Dr. Hermann Deichfuß
Richter am Bundesgerichtshof, stellvertretender Vorsitzender des X. Zivilsenats (Patentsenat)
Beginnend beim Landgericht Mannheim und in Folge beim Oberlandesgerichts Karlsruhe ist Dr. Deichfuß ausschließlich im Patentrecht tätig. Seit 2013 ist er Richter im Patentsenat am BGH, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit November 2022 ist. Zudem gehört er dem Kartellsenat an.
Dr. Kemal Bengi-Akyürek
Vorsitzender der Beschwerdekammer 3.5.05 des Europäischen Patentamts
Dr. Bengi-Akyürek ist seit 2019 Vorsitzender einer EPA-Beschwerdekammer. Er ist zudem Mitglied der Großen Beschwerdekammer und des erweiterten Präsidiums.
Dr. Patricia Rombach
Richterin am Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts (UPC)
Dr. Rombach ist Richterin am EPG- Berufungsgericht. Bis Ende 2024 war sie außerdem Richterin am Bundesgerichtshof. Als Richterin am BGH gehörte sie (zeitweise gleichzeitig) dem X. Zivilsenat (zuständig u.a. für Patent- und Gebrauchsmusterrecht) und dem Kartellsenat an. Vor ihrer Tätigkeit beim Bundesgerichtshof war Frau Dr. Rombach Vorsitzende der Kartellstreitkammer des Landgerichts Mannheim sowie zuvor einer der Patentstreitkammern des Landgerichts Mannheim. Davor war sie u.a. Mitglied des 6. Zivilsenats des Oberlandesgericht Karlsruhe, welcher u.a. für das Patentrecht und das Kartellrecht zuständig ist.
03.07.2026
03.07.2026
09:00 - 17:00 Uhr
Veranstaltung - 1.380,-€ zzgl. MwSt.
Die Gebühr beinhaltet eine Dokumentation und ein Zertifikat zum Download sowie Arbeitsessen, Erfrischungen und Kaffeepausen.
Veranstaltung - 1.380,-€ zzgl. MwSt.
Die Gebühr beinhaltet eine Dokumentation und ein Zertifikat zum Download sowie Arbeitsessen, Erfrischungen und Kaffeepausen.
Janina Bätge
+49 6221 500-715
j.baetge@forum-institut.de
Die aktuelle Entscheidungspraxis zur Erfinderischen Tätigkeit im direkten Vergleich zwischen Bundesgerichtshof, EPA-Beschwerdekammern und Einheitlichem Patentgericht.
Sowohl nach dem Deutschen Patentgesetz als auch nach dem Europäischen Patentübereinkommen ist die "erfinderische Tätigkeit" eine zentrale Voraussetzung für die Erteilung eines Patents.
In Deutschland wird die Rechtslage vom Bundesgerichtshof und für das Europäische Patent durch die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts bestimmt. Zusätzlich entwickelt sich nun auch eine Rechtsprechung des Einheitlichen Patentgerichts zur Auslegung und Rechtsanwendung.
In diesem Seminar stellen wir die Rechtsprechung zu § 4 PatG und Art. 56 EPÜ vergleichend auf den Prüfstand. Ausgehend von den Voraussetzungen der Erfinderischen Tätigkeit werden die Entscheidungen vergleichend dargestellt und die Unterschiede der Rechtsprechungspraxis erläutert. Dabei haben wir uns ganz bewußt entschieden, die Rechtsprechung von BGH, EPA-BK und UPC nicht nacheinander sondern integrativ nach den Voraussetzungen zu behandeln.
Mit diesem Seminar bekommen Sie nicht nur einen ganz aktuellen Überblick über die Rechtsprechung, Sie lernen insbesondere Unterschiede und Gemeinsamkeiten kennen, damit Sie diese schon im Patentanmeldeverfahren berücksichtigen können.
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