Die Europäische Kommission hat am 13. November 2018 eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie angekündigt hat, für den Fall eines Austritts Großbritanniens ohne Austrittsabkommen (sog. harter Brexit) eine zeitlich befristete und von Bedingungen abhängige Äquivalenzentscheidung bzgl. zentraler Clearingstellen/CCPs mit Sitz in Großbritannien zu treffen. Jetzt die Mitteilung 'Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019: Ein Aktionsplan für den Notfall' herunterladen.
Am 19. Dezember 2018 hat die Europäische Kommission eine solche auf 12 Monate befristete Äquivalenzentscheidung getroffen. Die Äquivalenzentscheidung ist Voraussetzung für eine Äquivalenzanerkennung von britischen CCPs durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), auf deren Grundlage britische CCPs weiterhin in der EU-27 tätig sein dürfen. Auf die Äquivalenzentscheidung der Europäischen Kommission wird in einer Mitteilung vom 19. Dezember 2018 hingewiesen. Die Äquivalenzentscheidung selbst ist, soweit ersichtlich, bislang nicht veröffentlicht. Jetzt die Mitteilung 'Preparing for the withdrawal of the United Kingdom from the European Union on 30 March 2019: Implementing the Commission’s Contingency Action Plan' herunterladen.
Als Compliance-Beauftragte gem. WpHG/MaComp müssen Sie die für die Ausübung Ihrer Funktion erforderliche Sachkunde gem. WpHGMaAnzV nachweisen und fortlaufend aktuell halten. Mit diesem Zertifizierungsprogramm vermitteln wir kompakt und dennoch umfassend die wichtigsten Kenntnisse zu den rechtlichen Anforderungen und jeweils aktuellen Neuerungen im Bereich der Kapitalmarkt-Compliance.
Am 29.6.2023 hat die BaFin die 7. MaRisk-Novelle veröffentlicht. Darin werden Erkenntnisse aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis aufgegriffen, u.a. Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäftes, Anforderungen an die im Risikomanagement verwendeten Modelle, konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken. Die 8. MaRisk-Novelle wurde am 29. Mai.24 veröffentlicht.
Im aktuellen Krisenumfeld hat die Anzahl der Kontopfändungen stark zugenommen. Mit unserem neuen Seminar fokussieren wir auf eine rechtssichere und effiziente Pfändungsbearbeitung, das Zusammenspiel von Insolvenz und Kontopfändung, auf die Erfahrungen mit dem neuen P-Konto und die Behandlung von aktuellen Praxisfällen.
Equal-Pay, gender-neutrale Vergütung, Nachhaltigkeit im Personalmanagement (Umsetzung der CSRD), Diversity, mobiles Arbeiten, fit & proper: Erfahren Sie aktuelle Entwicklungen im Personalbereich von Banken und neue arbeits- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie Vorschläge für die Erstellung von Richtlinien, die prozessuale Umsetzung, die organisatorische Verankerung und das Controlling.
2023 gab es rund 62 Prozent mehr Beschwerden bei der BaFin als im Jahr davor. Bei den Wertpapierdienstleistern gab es vor allem Kritik am Kundenservice. Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Beschwerdebearbeitung betreffen die Beschwerdebearbeitung auch im Einlagen-, Zahlungsverkehrs- und Kreditgeschäft. Neben der Meldung von Wertpapierbeschwerden ist zudem eine Berichtspflicht hinzugekommen.
Das Zinsrisikomanagement ist im aktuell volatilen Zinsumfeld extrem gefordert. Zudem sind Zinsänderungsrisiken auch 2025 im Fokus der Aufsicht. Neben den hohen Zinsänderungsrisiken sind von regulatorischer Seite die neuen MaRisk (8. Novelle), die Ausreißer-Tests und die Leitlinien zum Credit-Spread-Risiko von Relevanz.
Alles Wichtige über den Parallelimport von Arzneimitteln, einschließlich rechtlicher Rahmenbedingungen, behördlicher Anforderungen, eSubmission und Zulassungs-Maintenance.
EU-Geldwäsche-Verordnung, BaFin AuAs und weitere EU-GW-Richtlinien. In diesem Advanced-Seminar kommentieren erfahrene Praktiker die aktuellen Entwicklungen im Anti-Money-Laundering und geben wichtige Tipps zu allem, was wirklich wichtig ist.
In diesem Online-Seminar erhalten Sie einen Einblick in die Anforderungen an die Funktion des Single Officers und erarbeiten sich Kenntnisse zu den wesentlichen Tätigkeitsschritten im "Jahres-Compliance-Zyklus": Risikoanalyse, Überwachungsplan, Kontrolltätigkeit, Bericht. Sachkundenachweis inklusive!
Mit MiFID II müssen Mitarbeiter der Vermögensverwaltung jährlich ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Hierzu bestehen interne Dokumentations- und Prüfungspflichten. Neben den Vorgaben aus der MiFID sind aktuell insbesondere die Nachhaltigkeitsanforderungen aus der EU-Offenlegungs- und EU-TaxonomieVO sowie den neuen MaComp vom September 2024 und die EU-Kleinanlegerstrategie von Relevanz.
Sie fragen sich: Wer steht da eigentlich vor dem Schalter? Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Identitäts- und Dokumentenprüfung GwG- und aufsichtskonform umsetzen? Sie benötigen Hintergrundwissen zu den Sicherheitsfeatures?