eines KI-Tools leicht ein Urheberrechtsverstoß stattfinden kann.
Ein zentrales Thema des Beitrags waren die allseits bekannten Halluzinationen von KI-Modellen. Herr Maur zeigte hier einerseits auf, dass sich die Modelle in den vergangenen Monaten in dieser Hinsicht bereits spürbar verbessert haben. Gleichzeitig betonte er jedoch, dass die Verantwortung für die Richtigkeit KI-generierter Inhalte beim Anwender liegt, der KI für eigene kommunikative Zwecke einsetzt. So existiert inzwischen beispielsweise ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az.: 4 UKl 3/25). Die Wahrscheinlichkeit von Halluzinationen lasse sich unter anderem durch die Beschränkung auf jeweils nur eine Aufgabe pro Prompt (iteratives Prompting) verringern und leichter beherrschen. Der sog. Human in the loop bleibe auch insofern unverzichtbar.
Als Fazit betonte Herr Maur, dass KI Medical Affairs deutlich effizienter machen und fachlich unterstützen kann. Der Rechtsrahmen ist komplex, steht der Nutzung aber nicht im Wege. Entscheidend sind klare Strukturen, Zuständigkeiten und Schutzmechanismen, damit KI im pharmazeutischen Bereich rechtssicher und patientenorientiert eingesetzt wird.
Autorin
Leila Dörfler
Teamleiterin Pharma & Healthcare
l.grupp@forum-institut.de
KI-gestützte Dokumentation in der Medizintechnik
KI-gestützte Dokumentation in der Medizintechnik
Künstliche Intelligenz verändert die Art, wie technische und regulatorische Dokumentation in der Medizintechnik entsteht. Mit den neuen Möglichkeiten wachsen aber auch die Anforderungen: rechtlich, sprachlich und im Qualitätsmanagement. Am 16. Juni 2026 beleuchteten unsere Referent*innen in einem interaktiven Online-Seminar, wie sich KI sinnvoll und rechtskonform in Dokumentationsprozesse einbinden lässt, und wo heute noch Grenzen liegen.
Den Auftakt machte Samuel Kilchenmann (ISS AG, Bern) mit einer Einführung in den Einsatz von KI-Werkzeugen für Texterstellung und Strukturierung. Er ordnete ein, wie ein Sprachmodell überhaupt arbeitet, nämlich auf Basis von Mustern und Wahrscheinlichkeiten statt nach fester Logik, und was daraus für die Nutzung im regulierten Umfeld folgt. Anschließend zeigte er, wie sich KI praxisnah bei der Erstellung von Dokumenten wie Gebrauchsanweisungen, Risikomanagement- oder Bewertungsdokumenten einsetzen lässt, ohne Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit aus dem Blick zu verlieren. Im Anschluss ging es um sprachliche Präzision: einheitliche Terminologie, Stilkontrolle entlang von Styleguides und automatisierte Übersetzung mit Werkzeugen wie DeepL und ChatGPT. Samuel Kilchenmann machte deutlich, wo deren Potenziale liegen und warum Post-Editing und eine fundierte menschliche Qualitätssicherung trotzdem unverzichtbar bleiben.
Am Nachmittag durchleuchteten Katja Hoos und Tarek Khalil, LL.M. (Wellington), beide Schalast LAW | TAX, die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den KI-Einsatz in der MedTech-Dokumentation. Sie spannten den Bogen über vier Rechtsräume, die hier zusammenwirken: KI-Verordnung, Datenschutz- und Haftungsrecht sowie MDR und IVDR. Praxisnah ordneten sie ein, welche Haftungsfragen KI-generierte Inhalte aufwerfen, wie mit sensiblen Daten und urheberrechtlichen Aspekten umzugehen ist und welche Fristen die KI-Verordnung mit sich bringt.
Ihren praktischen Höhepunkt fand die Veranstaltung im gemeinsamen „Battle of the Prompts". In kleinen Gruppen erarbeiteten die Teilnehmenden zu einer vorgegebenen Situation gemeinsam einen Prompt. Der Austausch über die verschiedenen Lösungswege machte sichtbar, wie einfach sich durch gezieltes Prompting eine strukturierte Textvorlage erstellen lässt.
Wie KI bereits heute in der Behördenpraxis ankommt, zeigte Michael Renaudin (veanu GmbH, Bern) in seiner abschließenden Präsentation. Anhand konkreter Beispiele machte er greifbar, wo Aufsichtsbehörden generative KI heute schon einsetzen, etwa für Recherche, Screening und Konsistenzprüfungen, und welche Risiken dabei mitzudenken sind.
Das Fazit des Seminars: Es war ein gelungener Rundumblick und ein spannender Austausch rund um die MedTech-Dokumentation. Vieles ist heute schon möglich, um Dokumentation mithilfe von KI zu verbessern und konsistenter zu machen. Gleichzeitig bleiben Unsicherheiten, vor allem rechtlich, etwa bei der Frage, welche Dokumente überhaupt hochgeladen werden dürfen. Eine Erkenntnis zog sich durch den ganzen Tag: Gute Prompts sind der Schlüssel, und das unabhängig vom Werkzeug, das man nutzt.
Autorin
Dr. Myriam Friedel
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
m.friedel@forum-institut.de
HOT TOPICS in der Pharmakovigilanz 2026
HOT TOPICS in der Pharmakovigilanz 2026
Die Online-Fachtagung „HOT TOPICS in der Pharmakovigilanz 2026“ am 16. Juni 2026 bot ein fundiertes und hochaktuelles Jahresupdate zu Arzneimittel- und Patientensicherheit. Fachliche Impulse lieferten Dr. Thomas Grüger, Senior Expert Pharmacovigilance, Angela Schmidt-Mertens, EU QPPV und General Safety Officer bei Eisai GmbH, Reinhold Schilling, Head of Global Pharmacovigilance bei Wörwag Pharma GmbH & Co. KG, Dr. Martin Huber, Senior Expert Pharmacovigilance und ehemaliges PRAC-Mitglied, sowie Per-Holger Sanden, Inspection Management Lead bei Merck Healthcare KGaA. Moderiert wurde die Veranstaltung von Nadja Wolff, Konferenzmanagerin Healthcare beim FORUM Institut und zuständig für Weiterbildungen zur Arzneimittelsicherheit.
Mit dieser Fachtagung wurde ein Format wieder aufgegriffen, das für viele Safety Professionals einen hohen praktischen Nutzen bietet. Künftig soll „HOT TOPICS in der Pharmakovigilanz“ jährlich stattfinden und Fachkräften die Möglichkeit geben, sich regulatorisch auf dem neuesten Stand zu halten und zugleich ihrer jährlichen Fortbildungspflicht nachzukommen.
Zum Auftakt zeigte Dr. Thomas Grüger, wie dynamisch sich die Pharmakovigilanz derzeit weiterentwickelt. Im Mittelpunkt standen aktuelle EU-Updates, darunter die Commission Implementing Regulation (EU) 2025/1466, das GVP Module VI Addendum II sowie die laufende Reform des EU-Arzneimittelrechts. Deutlich wurde: Zahlreiche Änderungen sind bereits wirksam, weitere stehen bevor.
Angela Schmidt-Mertens weitete den Blick auf die globalen regulatorischen Entwicklungen. Ihr Vortrag machte deutlich, wie unterschiedlich Anforderungen weltweit ausgestaltet sind und wie wichtig ein strukturierter Umgang mit diesen Unterschieden ist. Besonders relevant war dabei die Frage, wie sich ein internationales PV-System sinnvoll aufbauen lässt. Ihr Beitrag zu PV-Intelligence unterstrich, wie entscheidend professionelles globales und lokales Datenmanagement von Beginn an ist.
Einen besonders praxisnahen Akzent setzte Reinhold Schilling mit seinem Vortrag zur digitalen Transformation in der Pharmakovigilanz. Themen wie Automatisierung, künstliche Intelligenz, Big Data sowie Real-World Data und Real-World Evidence wurden fachlich fundiert und anwendungsnah eingeordnet. Besonders eindrucksvoll war der Einblick in ein Pilotprojekt zum AI-unterstützten ICSR-Processing, das zeigte, wie wichtig kontrollierte, nachvollziehbare und governance-konforme Implementierungen in der Praxis sind. Zusätzliche Materialien boten den Teilnehmenden zudem wertvolle Anknüpfungspunkte zur weiteren Vertiefung.
Den abschließenden inhaltlichen Schwerpunkt setzte Dr. Martin Huber mit seinem Vortrag zur effektiven Risikominimierung. Besonders wertvoll war die hohe Aktualität seiner Inhalte: Neueste Entwicklungen rund um die PSUR Guideline waren bereits direkt in den Vortrag eingeflossen. Damit erhielten die Teilnehmenden eine sehr aktuelle Einordnung zu den Anforderungen an Risikominimierungsmaßnahmen im Produktlebenszyklus.
Abgerundet wurde das Programm durch den Beitrag von Per-Holger Sanden zu den aktuellen Entwicklungen bei Audits und Inspektionen. Damit wurde ein weiterer Themenbereich aufgegriffen, der für die praktische Arbeit in der Pharmakovigilanz von großer Relevanz ist.
Für alle, die in der Arzneimittel- und Patientensicherheit Verantwortung tragen, bot das Jahresupdate wertvolle Impulse für die eigene Praxis.
Autorin
Nadja Wolff
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
n.wolff@forum-institut.de
Market Access Excellence-Abonnement: "Finanzkommission Gesundheit und Beitragssatzstabilisierungsgesetz"
Market Access Excellence-Abonnement: "Finanzkommission Gesundheit und Beitragssatzstabilisierungsgesetz"
Am 11. Juni fand im Rahmen der Market Access Excellence-Webcastreihe eine Folge mit Dagmar Wald-Eßer (IQVIA) zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz statt.
Zu Beginn des Webcasts adressierte Frau Wald-Eßer die aktuellen Finanzentwicklungen im Arzneimittelmarkt und skizzierte den anstehenden Wandel vom zugangsorientiertem System (schneller Marktzugang, sofortige Erstattung) hin zu einem budgetbeschränkten System mit strengerer HTA-Prüfung, mehr Rabatten und Preiskontrollen.
Nachfolgend erläuterte sie die zentralen Maßnahmen gemäß Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ein besonderer Fokus lag auf dem dynamischen Herstellerabschlag, den Frau Wald-Eßer an einem Beispiel durchrechnete. In der Diskussion wurde deutlich, wie volatil hierdurch nicht nur die Margen für Hersteller werden, sondern auch das Einsparvolumen insgesamt fraglich ist, da es direkt von der Einnahmenseite im GKV-System abhängt.
Das Thema Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel (§ 130e SGB V) mit therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen wurde ebenfalls kontrovers diskutiert. Die gesetzgeberischen Eingriffe erscheinen hier nicht konsistent: Im Biosimilarbereich möchte der Gesetzgeber exklusive Ausschreibungen gerade verhindern, im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel geht die Entwicklung hingegen in Richtung Öffnung und Erweiterung der Ausschreibungsmöglichkeiten.
Fazit: Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2026 markiert einen Wendepunkt. Deutschland führt erstmals einen dynamischen, an die GKV-Einnahmen gekoppelten Abschlag ein, verschärft die Preis-Mengen-Regelung und weitet Rabattverträge auf patentgeschützte Arzneimittel aus. Für Hersteller bedeutet dies zunehmende Unberechenbarkeit und potenzielle Erosion der Marktattraktivität. Der Systemwandel vom zugangs- zum budgetorientierten Markt ist in vollem Gange.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleitern Pharma & Healthcare & QMB
h.wolf-klein@forum-institut.de
Webcast: Update EU Pharma Legislation – Modul 1
Webcast: Update EU Pharma Legislation – Modul 1
The Legal Framework-Overview and Current Procedural Status (8. Juni 2026)
Am 8. Juni 2026 referierte Dr. Alexander Meier, Regulatory Life Sciences Partner bei Morgan, Lewis & Bockius LLP, im Rahmen des Webcast: Update EU Pharma Legislation. Der Vortrag gab einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Revision der EU-Arzneimittelgesetzgebung (General Pharmaceutical Legislation, GPL) sowie über die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen der geplanten neuen Verordnung und Richtlinie.
Ausgangspunkt ist das am 26. April 2023 veröffentlichte „Pharma Package“ der EU-Kommission, bestehend aus einer neuen Richtlinie und einer neuen Verordnung zur Ablösung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung 726/2004, der Orphan-Verordnung 141/2000 und der Pädiatrie-Verordnung 1901/2006. Die politische Einigung wurde am 11. Dezember 2025 erzielt, die englischen Texte am 6. März 2026 veröffentlicht. Noch ausstehend sind die Übersetzung in alle EU-Amtssprachen, die formellen Abstimmungen (voraussichtlich Q3/Q4 2026) sowie die Veröffentlichung im Amtsblatt (voraussichtlich Q4 2026). Das Inkrafttreten wird Ende 2026 erwartet, der Anwendungsbeginn nach 24-monatiger Übergangsfrist Ende 2028.
Der Geltungsbereich umfasst zentralisierte und nationale Zulassungsverfahren, Herstellung und Import, Vertrieb einschließlich Großhandel, Werbung, Pharmakovigilanz, Aufsicht und Sanktionen, die EMA-Struktur sowie Regelungen zu Orphan- und Pädiatrie-Arzneimitteln und regulatorischen Exklusivitätsrechten. Nicht Teil des Pharma Package sind Preisgestaltung, Erstattung und Substituierbarkeit (Kompetenz der Mitgliedstaaten), das Health Technology Assessment (Verordnung 2021/2282) sowie Standards für Blut, Gewebe und Zellen (neue SoHO-Verordnung).
Die neuen Regeln gelten grundsätzlich nicht rückwirkend. Neue Vorschriften finden Anwendung auf Zulassungsanträge nach Anwendungsbeginn. Produkte unter dem bisherigen Regime verbleiben unter den bestehenden Exklusivitätsregeln. Bereits zugelassene Arzneimittel müssen jedoch nach dem Anwendungsdatum neue Post-Marketing-Pflichten einhalten: Kennzeichnung und ePIL, Shortage Prevention Plans (SPPs), Environmental Risk Assessments (ERA) sowie datengestützte vergleichende Werbung auf Basis der SmPC.
Bei den Zulassungsverfahren wird die EMA-Ausschussstruktur von fünf auf zwei Kernausschüsse reduziert: CHMP und PRAC, unterstützt durch verstärkte wissenschaftliche Beratungsgruppen. Patienten und Kliniker erhalten Stimmrecht im CHMP. Die Bewertungsfrist im zentralisierten Zulassungsverfahren sinkt von 210 auf 180 Tage, das Gesamtverfahren von 277 auf 226 Tage. Die Marktzulassung gilt künftig unbefristet. Neu eingeführt werden ein Quality Master File (QMF) für Hilfsstoffe und ein Platform Technology Master File (PTMF) für plattformbasierte Technologien. Das PRIME-Schema bleibt bestehen.
Darüber hinaus werden Regulatory Sandboxes, temporäre Marktzulassungen (TEMA) bei Public-Health-Notlagen sowie neue Vorgaben zur elektronischen Produktinformation (ePI) eingeführt.
Im Großhandel dürfen EU-WDA-Inhaber künftig nur noch mit Inhabern einer EU-WDA oder EU-MIA handeln, einschließlich finanzieller Transaktionen. Finanztransaktionen mit Nicht-EU-Unternehmen ohne EU-WDA werden untersagt.
Abschließend ging Dr. Meier auf verwandte Rechtsakte ein: Der European Biotech Act (Teil I, Dezember 2025) sieht schnellere klinische Prüfungen, ein EU Health Biotechnology Support Network und IP/SPC-Anreize vor, darunter eine 12-monatige SPC-Verlängerung für „best-in-class“ Biotech-Arzneimittel. Der Critical Medicines Act (März 2025) zielt auf die Stärkung der Versorgungssicherheit kritischer Arzneimittel.
Autor
Jean-Marie Bayhurst
Konferenzmanager Pharma & Healthcare
j.bayhurst@forum-institut.de
Human-in-the-Loop "KI in der Pharmakovigilanz: Von E-Mails zu validierten E2B(R3)-Fällen"
Human-in-the-Loop "KI in der Pharmakovigilanz: Von E-Mails zu validierten E2B(R3)-Fällen"
Am 3. Juni 2026 referierte Herr Reinhold Schilling, Head of Global Pharmacovigilance, EU-QPPV, Stufenplanbeauftragter bei der Wörwag Pharma GmbH & Co. KG, Böblingen im Rahmen des Online Pharma Forum.
Der Vortrag befasste sich mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz in der Pharmakovigilanz, insbe-sondere in der Erfassung, Prüfung und Meldung von Arzneimittelrisiken und Nebenwirkungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich stark manuell geprägte Prozesse durch KI effizienter und strukturierter gestalten lassen, ohne die fachliche und regulatorische Verantwortung des Menschen aufzugeben. Der vorgestellte Ansatz folgt daher konsequent dem Prinzip “Human in the Loop”: Die KI unterstützt bei der Aufbereitung und Strukturierung der Informationen, während die fachliche Prüfung und Freigabe weiterhin durch qualifizierte Mitarbeitende erfolgt.
Ausgangspunkt ist die wachsende Zahl an Sicherheitsmeldungen aus sehr unterschiedlichen Quellen. Neben strukturierten Formularen müssen heute auch E-Mails, Freitexte, Gesprächsnotizen oder handschriftliche Informationen verarbeitet werden. Diese Heterogenität erhöht die Komplexität erheblich. Gleichzeitig sind die regulatorischen Anforderungen hoch, da die Daten am Ende in standardisierte elektronische Formate wie E2B(R3) überführt und inhaltlich korrekt codiert werden müssen, etwa mithilfe von MedDRA. Fehler in diesen Schritten können die Datenqualität beeinträchtigen und regulatorische Risiken verursachen.
Herr Schilling machte deutlich, dass traditionelle manuelle Prozesse mit dieser Entwicklung nur noch begrenzt Schritt halten können. Steigende Fallzahlen führen zu höherem Personalaufwand, wachsender Belastung in den Teams, Rückständen in der Bearbeitung und einem erhöhten Risiko, Fristen oder Qualitätsanforderungen nicht zuverlässig einzuhalten. Hinzu kommt, dass in der Pharmakovigilanz häufig zusätzliche Prüfschritte nach dem Vier-Augen-Prinzip erforderlich sind, was die Ressourcennachfrage weiter erhöht.
Vorgestellt wurde eine KI-gestützte Lösung „THERALYZE“ die den Weg von der Eingangsmeldung bis zum strukturierten Sicherheitsfall unterstützt. Informationen werden zentral aufgenommen, automatisiert analysiert und semantisch den relevanten Datenfeldern zugeordnet. Anschließend erzeugt das System eine standardisierte E2B(R3)-XML-Datei, die in der Plattform oder in einer validierten Sicherheitsdatenbank durch Fachkräfte geprüft wird. Ziel ist ein submissionstauglicher, standardisierter Fall mit nachvollziehbaren Qualitätskennzahlen sowie eine deutliche Reduzierung von Medienbrüchen, Doppelerfassungen und manuellen Zwischenschritten.
Die Präsentation macht zugleich deutlich, dass die Einführung einer solchen Lösung mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Der Weg von ersten Fallbeispielen und technischen Prototypen hin zu regulatorisch belastbaren, importierbaren und praxistauglichen Ergebnissen war von Fehlern, Korrekturschleifen und Entwicklungsaufwand geprägt. Damit unterstrich der Vortrag, dass der Nutzen von KI in regulierten Bereichen nicht allein von der technischen Leistungsfähigkeit abhängt, sondern vor allem von der sauberen Einbettung in einen kontrollierten, qualitätsgesicherten und fachlich überwachten Prozess.
Insgesamt vermittelte Herr Schilling ein praxisnahes Bild des KI-Einsatzes in der Pharmakovigilanz, das zu ausgeprägten Diskussionen und Fragen in der Zuhörerschaft anregte. Die zentrale Aussage lautete, dass KI insbesondere dort Mehrwert schaffen kann, wo große Mengen unstrukturierter Informationen effizient verarbeitet und in regulatorische Standards überführt werden müssen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Systeme nicht isoliert, sondern als Teil eines durch-dachten Gesamtprozesses eingesetzt werden. Die Verantwortung für Bewertung, Qualität und Compliance verbleibt dabei klar beim Menschen.
Autorin
Dr. Michaela Gottwald
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
m.gottwald@forum-institut.de
Online Pharma FORUM: "Beschleunigung der Zulassungsverfahren in Europa"
Online Pharma FORUM: "Beschleunigung der Zulassungsverfahren in Europa"
Am 11. Mai 2026 fand die Sendung „Beschleunigung der Zulassungsverfahren in Europa“ mit Frau Beate Schwalenberg als Referentin statt.
Frau Schwalenberg informierte im ersten Teil der Sendung über die kürzlichen Umstrukturierungen des BfArM. Größte Neuerung war hier die Auflösung der dezentralen Struktur des Verfahrensmanagements in den Zulassungsabteilungen 2, 3 und 4 sowie Abteilung 7 zugunsten eines einzigen Verfahrensmanagements in Abteilung 4.
Abteilung 4 hat nun 5 Fachgebiete: FG 41 hat zwei Hauptarbeitsgebiete: a. regulatorische IT und b. Koordinierungsstelle. Durch die Koordinierungsstelle wurden die Vorgaben des Medizinforschungsgesetzes nach einer zentralen Schnittstelle zwischen BfArM und PEI umgesetzt. Hier wird an einer stärkeren Harmonisierung der Verfahren in beiden Behörden gearbeitet und an einem noch intensiveren Austausch. So finden bereits gemeinsame Bewerbungen für Rapporteurschaften statt und eine gegenseitige Unterstützung bei Ressourcenengpässen.
FG 42 übernimmt das Projektmanagement und die Koordination aller MRP und DCP-Verfahren.
FG 43 kümmert sich um Typ IA Variations und nationale Änderungsanzeigen. Hier findet auch die Validierung der Variations statt. Alle anderen Validierungen (Zulassungsverfahren, weitere Variations-Typen) sind in Abteilung 1 geblieben.
FG 44 hat die Verfahrensführung für Typ IB und Typ II Variaions. Renewals/Verlängerungen sind aktuell auch noch hier angesiedelt, sollen aber unter der EU Pharmaceutical Legislation wegfallen.
FG 45 kümmert sich holistisch um alle Themen rund um Zentrale Verfahren. Das gilt auch für PRAC-Verfahren, die aus der PV in Abteilung 4 umgezogen sind.
