Die Zahl der Betreuungsverfahren nimmt weiterhin zu, aktuell sind es bundesweit über eine Million laufender Verfahren. Entsprechend erlangt das Betreuungsrecht auch in der Bankpraxis eine immer größere Bedeutung. Dabei sind die Rechtsfragen rund um das Betreuungskonto vielfältig und komplex. Das Amtsgericht ordnet eine Betreuung an, soweit dies erforderlich ist, weil eine Person sich aus Altersgründen bzw. wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht mehr selbst helfen kann. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 1896 ff. BGB, wobei insbesondere auf § 1908 i. BGB hinzuweisen ist, der zahlreiche Verweisungen enthält. Eine Betreuung ist nur bei Volljährigen möglich. Sie ist bei Volljährigen an die Stelle der Vormundschaft und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten. Nach geltendem Recht (§§ 1773 ff. BGB) kann ein Vormund nur noch für eine*n Minderjährige*n bestellt werden. Die Pflegschaft wird nur noch in den gesetzlich geregelten Sonderfällen - z.B. Ergänzungspflegschaft, Abwesenheitspflegschaft, Nachlasspflegschaft - angeordnet.
Erfahren Sie im Whitepaper Antworten auf einige Rechtsfragen, wie zum Beispiel, was sich in der Geschäftsbeziehung ändert, wenn für den Kunden*in ein Betreuer*in bestellt wird oder welche Arten von Betreuer*innen es gibt und welche Verfügungsbeschränkungen zu beachten sind.
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Autorin: Monika Peschkes, Fachanwältin für Erbrecht, Director u. Senior Counsel, Deutsche Bank, Frankfurt am Main
Erfahren Sie online anhand von umfassenden Beispielen alles Wesentliche zu den aktuellen Bilanzierungsregeln für national und international tätige Banken. Neu: Berichterstattung über ESG, neue ISSB-Standards IFRS S1 und IFRS S2, ESG-Themen bei der Bewertung und im Reporting. Alle Module (HGB, IFRS+ ESG) sind beliebig kombinierbar.
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Das Online-Seminar gibt Geldwäschebeauftragten und Mitarbeitenden, die mit dem Thema Geldwäsche befasst sind und schon Praxiserfahrung haben, einen intesiven Einblick in die aktuelle Gesetzeslage, die aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen und aktuellen Brennpunkte.
Mit MiFID II müssen Mitarbeiter der Vermögensverwaltung jährlich ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Hierzu bestehen interne Dokumentations- und Prüfungspflichten. Neben den Vorgaben aus der MiFID sind aktuell insbesondere die Nachhaltigkeitsanforderungen aus der EU-Offenlegungs- und EU-TaxonomieVO sowie die MaComp vom September 2024 und die EU-Kleinanlegerstrategie von Relevanz.
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Am 29.6.2023 hat die BaFin die 7. MaRisk-Novelle veröffentlicht. Darin werden Erkenntnisse aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis aufgegriffen, u.a. Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäftes, Anforderungen an die im Risikomanagement verwendeten Modelle, konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken. Die 8. MaRisk-Novelle wurde am 29. Mai 2024 veröffentlicht.
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