Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II)
Vorgaben und erste Praxiserfahrungen mit der Umsetzung
- Gesamtnote: 4,7 Sterne von 5!
- Zahlungsmodelle auf CCD II anpassen
- Stolpersteine früh erkennen
- Erste Praxiserfahrungen mit der CCD II

Online-Seminar
Ab
1.190,00 €
zzgl. MwSt.
Leistungen & Ablauf
Veranstaltung - 1.190,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine Dokumentation zum Download, ein Zertifikat gem. § 15 FAO über 6,5 Stunden netto, den Zugang zum Learning Space sowie technische Betreuung einschließlich PreMeeting.
Buchungsdetails
Online-Seminar
Ab
1.190,00 €
zzgl. MwSt.
Leistungen & Ablauf
Veranstaltung - 1.190,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine Dokumentation zum Download, ein Zertifikat gem. § 15 FAO über 6,5 Stunden netto, den Zugang zum Learning Space sowie technische Betreuung einschließlich PreMeeting.
Ab November 2026 fallen erstmals auch zinslose Ratenzahlungen, BNPL-Modelle und - unter bestimmten Voraussetzungen - der klassische Kauf auf Rechnung unter den regulatorischen Rahmen. Wer einem Verbraucher also einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe gewährt, ist grundsätzlich als Kreditgeber einzustufen. Wir begleiten Sie bei der aufsichtskonformen Umsetzung.
Referenten
Das erwartet Sie
- Überblick über den rechtlichen Rahmen, den Anwendungsbereich und die neuen Pflichten der CCD II
- Erweiterte Informationspflichten, neues SECCI-Formular sowie Anforderungen an Kreditwürdigkeitsprüfung und digitale Prozesse
- Neue Formvorschriften, Verhaltensregeln, Werbevorgaben und Widerrufsrechte
- Neue Registrierungs- und Erlaubnispflicht der Bafin
- Praxisnahe Umsetzung der Vorgaben in Verträgen, Prozessen und digitalen Vertriebskanälen
- Erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz, Stolpersteine, Lösungen
Wer sollte teilnehmen
Das Seminar richtet sich an Compliance-, Rechts- und Produktverantwortliche sowie Geschäftsleitungen von Kreditgebern, Plattformen, Factoring- und Leasinggesellschaften, die Verbraucherkredite, Zahlungsaufschübe oder Mietkauf anbieten oder vermitteln. Ebenso angesprochen sind Rechtsanwaltskanzleien sowie weitere Berufsträger*innen aus beratenden Tätigkeitsfeldern.
Ziel der Veranstaltung
Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) bringt weitreichende Änderungen für den Kreditvertrieb: Mehr Transparenz, strengere Prüfpflichten und klare Vorgaben für digitale Prozesse und weitet den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts erheblich aus. Erstmals fallen auch zinslose Ratenzahlungen, BNPL-Modelle und der klassische Kauf auf Rechnung unter den regulatorischen Rahmen. Das deutsche Umsetzungsgesetz zur CCD II trat am 18. Mai 2026 in Kraft. Die neuen, verschärften Regeln für die Kreditvergabe gelten verbindlich ab dem 20. November 2026.
Neben klassischen Kreditgebern und Darlehensvermittlern sehen sich auch Betreiber digitaler Plattformen, Online-Marktplätze und E-Commerce-Anbieter, die ihren Kunden flexible Zahlungsoptionen anbieten, tiefgreifenden Änderungen gegenüber.
In unserem Online-Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen: Welche Kreditarten sind künftig betroffen? Was ändert sich bei Information, Werbung, Kreditwürdigkeitsprüfung und Widerruf? Sie erfahren praxisnah, wie Sie die neuen Pflichten rechtssicher und kundenfreundlich in Vertriebswege, Vertragsdokumente und interne Prozesse integrieren.
Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen kompakten Überblick über die neuen Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie II.
- Sie lernen, wie Sie Informationspflichten, Kreditwürdigkeitsprüfungen und Werbung rechtssicher umsetzen.
- Sie erfahren, welche Anpassungen in Verträgen, Prozessen und digitalen Angeboten erforderlich sind.
- Sie erhalten ein Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation gem. § 15 FAO über 6,5 Stunden netto..
- Testimonials/Teilnehmerstimmen: "Guter Gesamtüberblick über die Änderungen; Praxisbezug und Eingehen auf Fragen; technisch hat alles gut funktioniert.", "Guter Überblick über die Umsetzung der CCD II und tolles Eingehen des Referenten auf alle Fragen."