Im zweiten Teil der Sendung wurde klar, wie viele Umsetzungsfragen hinsichtlich der EU Pharmaceutical Legislation noch bestehen. Ziel ist es hier die Dauer der verschiedenen Zulassungsverfahren zu verkürzen. Intensiv diskutiert wurde hier der Opt-in Mechanismus: künftig können sowohl bei MRP- als auch bei DCP-Verfahren Mitgliedstaaten noch innerhalb von 30 Tagen dem Verfahren beitreten, wenn ein Versorgungsengpass besteht. Ob und wer den Nachweis des Versorgungsengpasses erbringen muss, ist noch unklar.
Insgesamt hob Frau Schwalenberg hervor, dass man durch die Umstrukturierungen im BfArM bislang auf einem guten Weg ist, auch die kommenden Vorgaben gut umsetzen zu können.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleitern Pharma & Healthcare & QMB
h.wolf-klein@forum-institut.de
Market Access Excellence Abonnement: "Impact der Krankenhausreform auf den Arzneimitteleinsatz im Krankenhaus"
Market Access Excellence Abonnement: "Impact der Krankenhausreform auf den Arzneimitteleinsatz im Krankenhaus"
Dr. Markus Thalheimer (Leiter Stabstelle Medizinisches Erlösmanagement an der Universitätsklinik Heidelberg) adressierte am 23. April 2026 im Webcast die Ergebnisse des KHVVG (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) und des KHAG (Krankenhausreformanpassungsgesetz).
Leistungsgruppen
Zu Beginn adressierte er den wichtigen Punkt der Leistungsgruppen. Diese wurden von den Krankenhäusern im vergangenen Jahr bei den Landesbehörden beantragt. Der Medizinische Dienst prüft sie nun in den Krankenhäusern, die Prüfungen sollen bis zum 31. Juli 2026 abgeschlossen sein. Sollten Leistungsgruppen nicht den Qualitätskriterien entsprechen, können die Länder diese bis Jahresende 2026 noch ohne Zustimmung der Krankenkassen trotzdem zuweisen. Die Leistungsgruppen sollen danach für circa 3 Jahre konstant bleiben.
Vorhaltevergütung
Ein weiteres Thema war die Vorhaltevergütung. Entgegen dem Wortsinn des Namens wird die Vorhaltevergütung noch stark an Leistungen gekoppelt sein, wenn sie ab 2030 in Kraft tritt. Man erwartet, dass in die Vorhaltevergütung 60 % der Pflegepersonalkosten und übrigen DRG-Kosten übernommen werden und dem Krankenhaus auch bei Fallzahländerungen von +/- 20 % ausgezahlt werden. In die rDRG (Rest-DRG) kommen weiter vom einzelnen Fall abhängige Kosten inklusive Arzneimittel und Medizinprodukte. Durch die Ausgliederung der Sachkosten bleiben circa 50 % in der rDRG, 50 % im Vorhaltebudget.
Wichtig für den Arzneimittelbereich: Arzneimittelkosten werden vor der Ermittlung der Vorhaltebudgets ausgegliedert und danach wieder in die Rest-DRG eingegliedert. Damit bleiben in der rDRG Arzneimittel, Medizinprodukte sowie Zusatzentgelte und NUBs inkludiert.
NUB-Entgelte
Zum Thema NUB gibt es aus dem KHEntG (Krankenhausentgeldgesetz), das gerade in Kraft getreten ist, eine weitere Neuerung. Hier wurde festgelegt, dass auch bei NUBs der verhandelte Erstattungsbetrag bei Arzneimitteln die Preisobergrenze ist. Dies gilt ab 2027 und hier auch für Zusatzentgelte. Damit sind individuelle Arzneimittelverhandlungen mit dem Krankenhaus zurückgedrängt und liegen immer unterhalb des Erstattungsbetrags.
Eine Reduktion der NUBs auf spezialisierte Zentren, wie in der aktuellen GKV-Finanzreform diskutiert, wird von Herrn Dr. Thalheimer inhaltlich und Herrn Dr. Rybak (Greenberg Traurig Germany) juristisch im Arzneimittelbereich als unwahrscheinlich angesehen.
Sektorübergreifende Versorgungseinrichtung
Abschließend wurde das Konzept der "Sektorübergreifenden Versorgungseinrichtung" besprochen. Diese kann eine Lücke zwischen reiner ambulanter Versorgung und Klinikum schließen, indem sie als Primärversorgungszentrum ärztliche Versorgung im Bereich der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin und der Geriatrie anbietet. Wie hier die Arzneimittelversorgung funktionieren wird, ist noch unklar.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleitern Pharma & Healthcare & QMB
h.wolf-klein@forum-institut.de
Arzneimittelpreise 2026: GKV-Finanzen und Arzneimittelvergütung im Fokus
Arzneimittelpreise 2026: GKV-Finanzen und Arzneimittelvergütung im Fokus
Am 20. und 21. April 2026 fand die Online-Fachtagung „Arzneimittelpreise 2026" unter Moderation von Hans-Holger Bleß, fbeta statt. Die Veranstaltung adressierte kommende regulatorische Änderungen im deutschen Arzneimittelmarkt, insbesondere die Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit, den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und die Auswirkungen auf Arzneimittel.
Gesundheitspolitische Weichenstellungen: Die Arbeit der FinanzKommission Gesundheit
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Georg Kippels, MdB, eröffnete die Tagung mit einem Einblick in die aktuelle gesundheitspolitische Agenda. Drei Viertel der Vorschläge aus der FinanzKommission Gesundheit wurden bereits im Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz übernommen. Zu den wesentlichen Neuerungen beim AMNOG-Verfahren zählt, dass die Regelungen zu den Leitplanken und zum Kombinationsabschlag wieder entfallen. Die FinanzKommission Gesundheit soll bis zum Jahresende weitere Vorschläge mit mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Sicherung der GKV-Finanzen erarbeiten.
Prof. Dr. Leonie Sundmacher von der Technischen Universität München, Mitglied in der FinanzKommission Gesundheit, erläuterte die Leitkriterien, nach denen die Kommission ihre Empfehlungen entwickelt. Diese umfassen Umsetzbarkeit, Qualität der Versorgung, Evidenzbasierung, Verteilungsgerechtigkeit sowie finanzielle Auswirkungen. Ein zentrales Anliegen ist die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Für den zweiten Bericht der Kommission kündigte Prof. Sundmacher einen Fokus auf Evidenzverbesserung sowie mittel- und langfristige Strukturreformen an. Dabei betonte sie die Notwendigkeit, Preisbildung und Standortförderung zu trennen. Standortförderung sei primär Aufgabe der Wirtschaftspolitik, nicht der Preisgestaltung im Gesundheitswesen.
Dr. Jasmina Kirchhoff, Institut der deutschen Wirtschaft, nahm hier eine etwas andere Position ein und führte u. a. aus, dass die Dynamisierung des Herstellerabschlag Unsicherheit stärkt und damit den Standort schwächt.
Regulatorische Neuerungen im Überblick
Dr. Frederik Fiekas von MÖHRLE HAPP LUTHER führte die Teilnehmenden durch die wichtigsten regulatorischen Änderungen. Die Apothekenreform, bestehend aus Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz und Apothekenbetriebsordnung, wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause im parlamentarischen Prozess weiterverfolgt. Bereits in Kraft getreten ist das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), das u. a. festlegt, dass der AMNOG-Erstattungsbetrag in jedem Fall auch im Krankenhaus die Höchstgrenze darstellen muss.
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das mehrere bedeutende Änderungen vorsieht. Ab 2027 wird der allgemeine Herstellerabschlag von sieben Prozent um eine variable Komponente ergänzt. Für das erste Halbjahr 2027 gilt zunächst ein zusätzlicher Abschlag von 3,5 Prozent. Dieser dynamische Zusatzabschlag für patentgeschützte Arzneimittel ohne Festbetrag orientiert sich an der Entwicklung der Arzneimittelausgaben im Verhältnis zur Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV. Das Bundesministerium für Gesundheit berechnet die Höhe jährlich auf Basis von Daten des GKV-Spitzenverbandes und veröffentlicht sie im Bundesanzeiger.
Für patent- oder unterlagenschutzgeschützte Impfstoffe wird ein fester Abschlag von sieben Prozent des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers eingeführt. Das Preismoratorium wurde bis zum 31. Dezember 2030 verlängert und umfasst nun auch Verbandmittel und Wundversorgungsprodukte.
Eine bedeutende Verschärfung erfährt die Preis-Mengen-Regelung. Erreicht ein Arzneimittel einen Mindestumsatz von 100 Millionen Euro und steigt der Umsatz weiter, greifen zusätzliche Mengenrabatte. Die gesetzlichen Mindestvorgaben gelten ab dem dritten Jahr nach Markteintritt. Für Bestandsfälle ist ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen. Bei fehlender Einigung greift eine gesetzliche Auffangregelung, die Schiedsstelle ist für diese Thematik nicht mehr zuständig.
Internationale Perspektiven: Ländervergleiche und Warenkörbe
Dr. Stefan Plantör von IQVIA Commercial GmbH & Co. OHG widmete sich der schwierigen Vergleichbarkeit der Länder beziehungsweise der Länderwarenkörbe. Insbesondere das Thema Mehrwertsteuer spielt hier eine komplexe Rolle, da nationale Unterschiede in Höhe und Produktgruppeneinteilung vorkommen. Dr. Plantör adressierte zudem das Konzept der Selektivverträge mit therapeutisch vergleichbaren Patentarzneimitteln in der GKV-Finanzreform, die als Alternative zu den aktuellen wirkstoffgleichen Verträgen diskutiert werden. Krankenkassen dürfen künftig gemäß Referentenentwurf Gruppen therapeutisch vergleichbarer patentgeschützter Arzneimittel bilden und Rabattverträge abschließen. Zunächst soll dies für JAK-Inhibitoren, CGRP-Antagonisten, PARP-Inhibitoren, PCSK9-Inhibitoren und PD-1/PD-L1-Inhibitoren gelten.
Krankenkassenperspektive: Vertragsstrategien und Einsparpotenziale
Meike Helmold von der DAK-Gesundheit gab einen Einblick in den Status Quo der Verträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischer Industrie. Direktverträge sind mittlerweile eher die Ausnahme, im Fokus stehen hier von den Krankenkassen initiierte Open House-Verträge. Die mögliche Umsetzung von Selektivverträgen für therapeutisch vergleichbare patentgeschützte Arzneimittel und die damit zu erreichenden Einsparvolumina wurden intensiv diskutiert. Frau Helmold konstatierte, dass sich aktuell keine Krankenkasse erlauben könne, verfügbare Steuerungsinstrumente nicht zu nutzen.
GKV-Spitzenverband: Adaptive Preisgestaltung und Pay-for-Performance
Dr. Antje Haas vom GKV-Spitzenverband verwies auf das Problem der Binnenreferenzierung, wie es sich beispielsweise im Bereich der Orphan Drugs zeigt. Hier kann der Erstattungsbetrag für ein Orphan Drug später auch als Referenz für ein Nicht-Orphan-Präparat dienen, was zu verzerrten Preisgefügen führt. Als Ziel formulierte Dr. Haas eine adaptive Preisfestsetzung, die mit der zugehörigen Evidenz korreliert. Die Anwendungsbegleitenden Datenerhebungen (AbD) betrachtete sie kritisch, da viel zu wenige Ergebnisse erhoben/übermittelt werden und somit das Potenzial dieses Instruments nicht ausgeschöpft wird.
Nachfolgend ging Dr. Haas auf verschiedene Pay-for-Performance-Optionen ein, darunter Ratenmodelle, Selektivverträge, Rückzahlungsmodelle und das prospektive Kohortenmodell. Nur letzteres funktioniert aus ihrer Sicht aktuell zufriedenstellend. Insgesamt fehlt es an ausreichenden Daten, weshalb das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit ein wichtiger Schritt ist, auch wenn auch hier nicht alle gewünschten Daten abgerufen werden können. Das FDZ wird künftig eine noch wichtigere Rolle spielen, da es bereits jetzt alle Abrechnungsdaten der Krankenkassen umfasst und künftig durch Registerdaten, ePA-Daten und Pflegedaten angereichert wird.
Real World Daten: Von der Evidenz zur Erstattung
Dr. Julian Witte von der Vandage GmbH beleuchtete die Nutzung von Real World Daten (RWD) im AMNOG-Kontext. Diese werden bereits für die Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie für die Definition der Zielpopulation eingesetzt. Im Bereich der Nutzenbewertung spielen aktuell allerdings nur Registerdaten eine Rolle. Das für 2026 angekündigte Medizinregistergesetz stellt daher einen wichtigen Schritt dar. Das Forschungsdatenzentrum wird hierbei eine zentrale Funktion einnehmen, da es nicht nur alle Abrechnungsdaten der Krankenkassen umfasst, sondern künftig auch durch Registerdaten, ePA-Daten und Pflegedaten erweitert wird. Seit dem Start des FDZ wurden 65 Anträge gestellt, darunter mehrere vom GKV-Spitzenverband.
Most Favored Nation: Globale Preisdynamiken und ihre Folgen
Christian Schuler von Simon-Kucher & Partners Strategy & Marketing Consultants adressierte das Prinzip der Meistbegünstigung (Most Favored Nation, MFN) im Detail. Bis dato gibt es in diesem Bereich keine verbindliche Gesetzgebung, sondern lediglich freiwillige MFN-Deals zwischen einzelnen Akteuren. Im Kern geht es bei internationalen Preisdiskussionen immer um ein globales Rebalancing, bei dem Kostensteigerungen unter anderem in Europa und Kostensenkungen in den USA im Arzneimittelbereich erreicht werden sollen. Firmenseitig führt dieser Druck aktuell jedoch eher zu einer Mitigation Strategy, das heißt zu einem verzögerten oder vollständig ausbleibenden Markteintritt neuer Arzneimittel in Europa. Statt des angestrebten Rebalancing beobachtet man also eine Fragmentierung der Märkte, bei der europäische Patientinnen und Patienten möglicherweise später oder gar nicht von innovativen Therapien profitieren.
Fazit und Ausblick
Die Tagung „Arzneimittelpreise 2026" machte deutlich, dass das deutsche Gesundheitssystem vor tiefgreifenden Veränderungen steht. Die Maßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zielen darauf ab, die Ausgabendynamik im Arzneimittelbereich zu dämpfen und gleichzeitig die GKV-Finanzen nachhaltig zu konsolidieren. Zentrale Stellschrauben sind der dynamische Zusatzabschlag, die verschärfte Preis-Mengen-Regelung sowie die Möglichkeit von Selektivverträgen für therapeutisch vergleichbare Patentarzneimittel. Gleichzeitig werden Entlastungen wie der Wegfall der AMNOG-Leitplanken und des Kombinationsabschlags umgesetzt, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Die Diskussionen zeigten auch, dass eine evidenzbasierte und adaptive Preisgestaltung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Real World Daten, Registerdaten und das Forschungsdatenzentrum werden künftig eine Schlüsselrolle spielen, um die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln im Versorgungsalltag besser bewerten zu können. Die internationale Dimension darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Globale Preisdynamiken, insbesondere das MFN-Prinzip, haben direkten Einfluss auf die Verfügbarkeit innovativer Therapien in Deutschland und Europa.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleitern Pharma & Healthcare & QMB
h.wolf-klein@forum-institut.de
Online Medizinprodukte FORUM + Online Pharma FORUM: Klassifizierung von Medizinprodukten nach MDR
Online Medizinprodukte FORUM + Online Pharma FORUM: Klassifizierung von Medizinprodukten nach MDR
In der vergangenen Doppelsendung „Online Medizinprodukte FORUM / Online Pharma FORUM“ vom 15. April 2026 stand die Klassifizierung von Medizinprodukten nach MDR im Mittelpunkt. Dr. Nicole Rämsch-Günther beleuchtete dabei Herausforderungen und Grenzfälle bei der korrekten Einstufung in die Risikoklassen I, IIa, IIb und III. Die MDR sieht in Artikel 51 vor, dass die Klassifizierung nach der Zweckbestimmung und der damit verbundenen Risiken gemäß Anhang VIII erfolgt. Auf nationaler Ebene regelt das MPDG in § 6 die Zuständigkeit des BfArM als Entscheidungsbehörde bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Herstellern und deren Benannten Stellen. Die Einteilung in Risikoklassen basiert insbesondere auf den Kriterien Risikopotenzial, Invasivität, Anwendungsdauer und Anwendungsort.
Als zentrales Klassifizierungskriterium stellte Dr. Rämsch-Günther die Zweckbestimmung heraus. Diese wird vom Hersteller definiert, muss konsistent und nachvollziehbar sein und einer objektiven Betrachtungsweise standhalten. Entscheidend ist, dass risikominimierende Maßnahmen in der Regel nicht zu einer niedrigeren Risikoklasse führen. Sind mehrere Regeln des Anhangs VIII anwendbar, gilt stets die strengste und damit die höchste Klasse. Praxisbeispiele wie Dermal Filler verdeutlichten dies: Permanente Filler werden als Klasse IIb, resorbierbare als Klasse III eingestuft.
Bei Medizinprodukten mit Arzneimittelanteil – etwa Knochenzement mit Antibiotika oder Katheter mit Antikoagulanzien – greift Regel 14 und führt in der Regel zu Klasse III, ergänzt durch ein verpflichtendes Konsultationsverfahren nach Anhang IX Abschnitt 5.2. Stoffliche Medizinprodukte, denen die alte MDD nicht ausreichend Rechnung trug, werden unter der MDR durch die neue Regel 21 erfasst: Je nach Anwendungsort und systemischer Resorption reicht die Einstufung von Klasse IIa (Salzwassersprays) über Klasse IIb (Augentropfen, Vaginalgele) bis zu Klasse III (Alginate bei systemischer Aufnahme). Auch hier kann ein Konsultationsverfahren nach Anhang IX Abschnitt 5.4 erforderlich sein.
Abschließend widmete sich die Referentin der Software-Klassifizierung. Software gilt unter der MDR als aktives Medizinprodukt. Die zentrale Regel 11 stuft Software, die Informationen für diagnostische oder therapeutische Entscheidungen liefert, je nach Schwere der möglichen Folgen in Klasse IIa, IIb oder III ein. Am Beispiel einer Melanom-Analyse-Software zeigte sich, wie das Prinzip der strengsten Regel eine ursprüngliche Klasse IIa zu Klasse III hochstuft.
Die Sendung machte deutlich, dass die korrekte Klassifizierung von Medizinprodukten eine sorgfältige Analyse aller Definitionen und Durchführungsvorschriften sowie der anwendbaren Regeln erfordert.
Möchten Sie den vollständigen Vortrag sehen?
Dann schauen Sie doch mal auf unserer Website vorbei: www.online-medizinprodukte-forum.de vorbei. Sie haben Zugriff auf das komplette Archiv des Online Medizinprodukte FORUMS und sind live bei allen zukünftigen Sendungen dabei. Wir freuen uns auf Sie!
Autorin
Verena Planitz
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
v.planitz@forum-institut.de
Unsere Veranstaltungshighlights Pharma & Healthcare: Ausgabe April 2026
Healthcare Influencer Kampagnen
Healthcare Influencer Kampagnen
Das Seminar „Healthcare Influencer Kampagnen: Chancen, Herausforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen“ fand am 25. März 2026 statt und zeigte praxisnah, wie Influencer-Kommunikation im Healthcare-Bereich strategisch, zielgruppengerecht und regelkonform umgesetzt werden kann.
Im Fokus stehen zwei Perspektiven: Patient-Influencer und Medfluencer. Vermittelt wurden Kriterien für die Auswahl passender Influencer, die strukturierte Zusammenarbeit von Briefing bis Monitoring sowie die Frage, welche Plattformen und Formate sich je nach Ziel und Zielgruppe eignen (u. a. Instagram, YouTube, LinkedIn).
Ein zentraler Bestandteil ist die Kampagnenplanung entlang der Bedürfnisse von Patient*innen. Laura Geisreiter (DocCheck health share GmbH) ordnete die Informationssuche und den Austausch innerhalb der Patient Journey ein und leitete daraus konkrete Arbeitsschritte ab: Zielgruppenanalyse, Influencer-Recherche, Konzeption, Ansprache, Vertragsabwicklung, Briefing, Umsetzung, Prüfung und Livegang. Ergänzend wird Social Listening als Methode vorgestellt, um Themen, Kanäle, Sprache und relevante Stakeholder systematisch zu verstehen.
Constanze Dewald (Schmittgall HEALTH) behandelte Medfluencer, also Ärzt*innen und medizinisches Fachpersonal als glaubwürdige Stimmen. Thematisiert wurden Auswahlkriterien (Fachgebiet, Evidenznähe, Community-Fit), Rollenklärung, Co-Creation und Review-Prozesse sowie Möglichkeiten, die Wirkung von Content über KPIs und qualitative Signale zu bewerten.
Dr. Magda Papede, LL.M. (SCHULTZ-SÜCHTING Rechtsanwälte) erläuterte die maßgeblichen rechtlichen Leitplanken (u. a. HWG, UWG, AMG, ärztliches Berufsrecht, Pharmakovigilanz) und ging auf Compliance, Kennzeichnung und Transparenz, Datenschutz sowie die Ausgestaltung von Guidelines und Verträgen ein. Zudem wurden ethische Fragestellungen rund um KI in der Gesundheitskommunikation aufgegriffen.
Abschließend stellte Nicolas Brooklyn Merl (DKFZ Heidelberg) ein Praxisbeispiel zu KI-generierten Influencern in der Krebsprävention vor, von der Idee bis zur Patientenaufklärung, und gab einen Ausblick auf weitere Einsatzszenarien.
Autorin
Cornelia Gutfleisch
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
c.gutfleisch@forum-institut.de
Künstliche Intelligenz in GxP ODER „Qualität vor Hype: KI und digitale Tools compliant einsetzen – Chancen nutzen, Fehler vermeiden“
Künstliche Intelligenz in GxP ODER „Qualität vor Hype: KI und digitale Tools compliant einsetzen – Chancen nutzen, Fehler vermeiden“
Am 18. März 2026 war die Expertin, Dr. Cornelia Hunke, Abteilungsleiterin Qualitäts- und Risikomanagement am Ev. Krankenhaus Göttingen-Weende und Consultant für GxP und ISO, im Rahmen eines On-site-Inhouse-Trainings zum Thema „Künstliche Intelligenz in GxP' im Einsatz.
