Die Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 1) verpflichtet die Mitgliedstaaten zum zivilrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dem liegt die Wertung zugrunde, dass der Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und deren Verwertung einen erheblichen wirtschaftlichen Wert darstellen können. Gleichwohl unterfallen Geschäftsgeheimnisse auf Grund ihrer Art nicht immer dem besonderen Schutz von Spezialgesetzen wie zum Beispiel dem Patentgesetz oder dem Urheberrechtsgesetz. Den Gesetzentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung.
Jetzt das Whitepaper 'Neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen' herunterladen. Viel Spaß beim Lesen!
Autor: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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