Programm
09:00 Uhr - ca. 17:00 Uhr
- Ziele und Hintergründe der neuen Verbraucherkreditrichtlinie II (CCD II)
- EU-Recht, nationale Umsetzung und Übergangsfristen
- Spielräume und Herausforderungen für deutsche Unternehmen
- Erfasste Kreditprodukte: Ratenkredite, BNPL, Mikrokredite, Leasing
- Betroffene Unternehmen und relevante Branchen
- Stationäre, digitale und hybride Vertriebswege
- Erweiterte Pflichtangaben und neues SECCI-Formular
- Anforderungen für Online- und mobile Vertriebskanäle
- Informationspflichten bei verbundenen Verträgen
- Verpflichtende Prüfung auch bei Kleinkrediten und BNPL
- Anforderungen an Transparenz, Prüftiefe und Dokumentation
- Änderung der Formvorschriften
- Automatisierte Prüfungen und menschliches Eingreifen
- Pflichtangaben und Verbote irreführender Werbung
- Verhaltenspflichten für Kreditgeber und Vermittler
- Registrierungs- und Erlaubnispflichten für Vermittler und nicht-regulierte Kreditgeber
- Besondere Vorgaben für digitale Vertriebswege
- Neues Muster für Widerrufs-informationen und Fristen
- Umsetzung des Widerrufsrechts in allen Vertriebskanälen
- Regelungen zur vorzeitigen Rückzahlung und Entschädigung
- Anpassung von Verträgen, Prozessen und internen Vorgaben
- Digitale Umsetzung in IT-Systemen und Online-Angeboten
- Ausblick und Diskussionen
Rechtlicher Rahmen und Umsetzungspflichten
Rechtlicher Rahmen und Umsetzungspflichten
- Ziele und Hintergründe der neuen Verbraucherkreditrichtlinie II (CCD II)
- EU-Recht, nationale Umsetzung und Übergangsfristen
- Spielräume und Herausforderungen für deutsche Unternehmen
Anwendungsbereich der CCD II
Anwendungsbereich der CCD II
- Erfasste Kreditprodukte: Ratenkredite, BNPL, Mikrokredite, Leasing
- Betroffene Unternehmen und relevante Branchen
- Stationäre, digitale und hybride Vertriebswege
Vorvertragliche Informationspflichten und SECCI-Formular
Vorvertragliche Informationspflichten und SECCI-Formular
- Erweiterte Pflichtangaben und neues SECCI-Formular
- Anforderungen für Online- und mobile Vertriebskanäle
- Informationspflichten bei verbundenen Verträgen
Kreditwürdigkeitsprüfung und digitale Prozesse
Kreditwürdigkeitsprüfung und digitale Prozesse
- Verpflichtende Prüfung auch bei Kleinkrediten und BNPL
- Anforderungen an Transparenz, Prüftiefe und Dokumentation
- Änderung der Formvorschriften
- Automatisierte Prüfungen und menschliches Eingreifen
Verhaltensregeln, Registrierungspflichten, Genehmigungen und Werbung für Kreditangebote
Verhaltensregeln, Registrierungspflichten, Genehmigungen und Werbung für Kreditangebote
- Pflichtangaben und Verbote irreführender Werbung
- Verhaltenspflichten für Kreditgeber und Vermittler
- Registrierungs- und Erlaubnispflichten für Vermittler und nicht-regulierte Kreditgeber
- Besondere Vorgaben für digitale Vertriebswege
Widerrufsrecht und Rückzahlungsregelungen
Widerrufsrecht und Rückzahlungsregelungen
- Neues Muster für Widerrufs-informationen und Fristen
- Umsetzung des Widerrufsrechts in allen Vertriebskanälen
- Regelungen zur vorzeitigen Rückzahlung und Entschädigung
Praktische Umsetzung im Unternehmen
Praktische Umsetzung im Unternehmen
- Anpassung von Verträgen, Prozessen und internen Vorgaben
- Digitale Umsetzung in IT-Systemen und Online-Angeboten
Erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz, Stolpersteine, Lösungen
Erste Erfahrungen mit dem neuen Gesetz, Stolpersteine, Lösungen
- Ausblick und Diskussionen
Downloads
Fordern Sie die Unterlagen über unser Formular an.

Verbraucherkreditrecht 2026: Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225
Informieren Sie sich jetzt über die neuen Regeln für Verbraucherkreditverträge, die zum 20. November 2026 wirksam…
Verbraucherkreditrecht 2026: Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225
Informieren Sie sich jetzt über die neuen Regeln für Verbraucherkreditverträge, die zum 20. November 2026 wirksam werden.
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FAQ & Technik
Sie haben Fragen zum Ablauf, zur Technik, zur Lernumgebung? Hier finden Sie alles!
- Wie ist der Ablauf der Online-Veranstaltung? Welche technischen Voraussetzungen sind für die Online-Teilnahme erforderlich? Wie kann ich testen, ob ich die richtige Technik habe? (Technikcheck, gratis PreMeeting)
- Hier finden Sie die Antworten zu Ihren Fragen.