Unter dem Leitgedanken „Qualität vor Hype: KI und digitale Tools compliant einsetzen' vermittelte Dr. Hunke zunächst einen fundierten Überblick über aktuelle Digitalisierungstrends in der Pharma- und Medizinbranche, darunter Cloud-Infrastrukturen, Automatisierung, Digital Health und den wachsenden Einsatz von KI in der Arzneimittelentwicklung. Sie machte deutlich, dass Digitalisierung und KI Werkzeuge und keine Wundermittel sind, und dass unstrukturierte Prozesse durch deren Einsatz nicht besser, sondern allenfalls schneller chaotisch werden.
Ein zentrales Thema des regulatorischen Themenblocks war der EU AI Act, dessen Anforderungen insbesondere für Hochrisiko-KI-Anwendungen in Pharma und Medizin ab 2026 gelten und der unter anderem fundiertes KI-Wissen sowie eine nachweisbare Aufsicht auf Führungsebene voraussetzt. Ergänzend wurden die DSGVO, der EU Data Act sowie die MDR und IVDR als relevante regulatorische Rahmenbedingungen besprochen.
Im Praxisteil zeigte Dr. Hunke anhand konkreter Fallstudien und interaktiver Übungen, wie Risiko-Assessments strukturiert durchgeführt und Kritikalitätsmatrizen einheitlich angewendet werden können, um Compliance-Lücken und teure Nachbesserungen zu vermeiden.
Besonderer Wert wurde auf das Thema Vendor Assessment gelegt: Die Teilnehmenden lernten, welche Fragen bei der Auswahl Cloud-basierter KI-Tools in Bezug auf Datenschutz, Zertifizierungen, Datenspeicherort und vertragliche Absicherung zwingend gestellt werden müssen.
Im abschließenden Themenblock zu Governance und sicherer Nutzung stellte Dr. Hunke ein KI-Governance-Framework auf Basis von vier Säulen vor, das Policy und Richtlinien, Prozesse und Workflows, Rollen und Verantwortlichkeiten sowie technische Monitoring-Systeme umfasst.
Die Schulung schloss mit einer offenen Diskussionsrunde, in der die Teilnehmer*innen eigene Herausforderungen aus ihrer Unternehmenspraxis einbringen und gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten konnten.
Sie suchen für Ihre Mitarbeiter*innen/Ihr Team ebenfalls eine Fortbildungslösung im individuellen Format?
Wir bieten die passende Lösung bei Ihnen vor Ort bzw. als Online-Seminar.
Autorin
Dr. Birgit Wessels
Stellv. Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
b.wessels@forum-institut.de
Qualitätsmanagement in klinischen Prüfungen
Qualitätsmanagement in klinischen Prüfungen
Am 17. März 2026 fand das Online-Grundlagenseminar „Qualitätsmanagement in klinischen Prüfungen' des FORUM Instituts statt. Zwei erfahrene Expertinnen – Dr. Steffi Hansen (Director QA, Serum Life Science Europe GmbH) und Anja Braschoß (Consultant und Head Regulatory, Safety & Medical, Westdeutsche Studiengruppe GmbH) – führten die Teilnehmenden in vier kompakten Blöcken durch die zentralen Themen des klinischen Qualitätsmanagements.
Den Auftakt machte Dr. Steffi Hansen mit den Grundlagen und Begriffen des Qualitätsmanagements. Sie erläuterte, was Qualität im klinischen Kontext bedeutet, nämlich weit mehr als das bloße Einhalten von Vorschriften. Qualität ist „fitness for purpose': Sie schützt Studienteilnehmende, sichert die Integrität der Daten und schafft Vertrauen bei Behörden. Im Mittelpunkt stand der aktuelle Paradigmenwechsel von ICH E6(R2) zu ICH E6(R3), der den Fokus von starren Systemkontrollen hin zu einem prozessübergreifenden, risikobasierten Ansatz verschiebt. Die Teilnehmenden lernten, wie ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem (QMS) aufgebaut wird und wie wichtig die Verankerung im Organigramm, klare Funktionsbeschreibungen und das 4-Augenprinzip sowie ein organisationsweites Qualitätsbewusstsein und kontinuierliche Verbesserung sind. Besonders anschaulich wurde das Thema Compliance und Abweichungsmanagement behandelt. Anhand konkreter Beispiele, wie eines ausgefallenen Kühlschranks für Prüfpräparate, wurde gezeigt, wie Root Cause Analyses und CAPA-Maßnahmen systematisch und nach SMARTS-Kriterien umgesetzt werden. Auch die Meldepflichten über das EU-Portal CTIS bei schwerwiegenden Verstößen, den sogenannten serious breaches, wurden besprochen.
Im zweiten Vortrag beleuchtete Anja Braschoß die Qualitätsanforderungen an klinische Prüfungen in der Praxis, also von der Planung einer Studie bis hin zur Archivierung der Studiendokumente. Sie zeigte auf, welche Stakeholder (Sponsor, Prüfer, CRO, Behörden, Ethikkommissionen) welche Verantwortlichkeiten tragen und wie der regulatorische Rahmen aus AMG, CTR (EU 536/2014), ICH GCP E6(R3) sowie der Deklaration von Helsinki ineinandergreift. Ein zentrales Thema war der Sponsor Oversight: Aufgaben können delegiert werden – Verantwortlichkeiten nicht. Die Referentin erläuterte, worauf bei der Zentrumsselektion, der Qualifikation von Prüfern, dem korrekten Informed Consent Prozess und der Handhabung von Studienmedikation zu achten ist. Darüber hinaus wurden auch die Themen Datenmanagement, Strategien des klinischen Monitorings (On-site, Off-site, Remote), Arzneimittelsicherheit sowie der Umgang mit Misconduct und Fraud behandelt. Den Abschluss dieses Themenblocks bildeten Archivierung sowie der risikobasierte Ansatz nach ICH GCP E6(R3).
Dr. Steffi Hansen übernahm im dritten Vortrag das operative Qualitätsmanagement. Sie erklärte, wie eine Qualitätsleitlinie aufgebaut wird, wie SMART-Qualitätsziele definiert und überwacht werden, und welche Rolle die QA-Abteilung bei Dokumentenlenkung, SOP-Management und Trainingsüberwachung spielt. Besonders hervorgehoben wurde die Tatsache, dass Qualität keine Aufgabe allein der QA ist. Sie muss in der gesamten Organisation gelebt werden.
Den Schlussvortrag gestaltete Anja Braschoß zum Thema Auditing und Inspection Readiness. Die Teilnehmenden erfuhren, welche Audittypen es gibt, wie ein Audit geplant, durchgeführt und nachverfolgt wird und wie Mängel nach Kriterien Minor, Major und Critical klassifiziert werden. Anhand der ENGAGE-Guideline wurden die Anforderungen an professionelles Auditieren von der Kommunikation über die Berichterstattung bis zum CAPA-Follow-up strukturiert vermittelt.
Das Seminar machte insgesamt deutlich, dass Qualitätsmanagement in klinischen Prüfungen kein isoliertes Thema der QA-Abteilung, sondern eine Querschnittsaufgabe ist, die alle Beteiligten – vom Sponsor über den Prüfer bis zum Dienstleister – gemeinsam tragen. Wer die regulatorischen Entwicklungen rund um ICH E6(R3) und den risikobasierten Ansatz im Blick behalten möchte, findet in den Seminarinhalten eine solide und aktuelle Orientierung für seine tägliche Arbeit in klinischen Studien.
Autorin
Regine Görner
Stellv. Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
r.goerner@forum-institut.de
Market Access Biosimilars 2026
Market Access Biosimilars 2026
Die Online-Konferenz am 11. März 2026 beleuchtete aktuelle regulatorische und wirtschaftliche Entwicklungen im Biosimilars-Markt – Fokus Deutschland.
Regulatorische Weichenstellungen zum Aut idem
Dr. Petra Nies (G-BA) stellte den neuen §40c der Arzneimittel-Richtlinie vor, der am 1. April 2026 wirksam wird und die automatische Substitution von Fertigarzneimitteln durch Apotheken regelt. Die Apotheken sind grundsätzlich verpflichtet, ein preisgünstiges Arzneimittel abzugeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: gleiche Wirkstärke und Packungsgröße, gleiche oder austauschbare Darreichungsform, mindestens für die Applikationsarten des verordneten Arzneimittels zugelassen sowie mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet. Austauschbare Darreichungsformen müssen künftig in Anlage VII der Arzneimittelrichtlinie beschrieben werden.
Thomas Müller (BMG) avisierte jedoch mögliche Nachbesserungen an den Regelungen insb. im Hinblick auf Rabattverträge im Rahmen der Apothekenreform.
Streamlining der Biosimilar-Entwicklung
Dr. Elena Wolff-Holz (Biocon Biologics) informierte über regulatorische Neuerungen in Europa, USA und weltweit, die darauf abzielen, die Biosimilarsentwicklung zu verschlanken und in den meisten Fällen Phase III-Studien entbehrlich zu machen. Kontrovers diskutiert wurde, ob dies zu mehr Biosimilars in allen Indikationen führen wird oder nur mehr Auswahl verschiedener Biosimilars im Blockbusterbereich. Aktuell fehlen bei 2/3 der demnächst aus dem Patent laufenden Produkten eine Biosimilarentwicklung.
Market-Access-Strategien
Tim Steimle (Techniker Krankenkasse) favorisiert ein regionales Mehrpartnermodell statt Open-House-Ansätzen bei künftigen Biosimilarsausschreibungen und setzt auf verbindliche Lieferverträge. Der Critical Medicines Act wird ab 2027 noch zusätzliche verbindliche Ausschreibungsregeln einführen.
Dr. Christopher Kirsch (Sandoz) und Dr. Michael Soldan (Zentiva) diskutierten die Implikationen des neuen §40c für die pharmazeutische Industrie und die wachsende Bedeutung von Partnerschaften und Einlizenzierungen.
Praxisherausforderungen
Markus Kerckhoff (Schloss Apotheke) wies auf die hohen Anforderungen an die Lieferkette von Biologicals hin, die insbesondere bei passiver statt aktiver Kühlung und im Retourenbereich nicht immer erfüllt werden.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleitern Pharma & Healthcare & QMB
h.wolf-klein@forum-institut.de
Verpackungen von Medizinprodukten
Verpackungen von Medizinprodukten
Die Verpackung eines Medizinprodukts ist weit mehr als eine Hülle: Sie muss das Produkt zuverlässig vor Beschädigung, Verunreinigung und – wo erforderlich – vor dem Verlust der Sterilität schützen. Geeignete Prüfmethoden und Normen helfen dabei, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen oder im Nachgang gezielt zu analysieren.
Am 11. März 2026 beleuchteten unsere Referentinnen Beate Seidl (PAConsult GmbH) und Dr. Kirsten Plaßmann (PlassmannLEGAL) sowohl die aktuell geltenden regulatorischen Anforderungen als auch deren praktische Umsetzung in einem kompakten Online-Seminar.
Beate Seidl eröffnete die Veranstaltung mit einem Überblick über verschiedene Verpackungssysteme. Produkte, die steril ausgeliefert oder vor Ort sterilisiert werden müssen, unterliegen anderen Anforderungen als solche, die unsteril zur Anwendung kommen. Neben der Gewährleistung der Sterilität auf dem Transportweg darf auch das Siegel nicht beschädigt werden. Bereits beim Design sollten Anforderungen an Sterilbarrieresysteme mitgedacht werden. Ebenso wichtig ist die Wahl der Umverpackung: Sie schützt vor Transportschäden und Verschmutzungen – und hier ist Karton nicht gleich Karton.
Anschließend vermittelte Dr. Plaßmann einen strukturierten Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Dabei wurden grundlegende Begriffe geklärt: Was ist eine EU-Richtlinie, wie wird sie in deutsches Recht umgesetzt, und welche praktische Bedeutung haben Guidelines und Normen?
Frau Seidl erläuterte zudem die ISO 11607 als maßgeblichen Rahmen für Verpackungen von Medizinprodukten – auch für nicht-sterile Produkte. Die Einhaltung der Norm muss im Qualitätsmanagement verankert sein. Gemäß den Anhängen F und G wird ein risikobasierter Ansatz gefordert, und für die gewählten Probenentnahmepläne sowie Prüfverfahren ist eine stichhaltige Begründung nachzuweisen. Die Entwicklung und Validierung von Verpackungsprozessen ist wesentlich, um die Integrität des Sterilbarrieresystems bis zur Anwendung sicherzustellen – ausgehend stets vom Worst-Case-Szenario.
Auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Verpackungen werden zunehmend strenger. Der „Green Deal' der EU-Kommission gibt die Richtung vor, und MedTech-Unternehmen sollten den Faktor Nachhaltigkeit als künftigen Entscheidungsfaktor von Käufer*innen nicht unterschätzen. Wichtig dabei: Nicht alles, was nachhaltig wirkt, ist es auch wirklich. Anhand konkreter Beispiele zeigte Dr. Plaßmann, dass Werbeaussagen zu Nachhaltigkeitsinitiativen stets belegt sein müssen, um sogenanntes „Greenwashing' zu vermeiden. Zusätzlich stellte sie die ab August geltende Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) vor und erläuterte kurz deren Bedeutung für MedTech-Unternehmen.
Am Nachmittag gab Beate Seidl einen praxisnahen Einblick in die Verpackungsvalidierung und Shelf-Life-Validierung. Zentral ist die Unterscheidung zwischen Stabilitätsprüfung und Leistungsprüfung: Während die Leistungsprüfung physikalische Fehler durch Handling und Versand bewertet, betrachtet die Stabilitätsprüfung chemische Degradationsprozesse sowie Wechselwirkungen zwischen dem Sterilbarrieresystem und dem Produkt. Für die Leistungsprüfung sind anerkannte Standards wie ASTM D4169 oder die ISTA-Serien (z. B. ISTA 2A, 3A) maßgeblich. Da kein universeller Standard alle Transportbedingungen abdeckt, ist die Normenwahl stets produkt- und transportwegspezifisch zu treffen.
Das Fazit des Seminars ist eindeutig: Die Verpackung eines Medizinprodukts ist mehr als ein Karton – sie ist ein reguliertes, validiertes System, das von der Entwicklung bis zur Anwendung durchdacht sein muss. Die Teilnehmenden nutzten die Möglichkeit rege, Fragen zu stellen, die von den Referentinnen fundiert und praxisnah beantwortet wurden. Diese lebhafte Diskussion zeigte einmal mehr, wie wertvoll der direkte Austausch mit Expertinnen für die eigene Arbeit ist.
Autorin
Dr. Myriam Friedel
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
m.friedel@forum-institut.de
Off-label-use in der Unternehmenskommunikation: Rechtssichere Information vs. unzulässige Werbung
Off-label-use in der Unternehmenskommunikation: Rechtssichere Information vs. unzulässige Werbung
Das Seminar „Off-label-use in der Unternehmenskommunikation: Rechtssichere Information vs. unzulässige Werbung“ am 5. März 2026 widmete sich den rechtlichen Grundlagen und Kommunikationsspielräumen rund um den Off-label-use von Arzneimitteln aus Unternehmensperspektive. Als Referent führte Alexander Maur, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht sowie Partner der Kanzlei am Ärztehaus Frehse Mack Vogelsang, durch den Tag.
Herr Maur erläuterte zunächst die rechtliche Ausgangssituation: Der Off-label-use bezeichnet den Einsatz eines Arzneimittels außerhalb seiner arzneimittelrechtlich zugelassenen Indikation, Dosierung oder Darreichungsform. Besondere praktische Relevanz hat dies in der Pädiatrie und Onkologie. Pharmazeutische Unternehmen tragen dabei Pharmakovigilanz- und Produktbeobachtungspflichten, auch wenn die Produkthaftung im Off-label-use grundsätzlich beim behandelnden Arzt liegt, der seinerseits zur Patientenaufklärung verpflichtet ist.
Im Bereich des Werberechts verdeutlichte Alexander, dass § 3a HWG Werbung für Anwendungen, die nicht von der Zulassung abgedeckt sind, grundsätzlich verbietet. Entscheidend für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes sind dabei zwei Kriterien: Absatzförderungsabsicht und Produktbezug, die von der Rechtsprechung weit ausgelegt werden, unabhängig davon, ob die Kommunikation aus Marketing, Vertrieb oder Medical Affairs stammt.
Trotz des grundsätzlichen Werbeverbots zeigte Herr Maur bestehende Kommunikationsspielräume für den nichtwerblichen Bereich auf. Das Anfrageprivileg nach § 1 Abs. 5 HWG erlaubt die Beantwortung konkreter, nicht provozierter Anfragen. Pressemitteilungen und Investoreninformationen unterliegen ebenfalls eingeschränkten HWG-Anforderungen, sofern der Schwerpunkt auf der Unternehmens- statt auf der Produktinformation liegt. Patientenanfragen zum Off-label-use sollten in der Regel an den behandelnden Arzt verwiesen werden, um haftungsrechtliche Risiken zu minimieren.
Hinsichtlich Compassionate-use-Programmen betonte Herr Maur, dass diese strengen Informationspflichten nach der Arzneimittel-Härtefall-Verordnung unterliegen. Proaktive Patientenkommunikation über diese Pflichtinformationen hinaus ist hochriskant, da die Programme nicht zur frühzeitigen Marktbereitung genutzt werden dürfen.
Abschließend thematisierte Alexander Maur die gesundheitsbezogene Kommunikation und Disease-Awareness-Kampagnen, die zwar nicht dem HWG unterliegen, aber den allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts folgen, insbesondere dem Irreführungsverbot und dem Verbot getarnter Werbung. Als besonders aktuelles Thema hob Herr Maur die Haftung von Unternehmen für Rechtsverstöße hervor, die durch kooperierende Influencer, sogenannte Medfluencer, begangen werden, auch wenn diese ohne Wissen des Unternehmens handeln.
Autorin
Cornelia Gutfleisch
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
c.gutfleisch@forum-institut.de
Aufbewahrung und Archivierung im GxP-Bereich
Aufbewahrung und Archivierung im GxP-Bereich
Am 4. März 2026 fand das Online-Seminar „Aufbewahrung und Archivierung im GxP-Bereich' statt, welches sich an Fach- und Führungskräfte aus dem regulierten Umfeld von GMP, GLP und GCP richtete.
Den fachlichen Einstieg gestalteten Dr. Timo G. Kretzschmar (TiKrESolution, Wien) und Dr. Cornelia Hunke (Leiterin Qualitäts- und Risikomanagement, Ev. Krankenhaus Göttingen-Weende) mit einer fundierten Einführung in die Grundlagen eines revisionssicheren Archivs. Sie beleuchteten die zentralen Prinzipien der Archivierung wie Richtigkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Schutz vor Veränderung und die Einhaltung von Aufbewahrungsfristen, sowohl für physische als auch für elektronische Archive.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den unterschiedlichen nationalen und internationalen regulatorischen Anforderungen in den Bereichen GMP, GLP und GCP, darunter der EU GMP-Leitfaden, die ICH E6 (R3)-Guideline sowie die OECD GLP-Dokumente Nr. 15, 17 und 22. Besonderes Augenmerk legten die Referierenden auf das sogenannte Original-Kopie-Dilemma und die Frage, wie papierbasierte und elektronische Archivierung GxP-konform miteinander kombiniert werden können.
Am Nachmittag beleuchtete Dr. Ronald Schmidt (Leiter Qualitätssicherung GLP/GcLP, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH) die elektronische Archivierung in der Praxis und zeigte auf, welche Anforderungen an Validierung, Datenformate, Backup und Langzeitlesbarkeit zu beachten sind.
Dr. Kretzschmar widmete sich anschließend dem Outsourcing der Archivierung und erläuterte, worauf bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters, der Vertragsgestaltung, der Klärung von Verantwortlichkeiten sowie der GxP-Zertifizierung von Cloud-Providern zu achten ist.
Den Abschluss bildete ein gemeinsamer Vortrag von Dr. Hunke und Dr. Kretzschmar zu Audits und Inspektionen von Archivierungssystemen, in dem häufige Mängel und typische Prozessfehler praxisnah aufgezeigt wurden. Darüber hinaus wurden neue Herausforderungen, wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Archivkontext, diskutiert, etwa zur Dokumentenklassifizierung, Datenextraktion und Unterstützung bei Audits.
Die Veranstaltung bot den Teilnehmer*innen zahlreiche Gelegenheiten, eigene Fragestellungen und Fälle einzubringen, was zu einem lebhaften fachlichen Austausch beitrug. Insgesamt lieferte die Weiterbildung einen praxisnahen und regulatorisch fundierten Überblick über die komplexen Anforderungen an eine GxP-konforme Archivierung in einer zunehmend digitalisierten Arbeitsumgebung.
Die nächste Gelegenheit, sich von der fachlichen Kompetenz der drei Expert*innen zum Thema „Aufbewahrung und Archivierung im GxP-Bereich“ zu überzeugen ist am 23. September 2026.
Autorin
Dr. Birgit Wessels
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
b.wessels@forum-institut.de
Online Pharma FORUM: Transformation regulatorischer Arbeitsbereiche durch KI
Online Pharma FORUM: Transformation regulatorischer Arbeitsbereiche durch KI
Am 26. Februar 2026 stellte Dr. Barbara Müller-Jakic, Head Regulatory Affairs DACH bei der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, in einem Webcast des Online Pharma FORUMs vor, wie künstliche Intelligenz die regulatorische Arbeit transformiert.
Sanofi-Aventis verfolgt eine Drei-Säulen-Strategie aus Expert KI für Forschung und Herstellung, Snackable AI für datenbasierte Priorisierung im Alltag und unternehmensweiter generativer KI, die aktuell den größten Produktivitätsgewinn in Regulatory Affairs liefert.
Konkrete Anwendungen umfassen die automatisierte Erstellung von Clinical Study Reports mit bis zu 65 Prozent Effizienzsteigerung, das HAQA-Tool zur Entwurfserstellung von Behördenantworten auf Basis von über 100.000 historischen Fragen und Antworten, feldspezifische Prompts für EU Briefing Packages sowie das spezialisierte Übersetzungssystem OneTranslate, das die Übersetzungszykluszeit um rund 75 Prozent reduziert hat.
