Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSChG)
Das dt. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Künftig müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten interne Hinweisgebersysteme einrichten, Ende des Jahres folgen dann bundesweit alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Am 12. Mai 2023 hatte nach einigen Anläufen der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz als nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet.
Im Interview mit Dr. Alexander Insam M.A. erfahren Sie, alles rund um das HinSchG und die Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland.
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Wir wünschen Ihnen viele neue Erkenntnisse beim Lesen.
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte am 12. Mai 2023 dem Gesetzt zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Erfahren Sie von unseren/r Arbeitsrechts-, Bankrechts- & Compliance-Expert*in, was Sie bei einer rechtssichere Umsetzung des HinSchG beachten müssen, nicht zuletzt, um Bußgelder zu vermeiden.