Das deutsche Patentstreitsystem ist zweigeteilt: Die Verletzung eines Patents wird vor spezialisierten Landgerichten verhandelt, während der Rechtsbestand in einem separaten Verfahren von einem einzelnen Bundesgericht, dem Bundespatentgericht, geprüft wird. In Patentverletzungsverfahren ist die mögliche Nichtigkeit des Klagepatents kein gültiges Verteidigungsmittel. Der Beklagte kann jedoch eine „Nichtigkeitsklage“ beim Bundespatentgericht einreichen. In Anbetracht eines parallel anhängigen Nichtigkeitsverfahrens kann ein Landgericht ein Verletzungsverfahren aussetzen, bis über den Rechtsbestand des Klagepatents entschieden worden ist.
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