Institute haben in der Durchführung der Vergütungssysteme als Bestandteil der Vergütungsgovernance alle Personengruppen zu identifizieren, die mit Blick auf ihre konkrete berufliche Tätigkeit für das Institut als Mitarbeiter im Sinne des § 2 Abs. 7 IVV zu qualifizieren sind und für die identifizierten Mitarbeiter auf eine aufsichtsrechtlich konforme Ausgestaltung der Vergütung hinzuwirken. Die Reichweite und Anwendung des aufsichtsrechtlichen Mitarbeiter-Begriffs gemäß § 2 Abs. 7 IVV stößt in der Praxis unverändert auf verschiedene inhaltliche Herausforderungen.
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Das WpIG trat am 26.6.2021, WpI-AnzV, WpI-IKV & WpI-PrüfbV traten im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 in Kraft. Neu sind die WpI MaRisk. Erfahren Sie von unseren WpIG-Experten den aktuellen Stand der Regulatorik, die nächsten Regulierungsschritte sowie die bereits gewonnenen Erfahrungen bei der Umsetzung - von der Zulassung, den notwendigen Anzeigen und Meldungen bis zum Tagesgeschäft!
Das WpIG trat am 26. Juni 2021 in Kraft. WpI-AnzV, WpI-IKV & WpI-PrüfbV traten im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 in Kraft. Neu sind die WpI MaRisk vom August 2025. Erfahren Sie von unseren WpIG-Experten alle Neuerungen. Für WpIG-Einsteiger bieten wir am 6. Februar 2026 das Seminar "Kompaktwissen WpIG" an.
Der Widerstand von Gemeinden, Umweltverbänden und Anwohnern gegen bergbauliche Vorhaben wächst. Der Lehrgang zeigt die gesetzlichen Anforderungen auf, gibt praxistaugliche Antworten und Handlungsstrategien. Anhand konkreter Beispiele werden Wege zur Gestaltung von Betriebsplan- und Genehmigungsverfahren erörtert und eingeübt.
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Das Seminar vermittelt Grundlagen der bAV und analysiert das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) als legislativen Impuls zur Erhöhung des Verbreitungsgrads. Teilnehmende lernen, arbeits-, steuer- und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zu verstehen, rechtssicher zu gestalten und strategisch zu nutzen.