Der interne Assistent „Concierge' bietet ein geschlossenes, mit Unternehmensdaten trainiertes Sprachmodell mit agentic-Funktionen. Durchgängig gilt das Prinzip „Human in the Loop': KI erstellt Entwürfe, der Mensch prüft und gibt frei. Der interne Governance-Rahmen RAISE sichert ethische Standards, Datenschutz und Risikosteuerung ab. Auf regulatorischer Seite bilden der EU AI Act mit seiner risikobasierten Klassifikation, dass EMA Reflection Paper zur Zulassungsrelevanz von KI und die gemeinsamen EMA/FDA-Leitprinzipien den Rahmen. Unternehmen sollten für jede KI-Anwendung im regulatorischen Kontext drei Fragen prüfen: Generiert sie zulassungsrelevante Daten? Beeinflusst sie die Patientensicherheit? Hat sie Einfluss auf regulatorische Entscheidungen? Bei positiver Einschätzung empfiehlt sich ein frühzeitiger Dialog mit den Zulassungsbehörden.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleitern Pharma & Healthcare & QMB
h.wolf-klein@forum-institut.de
Online Medizinprodukte FORUM – Nachhaltigkeit in der Medizinproduktebranche
Online Medizinprodukte FORUM – Nachhaltigkeit in der Medizinproduktebranche
Das Online Medizinprodukte FORUM vom 4. Februar 2026 widmet sich dem Thema Nachhaltigkeit in der Medizinproduktebranche. Referentin Beate Seidl, Director Meditec bei der PAConsult GmbH, erläutert die wesentlichen regulatorischen Anforderungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit nachhaltigen Verpackungen. Die Sendung führt in die Grundlagen nachhaltiger Entwicklung ein, beschreibt den aktuellen Stand in der Branche und zeigt auf, wie ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Kontext der Medizinprodukteherstellung wirken. Zudem wird die neue EU Verpackungsverordnung vorgestellt, die seit 2025 in Kraft ist und ab August 2026 verbindlich gilt.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Einordnung der drei Nachhaltigkeitsdimensionen. Die ökologische Dimension umfasst den sorgfältigen Umgang mit Ressourcen, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Einführung recyclingfähiger Materialien. Gleichzeitig entstehen hierbei Risiken für die Patientensicherheit, insbesondere wenn neue, nachhaltigere Materialien noch nicht ausreichend geprüft sind. Ökonomische Nachhaltigkeit ergibt sich vor allem durch Materialeinsparungen, neue Marktchancen und Kosteneffizienz in Lagerung und Transport. Soziale Nachhaltigkeit ist eng mit den MDR Anforderungen an Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten verknüpft.
Im zweiten Teil stellt Frau Seidl die EU Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation) vor. Diese verlangt künftig europaweit einheitliche Kennzeichnungen, höhere Recyclingquoten, die Reduzierung von Verpackungsvolumen und einen Mindestanteil an Rezyklat in Kunststoffverpackungen. Für Medizinprodukte gelten Ausnahmen für kontaktempfindliche Primärverpackungen, die jedoch nicht das gesamte Verpackungssystem betreffen. Unternehmen müssen daher ihre Verpackungen analysieren, Rollen und Verantwortlichkeiten klären und bestehende Prozesse anpassen. Die Pflichten von Erzeugern, Lieferanten, Herstellern, Importeuren und Vertreibern sind klar zugewiesen und umfassen unter anderem die Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Minimierung und Kennzeichnung.
Im Bereich der Lösungsansätze erläutert Frau Seidl praxisnahe Strategien, darunter den Einsatz von Monomaterialien, die Vermeidung von Verbundstoffen, die Nutzung dünnerer und dennoch stabiler Folien, Rezyklatanteile im Granulat sowie nachhaltige Farben und Additive. Auch im Design bieten sich viele Möglichkeiten: passgenaue Kartons, weniger Leerraum, alternative Inlays und optimierte Transportverpackungen. Gleichzeitig müssen alle Änderungen an Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen sorgfältig bewertet werden, da sie die Stabilität, Sterilität und die Validierung beeinflussen können. Revalidierungen sind insbesondere bei Material oder Lieferantenwechsel erforderlich und verursachen Aufwand und Kosten.
Am Ende betont Frau Seidl die Bedeutung einer nachhaltigen Haltung der Unternehmen. Trotz der Herausforderungen bietet die Entwicklung zahlreiche Chancen für Innovation und eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Branche.
Autorin
Verena Planitz
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
v.planitz@forum-institut.de
Regionale Arzneimittel-Verordnungssteuerung
Regionale Arzneimittel-Verordnungssteuerung
Am 23. Januar 2026 fand unsere digitale Fachtagung zur Entwicklung der regionalen Arzneimittel-Verordnungssteuerung statt.
Als Einstieg gaben Clara Schmitz, Associate bei Bird+Bird LLP und Clarissa Junge-Gierse, Senior Counsel bei Bird & Bird LLP zunächst einen Überblick zur regionalen Arzneimittelverordnungssteuerung und deren Auswirkungen auf niedergelassen Ärztinnen und Ärzte. Verordnungen müssten nach § 12 SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die ersten beiden Kriterien seien laut Frau Junge-Gierse dabei maßgeblich, bevor das Kriterium der Wirtschaftlichkeit bei der Entscheidung zwischen mehreren gleichwertigen Therapieoptionen zum Tragen käme. Ihr zufolge verfolgen die vier Hauptansätze regionaler Arzneimittelvereinbarungen (Wirkstoffprüfung, Leitsubstanzprüfung, Richtwertprüfung, Medikationskatalog) dasselbe Ziel, nämlich eine wirtschaftliche Verordnung bei guter Versorgung. Sie unterscheiden sich jedoch im Prüfgegenstand, im Vergleichsmaßstab und im Aufwand. Die verschiedenen Ansätze wurden von Frau Junge-Gierse prägnant auf den Punkt gebracht:
Beim Ansatz der Wirkstoffprüfung (Bayern, Hamburg) wird innerhalb einer Indikationsgruppe die Wirkstoffauswahl geprüft und mit einem wirtschaftlicheren Wirkstoff verglichen. Der Vorteil liegt in der medizinisch differenzierten Betrachtung, der Nachteil im vergleichsweise hohen Aufwand.
Beim Ansatz der Leitsubstanzen (Westfalen-Lippe) wird auf Ebene der Präparate pro Indikationsgruppe gearbeitet. Maßstab ist eine definierte Leitsubstanz, die eine klare Orientierung bietet, jedoch zu einer eingeschränkten Präparatvielfalt führt.
Die Richtwertprüfung (Baden-Württemberg) betrachtet die Gesamtkosten je Quartal und vergleicht sie als Euro-Betrag pro Versicherte*n. Der Ansatz ist einfach in der Anwendung, dafür jedoch recht pauschal.
Der Medikationskatalog (Sachsen) setzt auf die Therapiewahl anhand katalogbasierter Therapiestufen. Dies ermöglicht ein evidenzbasiertes Vorgehen, bringt jedoch einen kontinuierlichen Aktualisierungsaufwand mit sich.
Für pharmazeutische Unternehmen gab sie kompakte Handlungsempfehlungen: ein gutes Verständnis regionaler Verordnungssteuerungssysteme, die Analyse von Leitsubstanzen und Medikationskatalogen sowie die strategische Nutzung von Rabattverträgen. Ergänzend dazu soll der Außendienst gezielt geschult, Evidenz für die medizinische Überlegenheit bereitgestellt und versorgungswissenschaftliche Erkenntnisse einbezogen werden.
Im weiteren Verlauf der digitalen Fachtagung wurden viele zentrale Fragestellungen der regionalen Arzneimittelverordnungssteuerung diskutiert.
Immer wieder kam die Frage danach auf, warum in jedem einzelnen Bundesland die AMV-Vereinbarungen regelmäßig verhandelt werden. Dr. Holger Neye von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wies zunächst einmal auf die gesetzliche Vorgabe dazu hin. Dennoch betonte er die Vorteile eines solchen Systems: nämlich eine höhere Flexibilität sowie dem Gerechtwerden von Unterschieden in den KV-Regionen. Dr. Goentje-Gesine Schoch, Teamleiterin Arzneimittelverordnungssteuerung der Techniker Krankenkasse, äußerte auch Zweifel an dem föderalen System. Aus ihrer Sicht seien die regionalen Unterschiede nicht immer gänzlich nachvollziehbar, sehr komplex und teils schwierig mit anderen Instrumenten der Arzneimittelsteuerung wie bundesweiten Rabattverträgen vereinbar.
In der abschließenden Diskussionsrunde zur Zukunft der regionalen Verordnungssteuerung äußerte Heiko Lucht, Director Payer Strategy und Regional Market Access bei Pfizer, dass sich die Bedeutung der regionalen Arzneimittelverordnungssteuerung seines Erachtens in den letzten Jahren verringert habe. Laut ihm werde die Bedeutsamkeit vor dem Hintergrund der AMNOG-Systematik und Biosimilar-Quoten tendenziell noch weiter abnehmen. Julia Jachmich, beratende Apothekerin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, stimmte zu, dass die Steuerungsrelevanz tendenziell abnehme. Ihres Erachtens hätten die Arzneimittelvereinbarungen jedoch weiterhin den großen Vorteil, dass diese den Austausch zwischen regionalen Krankenkassen und KVen fördern.
Autorin
Leila Dörfler
Teamleiterin Pharma & Healthcare
l.grupp@forum-institut.de
Unsere Veranstaltungshighlights Pharma & Healthcare: Ausgabe Januar 2026
ERA in EU-Zulassungsverfahren
ERA in EU-Zulassungsverfahren
Am 14. Januar 2026 fand die Sendung „ERA in EU-Zulassungsverfahren“ mit der Expertin Dr. Angela Vogt-Eisele (Cencora Pharmalex) statt.
Der Webcast beleuchtete die wesentlichen Neuerungen der seit 2024 gültigen, revidierten ERA-Guideline. Wichtigste Punkte sind hier:
- Eine übersichtlichere und umfangreichere Darstellung des Prozesses, insbesondere durch die Einführung von grafischen Entscheidungsbäumen.
- Die explizite Festlegung, dass Generika nicht mehr von der ERA?Pflicht ausgenommen sind und reine Marktdaten als Argument wegfallen.
- Eine klarere Beschreibung für „tailored risk assessments“ und die verbindliche Forderung einer Literatursuche mit detaillierten Vorgaben zum Aufbau des ERA-Berichts.
Anforderungen und Geltungsbereich:
Ein ERA muss mit allen neuen Zulassungsanträgen eingereicht werden, ebenso wie bei Type?II?Variationen, die zu einem erhöhten Umwelteintrag führen könnten (z. B. durch Erweiterung der Indikation oder neuer Darreichungsform). Das Dokument muss in Modul 1.6.1 vorliegen, da ein leeres Dokument zu einem Validierungsfehler führt.
Dr. Angela Vogt-Eisele ging nachfolgend detailliert auf das 2-Phasen-Modell – Kernstück eines ERA ein. Die aktualisierte ERA-Guideline gibt hier einige detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Prüfung.
Im letzten Teil der Sendung ging Frau Dr. Vogt-Eisele auf aktuelle Entwicklungen auf EMA- und EU-Kommissionsebene ein. Durch die Verabschiedung der Pharmaceutical Legislation werden weitere Neuerungen in Puncto ERA erwartet.
- Es gibt hier noch keine klare Aussage, ob eine Zulassung aufgrund fehlender oder negativer ERA?Daten verweigert werden kann. Das UBA fordert allerdings deutlich, dass ein unvollständiges ERA zu einer Zulassungsverweigerung führen sollte.
- Risikominimierungsmaßnahmen sollen künftig im ERA darzustellen sein. Konkrete Vorgaben fehlen bisher; bislang beschränken sich Maßnahmen auf Warnhinweise. Es wird diskutiert, Risiken im Kontext der Herstellung zusätzlich einzubeziehen – mit potenzieller Dopplung zur Gewässerschutzrichtlinie.
- Für Altsubstanzen ohne ERA sollen Zulassungsinhaber nachträglich zu Studien aufgefordert werden; die Durchführung soll in Konsortien erfolgen.
- Ein zukünftiges Monographiesystem soll Folgeanträge entlasten. Dadurch könnten Generikahersteller grundsätzlich auf Daten des Originators zugreifen (derzeit nur möglich, wenn ERA?Daten bereits öffentlich zugänglich sind).
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
h.wolf-klein@forum-institut.de
Regulatory Affairs and CMC Conference - Regulatory and quality update and current challenges
Regulatory Affairs and CMC Conference - Regulatory and quality update and current challenges
The Regulatory Affairs and CMC Conference on 11 December 2025 brought together authority representatives to discuss developments/updates and challenges in pharmaceutical regulation, with a strong focus on the ongoing EU pharmaceutical legislation revision and emerging quality requirements.
The EU pharmaceutical package revision, currently in trilogue negotiations, is expected to enter into force between mid-2028 and mid-2029. Major changes include modified regulatory data protection periods (baseline 6+2 years, extendable to 12 years with conditions), streamlined assessment procedures (reduced to 180 days), and significantly expanded environmental risk assessment obligations. New requirements for antimicrobials include mandatory prescriptions, stewardship plans, and environmental monitoring throughout the product lifecycle. The revision also introduces regulatory sandboxes, temporary emergency marketing authorizations, and mandatory electronic submissions.
The new EU Variation Regulation (2024/1701), effective January 1, 2025, mandates annual reporting for Type IA variations, obligatory worksharing, and legal supergrouping across national and mutual recognition procedures. The updated classification guideline will follow in 2025, with more frequent revisions planned to reflect scientific and technical progress.
Harmonisation efforts continue with ICH M13B (biowaiver for additional strengths) introducing stricter dissolution criteria and material-driven approaches, while ICH M4Q(R2) fundamentally restructures the Common Technical Document (CTD) toward a four-dimensional, digitally-enabled format with Core Quality Information and Development Summary sections. The industry continues grappling with nitrosamine control, facing over 400 identified compounds with continuously evolving acceptable intake limits and divergent requirements across regulatory authorities. The ICH M7 Nitrosamine Addendum, expected in 2030, aims to provide harmonised global guidance.
Finally, the draft revision of GMP Annex 11 substantially expands computerized systems requirements, strengthening data integrity, audit trail, and security provisions while extending scope to active ingredients. The new Annex 22 addresses artificial intelligence in GMP applications but currently excludes generative AI and self-learning systems, reflecting regulatory caution in this rapidly evolving field.
Would you also like to be in a position to assess the expected requirements of the legislative changes and proactively plan initial adaptation measures in order to set a strategic course for your company at an early stage?
On 11 June 2026, you have the option (German-language seminar): “Current guideline revisions in CMC practice – Understanding and applying new regulatory developments, from stability to ICH M4Q (R2)”; find out more now.
Autorin
Dr. Birgit Wessels
Konferenzmanagerin Pharma und Healthcare
b.wessels@forum-institut.de
Veranstaltungsnachlese: Online Medizinprodukte FORUM am 04. Dezember 2025
Veranstaltungsnachlese: Online Medizinprodukte FORUM am 04. Dezember 2025
In der Dezember-Ausgabe des Online Medizinprodukte FORUMs gab Herr Alexander Maur, Rechtsanwalt in der Kanzlei am Ärztehaus Partnerschaft mbB in Köln-Bayenthal, einen kompakten Überblick über die wichtigsten aktuellen Entwicklungen im Medizinprodukterecht. Seine Darstellung reichte von zentralen europäischen Neuerungen über nationale Anpassungen bis zu den neuesten MDCG-Guidances.
Zu Beginn erläuterte Herr Maur die jüngsten Entwicklungen rund um EUDAMED. Die EU-Kommission hat am 27. November 2025 vier Module offiziell als funktionsfähig bestätigt: das Actor-Modul, das UDI/Device-Modul, das Modul für Benannte Stellen und Zertifikate sowie das Marktüberwachungsmodul. Ab dem 28. Mai 2026 wird die Nutzung verpflichtend. Das Vigilanzmodul soll im vierten Quartal 2026 folgen und den europäischen Meldeprozess weiter vereinheitlichen. Für deutsche Wirtschaftsakteure ist die Actor-Registration bereits seit dem 26. Mai 2021 obligatorisch.
Im weiteren Verlauf ging Herr Maur auf die gestartete „Targeted Revision' von MDR und IVDR ein. Nach einer Resolution des Europäischen Parlaments im Oktober 2024 veröffentlichte die Kommission am 8. September 2025 ihre Initiative zur gezielten Überarbeitung. Diskutiert werden unter anderem der Abbau von Verwaltungslasten, effizientere Abläufe bei Benannten Stellen durch Ausbau von Remote/Hybrid Audits, eine stärker risikoadaptierte Konformitätsbewertung für Produkte mit geringem Risiko sowie Orphan Devices und eine stärkere Orientierung an IMDRF-Standards. Zudem sollen Schnittstellen zu anderen EU-Regelwerken, insbesondere zum AI Act und zu Cybersecurity-Vorgaben, optimiert werden.*
Anschließend beleuchtete Herr Maur die nationalen Anpassungen. Die im Jahr 2025 neu gefasste Medizinproduktebetreiberverordnung stärkt die IT-Sicherheit vernetzter Medizinprodukte deutlich. Betreiber müssen künftig die IT-Security-Vorgaben der Hersteller umsetzen und zusätzliche angemessene Maßnahmen etablieren. Für Software und IVD ab Klasse IIb/C gelten zusätzliche Sicherheitsanforderungen, und nach nicht nur unerheblichen Updates ist eine erneute obligatorische Einweisung erforderlich. Softwarehersteller müssen ihre Update-Prozesse entsprechend anpassen und einen stärkeren Fokus auf fortlaufende Schulungen legen. Weitere Änderungen umfassen die Aufnahme von Anhang XVI-Produkten in den Anwendungsbereich sowie die weiterhin zulässige Aufbereitung von Einmalprodukten durch Gesundheitseinrichtungen unter strengen Voraussetzungen. Für DiGA- und DiPA-Hersteller gilt seit dem 1. Januar 2025 der verpflichtende Nachweis der Datensicherheit nach der BSI-Richtlinie TR-03161. Zudem regelt § 7a MPDG die Meldepflicht zu Lieferunterbrechungen, und § 31c MPDG ermöglicht Standardvertragsklauseln bei klinischen Prüfungen. Für 2026 sind weitere Änderungen der DiGAV geplant, darunter anwendungsbegleitende Erfolgsmessung, zusätzliche Transparenzanforderungen zu KI-Funktionalitäten sowie höhere technische Anforderungen.
Zum Abschluss stellte Herr Maur drei neue MDCG-Guidances vor. MDCG 2025-4 regelt die sichere Bereitstellung von Medizinprodukte-Software über Online-Plattformen. Die Guidance differenziert zwischen zwei Modellen: App-Stores können als Vertreiber/Importeur gelten, wenn sie selbst Rechte an MDSW übertragen, oder als reine Vermittler. Plattformen müssen umfangreiche Informationspflichten erfüllen und Medizinprodukte klar von Wellness-Produkten unterscheidbar machen. Trotz wichtiger Klarstellungen bleiben zentrale Fragen offen, etwa welche Rechteübertragung den Importeur als solchen qualifiziert.
MDCG 2025-6 behandelt das Zusammenspiel zwischen MDR/IVDR und dem AI Act für KI-basierte Medizinprodukte. Das Dokument klärt, dass MDAI als Hochrisiko-KI gilt, wenn die Konformitätsbewertung unter Beteiligung einer Benannten Stelle erfolgt, und schlägt ein integriertes Format für die technische Dokumentation vor. Herr Maur betonte, dass viele Herausforderungen zwar angesprochen werden – etwa bei Risikomanagement, Data Governance und Cybersecurity –, aber keine konkreten Lösungen geboten werden.
MDCG 2025-5 befasst sich mit Leistungsstudien von In-vitro-Diagnostika und bietet Orientierung zu 54 häufig diskutierten Fragestellungen, etwa wann eine Leistungsstudie vorliegt und wie sich die Studienarten abgrenzen. Herr Maur bezeichnete es als möglicherweise „das Handbuch' für Leistungsstudien, wies aber darauf hin, dass die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im Grenzbereich weiter unscharf bleibt.
Abschließend ging Herr Maur kurz auf Überarbeitungen bestehender MDCG-Dokumente ein: Das Borderline Manual v4 bringt neue Produktbeispiele, MDCG 2019-11 Rev. 1 ordnet Software zur Analyse physiologischer Parameter dem Bereich Diagnostik statt Prävention zu, MDCG 2020-16 Rev. 4 stuft SARS-CoV-2-Tests tendenziell herunter, und MDCG 2023-3 Rev. 2 konkretisiert die Formulierungen zum behördlichen Prüfungszeitraum von Field Safety Notices.
Die Webcast?Sendung zeigte eindrucksvoll, wie dynamisch sich der Rechtsrahmen für Medizinprodukte weiterentwickelt und wie wichtig es für Verantwortliche ist, regulatorische Neuerungen frühzeitig einzubinden.
*Ergänzung durch die Autorin: Ein Gesetzgebungsvorschlag wurde am 16.12.2025 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Quelle: https://health.ec.europa.eu/publications/proposal-regulation-simplify-rules-medical-and-vitro-diagnostic-devices_en
Autorin
Verena Planitz
Konferenzmanagerin Pharma und Healthcare
v.planitz@forum-institut.de
EU-GMP-Revision: Kapitel 4, Annex 11, Annex 22 - Was bedeuten die Änderungen des Leitfadens für Ihre Praxis?
EU-GMP-Revision: Kapitel 4, Annex 11, Annex 22 - Was bedeuten die Änderungen des Leitfadens für Ihre Praxis?
Der Leitfaden der guten Herstellungspraxis (GMP) wird derzeit von der Europäischen Kommission überarbeitet, um die entsprechenden Kapitel/Anhänge an internationale Best Practices sowie technologische Entwicklungen anzupassen. Den Anwendern sollen insbesondere klare Vorgaben zum Umgang mit neuen Technologien in der Arzneimittelherstellung an die Hand gegeben werden.
Die Draft-Versionen vom 7. Juli 2025 signalisieren bedeutende Änderungen in drei relevanten, kritischen Bereichen, die speziell zu den heutigen Digitalisierungsanforderungen aktualisiert werden müssen: Kapitel 4 (Dokumentation), Annex 11 (Computergestützte Systeme), Annex 22 (Künstliche Intelligenz).
Dr. Cornelia Hunke und Dr. Timo Kretzschmar klärten am 4. Dezember 2025 mit den Teilnehmer*innen der Veranstaltung die Frage, was die Änderungen des Leitfadens für die Praxis bedeuten.
Zentrale Aspekte des halbtägigen Online-Seminars war die Vermittlung
- von umfassendem Wissen über die überarbeiteten GMP-Entwürfe;
- praktischer Strategien zur Implementierung der Neuerungen;
- eines tiefen Verständnisses der regulatorischen Zeitpläne;
- von Know-how zur optimalen Vorbereitung auf bevorstehende Inspektionen.
