Die Europäische Kommission hat am 13. November 2018 eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie angekündigt hat, für den Fall eines Austritts Großbritanniens ohne Austrittsabkommen (sog. harter Brexit) eine zeitlich befristete und von Bedingungen abhängige Äquivalenzentscheidung bzgl. zentraler Clearingstellen/CCPs mit Sitz in Großbritannien zu treffen. Jetzt die Mitteilung 'Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019: Ein Aktionsplan für den Notfall' herunterladen.
Am 19. Dezember 2018 hat die Europäische Kommission eine solche auf 12 Monate befristete Äquivalenzentscheidung getroffen. Die Äquivalenzentscheidung ist Voraussetzung für eine Äquivalenzanerkennung von britischen CCPs durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), auf deren Grundlage britische CCPs weiterhin in der EU-27 tätig sein dürfen. Auf die Äquivalenzentscheidung der Europäischen Kommission wird in einer Mitteilung vom 19. Dezember 2018 hingewiesen. Die Äquivalenzentscheidung selbst ist, soweit ersichtlich, bislang nicht veröffentlicht. Jetzt die Mitteilung 'Preparing for the withdrawal of the United Kingdom from the European Union on 30 March 2019: Implementing the Commission’s Contingency Action Plan' herunterladen.
Mit MiFID II müssen Mitarbeiter der Vermögensverwaltung jährlich ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Hierzu bestehen interne Dokumentations- und Prüfungspflichten. Neben den Vorgaben aus der MiFID sind aktuell insbesondere die Nachhaltigkeitsanforderungen aus der EU-Offenlegungs- und EU-TaxonomieVO sowie die MaComp vom September 2024 und die EU-Kleinanlegerstrategie von Relevanz.
Erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie II.
Am 29.6.2023 hat die BaFin die 7. MaRisk-Novelle veröffentlicht. Darin werden Erkenntnisse aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis aufgegriffen, u.a. Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäftes, Anforderungen an die im Risikomanagement verwendeten Modelle, konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken. Die 8. MaRisk-Novelle wurde am 29. Mai 2024 veröffentlicht.
Hier werden Sie zum zertifizierten Kreditanalysten ausgebildet und haben die Wahl zwischen den Kompetenz-Niveaus Professional, Expert und Senior Expert. Der Lehrgang umfasst die fachliche Begleitung durch den Tutor, ein e-Repetitorium, ein Wrap-Up Meeting zur Wiederholung und einen Abschlusstest, der zertifiziert wird. Inkl. Zertifikat zu allen Einzel-Seminaren und zum e-Repetitorium.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie einen Einblick in die Anforderungen an die Funktion des Single Officers und erarbeiten sich Kenntnisse zu den wesentlichen Tätigkeitsschritten im "Jahres-Compliance-Zyklus": Risikoanalyse, Überwachungsplan, Kontrolltätigkeit, Bericht. Sachkundenachweis inklusive!
Das Online-Seminar gibt Gelegenheit für einen umfassenden Einblick in die aktuellen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Hier erarbeiten Sie mit erfahrenen Praktiker*innen die aktuellen Anforderungen nach MaRisk, WpHG und MaComp - damit Sie auch morgen noch Ihre Compliance-Prozesse sicher, effektiv und effizient steuern können und wissen, welche Spielräume im Rahmen des Proportionalitätsgrundsatzes gem. AT 3.2 MaComp existieren.
Das Online-Seminar ist vor allem für Mitarbeitende konzipiert, die schon praktische Erfahrungen in dem Bereich Geldwäsche haben oder Teilnehmende bei einem unserer Grundlagenseminare waren. Mit unserer Update-Garantie sind Sie auf jeden Fall auf dem neuesten Stand.
Lernen Sie sämtliche für die Bank- und Sparkassenpraxis relevanten Änderungen im Betreuungsrecht kennen - von einem Bankpraktiker verständlich und praxisnah anhand zahlreicher anschaulicher Beispiele vorgestellt.
MiCAR ist im Juni 2023 in Kraft getreten und soll europaweit Rechtssicherheit für Kryptowerte schaffen. Unsere Krypto-Expert*innen erläutern die aktuellen Anforderungen an Anbieter, Emittenten und Händler, zeigen die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen und notwendigen Compliance-Maßnahmen auf, damit Sie prüfen können, ob Sie alles richtig machen. Neu ist die Kryptomärktemitteilungsverordnung.
Hier werden Sie zum zertifizierten Beauftragten für die Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen ausgebildet. Die Methodik dieses Lehrgangs umfasst die fachliche Begleitung durch den Tutor, Workshops und Praxisübungen, tägliches Wrap-Up der wichtigsten Lerninhalte und ein Abschlusstest.