Jens Wilhelm V
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Wilhelm & Kollegen Insolvenzverwaltung Zwangsverwaltung GbR, Hannover
Jens Wilhelm V ist Partner der renommierten Insolvenzkanzlei Wilhelm & Kollegen und wird seit dem Jahr 2000 regelmäßig von diversen Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalter bestellt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Sanierung von Unternehmen. Er ist u.a. stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Beiratsmitglied im Verband der Insolvenzverwalter (VID) und Co-Vorsitzender der Arbeitsgruppe Berufsrecht im VID sowie Vorstandsvorsitzender der Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung e.V. (IGZ). Er ist Autor diverser Veröffentlichungen und trägt regelmäßig zu insolvenzrechtlichen Themen auf überregionalen Tagungen und Konferenzen vor. Zudem ist er Beiratsmitglied im VID.
Ralf Wollgarten
Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt, Leiter Forderungsmanagement, Sparkasse Hannover
ist Syndikusrechtsanwalt. Er leitet die Abteilung Forderungsmanagement der Sparkasse Hannover. In dieser Funktion ist er zuständig für alle Fragen aus Abwicklung, Forderungseinzug und Insolvenz. Daneben verfügt Herr Wollgarten als Mitglied in einer Vielzahl von Gläubigerausschüssen über umfassende praktische Erfahrungen im Umgang mit insolventen Unternehmen.
18.10.2023
18.10.2023
09:00 - 17:00 Uhr
online
online
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet die Downloadmöglichkeit der Dokumentation und ein Teilnahmezertifikat.
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet die Downloadmöglichkeit der Dokumentation und ein Teilnahmezertifikat.
Robin Reichelt
Konferenzmanager Financial Services
+49 6221 500-870
r.reichelt@forum-institut.de
Nach diesem Online-Seminar wissen Sie, welche Rechte Sie als Gläubiger haben und wie Sie diese effektiv durchsetzen können. Erhalten Sie mehr Sicherheit auf dem komplexen Gebiet des Insolvenzrechts und profitieren Sie von konkreten Tipps und Tricks für eine professionelle und rechtssichere Durchsetzung Ihrer Gläubigerrechte.
Die Folgen von Corona, Krieg, hohen Energiekosten und Inflation sowie die steigenden Zinsen lassen die Zahl der Insolvenzen ansteigen.
Sie beherrschen bereits die Grundlagen des Insolvenzrechts und wollen Ihre Kenntnisse an einem Tag auffrischen? Sie wollen gewappnet sein und Ihr Wissen um die wichtigsten Neuerungen in Ge-setzgebung und Rechtsprechung für die Praxis ergänzen?
In diesem Online-Seminar erhalten Sie Antworten auf Fragen zu Ihren Sicherungsrechten und Anfechtungsrisiken und profitieren von praxisnahen Handlungsempfehlungen. Sie lernen auch die Besonderheiten einer Eigenverwaltung, des Schutzschirmverfahrens und des außergerichtlichen Restrukturierungsverfahrens (StaRUG) kennen.
Sie profitierten von konkreten und praktischen Tipps und Tricks von Insolvenzpraktikern für die Durchsetzung Ihrer Gläubigerrechte. Nach dem Seminar kennen Sie die Fallstricke bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte und lernen, diese erfolgreich zu vermeiden.
Die Prognosen häufen sich, dass die Anzahl der Insolvenzen in naher Zukunft wieder zunehmen werden. Nur wer gewappnet ist, kann sichergehen, seine Rechte auch im "worst case" durchsetzen zu können. Das Insolvenzrecht ist von immenser Bedeutung und in seiner Ausgestaltung vielfältig. Nur wer sich "auskennt" kann agieren statt nur zu reagieren. Das vorliegende Seminar soll einen vertieften Einblick in das große und weite Gebiet des Insolvenzrechts geben. In einer umfänglichen Betrachtung werden alle für Gläubiger relevante Themen des Insolvenzrechts vorgestellt und dabei aus verschiedenen Perspektiven thematisiert.
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viele hilfreiche Infos
Beide Referenten haben einen sehr guten und lebhaften Vortragsstil. Sehr gut fand ich die vielen Beispiele aus der Praxis.
Auffrischung der Grundkenntnisse des Insolvenzrechts wurden übertroffen durch den umfassenden Praxisbezug
Die Themen waren insgesamt von beiden Referenten gut aufgearbeitet. Interessant war die Konstellation, dass ein Referent als Insolvenzgläubiger und der andere als Insolvenzverwalter tätig ist.