Die Problematik der Besteuerung von Sanierungsgewinnen entwickelt sich immer mehr zur unendlichen Geschichte. Bereits am 27.03.2003 hat die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben Regelungen zum Sanierungserlass veröffentlicht. Nach 14 Jahren seiner Anwendung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung am 28.11.2016 nun dessen „Verfassungswidrigkeit“ festgestellt. Eine spannende Frage bleibt allerdings, ob der Sanierungserlass eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.
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Autoren: Prof. Dr. Christoph Uhländer und Thomas Waza
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