Details zur Bedeutung von Datenintegrität in Zusammenhang mit den Revisionen, interaktive Parts unter anderem zu den häufigsten cGMP-Verstößen (2024/2025), ein Überblick über die gemeinsamen Themen der Revisionen, eine To-Do-Liste mit den wichtigsten Handlungsschritten für Unternehmen und vieles mehr waren Bestandteil der Weiterbildung.
Sie möchten sich ebenfalls in die Lage versetzen die zu erwartenden Anforderungen zu bewerten und proaktiv erste Anpassungsmaßnahmen zu planen, um frühzeitig strategische Weichenstellungen in Ihrem Unternehmen vorzunehmen?
Am 23. Juni 2026 haben Sie die Option – jetzt informieren.
Autorin
Dr. Birgit Wessels
Konferenzmanagerin Pharma und Healthcare
b.wessels@forum-institut.de
Pharma Trends 2026, 1. - 2. Dezember 2025, Berlin
Pharma Trends 2026, 1. - 2. Dezember 2025, Berlin
Die diesjährige 'Pharma Trends' Konferenz stand im Zeichen weitreichender regulatorischer und struktureller Veränderungen. Von der Finalisierung des EU-Pharmaceutical-Package über den Start des nationalen Pharma-Dialogs bis hin zu neuen Vorgaben bei der Nutzenbewertung – die Branche befindet sich in einer dynamischen Transformationsphase.
Wichtigste Erkenntnisse im Überblick:
EU-Pharmaceutical-Package & IP-Schutz: Ein zentrales Ergebnis ist die erfolgreiche Verankerung des Schutzes für geistiges Eigentum (IP), der in den wichtigsten Punkten mit den von Deutschland vertretenen Positionen übereinstimmt.
Regulatorische Agilität gefordert: Thomas Müller vom Bundesministerium für Gesundheit betonte die Notwendigkeit, im Bereich der Europäischen Arzneimittelzulassung 'beweglicher zu werden', um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.
Nationaler Pharma-Dialog gestartet: Der mit Spannung erwartete Pharma-Dialog hat seine Arbeit mit sechs Arbeitsgruppen aufgenommen. Eine Besonderheit ist die explizite Einbeziehung der Medizintechnik. Die AGs decken die Themen Versorgungssicherheit, Digitalisierung, EU-HTA, Preisbildung, Biotechnologie und Medizinprodukte ab.
Registernotwendigkeit: Dr. Antje Haas vom GKV-Spitzenverband adressierte die Notwendigkeit von Indikationsregistern, insb. für die Evidenzgenerierung bei einarmigen Studien. Dies erfordere gezielte Anreize zum Aufbau einer Registerlandschaft und den Aufbau einer Registeragentur.
Nutzenbewertung (AMNOG) & EU-HTA:
Dr. Petra Nies vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) informierte über neue, ab sofort gültige Modulvorlagen für die Nutzenbewertung. Diese ermöglichen nun Verweise auf ein zentrales EU-HTA-Dossier. In Modul 3 können jedoch weiterhin nationale Angaben zu Patientenzahlen, der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZvT) und deutschen Studienzentren gemacht werden.
Zwei Industrievertreter berichteten von ersten Erfahrungen mit den neuen Prozessen und betonten die Wichtigkeit einer 'integrierten Evidenzgenerierung' aus klinischen Studien und Real-World-Evidence (RWE) bereits in der frühen Entwicklungsphase.
Marktversorgung und Finanzen:
- Biosimilars: Dr. Frank Wartenberg, IQVIA, wies auf eine kritische Lücke hin: Für 71 % der patentgeschützten Biologika fehle bei Patentablauf ein entsprechendes Biosimilar, da für Firmen die Investitionsperspektiven unklar seien.
- Apotheken: Holger Gnekow von der Apothekerkammer Hamburg zeigte sich selbstkritisch und forderte eine stärkere Kooperation zwischen Apotheken, inklusive der Öffnung von Warenlagern, um Lieferengpässe zu bekämpfen. Gleichzeitig wurde in der Diskussion mit Olaf Heinrich, Redcare Pharmacy, die Rolle von Online-Apotheken beleuchtet, die zwar 25 % des Gesamtmarktes, aber nur 2 % des Rx-Marktes abdecken.
- Finanzierung: Daniela Teichert von der AOK Nordost vertrat die klare Meinung: 'Es ist genug Geld im System, aber nicht gut gesteuert.'
Strukturreformen im Gesundheitswesen: Das Krankenhausanpassungsgesetz wird im Frühjahr 2026 mit 61 Leistungsgruppen in Kraft treten. Zudem sollen Sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) die Basisversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, sicherstellen.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
h.wolf-klein@forum-institut.de
Online Pharma FORUM: Regulatory Operations
Online Pharma FORUM: Regulatory Operations
Das jüngste Online Pharma FORUM, am 19.11.25 beleuchtete zentrale Themen der Regulatory Operations, darunter XEVMPD, SPOR, PMS, PLM-eAF und ePI.
Teil 1: Einblicke in SPOR PMS mit Dr. Georg Neuwirther (AGES)
Dr. Neuwirther gab wertvolle Empfehlungen zum Umgang mit den SPOR PMS Guidances:
- Praktischer Einstieg: Er riet den Teilnehmenden, die Lektüre mit Kapitel 8 zu beginnen, da dieses praktische Anwendungsbeispiele enthält.
- Zentrales Nachschlagewerk: Kapitel 2 fungiert als „Bibel der Datenbankelemente“ und ist ein essenzielles Nachschlagewerk.
- Übergangsphase: Obwohl PMS zukünftig XEVMPD ablösen wird, existiert noch kein Abschaltdatum für XEVMPD. Daher ist eine parallele Pflege beider Systeme weiterhin notwendig.
Teil 2: Der Übergang zu PLM eAF
Im zweiten Teil der Sendung appellierten Dr. Neuwirther und Karl-Heinz Loebel (Cencora PharmaLex) an die Teilnehmenden, den Wechsel zum PLM Portal aktiv zu gestalten:
- Bevorzugter Einreichungsweg: Variationseinreichungen sollten ab sofort primär über das PLM Portal erfolgen.
- Ausweichlösung: Die Einreichung via PDF-Formular sollte nur noch als Notlösung bei technischen Problemen genutzt werden, da diese Möglichkeit voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 entfällt.
- Testen ohne Risiko: Es wurde darauf hingewiesen, dass Test-eAFs im System angelegt werden können, um sich risikofrei mit den neuen Prozessen vertraut zu machen, ohne dass dies Auswirkungen auf bestehende Zulassungen hat.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
h.wolf-klein@forum-institut.de
Medizinprodukte für Einsteiger*innen am 9. und 10. Oktober 2025
Medizinprodukte für Einsteiger*innen am 9. und 10. Oktober 2025
Für die Entwicklung und das Inverkehrbringen von Medizinprodukten gelten komplexe regulatorische Anforderungen. Wer hier Verantwortung trägt, muss nicht nur die MDR, sondern auch das Zusammenspiel mit dem MPDG und den einschlägigen Leitlinien verstehen. Im Online-Seminar „Medizinprodukte für Einsteiger*innen“ am 9. und 10. Oktober 2025 erhielten die Teilnehmenden einen kompakten und zugleich sehr praxisnahen Überblick über den gesamten Lebenszyklus eines Medizinprodukts – von der Idee bis zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Den Einstieg bildete eine strukturierte Zusammenfassung des alten und neuen Rechtsrahmens, den „New Approach“ sowie die Rolle der harmonisierten Normen und der MDCG-Guidances. Anhand konkreter Beispiele wurde gezeigt, wie sich Medizinprodukte rechtlich von Arzneimitteln, Kosmetika oder Apps zur allgemeinen Lebensstilverbesserung abgrenzen lassen und welche Bedeutung die Legaldefinition in Art. 2 MDR für die tägliche Praxis hat.
Im weiteren Verlauf führten die Referent*innen die Teilnehmenden Schritt für Schritt durch Klassifizierung, Konformitätsbewertung und technische Dokumentation. Diskutiert wurden die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen, der sinnvolle Einsatz harmonisierter Normen sowie der Aufbau einer schlüssigen technischen Dokumentation bis hin zur EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Besonderes Augenmerk lag auf typischen Fallstricken in der Zusammenarbeit mit Benannten Stellen und auf der Frage, wie sich häufig festgestellte Mängel von Beginn an vermeiden lassen. Software als Medizinprodukt und digitale Gesundheitsanwendungen bildeten einen eigenen Schwerpunkt, insbesondere die Unterschiede zwischen integrierter und und Standalone-Software und deren Risikoklassifizierung.
Ein weiterer inhaltlicher Block widmete sich der klinischen Bewertung und klinischen Prüfung von Medizinprodukten. Hier wurden die Anforderungen an klinische Evidenz, an Studienplanung und an die Einbindung von Ethik-Kommissionen und Behörden erläutert. Die Referentin zeigte auf, wann tatsächlich eine klinische Prüfung notwendig ist, wie ein Prüfplan aufgebaut werden sollte und welche Rolle ISO 14155, Monitoring und eine saubere Dokumentation vor, während und nach Abschluss einer Studie spielen. Daran anschließend standen Post-Market Surveillance, Vigilanz und Marktüberwachung im Fokus: Die Teilnehmenden erhielten einen klaren Überblick über Meldepflichten, den Umgang mit (schwerwiegenden) Vorkommnissen, Rückrufen und korrektiven Maßnahmen sowie die Besonderheiten bei Meldungen im Rahmen klinischer Prüfungen. Ein Exkurs zur Cybersecurity verdeutlichte, wie verwundbar vernetzte Medizinprodukte gegenüber Cyberangriffen sein können und welche Rolle Sicherheits- und Penetrationstests im Rahmen eines modernen PMS-Systems spielen.
Zum Abschluss wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewerbung von Medizinprodukten beleuchtet. Anhand konkreter Formulierungsbeispiele wurde diskutiert, wie sich Art. 7 MDR, MPDG und Heilmittelwerbegesetz in der Praxis auswirken und wo die Grenzen zwischen zulässiger Information und unzulässiger Werbung verlaufen. Deutlich wurde dabei, dass regulatorische Anforderungen, Marktüberwachung und Marketing nicht isoliert gedacht werden können.
Das Fazit aus diesem Seminar: Wer heute Medizinprodukte entwickelt, vertreibt oder verantwortet, benötigt ein belastbares Grundverständnis für MDR, MPDG und die dazugehörigen Normen – ganz gleich, ob es sich um klassische Produkte, Software oder Kombinationsprodukte handelt. Die zahlreichen Praxisbeispiele und die Möglichkeit, individuelle Fragen einzubringen, machten das Seminar besonders wertvoll für Einsteiger*innen. Wüssten Sie, wie Ihr Produkt unter der MDR einzuordnen ist, welche technischen Unterlagen zwingend vorliegen müssen und welche Pflichten Sie nach dem Inverkehrbringen treffen?
Autorin
Dr. Myriam Friedel
Konferenzmanagerin Pharma und Healthcare
m.friedel@forum-institut.de
Veranstaltungsnachlese: Aktuelle Entwicklungen im Bereich Vigilanz bei Medizinprodukten
Veranstaltungsnachlese: Aktuelle Entwicklungen im Bereich Vigilanz bei Medizinprodukten
In der Oktoberausgabe des Online Medizinprodukte FORUMs stellte Herr Dr. Zündorf, Fachgebietsleiter für Nichtaktive Medizinprodukte am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), zentrale Neuerungen und Entwicklungen im Bereich der Vigilanz vor. Dabei bot er den Teilnehmenden einen fundierten Überblick über regulatorische Anforderungen sowie aktuelle und künftige behördliche Verfahren zur Bewertung von Vorkommnissen.
Gleich zu Beginn lenkte Herr Dr. Zündorf den Blick auf ein auffälliges Verhältnis innerhalb der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR): Der Begriff „Melden“ wird im Abschnitt zur Vigilanz insgesamt 46-mal genannt – der Begriff „Untersuchung“ dagegen lediglich siebenmal. Diese Diskrepanz unterstreicht, wie stark der Fokus auf der Meldung von Vorkommnissen liegt. Dennoch machte Herr Dr. Zündorf deutlich, dass das Melden allein keinen Selbstzweck erfüllt. Erst die unverzügliche Untersuchung gemeldeter Ereignisse und gegebenenfalls eingeleitete Korrekturmaßnahmen stellen sicher, dass die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten gewährleistet bleibt.
Im Anschluss erläuterte Herr Dr. Zündorf die konkreten Meldepflichten gemäß Artikel 87 MDR. Hersteller müssen schwerwiegende Vorkommnisse sowie sicherheitsrelevante Korrekturmaßnahmen im Feld (FSCA) fristgerecht melden. Die Fristen richten sich nach der Schwere des Vorfalls. Zulässig sind darüber hinaus periodische Sammelmeldungen bei bekannten, gut dokumentierten Ursachen. Zusätzlich besteht eine Meldepflicht bei signifikantem Anstieg nicht schwerwiegender Vorkommnisse, sofern diese die Nutzen-Risiko-Bewertung beeinträchtigen könnten. Diese sogenannten Trendmeldungen werden automatisch an die zuständigen Behörden und die Benannte Stelle weitergeleitet.
Herr Dr. Zündorf wies zudem darauf hin, dass die Meldepflicht nicht nur Hersteller betrifft. Auch Importeure und Händler müssen schwerwiegende Gefahren unmittelbar dem BfArM melden. Für professionelle Anwender wie Betreiber oder Ärzt*innen besteht ebenfalls eine unmittelbare Meldepflicht. Patient*innen können potenzielle Vorkommnisse direkt dem BfArM übermitteln. Eine weitere Besonderheit betrifft Artikel 10a MDR: Hersteller sind verpflichtet, Lieferunterbrechungen oder -beendigungen anzuzeigen, wenn dadurch schwerwiegende Patientenschäden drohen. Diese Information soll im Regelfall mindestens sechs Monate im Voraus erfolgen.
Die Bewertung der gemeldeten Vorkommnisse erfolgt durch das BfArM unter Berücksichtigung des verbleibenden Nutzen-Risiko-Verhältnisses. Auch die vom Hersteller vorgeschlagenen Maßnahmen werden geprüft. Obwohl die MDR keine Frist für den Abschluss einer Untersuchung vorgibt, erwartet das BfArM die finale Bewertung in der Regel innerhalb von drei Monaten. Bei erhöhtem Risiko oder kurzlebigen Produkten kann eine schnellere Reaktion erforderlich sein. Sollte ein Produkt ein nicht vertretbares Risiko darstellen und keine Einigung mit dem Hersteller erzielt werden, kann das BfArM gemäß Artikel 95 MDR direkt Maßnahmen anordnen – auch gegenüber Herstellern mit Sitz außerhalb der EU. In dringenden Fällen kann die Behörde zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unmittelbar tätig werden.
Abschließend gab Herr Dr. Zündorf einen Ausblick auf künftige Entwicklungen: Die Risikobewertung soll perspektivisch signalgesteuert und risikobasiert erfolgen. Voraussetzungen hierfür sind ein funktionales Vigilanzmodul in EUDAMED – dessen Inbetriebnahme aktuell für Ende Q3 2026 vorgesehen ist – sowie eine umfassende Kodierung durch EMDN- und UDI-Codes seitens der Hersteller und IMDRF-Codes seitens des BfArM.
Als ersten Schritt in diese Richtung plant das BfArM den Einsatz eines KI-gestützten Triage-Systems. Mithilfe standardisierter Codes und der Analyse der Berichtstexte soll die künstliche Intelligenz künftig vorab bewerten, ob eine manuelle Prüfung durch Fachpersonal notwendig ist oder ob ein automatisierter Abschluss erfolgen kann.
Mit seinem Vortrag bot Herr Dr. Zündorf eine präzise und praxisrelevante Orientierungshilfe für alle Akteur*innen im Bereich der Medizinprodukte-Vigilanz.
Autorin: Verena Planitz
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
v.planitz@forum-institut.de
Sie möchten den vollständigen Vortrag sehen? Besuchen Sie unsere Website unter www.online-medizinprodukte-forum.de. Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie Zugriff auf das gesamte Archiv des Online Medizinprodukte FORUMS und können an allen zukünftigen Live-Sendungen teilnehmen. Wir freuen uns auf Sie!
Unsere Veranstaltungshighlights Pharma & Healthcare: Ausgabe Oktober 2025
Online Pharma FORUM: Variations Update
Online Pharma FORUM: Variations Update
Am 24. September 2025 fand im Rahmen des Online Pharma FORUMs eine Variations-Update-Sendung mit Frau Anne Engelhard statt. Der Zeitpunkt der Sendung erwies sich als günstig. Die aktualisierte Variations Regulation ist seit 1. Januar 2025 in Kraft, die aktualisierten Variations Guidelines wurden gerade veröffentlicht und sind ab 15. Januar 2026 gültig.
Frau Engelhard fokussierte nachfolgend auf wesentliche Änderungen durch die Aktualisierungen.
- So wird das Supergrouping rechtlich verankert und umfasst nun auch rein nationale Zulassungen.
- Das verpflichtende Annual Update für Typ IA-Variations wird eingeführt. Das bedeutet, dass reguläre Typ IA-Variations im Rahmen des Annual Updates frühestens neun, aber spätestens zwölf Monate nach ihrer Implementierung eingereicht werden müssen. Davon ausgenommen sind TypIAIN-Variations sowie gelistete Ausnahmefälle (gemäß abgeschlossener Liste - CMDh BPG Kapitel 6). Ein Grouping mit IB und/oder Typ II Variations bei entsprechendem Zusammenhang ist aber möglich, ebenso eine Einreichung im Supergrouping.
- Das Worksharing-Verfahren ist verpflichtend zu nutzen für alle betroffenen Zulassungen des gleichen Zulassungsinhabers (MAH) in allen EU-Ländern.
Darüber hinaus enthalten die Variations Guidelines neue Kategorien für die Change Codes:
- Administrative Änderungen wechseln von A zu E.
- Qualitätsänderungen wechseln von B zu Q.
- Spezifische Änderungen an Plasma/Vaccine Antigen Master Files wechseln von D zu M.
Bei der Variations-Klassifizierung selbst gibt es bei den Biologicals die größten Änderungen. Auch hier gilt nun die risikobasierte Evaluierung. Man kommt damit weg von der automatischen TypII-Variation bei Biologicals.
Wichtiger Hinweis zur Umsetzung (15.01.2026): Die Einreichung der neuen Variationkategorien und der aktualisierten eAFs vor dem Stichtag 15.01.2026 ist nicht gestattet und führt zur Invalidierung der Einreichung.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
h.wolf-klein@forum-institut.de
PharmaFORUM Webcast International – 22 July 2025
PharmaFORUM Webcast International – 22 July 2025
In the webcast “Navigating Recent Developments in Regulatory Affairs: Key Updates on EU Variations Management” on 22 July 2025, Gabriele Eibenstein, Senior Expert in Regulatory Affairs at BfArM, provided a comprehensive update on the latest developments in EU variation management for human medicinal products. The focus was on Regulation (EU) 2024/1701 of 11 March 2024, which entered into force on 7 July 2024 and has been binding since 1 January 2025. The revised regulation aims to simplify and accelerate the management of marketing authorisation variations without compromising the high standards of quality, safety and efficacy.
Key Changes under Regulation (EU) 2024/1701
In the webcast, Gabriele Eibenstein introduced the new provisions on so-called super-grouping: multiple identical Type IA variations for national authorisations in different Member States can now be submitted together in a single procedure, significantly streamlining the process and reducing administrative workload.
She also explained the introduction of mandatory annual updates for certain minor Type IA variations. These may now be submitted collectively as an Annual Update within a three-month window between the ninth and twelfth month after initial implementation; immediately reportable Type IA_IN variations are excluded from this measure.
Another focus was on the Article 5 procedure, which allows marketing authorisation holders to request a recommendation on the classification of a variation when it is not clearly assignable.
The worksharing procedure has also been amended. For national authorisations, a mandatory process has been introduced in specific cases: identical Type IB or Type II variations affecting multiple national authorisations of the same company must now be submitted EU-wide as a worksharing application. Worksharing remains possible on a voluntary basis where applicable.
The deletion of the provisions for veterinary medicinal products from the Variations Regulation was also presented. These have now been incorporated into the legal framework of Regulation (EU) 2019/6.
Another important change concerns biological medicinal products: changes to these substances are no longer automatically classified as Type II variations but may, depending on the nature of the change, also be classified as Type IB variations.
It is also noteworthy that the EMA will, in future, publish annual recommendations for the classification of unforeseen variations, which will serve as a basis for updating the guidelines.
In addition, there are now flexible rules for annual updates and adjustments for human influenza and coronavirus vaccines.
Transitional Provisions and Upcoming Guidelines
Gabriele Eibenstein stressed that the revised Regulation (EU) 2024/1701 applies from 1 January 2025 to all variations submitted from that date onwards. The revised guidelines on classification and procedure (Variations Guidelines) are currently in draft form and are scheduled to enter into force on 15 January 2026.
Until this date, the current guidelines and the existing electronic application form (eAF) will continue to apply. Any submissions before 15 January 2026 that already use the updated eAF or the new classification categories will not be validated. Only from this date will the new rules apply exclusively to new submissions.
Finally, Gabriele Eibenstein referred to the long-term objectives of the EMA and the European medicines agencies under their strategy to 2028: strengthening the availability of medicines, facilitating access, and further expanding digital processes in the authorisation framework.
Author
Verena Planitz
Conference Manager Pharma & Healthcare
v.planitz@forum-institut.de
Online Pharma FORUM zum Thema 'Update Zulassungsverfahren – Ausblick EU-Pharmaceutical Legislation“ am 9. Juli 2025
Online Pharma FORUM zum Thema 'Update Zulassungsverfahren – Ausblick EU-Pharmaceutical Legislation“ am 9. Juli 2025
Am 9. Juli 2025 fand das Online Pharma FORUM zum Thema „Update Zulassungsverfahren – Ausblick EU-Pharmaceutical Legislation“ mit Gabriele Eibenstein statt. Frau Eibenstein adressierte aktuelle Besonderheiten in den Zulassungsverfahren wie das Accelerated Assessment oder den Rolling Review, der im Zug der Pandemie entwickelt wurde und verwies auf aktuelle Herausforderungen. Diese sind
- ein EU-weiter Zugang der Patienten zu Arzneimitteln
- Sicherstellung der Versorgungssicherheit
- Lieferengpässe
- Marktversagen im Hinblick auf die Entwicklung von antimikrobieller Mittel.
