Institute haben in der Durchführung der Vergütungssysteme als Bestandteil der Vergütungsgovernance alle Personengruppen zu identifizieren, die mit Blick auf ihre konkrete berufliche Tätigkeit für das Institut als Mitarbeiter im Sinne des § 2 Abs. 7 IVV zu qualifizieren sind und für die identifizierten Mitarbeiter auf eine aufsichtsrechtlich konforme Ausgestaltung der Vergütung hinzuwirken. Die Reichweite und Anwendung des aufsichtsrechtlichen Mitarbeiter-Begriffs gemäß § 2 Abs. 7 IVV stößt in der Praxis unverändert auf verschiedene inhaltliche Herausforderungen.
Dieses Whitepaper durchleuchtet aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse aus der Beratungs- und Prüfungspraxis.
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Mit DORA rücken Cyber-Risiken endgültig an die Spitze der aufsichtlichen Agenda - die BaFin hat 2025 über 700 schwerwiegende Cyber-Vorfälle gemeldet bekommen. Der Appell der Aufsicht lautet: "Wenden Sie DORA konsequent an!" Unsere Masterclass "Risikomanagement unter DORA" unterstützt Sie in vier Modulen dabei, Ihr Haus DORA-compliant und digital operationell resilient zu gestalten.
Das Zinsrisikomanagement ist im aktuell volatilen Zinsumfeld extrem gefordert. Zudem sind Zinsänderungsrisiken auch 2026 im Fokus der Aufsicht. Neben den hohen Zinsänderungsrisiken sind von regulatorischer Seite die neuen MaRisk (8. Novelle), die Ausreißer-Tests und die Leitlinien zum Credit-Spread-Risiko von Relevanz.
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Alles, was Sie über regulatorische Anforderungen an die Auslagerung von Anti-Geldwäsche-Maßnahmen, auch mit Blick auf die anstehende EU AML-VO wissen müssen. Sie lernen, welche konkreten Anpassungen Ihr Institut bzgl. Vertragsgestaltung, Risikomanagement und Governance vorsehen muss.