Die Europäische Kommission hat am 13. November 2018 eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie angekündigt hat, für den Fall eines Austritts Großbritanniens ohne Austrittsabkommen (sog. harter Brexit) eine zeitlich befristete und von Bedingungen abhängige Äquivalenzentscheidung bzgl. zentraler Clearingstellen/CCPs mit Sitz in Großbritannien zu treffen. Jetzt die Mitteilung 'Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019: Ein Aktionsplan für den Notfall' herunterladen.
Am 19. Dezember 2018 hat die Europäische Kommission eine solche auf 12 Monate befristete Äquivalenzentscheidung getroffen. Die Äquivalenzentscheidung ist Voraussetzung für eine Äquivalenzanerkennung von britischen CCPs durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), auf deren Grundlage britische CCPs weiterhin in der EU-27 tätig sein dürfen. Auf die Äquivalenzentscheidung der Europäischen Kommission wird in einer Mitteilung vom 19. Dezember 2018 hingewiesen. Die Äquivalenzentscheidung selbst ist, soweit ersichtlich, bislang nicht veröffentlicht. Jetzt die Mitteilung 'Preparing for the withdrawal of the United Kingdom from the European Union on 30 March 2019: Implementing the Commission’s Contingency Action Plan' herunterladen.
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In Deutschland gab es 2021 laut Bundesverband 1.316 Familienstiftungen. Mit der Erbschaftsteuerreform wurde eine Gründung für Unternehmer steuerlich noch interessanter. Auch für Immobilieneigentümer bietet diese Stiftungsform Vorteile. Erfahren Sie die formalen rechtlichen und steuerlichen Arbeitsabläufe - von der Gründung bis zu Auflösung - für Rechtssicherheit und größtmöglichen Nutzen.
Die korrekte Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (wB) ist eine der Hauptaufgaben im Kundenonboarding. Zur Geldwäscheprävention ist es unerlässlich Versuche den wB durch komplexe Firmenstrukturen zu verschleiern aufzudecken. Ziel des Online-Seminars ist es über das Analysieren komplexer Firmenstrukturen den (fiktiven) wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und ein Austausch über Fälle.
Das WpIG trat am 26.6.2021, WpI-AnzV, WpI-IKV & WpI-PrüfbV traten im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 in Kraft. Neu sind die WpI MaRisk. Erfahren Sie von unseren WpIG-Experten den aktuellen Stand der Regulatorik, die nächsten Regulierungsschritte sowie die bereits gewonnenen Erfahrungen bei der Umsetzung - von der Zulassung, den notwendigen Anzeigen und Meldungen bis zum Tagesgeschäft!
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