Ein Whitepaper von MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde zum 16.12.2019 beschlossen und muss spätestens bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ein unveröffentlichter Referentenentwurf liegt bereits vor (Hinweisgeberschutzgesetz).
Grundlegendes Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Rechtsverstößen zu forcieren. Gleichzeitig sollen die Hinweisgeber*innen („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritte/Vermittler*innen, die bei der Meldung unterstützen, besser geschützt werden.
Es soll vermieden werden, dass diese Personen negative zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen in Folge einer Meldung befürchten müssen.
Erfahren Sie mehr zu den den einzelnen Umsetzungsmöglichkeiten, über Vor- und Nachteile und den unterschiedlichen Risiken.
Jetzt das Whitepaper 'Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie' downloaden.
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