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II)
Ab dem 20. November 2026 tritt in Deutschland das Umsetzungsgesetz zur neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2225, "CCD II"), ergänzt durch die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 15. April 2026, in Kraft. Obwohl die Umsetzungsfrist bereits am 20. November 2025 abgelaufen war, wurde das Umsetzungsgesetz erst deutlich verzögert final verabschiedet. Angesichts des nahen Inkrafttretens ist schneller Handlungsbedarf angezeigt. Was auf den ersten Blick wie eine rein bankrechtliche Materie wirkt, hat weitreichende Konsequenzen für eine Vielzahl von Unternehmen, die bislang nicht im Fokus der Finanzmarktregulierung standen: Betreiber digitaler Plattformen, Online-Marktplätze und E-Commerce-Anbieter, die ihren Kunden flexible Zahlungsoptionen anbieten. Aber auch klassische Kreditgeber und Darlehensvermittler sehen sich tiefgreifenden Änderungen gegenüber. Wer bereits heute „Jetzt kaufen, später bezahlen" (BNPL), (zinslose) Ratenzahlung oder Kauf auf Rechnung anbietet oder vermittelt, muss sich spätestens jetzt mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen.
Handlungsempfehlungen zum CCD II
- Alle betroffenen Marktteilnehmer sollten jetzt handeln - Zu den Details und zum aufsichtskonformen Vorgehn informieren wir Sie im Seminar!
- Bestandsaufnahme der Zahlungsmodelle: Welche Zahlungsoptionen werden angeboten? Wer ist jeweils Vertragspartner des Verbrauchers? Werden Forderungen an Dritte abgetreten?
- KMU-Status klären: Ist das Unternehmen - unter Berücksichtigung verbundener Unternehmen - als KMU einzustufen? Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf den Umfang der Pflichten.
- Regulatorische Einordnung vornehmen: Für jedes Zahlungsmodell und jede beteiligte Gesellschaft ist zu prüfen, ob eine Kreditgeber- oder Darlehensvermittlereigenschaft vorliegt.
- Ausnahmetatbestände prüfen: Können Zahlungsmodelle so gestaltet werden, dass die Ausnahme für den Rechnungskauf greift? Ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen operativ umsetzbar? Ist Factoring mit der Ausnahme vereinbar?
- Erlaubnisanträge und Registrierung vorbereiten: Sowohl die BaFin-Registrierung als Kreditgeber als auch die Erlaubnis als Darlehensvermittler erfordern Vorlaufzeit. Während für die AbsFinAG-Registrierung eine Übergangsfrist bis zum 20. November 2027 gilt, sollte der #Erlaubnisantrag nach § 34k GewO-neu für neue Darlehensvermittler rechtzeitig vor Inkrafttreten am 20. November 2026 gestellt werden.
- Vertragswerke und AGB anpassen: Darlehensvermittlungsverträge mit Verbrauchern, vorvertragliche Informationspflichten und Widerrufsbelehrungen müssen rechtzeitig implementiert werden.
- Interne Prozesse aufbauen: Kreditwürdigkeitsprüfungen, Dokumentationspflichten und Nachsichtsverfahren erfordern neue interne Abläufe und gegebenenfalls technische Anpassungen. Dazu gehören auch Vergütungsstrukturen, die den neuen Vorgaben der InstitutsVergV entsprechen.
- Geldwäscherecht im Blick behalten: Die Auslegungsfrage zur geldwäscherechtlichen Erfassung von Kreditgebern sollte aktiv beobachtet werden, um bei Bedarf rechtzeitig Strukturen für die Umsetzung der Anforderungen ab Juli 2027 aufzubauen.
Dieses Online-Seminar ist besonders empfehlenswert, wenn ...
... Sie Verbraucherkreditprodukte anbieten oder Verträge, Prozesse und Vertriebswege an die neuen Vorgaben anpassen müssen. Sie erfahren, wie Sie erweiterte Informationspflichten, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Werbevorgaben, Widerrufsrechte sowie neue Form-, Registrierungs- und Erlaubnispflichten rechtssicher umsetzen - auch bei digitalen Angeboten und "Buy now, pay later"-Modellen. Besonders angesprochen sind Fach- und Führungskräfte aus Recht, Privatkundengeschäft, Kreditwesen, Kreditabwicklung und Zwangsvollstreckung sowie Rechtsanwältinnen und weitere beratende Berufsträgerinnen.
Das zeichnet diese Veranstaltung aus
Gesamteindruck 2026: 4,7 Sterne von 5
Referent 2026: 5 Sterne von 5
Kundenstimmen
Was zufriedene Teilnehmer sagen
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