Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung

Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung

Das P-Konto in der Insolvenz

Insolvenzrechtliches Know-how ist für eine schnelle, effiziente und rechtssichere Bearbeitung und Abwicklung von Verbraucherinsolvenzen besonders relevant. 

Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz. Sinn und Zweck des P-Kontos ist, dass dem*der Schuldner*in immer ein Sockelbetrag zur Verfügung steht. Selbst wenn sein Konto gepfändet ist.

Bei einer Kontopfändung hat der*die Schuldner*in weiterhin vollen Zugang zum Konto in Höhe des Freibetrags und kann beispielsweise Überweisungen vornehmen.

Erfahren Sie in dem 20-minütigen Video alle wichtige Informationen zum P-Konto und was Sie berücksichtigen müssen.

Jetzt das Video 'Das P-Konto in der Insolvenz' anschauen. 

Referent: 

Stefan Lissner
Rechtspfleger, Amtsgericht Konstanz





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