Einige dieser Punkte soll die EU-Pharmaceutical Legislation adressieren, die bis voraussichtlich Ende 2025 fertiggestellt werden soll (Einschätzung zum Zeitpunkt der Sendung). Wesentliche Neuerungen sind hier zum Unterlagenschutz sind geplant:
- Der Basisschutz soll von 8 auf 6 Jahre reduziert werden.
- Ein neuer Anreiz bietet zwei zusätzliche Jahre Unterlagenschutz, wenn ein Arzneimittel innerhalb von zwei Jahren in allen Mitgliedstaaten auf den Markt gebracht wird.
- Produkte, die einen 'unmet medical need' schließen, erhalten zusätzlich 6 Monate Schutz.
- Für das 'Repurposing' (neue Indikationen für alte Arzneimittel) ist eine Schutzfrist von vier Jahren vorgesehen.
Auch die Zulassungsverfahren sollen beschleunigt werden, z.B. die maximale Dauer im zentralisierten Verfahren von 210 auf 180 Tage. Für antimikrobielle Arzneimittel wird ein gänzlich neues Anreizsystem eingeführt: Entwickler erhalten übertragbare 'Voucher' für ein zusätzliches Jahr Unterlagenschutz, um das Marktversagen in diesem Bereich zu adressieren.
Im zweiten Teil der Sendung ging Frau Eibenstein vertieft in die Versorgungssicherungsthematik ein und die damit verbundenen Initiativen in Europa.
- Union List of Critical Medicines (ULCM): Die ULCM wurde eingeführt, um Versorgungs- und Verfügbarkeitsprobleme auf europäischer Ebene zu verhindern. Die Liste umfasst Arzneimittel, die als kritisch für die Gesundheit der EU-Bürger eingestuft wurden und bei EU-weiten Maßnahmen vorrangig behandelt werden. Die Kritikalität wird anhand der therapeutischen Indikation und der Verfügbarkeit von Alternativen beurteilt. Die Klassifizierung erfolgt auf Grundlage einer europäisch abgestimmten Methodik. Daneben gibt es weiter auch nationale Versorgungsengpassmonitorings mit nationalen Listen.
- European Shortages Monitoring Platform (ESMP): Die ESMP soll Prävention, Überwachung und Meldung von Arzneimittelengpässen auf EU-Ebene erleichtern. Sie überwacht die Verfügbarkeit von Arzneimitteln in drei Szenarien: unter normalen Umständen, auf Anforderung der MSSG (Executive Steering Group on Shortages and Safety of Medicinal Products der EMA) und in Krisensituationen.
- Critical Medicines Act (CMA): Hier wurde am 11. März 2025 der EU-Verordnungsentwurf veröffentlicht, um die Verfügbarkeit, Versorgung und Herstellung kritischer Arzneimittel in der EU zu verbessern. Er soll strategische Projekte erleichtern, die öffentliche und gemeinsame Beschaffung fördern und internationale Partnerschaften prüfen.
Critical Medicines Act und EU Pharmaceutical Legislation werden künftig Hand in Hand gehen, um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln in der EU zu stärken.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
h.wolf-klein@forum-institut.de
Kurzüberblick und Teil-Feedback der Teilnehmer*innen des Online-Seminars „GMP trifft KI: Effizienzsteigerung mit ChatGPT & Co.“ am 24. Juni 2025, Expert*innen: Dr. Karl-Heinz-Bauer und Dr. Cornelia Hunke
Kurzüberblick und Teil-Feedback der Teilnehmer*innen des Online-Seminars „GMP trifft KI: Effizienzsteigerung mit ChatGPT & Co.“ am 24. Juni 2025, Expert*innen: Dr. Karl-Heinz-Bauer und Dr. Cornelia Hunke
GMP trifft KI: Einsteiger*innen-Seminar mit Aha-Effekt
Künstliche Intelligenz trifft regulatorische Praxis: ein Seminar, das neue Wege aufzeigt.
Wie lassen sich moderne KI-Tools wie ChatGPT, Claude oder Gemini im streng regulierten GMP-Umfeld sinnvoll und regelkonform einsetzen? Diese zentrale Frage stand im Fokus des 1-tägigen Online-Seminars 'GMP trifft KI: Effizienzsteigerung mit ChatGPT & Co.' am 24. Juni 2025. Die Veranstaltung bot Fachkräften aus der pharmazeutischen Industrie einen praxisorientierten Einstieg in das komplexe Thema – fundiert, interaktiv und mit hohem Anwendungsbezug.
Seminarhighlights, die in Erinnerung bleiben
Besonders geschätzt wurden laut Teilnehmer*innen-Feedback:
- Praktische Gruppenübungen zur Formulierung effektiver Prompts,
- Live-Demonstrationen verschiedener KI-Systeme im pharmazeutischen Anwendungskontext,
- Zahlreiche Praxisbeispiele aus GMP-Abläufen wie CAPA, Guideline-Analysen oder Dokumenten-Routinen,
- Interaktive Umfragen und Diskussionen, die den Austausch zwischen den Teilnehmenden förderten.
Fachlich fundiert – methodisch vielseitig
Das Seminar gliederte sich in vier thematische Blöcke: eine Einführung in die Grundlagen der KI, die Darstellung konkreter Anwendungsfälle im GMP-Alltag, eine kritische Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken sowie einen ausgedehnten Praxisteil. Besonderer Fokus lag auf datenschutzkonformer Nutzung, regulatorischer Einordnung und der Einbettung von KI in bestehende Qualitätssysteme.
Fazit: KI verstehen, anwenden, weiterdenken
Das Seminar bot eine inspirierende Mischung aus Information, Demonstration und Beteiligung. Es motivierte dazu, das Potenzial von KI für GMP-relevante Prozesse zu erkennen und aktiv zu nutzen. Ideal für alle, die über den Tellerrand blicken und Innovationen in ihre Praxis integrieren möchten.
Autor:
Dr. Karl-Heinz Bauer, Training Beratung Coaching
Veranstaltungsnachlese zur Online Medizinprodukte FORUM Sendung am 12. Juni 2025
Veranstaltungsnachlese zur Online Medizinprodukte FORUM Sendung am 12. Juni 2025
In der Online Medizinprodukte FORUM Sendung am 12. Juni 2025 widmete sich Herr Piwowarczyk vel Dabrowski, Manager Life Science & Health Care bei der Deloitte GmbH, dem Thema „Software als Medizinprodukt“. Die Klassifizierung von Medical Device Software (MDSW) erfolgt u.a. gemäß Regel 11 (Anhang VIII Nr. 6.3 MDR). Unterstützung bei der Auslegung der Klassifizierungsregeln bietet die MDCG-Guidance 2019-11. Herr Piwowarczyk vel Dabrowski betonte, dass Software – je nach Zweckbestimmung – auch unter spezifische Regelungen wie beispielsweise Regel 22 fallen kann, insbesondere dann, wenn sie Medizinprodukte beeinflusst. Daher ist es erforderlich, alle relevanten Regeln sorgfältig zu prüfen und sich nicht ausschließlich auf die bekannte Regel 11 zu konzentrieren.
Im weiteren Verlauf stellte Herr Piwowarczyk vel Dabrowski den Softwarelebenszyklus bei Medizinprodukten vor, der maßgeblich durch die Norm IEC 62304 geregelt wird. Der Entwicklungsprozess basiert auf dem V-Modell. Die Norm enthält eine eigene Risikoklassifizierung, die unabhängig von der MDR zu betrachten ist. Sie fordert unter anderem das Führen einer SOUP-Liste (Software of Unknown Provenance), die Dokumentation von Systemkonfigurationen und Vorversionen sowie die Umsetzung einer Änderungskontrolle. Für Software höherer Klassen (B und C) ist zudem die Bewertung von Anomalien innerhalb der SOUP-Komponenten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Medizinprodukt erforderlich. Auch ein strukturierter Problemlösungsprozess ist Bestandteil der Norm. Es ist jedoch zu beachten, dass Aspekte der IT-Sicherheit in IEC 62304 nicht berücksichtigt werden.
Diese Lücke schließt die Norm IEC 81001-5-1, die ergänzend zu IEC 62304 heranzuziehen ist. Sie enthält konkrete Anforderungen an die IT-Sicherheit, darunter Vorgaben zur Entwicklungsumgebung, zu sicheren Programmierstandards sowie zur Dokumentation sicherheitsrelevanter Anforderungen und Risiken.
Ein zentrales Thema der Sendung war die Cybersicherheit, die für Software als Medizinprodukt einen kritischen Aspekt darstellt. Ziel ist der Schutz des Produkts vor externen Angriffen und unbefugtem Zugriff zur Wahrung der Datenintegrität. Im Gegensatz dazu bezieht sich „Safety“ auf die Vermeidung technischer Fehler und den Schutz der Nutzer*innen vor Fehlfunktionen. Herr Piwowarczyk vel Dabrowski erläuterte, dass Sicherheit und Leistung durch ein effektives Risikomanagement, technische Schutzmaßnahmen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sichergestellt werden können. Das Risikomanagement mit der integrierten Bewertung der Cybersicherheitsrisiken erfolgt auf Grundlage der ISO-14971 in Verbindung mit AAMI TIR 57:2016. Dabei werden potenzielle Bedrohungen und Schwachstellen systematisch identifiziert und bewertet. Empfohlene Maßnahmen sind u. a. Zugriffskontrolle, Datenverschlüsselung und regelmäßige Aktualisierungen. Herr Piwowarczyk vel Dabrowski verwies zudem auf die MDCG-Guidance 2019-16, die IT-Sicherheitsanforderungen mit der MDR und dem Risikomanagement verknüpft. Sie nimmt Bezug auf das sogenannte MDS2 (Manufacturer Disclosure Statement for Medical Device Security) und stellt Listen mit Anforderungen und Beispiele zur Verfügung. Weitere einschlägige Standards sind ISO 27001 und ISO 27002 für das IT-Sicherheitsmanagement sowie die BSI TR-03161 für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die BSI IT-Grundschutz-Kataloge.
Ein wesentliches Validierungsverfahren im Bereich Cybersicherheit sind Penetrationstests. Diese sind für alle Software-basierten Medizinprodukte (SaMD und SiMD) relevant. Herr Piwowarczyk vel Dabrowski wies darauf hin, dass Benannte Stellen die Durchführung solcher Tests zunehmend als regulären Validierungsnachweis im Rahmen von Audits einfordern. Hinweise dazu finden sich in IEC 81001-5-1 (Abschnitt 5.7.4) sowie im Positionspapier des Team NB zur Cybersicherheit.
Ein weiterer Aspekt der Sendung war der Datenschutz. Dieser unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Besonders relevant ist die Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Kategorien gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO, darunter Gesundheitsdaten (Art. 4 Nr. 15) und genetische Daten (Art. 4 Nr. 13). Für deren Verarbeitung gelten erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Nachweisführung.
Abschließend ging Herr Piwowarczyk vel Dabrowski auf das für Medizinproduktehersteller zentrale Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 13485 ein und wie die Umsetzung sämtlicher Anforderungen darin integriert werden kann. Die Norm fordert insbesondere die Validierung von Software, die im Qualitätsmanagementsystem (Abschnitt 4.1.6) oder in der Produktion (Abschnitt 7.5.6) eingesetzt wird. Diese Validierung muss vor der ersten Nutzung sowie nach Änderungen erfolgen. Darüber hinaus regelt ISO 13485 die Dokumentation und Archivierung von QM-relevanten Unterlagen sowie den Schutz vertraulicher gesundheitsbezogener Informationen.
Zusammenfassend zeigte die Sendung, dass die Entwicklung und das Inverkehrbringen von Software als Medizinprodukt mit der Einhaltung zahlreicher regulatorischer und normativer Anforderungen verbunden sind. Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher Prozesse und Nachweise ist dabei von zentraler Bedeutung.
Wir danken Herrn Piwowarczyk vel Dabrowski für den umfassenden Überblick und die praxisnahe Darstellung aus Sicht der Hersteller sowie der Benannten Stellen.
Autorin
Verena Planitz
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
v.planitz@forum-institut.de
Unsere Veranstaltungshighlights Pharma & Healthcare: Ausgabe Juli 2025
Market Access Generika und Biosimilars
Market Access Generika und Biosimilars
Am 4. und 5. Juni fand die Online-Tagung zum Thema „Market Access Generika & Biosimilars“ statt. Direkt zu Beginn avisierte Professor Josef Hecken (G-BA) ein Stellungnahmeverfahren zur Austauschbarkeit von Biosimilars in der Apotheke. Das Stellungnahmeverfahren ist unterdessen gestartet und läuft bis zum 14. Juli 2025. Nach Abschluss des Verfahrens wird in die Arzneimittel-Richtlinie der §40c eingefügt mit den Regeln zur Austauschbarkeit. Aktuell strittig sind noch die Punkte:
Austausch basierend auf gleichem Referenzarzneimittel?
Ein oder mehrere gemeinsame Anwendungsgebiete/Applikationsarten …?
Beleg der Unbedenklichkeit einer Umstellung?
Professor Josef Hecken und Dr. Sabine Vogler (Gesundheit Österreich GmbH) adressierten nachfolgend die Biosimilar-Erstattungsregeln in anderen Ländern Europas, die zum Teil sehr deutliche Preisabschläge (auch beim Referenzarzneimittel) vorsehen.
Auch regulatorisch werden im Biosimilars-Bereich Neuerungen erwartet. Durch die Pharmaceutical Legislation werden vereinfachte Zulassungsanforderungen analog Generika erwartet, die frühzeitige Entwicklung von Biosimilars (während der Patentlaufzeit) soll ermöglicht und eigene Biosimilars-Risikomanagementpläne obsolet werden.
Dr. Michael Horn informierte über den Status des Frühwarnsystems für Lieferengpässe. Hier werden aktuell Signaldefinitionen festgelegt und in Kürze das Signalmanagement adressiert. Ende diesen Jahres geht das Frühwarnsystem an den Start. Dagmar Wald-Eßer (IQVIA Commercial GmbH & Co. OHG) wies nachfolgend auf die europäische Lieferengpassplattform hin, in die IQVIA Daten einspeist werden. Darüber hinaus hat IQVIA eine eigene Shortage Transparency Platform.
Frank Wienands (AOK Baden-Württemberg) ging auf den kommenden Critical Medicines Act (CMA) ein. Der CMA-Entwurf liegt seit März 2025 vor, Herr Wienands erwartet den Beschluss Anfang 2026. Dies wird zu neuen Vergabekriterien bei Ausschreibungen von versorgungskritischen Arzneimitteln führen. Dr. Alexander Csaki (Bird & Bird LLP) war bezüglich des Inkrafttretens etwas zurückhaltender und nahm Ende 2026 als Zeitpunkt an. Insbesondere das mögliche Joint Procurement-Verfahren durch die EU-Kommission beleuchtete er kritisch.
Grit Müller (Salutas Pharma GmbH) ging auf aktuelle Herausforderungen in der Produktion und Supply Chain ein, insb. durch die 6-monatigen Fertigwarevorhalte-Vorschriften. Hier stellte sie die aktuell noch herausfordernde Frage, was am Ende der Vertragslaufzeit mit der Ware passiert, sollte man den nächsten Tender nicht gewinnen. Das Lagerthema wird auch im Critical Medicines Act nicht gelöst werden, dies bleibt ein nationales Thema.
Dr. Mathias Flume (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe) adressierte die Zunahme der Einzelfallprüfungen im Generikabereich durch Krankenkassen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Dr. Philipp Kohlhaas (Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH) rundete die Veranstaltung durch einen Ritt durch die Lieferkettenberichtspflichten ab. CSDDD wird erst ab 2028 erwartet, bis dahin sind die Regeln nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) im Fokus.
Insgesamt wurde deutlich: Der Zugang zu Generika und Biosimilars bleibt ein hochdynamisches Feld mit zahlreichen Schnittstellen zwischen Markt, Versorgung und Regulierung. Eine enge Beobachtung der laufenden Entwicklungen – auf nationaler wie europäischer Ebene – ist für alle Akteur*innen unerlässlich.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
h.wolf-klein@forum-institut.de
Die Zukunft der Pharmaindustrie - KI-Einsatz im Market Access am 22. Mai 2025
Die Zukunft der Pharmaindustrie - KI-Einsatz im Market Access am 22. Mai 2025
Im Webcast „Die Zukunft der Pharmaindustrie – KI-Innovationen und Technologien“ gab Ronja Kerßenboom, Senior Manager Market Access bei Johnson & Johnson Innovative Medicine, spannende Einblicke in den Einsatz von KI im Bereich Market Access.
Die gute Nachricht: Laut ihrer Einschätzung bietet KI bereits heute vielfältige praktische Einsatzmöglichkeiten, z. B.:
- Schnellere Einarbeitung in neue Themen dank strukturierter Zusammenfassungen
- Effizientes Screening großer Dokumentensammlungen (Studien, Leitlinien, Publikationen)
- Unterstützung beim Verfassen von Texten für Nutzenbewertungen
- Strategisches Sparring – z. B. zur Reflexion von Argumentationslinien
Für eine erfolgreiche Implementierung betonte sie die Bedeutung eines unternehmensweiten Verständnisses von Generativer KI, des Aufbaus interner Expertengruppen sowie klar definierter Ansprechpartner*innen. Gleichzeitig wies sie auf zentrale Sicherheitsaspekte hin – insbesondere im Umgang mit externen Tools:
- Schutz geistigen Eigentums
- Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
- Sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten
Höchste Datenschutzstandards und die inhaltliche Prüfung des KI-Outputs bleiben essenziell.
Ein weiterer wichtiger Impuls: Abteilungen sollten sich intensiv mit ihren Prozessen befassen und analysieren, welche Schritte aktuell Zeit und Ressourcen binden. Nur wer den Status quo im Detail kennt, kann gezielt Optimierungspotenziale identifizieren – und den Einsatz von KI mit klarem Mehrwert und positivem ROI gestalten.
Autorin
Leila Dörfler
Teamleiterin Pharma & Healthcare
l.doerfler@forum-institut.de
Summary PharmaFORUM Webcast International: Certificate of Pharmaceutical Product (CPP)
Summary PharmaFORUM Webcast International: Certificate of Pharmaceutical Product (CPP)
In the PharmaFORUM Webcast International on May 14, 2025, Dr Eva Ramtour, Regulatory Affairs Manager CPN Chapter at Bayer AG, provided an overview of the requirements for the Certificate of Pharmaceutical Product (CPP). A CPP is a document issued by the National Regulatory Authority (NRA) of an exporting country. It follows the format recommended by the WHO and confirms a medicine's regulatory status in the exporting country. The main purpose is to facilitate product registration in importing countries, particularly those with less developed regulatory systems, by potentially replacing a full evaluation of Quality, Safety, and Efficacy (QSE).
The basis for CPPs is the WHO Certification Scheme. This is a voluntary and internationally recognized program with participation from approximately 155 countries. The legal framework is derived from national laws, regulations and international agreements. The International Federation of Pharmaceutical Manufacturers and Associations (IFPMA) recommends that CPPs should not be required in countries capable of conducting full QSE reviews and that additional legalization should be avoided.
Issuing CPPs is done by the relevant NRA upon request. This requires submitting documents such as the product license and evidence of GMP compliance. Processing times vary significantly depending on the authority and country. A key issue highlighted by Dr Ramtour is the country-specific differences in requirements, formats and the need for additional legalization, which is often still demanded despite WHO recommendations against it.
At the end, Dr Ramtour outlined the future developments, which are focused on harmonising requirements and digitising the CPP process, including the acceptance of electronic CPPs (eCPPs) and the elimination of legalization. However, challenges persist due to differing interpretations and global trade tensions.
Author
Verena Planitz
Conference Manager Pharma & Healthcare
v.planitz@forum-institut.de
Would you like to hear the full presentation? Then we warmly invite you to register for the PharmaFORUM Webcast International: https://forum-institut.vidivent.de/event/pharmaforumwebcastinternational/willkommen
Online Medizinprodukte- und Pharma FORUM: Aktuelle Entwicklungen zu Labelling, Produktinformation und UDI im Fokus
Online Medizinprodukte- und Pharma FORUM: Aktuelle Entwicklungen zu Labelling, Produktinformation und UDI im Fokus
Im Rahmen der Doppelsendung Online Medizinprodukte FORUM / Online Pharma FORUM am 29. April 2025 präsentierte Herr Jürgen Mehring, freiberuflicher Berater bei Mehring Consulting, regulatorische Anforderungen in den Bereichen Labelling, Produktinformation und Unique Device Identification (UDI).
Ein Schwerpunkt des Vortrags lag auf der Produktkennzeichnung gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte. Die Kennzeichnung umfasst schriftliche, gedruckte oder grafisch dargestellte Informationen, die direkt auf dem Produkt oder dessen Verpackung angebracht sind. Die grundlegenden Anforderungen hierzu sind in Anhang I, Abschnitt 23.2 und 23.3 der MDR geregelt. Zu den verpflichtenden Angaben zählen unter anderem der Hinweis auf das Vorliegen eines Medizinprodukts, der UDI sowie Informationen über gefährliche Stoffe, sofern für die Medizinprodukte relevant. Für sterile Verpackungen gelten darüber hinaus ergänzende spezifische Vorgaben, etwa zur Kennzeichnung der Sterilverpackung als solche.
Ein weiterer thematischer Schwerpunkt war die Gebrauchsanweisung (Instructions for Use, IFU). Sie soll eine korrekte und sichere Anwendung des Produkts gemäß der festgelegten Zweckbestimmung ermöglichen und ist laut MDR grundsätzlich jedem Produkt beizulegen. Ausnahmen bestehen für bestimmte Produkte der Klassen I und IIa, sofern deren sichere Verwendung auch ohne IFU gewährleistet ist. Herr Mehring verwies auf die Norm DIN EN ISO 82079-1, die detaillierte Anforderungen an Struktur, Inhalt und Verständlichkeit von Gebrauchsanweisungen formuliert. Als häufige Abweichungen nannte er unklare Formulierungen, fehlende Zielgruppenorientierung, mangelnde Visualisierung und Übersetzungsfehler. Die Erstellung solle idealerweise interdisziplinär und parallel zur Produktentwicklung erfolgen.
