Präsentiert von Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
In der Herbstsession 2020 hat das Eidgenössische Parlament das totalrevidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) sowie weitere, geänderte Erlasse zum Datenschutz, wie die Datenschutzverordnung (DSV) und die neue Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ), verabschiedet.
Der Bundesrat hat am 31. August 2022 entschieden, das neue Datenschutzgesetz und die zugehörigen Verordnungen auf den 01. September 2023 ohne Übergangsfrist in Kraft zu setzen. Bis zum Inkrafttreten müssen die Privatwirtschaft und die Bundesbehörden die Bearbeitung von Personendaten an die neuen Bestimmungen anpassen. Damit wird die Schweiz bezüglich des Schutzniveaus mit der EU gleichziehen und seine Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Erfahren Sie mehr in dem Whitepaper 'Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz' zu den Veränderungen des bisherigen DSG.
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Aushilfs- und Teilzeitbeschäftigungen bringen spezielle sozialversicherungsrechtliche Aspekte mit sich. Angesichts regelmäßiger gesetzlicher Änderungen ist es für Unternehmen wichtig, aufmerksam zu bleiben. Arbeitgeber sind nicht nur dazu verpflichtet, Dokumentations- und Meldepflichten zu erfüllen, sondern auch sicherzustellen, dass die Beiträge korrekt und fristgerecht abgeführt werden.