Zur Bereitstellung elektronischer Gebrauchsanweisungen (eIFU) anstelle von Anleitungen in Papierform erläuterte Herr Mehring, dass diese derzeit nur für bestimmte Produktkategorien zulässig sind. So dürfen eIFUs aktuell ausschließlich für bestimmte Medizinprodukte und Zubehör bereitgestellt werden, die für die Verwendung durch professionelle Nutzer*innen bestimmt sind. Zudem müsse nach vernünftigem Ermessen ausgeschlossen werden können, dass andere Personengruppen diese Produkte nutzen. Ein aktueller Verordnungsentwurf sieht jedoch eine Erweiterung dieser Regelung vor. Künftig sollen eIFUs für alle Medizinprodukte und deren Zubehör der MDR (2017/745) zulässig sein, die sich an professionelle Anwender*innen richten. Die Veröffentlichung der elektronischen Gebrauchsanweisungen solle dabei über eine dauerhaft zugängliche Internetadresse erfolgen, um einen zuverlässigen und jederzeitigen Zugriff zu ermöglichen.
Abschließend stellte Herr Mehring die Anforderungen an das UDI-System vor. Dieses dient der eindeutigen Identifikation von Medizinprodukten und beruht auf den Vorgaben in Artikel 27 sowie Anhang VI der MDR. Der UDI setzt sich aus dem Device Identifier (UDI-DI), einem Code zur Identifikation der spezifischen Version oder des Modells eines Produkts, und dem Production Identifier (UDI-PI) zusammen, der produktspezifische Merkmale wie die Losnummer, Seriennummer, das Herstellungs- oder Verfallsdatum umfasst.
Ergänzend erläuterte Herr Mehring das Konzept des Basic UDI-DI, das zur Gruppierung von Produkten mit identischer Zweckbestimmung, Risikoklasse sowie wesentlichen Design- und Herstellungseigenschaften dient. Darüber hinaus ging er auf den Master UDI-DI ein, der gemäß der Verordnung (EU) 2023/2197 speziell für Kontaktlinsen (stark individualisierte Produkte) verpflichtend eingeführt wurde, um Varianten mit denselben klinisch relevanten Designparametern gemeinsam zu verwalten.
Die Umsetzung des UDI-Systems stellt viele Hersteller vor organisatorische und technische Herausforderungen. Diese reichen von der Identifikation relevanter Verpackungsebenen über die Anpassung interner Prozesse bis zur Anbindung an regulatorische Datenbanken. Herr Mehring wies darauf hin, dass der damit verbundene Aufwand nicht unterschätzt werden sollte und empfahl eine frühzeitige, strukturierte Planung zur fristgerechten Umsetzung.
Autorin
Verena Planitz
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
v.planitz@forum-institut.de
Sendung verpasst? Weitere Informationen finden Sie hier: www.online-medizinprodukte-forum.de
Unsere Veranstaltungshighlights Pharma & Healthcare: Ausgabe April 2025
Arzneimittelpreise 2025
Arzneimittelpreise 2025
Am 1. und 2. April 2025 fand die Arzneimittelpreis-Tagung des FORUM Instituts unter der Moderation von Hans-Holger Bleß (fbeta) und Dr. Olaf Pirk (Olaf Pirk Consult) statt.
Auf der Agenda standen Preisentwicklungen bei patentgeschützten Arzneimitteln, Biosimilars und Generika.
Dr. Georg Kippels, MdB gab zu Beginn einen Überblick über den aktuellen politischen Stand und die anstehenden Aufgaben in der neuen Legislaturperiode. Eine bessere Patientensteuerung sieht Dr. Kippels als wichtige Aufgabe, ebenso die Rückkehr zu einer „Kultur des Vertrauens“ in der Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten. Hinsichtlich der GKV-Finanzen ist der Ausschluss versicherungsfremder Leistungen eine Priorität.
Prof. Dr. Dr. Afschin Gandjour (Frankfurt School of Finance & Management) adressierte nachfolgend die Pricing-Systeme in Europa. Besonders hob er das VPAG (voluntary scheme for branded medicines pricing, access and growth) vor. Hierbei wird die maximale Wachstumsrate der NHS-Ausgaben jährlich festgelegt und bei Überschreitung eine Rückerstattung durch pharmazeutische Unternehmen vereinbart. Das Thema Pay for Performance (P4P) wurde an beiden Tagen mit Vor- und Nachteilen diskutiert. Aktuell ist es so, dass Länder mit Einheitskassen dieses Modell eher nutzen. Dr. Ulrike Götting (vfa) warb hier für ein stärkeres Ermöglichen der P4P Optionen (nicht nur in §130c-, sondern auch in §130b-Verträgen).
Dr. Antje Haas (GKV-Spitzenverband) sprach sich für die direkte Aktivierung der folgenden Kostendämpfungsinstrumente aus: Herstellerabschläge erhöhen, Umsatzsteuer absenken, Preis-Mengen-Regelungen aktivieren und Kombiabschlag (AMNOG-Produkte) ausbauen. Dazu mahnte sie eine höhere Transparenz sowie nutzenbasierter Preisdifferenzierung an. Dazu gehören nach Meinung von Frau Dr. Haas Preissenkungen bei Arzneimitteln ohne Zusatznutzen, Streichung vertraulicher Erstattungsbeträge sowie die Vollbewertung von Orphan Drugs. Dass 42% der Neueinführungen über Sonderzulassungen erfolgen, erschwere hier die Evidenzlage. Hoffnung legt Frau Dr. Haas in das kommende Registergesetz zur Verbesserung der Evidenzlage. Abschließend erläuterte sie die Auskunftsmöglichkeiten bei verhandeltem vertraulichen Erstattungsbetrag (AMNOG), die über SpektrumK abgewickelt werden.
Dr. Stefan Plantör (IQVIA) analysierte den Kombinationsabschlag (AMNOG) im Detail. Aktuell ist es so, dass 50 Kombinationen 90% des gesamten Rabattvolumens verursachen. Zwei weitere spannende Daten hatte er mit im Gepäck: Derzeit ermöglichen die neuen Leitplanken in nur 21 % der AMNOG-Verfahren eine freie Preisverhandlung. Außerdem besonders bemerkenswert: 51 % aller Parallelimporte innerhalb der EU gelangen nach Deutschland.
Ein spannender Faktor wird die künftige Positionierung der USA sein. Sollte hier ein Reference Pricing auf Deutschland zukommen, erwartet Herr Dr. Plantör eine deutliche Zunahme des vertraulichen Erstattungsbetrags.
Dr. Juliane Cornelsen (KBV) besprach im Folgenden den Medikationskatalog, der besonders qualitative Ziele verfolgt. Der Medikationskatalog benennt für versorgungsrelevante Indikationen „Standardwirkstoffe“, „Reservewirkstoffe“ und „nachrangig zu verordnende Wirkstoffe“. Dazu werden Empfehlungen aus relevanten Leitlinien, AkdÄ-Empfehlungen, IQWiG-Abschlussberichten, Nutzenbewertungen, Therapiehinweisen des G-BA u.v.m. verwendet.
Dr. Tim Steimle (TK) stellte nachfolgend eine Nachhaltigkeitsausschreibung für Mai 2025 in Aussicht mit Fokus Nachhaltigkeit in der Wirkstoffproduktion inklusive Bonifizierung. Darüber hinaus warb er für Fokuslisten für vergleichbare Arzneimittel. Auch sprach er sich erneut für den dynamischen Herstellerabschlag aus.
Özlem Acikgöz (DKG) adressierte die Änderungen durch die Krankenhausreform, die ab 2027 zu einer stärkeren Arzneimittelabrechnung unter ambulanten Bedingungen führen wird. Sie betonte dabei, dass es hierbei zu keiner Abkehr von den DRGs kommen wird.
Der Vormittag von Tag 2 stand unter dem Thema AMNOG und EU-HTA. Eleonora Sirena und Hanna Theis (SKP) gaben hier einen kompakten Abriss über den aktuellen Stand des EU-HTA Verfahrens. Dr. Petra Nies (G-BA) vertiefte darauf aufbauend hinsichtlich europäischer Guidelines und der nationalen Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung, die aktualisiert am 8. März in Kraft trat. Dr. Andrej Rasch (vfa) mahnte die bessere Verzahnung des europäischen mit dem nationalen Verfahren an. Aktuell geht er davon aus, dass der JCA-Bericht nur in 25% der Verfahren rechtzeitig als Grundlage für das nationale AMNOG-Verfahren vorliegen wird (Neuverfahren und Indikationserweiterung gemeinsam). Da aktuell 80% der Orphan Drug-Umsätze einer regulären AMNOG-Bewertung unterliegen, sieht er hier keinen Anpassungs- und Handlungsbedarf.
Im nächsten Themenblock ging es stärker in den Bereich patentfreier Arzneimittel. Dr. Christopher Kirsch (Sandoz) ging näher auf den im März publizierten Draft des EU-Critical Medicines Act ein. Er analysierte darüber hinaus die Konsequenzen des ALBVVG und warum es nicht geeignet ist, Versorgungs- und Lieferengpässe zu verhindern. Detlef Böhler (BARMER) skizzierte das Arbeitsprogramm der Barmer im Bereich der Ausschreibungen 2025/26. Open House Verträge werden hier bleiben, Ausschreibungen zu austauschbaren und nicht austauschbaren Wirkstoffen werden stattfinden. Das Thema Nachhaltigkeit wird auch hier eine Rolle spielen sowie die Vergabe von „Europa- und Weltlosen“ je nach Produktionsstandort der Arzneimittel.
Abschließend gab Jan Seebass (Taylor Wessing) einen Abriss zu den Neuerungen bei der Vertriebs- und Lieferkette. So wird die CSRD (Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichtserstattung) ab 2026 für fast alle Unternehmen Pflicht werden (vorausgesetzt Deutschland hat die Richtlinie bis dahin umgesetzt). Gleiches gilt für die NI-S 2 (Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau). Vor besondere Herausforderungen stellt die Kommunale Abwasserrichtlinie KARL die pharmazeutische Industrie, zumal diese nur Human- nicht aber Veterinärarzneimittel mit adressiert. Neben weiteren Regularien hob Herr Seebass auch die kommende EU-Verpackungsverordnung hervor, die auch die pharmazeutische Industrie beachten werden muss, wenn auch mit voraussichtlich längeren Übergangszeiträumen.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
h.wolf-klein@forum-institut.de
JCA Dossiers & Joint Clinical Assessments
JCA Dossiers & Joint Clinical Assessments
On 24 March 2025, the online course 'JCA Dossiers & Joint Clinical Assessments' took place.
Anne Willemsen (Co-Chair of the JCA subgroup under the HTA Coordination Group) informed that two JCA procedures have already started (one ATMP and one in the indication of oncology). The procedures are generally planned without clock stops, but CHMP decisions will be awaited.
Although different PICOs (Patient–Intervention–Comparator–Outcome) are foreseen for the JCA, only one set of outcomes (one outcome list) is planned and not one outcome per PICO. Anne formulated five key takeaways:
- Submit Letters of Intent and provide updates
- Submit the SmPC and clinical overview at the same time as your submission to EMA
- Prepare yourself: read the adopted guidances and start mapping the PICO landscape in Europe
- Ensure availability of data
- Limit uncertainty around the final label/indication
Birgit Wolf (Bayer AG) emphasised the challenge with orphan designations, since they do not necessarily lead to an orphan status in the regulatory submission, which has HTA consequences. From an industrial perspective, it is very helpful to have an established country network throughout Europe.
Dr Thomas Ecker (Ecker + Ecker) focused on dossier preparation and the main challenges to avoid any incompleteness of the dossier. He emphasised the need to address all PICOs, since omitting a PICO for commercial reasons will not be accepted.
He also raised the question of the options:
- No dossier submission (and the potential penalties)
- Minimum dossier submission (risk of incompleteness)
- Full dossier submission.
Altogether, he assumed that there will be a spill-over of the JCA outside Europe – an assumption most speakers shared.
Dr Marco Penske (Boehringer Ingelheim) explained the conjunction of the EU JCA dossier with the German G-BA dossier. In the national dossier, direct EU HTA references will be necessary and very challenging to address. Intensive collaboration between the global and local access teams will be mandatory.
Asis Ariznavarreta (Outcomes 10), Clare Blaney (Kintiga) and Alain Estival (Cemka) addressed similar challenges on a local level in France, the UK, and Spain. For all countries, the specified requirements for the national delta dossiers are still missing.
Author
Dr Henriette Wolf-Klein
Department Manager Pharma & Healthcare
h.wolf-klein@forum-institut.de
Verpackungen von Medizinprodukten
Verpackungen von Medizinprodukten
Für die Verpackung von Medizinprodukten gelten strenge regulatorische Anforderungen. Sie muss das Produkt zuverlässig vor Beschädigung, Verunreinigung und – sofern zutreffend – vor dem Verlust der Sterilität schützen. Durch die Auswahl geeigneter Prüfmethoden und Normen für Verpackungstests lassen sich potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkennen oder im Nachgang gezielt analysieren.
Am 19. März 2025 gaben unsere Referentinnen Beate Seidl (PAConsult GmbH) und Dr. Kisten Plaßmann (PlassmannLEGAL) einen tiefen Einblick sowohl in die aktuell geltenden Regularien für Verpackungen von Medizinprodukten als auch deren praktische Umsetzung.
Beate Seidl eröffnete das Seminar mit einem umfassenden Einblick über verschiedene Verpackungssysteme. So bestehen an Produkte, die steril ausgeliefert werden (oder vor Ort sterilisiert werden müssen), andere Anforderungen als an Produkte, die unsteril zur Anwendung kommen. Nicht nur muss gegebenenfalls die Sterilität über den Transportweg gewährleistet sein, auch das Siegel darf nicht beschädigt werden. Schon beim Design von Verpackungen sollte man sich deshalb bestenfalls über Anforderungen an Sterilbarrieresysteme Gedanken machen. Aber auch die Umverpackung muss klug gewählt sein - sie schützt das Produkt vor Transportschäden und Verschmutzungen - hier ist Karton nicht gleich Karton! Wichtig bei der Auswahl von vorgefertigten Sterilbarrieresystemen und Umverpackungen - fordern Sie Begleitdokumente wie z.B. die technischen Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter an, um MDR-Konform zu dokumentieren.
Welche gesetzlichen Vorgaben an Verpackungen bestehen, stellte Frau Dr. Plaßmann im Nachgang anschaulich dar. Zunächst ist es wichtig die Bergriffe zu verstehen, zum Beispiel: was ist eine EU Richtlinie, wie wird diese in die deutsche Gesetzgebung eingebettet (das EU-Recht hat grundsätzlich Vorrang!) und welche praktische Bedeutung haben Guidelines und Normen in diesem Kontext? Aber auch welche Gesetze und Normen gelten hier konkret.
Für Verpackungen von Medizinprodukten gibt die Norm ISO11607 einen Rahmen vor, den Hersteller im Allgemeinen verstehen und anwenden müssen, auch bei nicht-sterilen Produkten. Die Einhaltung der Norm muss im Qualitätsmanagement berücksichtigt werden. Gemäß Anhang F und G der Norm wir auch bei Verpackungen von Medizinprodukten ein Risikobasierter Ansatz gefordert.
Die Norm verlangt, dass sowohl für die Probenentnahmepläne als auch für die Prüfverfahren eine stichhaltige Begründung vorliegen muss, welche Verfahren genutzt werden. Die Entwicklung und Validierung von Verpackungsprozessen ist wesentlich, um sicherzustellen, dass die Integrität des Sterilbarrieresystems hergestellt wird und bis zum Öffnen durch die Anwender*innen steriler Medizinprodukte erhalten bleibt. Ziel der Prozessvalidierung ist es, den Verpackungsprozess zu kontrollieren, damit wiederholbar Verpackungen hergestellt werden, die festgelegten Spezifikationen entsprechen. Ausgegangen wird hierbei immer von der ungünstigsten Konfiguration, dem Worst-Case Szenario. Für die praktische Umsetzung dieser Validierung gab es im Seminar zahlreiche Tipps unserer Referentin Beate Seidl.
Auch Anforderungen an die Nachhaltigkeit von werden immer strenger - einige Aspekte wurden hierzu von Frau Dr. Plaßmann anschaulich aufgearbeitet. Die EU-Kommission zeigt hier mit dem „Green-Deal“ den Weg auf und auch MedTech Unternehmen sollten den Faktor Nachhaltigkeit als zukünftigen Entscheidungsfaktor von Käufer*innen nicht unterschätzen. Doch nicht alles, was nachhaltig aussieht ist es auch wirklich. Mit spannenden Beispielen konnte Frau Dr. Plaßmann anschaulich zeigen, dass wir bei Werbung für nachhaltige Initiativen immer darauf achten müssen, die Aussagen belegen zu können, um kein sogenanntes „Greenwashing“ zu betreiben.
Am Nachmittag der Veranstaltung gab Frau Seidl noch einen umfassenden praktischen Einblick in die Verpackungsvalidierung und Shelf-Life Validierung. Hier ist zu beachten, dass die Prüfung der Stabilität und die Leistungsprüfung zwei getrennte Vorgänge sind. Die Leitungsprüfung bewertet physikalische Fehler, die durch Handling und Versand entstehen. Die Stabilitätsprüfung betrachtet chemische Degradationsprozesse und Interaktionen zwischen dem Sterilbarrieresystem und dem Produkt. Für die Leistungsprüfung der Verpackung ist insbesondere die Transportprüfung von zentraler Bedeutung. Hierfür kommen anerkannte Prüfstandards wie die ASTM D4169 oder die ISTA-Serien (z.?B. ISTA 2A, 3A) zum Einsatz. Da es keinen universellen Standard für alle Transportbedingungen gibt, sollte je nach Produkttyp, Transportweg und Verpackungskonfiguration die jeweils geeignete Norm ausgewählt werden. Auch für die Shelf-Life Validierung gibt es eine vielfältige Auswahl an Verfahren, die durchgeführt werden können, um die Alterung der Materialien und die Stabilität der Verpackung zu Prüfen. Wüssten Sie, welche Normen hier gelten, und welche Prüfmethoden anzuwenden sind?
Das Fazit aus diesem Seminar - die Verpackung eines Medizinprodukt ist mehr als nur ein Karton! Um die Sicherheit der Produkte zu garantieren, müssen komplexe Verfahren eingehalten und passende Prüfmethoden angewendet werden. Hierzu gab es auch immer wieder spannende Fragen der Teilnehmenden - zum Beispiel: Gehört die Palette beim Transport eines Großgeräts zur Verpackung und muss diese Validiert werden? Hier spielen eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle - im Kontext der ISO 11607 gehört die Palette beispielsweise zur Transportverpackung und muss dann berücksichtigt werden, wenn sie Bestandteil der validierten Transportlösung ist. Ob und in welchem Umfang sie einbezogen werden muss, sollte jedoch stets anhand einer individuellen Risiko- und Anforderungsanalyse entschieden werden.
Autorin
Dr. Myriam Friedel
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
m.friedel@forum-instiut.de
Online Medizinprodukte FORUM: 'Update Klinische Bewertung'
Online Medizinprodukte FORUM: 'Update Klinische Bewertung'
In der Online Medizinprodukte FORUM-Sendung am 13. Februar 2025 stellte Florian Tolkmitt, Managing Director der PRO-LIANCE GLOBAL SOLUTIONS GmbH, ein Update zur klinischen Bewertung vor. Dabei wurden wesentliche Guidance Dokumente, die häufigsten Abweichungen sowie das „Henne-Ei-Problem“ diskutiert.
Die regulatorischen Anforderungen an die klinische Bewertung sind in der Verordnung (EU) 2017/745 ('MDR') in Artikel 61 sowie in Anhang XIV festgelegt. Herr Tolkmitt stellte die dazugehörigen relevanten MDCG-Guidance Dokumente vor, die spezifische Aspekte der klinischen Bewertung behandeln. Bemerkenswert ist, dass es bislang kein eigenständiges MDCG-Guidance Dokument gibt, das ausschließlich die klinische Bewertung abdeckt. Daher wird weiterhin die MEDDEV 2.7/1, Rev. 4 (2016-06) als Referenz herangezogen, obwohl sie unter der vorherigen MDD-Richtlinie erstellt wurde. Herr Tolkmitt gab bekannt, dass auf europäischer Ebene bereits seit 2023 eine Initiative zur Erstellung eines übergreifenden Guidance-Dokuments zur klinischen Bewertung läuft. Parallel dazu läuft eine globale Initiative zur Entwicklung einer neuen ISO-Norm zu diesem Thema. Diese Norm, ISO 18969, wird voraussichtlich erst Ende 2026 oder später eingeführt. Bis dahin empfahl Herr Tolkmitt, regelmäßig die Website der Europäischen Kommission zu besuchen, um über aktuelle Veröffentlichungen der MDCG-Guidances informiert zu bleiben. Besonders hob er die MDCG 2020-13 Guidance hervor, die sich mit dem „Clinical Evaluation Assessment Report Template“ befasst und primär an Benannte Stellen gerichtet ist. Allerdings sei sie auch für Hersteller von Interesse, um potenzielle Abweichungen in der Dokumentation zu vermeiden.
In seinem Vortrag thematisierte Herr Tolkmitt zudem die häufigsten Abweichungen in der klinischen Bewertung und gab Empfehlungen zur Vermeidung. Es müsse immer bedacht werden, dass der Leser der Benannten Stelle möglicherweise nicht dasselbe Produktverständnis wie der Hersteller habe, weshalb er mittels eines roten Fadens durch die klar strukturierte Dokumentation geführt werden sollte. Dennoch stellte er heraus, dass viele Abweichungen stark vom jeweiligen Reviewer abhängen. Ein Wechsel des Reviewers könne dazu führen, dass sich vorher akzeptierte Dokumentationen plötzlich als unzureichend erweisen.
Herr Tolkmitt betonte, dass die klinische Bewertung in gewisser Weise als eine „Gap-Analyse“ fungiert, aus der sich klinische Prüfungen oder Post-Market-Aktivitäten ableiten lassen. Ein entscheidender Punkt ist hierbei das Zusammenspiel zwischen Risikomanagement, klinischer Bewertung und Post-Market Surveillance. Er hob hervor, dass eine enge Zusammenarbeit und eine gute Kommunikation zwischen den verschiedenen Abteilungen unerlässlich sind, um eine konsistente und schlüssige Dokumentation sicherzustellen.
Es war eine informative Sendung mit vielen interessanten Fragen und wertvollen Anregungen für Hersteller, um Abweichungen in der klinischen Bewertung künftig zu vermeiden.
Verlinkung: https://www.online-medizinprodukte-forum.de/
Autorin
Verena Planitz
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
v.planitz@forum-institut.de
Regionale Arzneimittelverordnungssteuerung
Regionale Arzneimittelverordnungssteuerung
Die (neuen) Arzneimittelvereinbarungen der KVen für 2025 wurden im Rahmen der jährlichen Fachtagung am 23.01.2025 von Vertreter*innen verschiedener KV-Regionen vorgestellt.
Die Einführung übernahm Herr Dr. Stallberg, indem er den Standort der Verordnungssteuerung im GKV-System und dessen Verhältnis zu anderen Steuerungsinstrumenten darlegte. Hierbei ging er auf das Spannungsfeld zwischen der abstrakt-generellen Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zu Lasten der GKV im Verhältnis zur konkret-individuellen Behandlungsentscheidung durch Vertragsärzte ein. Er wies darauf hin, dass es auf der einen Seite zwar keine gesetzliche Mengenbegrenzung der Versorgungsansprüche gibt, auf der anderen Seite jedoch eine Mengensteuerung durch ein vereinbartes Ausgabenvolumen zwischen kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen.
Preise würden bei den Verordnungen immer nur auf der letzten Stufe eine Rolle spielen, nämlich dann, wenn bei mehreren zugelassenen Arzneimitteln die verschiedenen Therapieoptionen für den jeweiligen Patienten medizinisch gleichwertig sind. Aus dem Publikum kam dann direkt die Frage auf, wie der Arzt in so einem Fall mit den neuen vertraulichen Erstattungspreisen umgehen solle. Laut Herrn Dr. Stallberg lasse die Gesetzgebung an dieser Stelle offen, wie die „Wirtschaftlichkeit“ in der Praxis tatsächlich gewährleistet werden könne. Frau Wohlgemuth der Kassenärztliche Vereinigung Sachsen wies an dieser Stelle darauf hin, dass weder Ärzte und Ärztinnen noch die KVen Einblicke in vertrauliche Erstattungsbeiträge haben.
Frau Wohlgemuth, Abteilungsleiterin Verordnungs- und Prüfwesen, stellte anschließend die Verordnungssteuerung in Sachsen durch die Zielwertprüfung und Richtgrößenprüfung vor. Die Zielwerte orientieren sich i. d. R. am Fachgruppendurchschnitt. Zirka 50% der Kosten bzw. 50% der DDD sollen pro Fachgruppe mindestens unter dem Zielwert stehen und mind. 30% der Ärzte einer Fachgruppe müssen die zielbezogenen Arzneimittel in nennenswertem Umfang verordnen. Die Zielquoten werden 2025 u.a. weiterentwickelt, indem beispielsweise opioide Quoten für transdermal/oral 66,3 % und orale Quote 68,8 % am Ist-Wert der Prüfgruppe angepasst werden und die TNF Alpha intravenös (Infliximab Quote) für FÄ Gastroenterologie und Rheumatologie gestrichen wurde.
Dr. Holger Neye, Pharmakotherapieberatung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, stellte anschließend die Neuerungen bei der KV Nordrhein vor. So wurden beispielsweise die Biosimilarquoten für die Dermatologen, Gastroenterologen und Rheumatologen um Ustekinumab-Biosimilars und Tocilizumab-Biosimilars (nur Rheumatologen) erweitert. Auf die Aussage von Herrn Dr. Stallberg, dass sich der Gesetzgeber aus der regionalen Verordnungssteuerung weitestgehend heraushält, ergänzte er, dass dies seiner Meinung nach daran liege, dass das System gut funktioniert.
Die Arzneimittelverordnungssteuerung der KV Bayerns wurde diesmal aus einer anderen Perspektive dargestellt. Nämlich von Heiko Lucht-Scheying, Director Payer Strategy & Regional Market Access bei der Pfizer Deutschland GmbH.
Sein Fazit: Die Quotenregelung der Wirkstoffvereinbarung 3.0 in Bayern habe das Regressrisiko für die Ärzte erheblich gesenkt. Das Ampelsystem der Trendmeldung übe eine steuernde Wirkung aus. Die Punktwertung und Saldierung sei für den Arzt aber nicht so leicht verständlich. Zusammenfassend scheine das Prinzip „Steuern statt prüfen“ in Bayern gut zu funktionieren.
Anschließend präsentierte Julia Jachmich, Beratende Apothekerin GB Verordnungsmanagement bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, die Arzneimittel-Verordnungssteuerung in Westfallen-Lippe.
2025 bleiben die Richtgrößen und die Leitsubstanzsystematik bestehen, es gäbe zusätzliche Biosimilar-Quoten und die Nutzenbewertung werde in den qualitativen Zielen stärker reflektiert.
Dr. med. Michael Viapiano, Leiter des Geschäftsbereichs Qualitätssicherung und Verordnungsmanagement der KV Baden Württembergs, stellte anschließend die dortige Richtwertprüfung vor. Laut ihm seien Vorteile des Richtwertsystems u.a. die Abkehr von Behandlungsfallzahlen hin zur Anzahl der Verordnungspatienten sowie eine bessere Morbiditätsadjustierung.
Zu guter Letzt stellte Ursula Büdel, Referentin Arznei-, Heil- und Hilfsmittel bei der KV Hessen die dortige Arzneimittelverordnungssteuerung vor. Am besten lässt sich diese mit dem Grundsatz „beraten statt steuern“ zusammenfassen.
Autorin
Leila Grupp
Teamleiterin Pharma & Healthcare
l.grupp@forum-institut.de
Unsere Veranstaltungshighlights Pharma & Healthcare: Ausgabe Januar 2025
Beratung vor Marktzugang: Zulassungsbehörde, HTA-Agentur, EU-HTA-Verfahren
Beratung vor Marktzugang: Zulassungsbehörde, HTA-Agentur, EU-HTA-Verfahren
Das Seminar „Beratung vor Marktzugang: Zulassungsbehörde, HTA-Agentur, EU-HTA-Verfahren“ fand am 12. Dezember 2024 online statt und wurde von Expert*innen mit regulatorischem und HTA-Background gestaltet.
Dr. Stefan Blesse, Granzer Regulatory Consulting & Services, beleuchtete die wissenschaftliche Beratung durch die Zulassungsbehörden und stellte hier eine SWOT-Analyse zur Auswahl der notwendigen nationalen Behörden vor. Wichtige Faktoren neben dem „Commercial Weight“ des Landes sind u.a. behördliche Erfahrungen in der betreffenden Indikation sowie die medizinische Praxis in diesem Land.
Dr. Stefan Blesse machte aber auch deutlich, dass bereits beim TPP (Target Product Profile) HTA-Anforderungen mit berücksichtigt werden müssen. Dies kann bei den sekundären Endpunkten der klinischen Entwicklung geschehen. Der HTA-Aspekt ist insb. Investoren wichtig.
Insgesamt hob er, aber auch alle Co-Referierenden, hervor, dass man zu jeder behördlichen Beratung gut vorbereitet gehen sollte. Dazu gehört ein eigener Ansatz zur Beantwortung der Fragen, d.h. eine eigene Position, die mit den Behörden dann diskutiert werden kann. Aus diesem Grund steht er allgemeinen Portfoliomeetings eher skeptisch gegenüber.
Dr. Peggy Beinlich berichtete nachfolgend aus dem Alltag wissenschaftlicher Beratungsgespräche. Sie empfahl eine sorgfältige Auswahl der Fragestellungen, um Meetings nicht in die Länge zu ziehen und wenn möglich den Fokus auf einen Bereich (z.B. CMC oder klinische Entwicklung) zu legen. Wenn unterschiedliche Fachexpert*innen benötigt werden, kann dies zu einer längeren Vorlaufzeit bis zum Meeting führen. Aktuell sind im regulatorischen Bereich der überwiegende Teil der Meetings online, beim G-BA sogar zu 100%.
Dr. Thomas Ecker, Ecker + Ecker informierte über seine Erfahrungen aus dem EMA-HTA Body Scientific Advice und erläuterte, in welcher Form in Zukunft Beratungsgespräche im Rahmen des EU-HTA ablaufen könnten. Bei der künftigen JSC (Joint Scientific Consultation) werden maximal 10 Fragen zulässig sein, die keine rein nationalen Themen adressieren dürfen. Angeboten wird eine reine Frühberatung vor der pivotalen Studienphase, keine Presubmission-Meetings. Dabei wird es nur ein ganz begrenztes Beratungskontingent (5-7 in 2025) geben. Zur Auswahl der Beratungen wurden daher Selektionskriterien transparent gemacht.
Dr. Daniel Ritter, G-BA ging näher auf die Beratungsmöglichkeiten des G-BA ein. Dabei wurde im Gespräch deutlich, dass eine solch umfassende Beratungsoption nur in wenigen Ländern Europas zu finden ist. Hervorzuheben ist hier u.a. das Assessment Scope Explanation Meeting, eine Beratung vor Dossiereinreichung.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
h.wolf-klein@forum-institut.de
Patientenrekrutierung in klinischen Prüfungen
Patientenrekrutierung in klinischen Prüfungen
Am 9. Dezember 2024 fand zum ersten Mal das neu konzipierte Seminar „Patientenrekrutierung in klinischen Prüfungen - Neue Wege durch Patient Engagement, Social Media, KI & Co.“ statt. Hierfür ließen Jessica Cordes (Senior Consultant & Trainer, Clinical Excellence GmbH), Jan Paus LL.M., LL.M. (Leiter der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe) und Dr. Tobias Kruse (CEO, Trials24 GmbH) die Teilnehmenden an ihrer Expertise und ihren jeweils eigenen Blickwinkeln und Erfahrungen mit dem Thema teilhaben.
Die Patient*innenrekrutierung stellt eine der größten Herausforderungen in klinischen Studien dar. Sie ist entscheidend für den Erfolg einer Studie, da eine unzureichende Anzahl an Teilnehmenden zu verzerrten Ergebnissen, kostspieligen Verzögerungen oder gar zum Abbruch der Studie führen kann. Die Rahmenbedingungen bildeten den Auftakt des Seminars. Hier wurden die Bedeutung der Patient*innenrekrutierung für die gesamte Studie unterstrichen sowie die rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Datenschutz und die Anforderungen der Ethikkommissionen, erläutert. Ein hilfreiches Dokument, welches die Referierenden hier teilten, sind die Empfehlungen für Rekrutierungsmaßnahmen des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (https://www.akek.de/wp-content/uploads/RichtlinienfuerRekrutierungsanzeigenVersion10112012.pdf), welches die übergeordneten Vorgaben aus EU CTR 536/2014 bzw. dem Arzneimittelgesetz in praktische Anhaltspunkte zusammenfasst.
Herr Paus LL.M., LL.M. gab daraufhin weitere Einblicke, wo und warum die Ethikkommissionen bei der Patient*innenrekrutierung genauer hinsehen. Neben Regulatorik, Methodik oder Qualifikation von allen Ansprechpartnern betrifft dies insbesondere den Schutz der Autonomie von Proband*innen bzw. Patient*innen sowie eine faire Verteilung von Risiko, Belastung und Nutzen. Ebenso wurden Themen wie eine angemessene Vergütung für Teilnehmende und Prüfer besprochen, sowie Checklisten und Vorlagen, die bei der Beurteilung durch die Ethikkommissionen von Nutzen sind.
Im Weiteren ging es dann um die klassische Site-Feasibility - nach wie vor ein unverzichtbares Tool für die Planung einer Studie. Jedoch ändert sich auch hier mehr und mehr die konkrete Durchführung durch z.B. den Einsatz digitaler Tools und den Aufbau von Datenbanken. Mit Start der Rekrutierungsphase tauchen dann zumeist neue Herausforderungen auf, welche Jessica Cordes darlegte. Es wurde deutlich, dass eine Vielzahl von Faktoren die Rekrutierung beeinflussen können, u. a. die Motivation des Studienteams, die Komplexität der Studie oder die Verfügbarkeit geeigneter Patient*innen. Es wurden verschiedene Strategien zur Optimierung der Rekrutierung vorgestellt, wie z. B. die Anpassung von Einschlusskriterien, vorgeschaltete Pre-Screenings oder die erneute Schulung des Studienteams durch z. B. praktische Übungen und Simulationen. Auch eine Auslagerung bestimmter Tätigkeiten an externe Dienstleister, wie die Beauftragung von Flying Study Nurses, kann eine lohnende Investition sein. Ebenso wurde hier die Zusammenarbeit mit Patient*innenvereinigungen und -netzwerken betont, welche immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Der Schwerpunkt des Seminars verlagerte sich am Nachmittag mit Dr. Tobias Kruse auf die Online-Welt der Patient*innenrekrutierung. Nach einem kurzen Crashkurs in die Welt des Online-Marketings mit Pay-Per-Click Advertising, Copywriting Grundsätzen und den verschiedenen Plattformen inkl. ihrer Policy-Vorgaben ging es dann um die spezifische Anwendung in klinischen Studien. Die Online-Rekrutierung wurde als vielversprechende Alternative zur traditionellen Rekrutierung vorgestellt, z. B. in Sachen des Vorteils einer größeren Reichweite und einer schnelleren Rekrutierung. Es wurden konkrete Handlungsempfehlungen mitgegeben, was die Herausforderungen beim Datenschutz und der Genehmigung durch die Ethikkommissionen angeht; zudem wurden Patient Reported Feasibility Studien als patient*innenzentrierte Ergänzung zur klassischen Feasibility-Studie präsentiert, da diese eine frühzeitige Einbindung der Patient*innen in die Studienplanung ermöglichen.
Abschließend wurden mittels Case Studies die praktische Umsetzung der Online-Rekrutierung in verschiedenen Studien demonstriert. Dabei wurden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Online-Kanäle diskutiert und man konnte anhand konkreter Zahlen ein Eindruck gewinnen, welche Budgets realistisch und welche Ergebnisse möglich sind. Ebenso wurden erste Ergebnisse beim Einsatz von KI-generierten Übersetzungen bzw. Video-Avataren besprochen – ein Feld, dass sich sicherlich in der Zukunft weiterentwickeln wird und sich bei bedachtsamem Einsatz als große Hilfe erweisen kann.
Autorin
Dr. Verena Klüver
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
v.kluever@forum-institut.de
Online Pharma FORUM 'eSubmission'
Online Pharma FORUM 'eSubmission'
Am 4. Dezember 2024 fand eine Sendung des Online Pharma FORUMs zum Thema eSubmission mit Herrn Karl-Heinz Loebel, PharmaLex GmbH statt. Herr Loebel adressierte die Neuerungen in den Bereichen eCTD, PLM, Verfahrensmanagement in IRIS, European Shortages Monitoring Platform (ESMP), ePI und das EMA IRIS Daterverse.
eCTD 4.0 kommt in 2025 optional für CAPs in der EU zur Nutzung, in den USA und in Japan ist es bereits im Einsatz. Für 2026 ist eine optionale Nutzung auch für Produkte im MRP/DCP oder in nationalen Verfahren vorgesehen. Ein wichtiger Aspekt des eCTD 4.0-Formats ist die Tatsache, dass der Review ohne ein Review-Tool (also im Webbrowser) nicht mehr möglich sein wird.
Beim Thema IDMP/SPOR zeigte sich, dass die SPOR-Datenbank im Regulatory Affairs-Alltag angekommen ist. Die Daten aus den Teildatenbanken für Substanzen, Referentials und Organisations werden bereits umfänglich genutzt, im großen Bereich der Produktdaten (PMS) beschränkt sich der Datenbestand aber im Wesentlichen auf die aus der XEVMPD-Datenbank importierten Angaben, die erst nach und nach erweitert werden müssen.
Das PLM (Product Lifecycle Management Portal) ist mittlerweile auch im operativen Betrieb angekommen und kann in zunehmendem Umfang zur eApplication Form (eAF) Erstellung genutzt werden. Es sollte in 2025 für die Erstellung von Variation Application Forms für alle Produkte verwendet werden, was für das Portal eine hohe Auslastung bringen wird. Das PLM Portal kann zudem für die Einsichtnahme in die PMS-Daten und die bisher erstellten elektronischen Produktinformationstexte (ePI) genutzt werden.
Bei den Erläuterungen zur europäischen Shortages Monitoring Platform (ESMP) wurde deutlich, dass die Industrie erweiterte Angaben zu den Packungsgrößen ihrer Produkte (im Moment noch ein Freitextfeld in XEVMPD) und zu den an der Produktherstellung beteiligten Herstellern im PMS ergänzen muss, um den Behörden ein umfangreiches Lieferengpassmonitoring zu ermöglichen.
Am Ende der Sendung wurde das Fazit gezogen, dass schon einiges in Puncto Digitalisierung erreicht wurde, aber insbesondere im Bereich der zu erfassenden und zu pflegenden PMS-Informationen noch großer Handlungsbedarf besteht.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
h.wolf-klein@forum-institut.de
Variations für Praktiker
Variations für Praktiker
Am 28. November fand das Seminar „Variations für Praktiker“ statt. Das Seminar bot den Teilnehmenden einen umfassenden Einblick in die aktuellen EU-Regularien sowie die neuen Anforderungen der Variation Regulation, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Unter der Leitung von Susanne Winterscheid, Dr. Peter Bachmann und Dr. Hans Rensland wurden zentrale Aspekte des Variationsmanagements praxisnah vermittelt.
Die Teilnehmenden erhielten von Frau Winterscheid und Herrn Dr. Bachmann eine detaillierte Einführung in die rechtlichen Grundlagen. Sie erfuhren, warum Variations notwendig sind und welche Alternativen bestehen. In einem anschaulichen Vortrag wurden die verschiedenen Typen (IA, IB, II) von Variations erläutert. Vorträge zu Grouping und Worksharing gaben wertvolle Einblicke in die Vorteile gemeinsamer Einreichungen und die effektive Nutzung harmonisierter Verfahren.
Ein besonderes Interesse lag darauf, was sich ab dem 1. Januar 2025 mit der Regulation (EC) No. 1701/2024 ändern wird. Herr Dr. Bachmann betonte, dass es sich nicht um eine ganz neue Regulation handelt, sondern dass es nur eine Ergänzung (ein „Amendment“) der Regulation (EC) 1234/2008 ist. Ziel der neuen Regulation ist es, die Verfahren für Zulassungsinhaber und Behörden weiter zu vereinfachen.
Frau Winterscheid erläuterte, dass eine wesentliche Änderung sein wird, dass alle Typ IA Variations eines Jahreszeitraumes verpflichtend in das „Annual Update“ gruppiert werden müssen. Ausnahme sind Typ IAIN Variations („immediate notifications“) und Supergroupings oder Höhergruppierungen. Das Annual Update muss 12 Monate nach der ersten Implementierung einer Typ IA Variation eingereicht werden und die Einreichung des jährlichen Updates ist frühestens 9 Monate nach der ersten Implementierung möglich.
Außerdem wird das Supergrouping es Zulassungsinhabern ermöglichen mehrere gleichartige oder verschiedene geringfügige Änderungen des Typs IA, die gleichzeitig für mehrere ihrer Arzneimittelzulassungen gelten, in einer einzigen Mitteilung zusammenzufassen. Diese Mitteilung muss gleichzeitig an die Referenzbehörde und alle betroffenen Behörden erfolgen.
Herr Dr. Rensland beleuchtete im Folgenden die Planung und Umsetzung von Änderungen auf internationaler Ebene, inklusive Fristenmanagement und der Koordination zwischen verschiedenen Abteilungen im Unternehmen. In interaktiven Workshops konnten die Teilnehmenden anhand klassischer Beispiele ihr Wissen vertiefen und den Umgang mit Antragsformularen üben.
Das Seminar bot eine gelungene Mischung aus fachlichen Vorträgen, praktischen Übungen und regem Austausch zwischen den Teilnehmenden und den Referierenden; es endete mit einem positiven Fazit: Die Teilnehmenden fühlten sich bestens vorbereitet, um zukünftige Herausforderungen im Variationsmanagement erfolgreich zu meistern.
Autorin
Dr. Rebekka Bitsch
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
r.bitsch@forum-institut.de
Online Pharma FORUM 'EU Pharmaceutical Legislation'
Online Pharma FORUM 'EU Pharmaceutical Legislation'
Am 19. November 2024 fand eine Online Pharma FORUM-Sendung mit Dr. Peter Bachmann statt. Im Fokus stand die EU Pharmaceutical legislation, im Laufe der Sendung wurden jedoch ebenfalls ePI und Variation Regulation adressiert – ein regulatorischer Rundumschlag gewissermaßen.
Es wurde schnell deutlich, dass das Inkrafttreten der EU Pharmaceutical Legislation trotz der bereits erfolgten Kommentierung durch das EU-Parlament im April diesen Jahres noch dauern wird.
Einige zentrale Ansätze in den Vorschlägen der EU-Kommission wurden durch das EU-Parlament geändert, so z.B. die Data Exclusivity von 6 + 2+ 0,5+0,5 (= max. 9 Jahre) hin zu 7,5 + 0,5/1 (= max. 8,5 Jahre) zuzüglich 2 Jahren Market Protection und 1 Jahr bei zusätzlicher Indikation… Das wichtige Anliegen der Kommission, über die data exclusivity Anreize zu setzen für eine Arzneimittelverfügbarkeit in ganz Europa, ist hier nicht mehr zu finden.
Mit der EU Pharmaceutical Legisation wird es eine deutliche Reduzierung der human Committees auf zwei (CHMP und PRAC) geben. Dr. Peter Bachmann erwartet hierdurch positive Effekte für die pharmazeutische Industrie hin zu einem „One Stop Shop“ bei der Antragstellung für eine zentrale Zulassung.
Einige Nachfragen rief das Thema „Substance Master File Certificates“ hervor. Hier werden „Additional Quality Master Files“ möglich sein, d.h. auch für Excipients. Das europäische Parlament möchte zusätzlich auch „Additional platform master files“, ein Thema, was gerade im Bereich der kommenden mRNA-basierten Produkte relevant werden wird.
Im Bereich der Produktinformationen wurde das Thema ePI adressiert. Gemäß EU Pharmaceutical Legislation soll es den Mitgliedsstaaten offen gelassen werden, in welcher Form die Packungsbeilage vorliegen sollen. Das europäische Parlament hat hier nachgeschärft und klargestellt, dass eine elektronische Form auf jeden Fall gewünscht wird.
Zum Ende der Sendung machte Dr. Peter Bachmann noch auf die Neuerungen bei Variations ab 1.1.2025 aufmerksam. So sollen TypIA Variations nur noch als Grouping im Annual Update eingereicht werden (mit wenigen Ausnahmen). Worksharing wird darüber hinaus verpflichtend werden.
Autorin
Dr. Henriette Wolf-Klein
Bereichsleitern Pharma & Healthcare & QMB
h.wolf-klein@forum-institut.de