SanInsFoG und StaRUG

Neuerungen und deren Auswirkungen

SanInsFoG und StaRUG

Neuerungen und deren Auswirkungen

von Prof. Dr. Georg Streit, Dr. Stefan Proske und Dr. Arnold Büssemaker von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek
 

Zum 01.01.2021 ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG, BGBl I vom 29.12.2020, S. 3256 ff.) in Kraft getreten. Das SanInsFoG umfasst insbesondere das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen).

Dieses bringt in Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie vom 20.06.2019 (ABl. L 172 vom 26.06.2019) einen gesetzlichen präventiven Restrukturierungsrahmen, der eine bilanzielle Sanierung von Unternehmen unter selektiver Einbindung der Gläubiger*innen nach dem Mehrheitsprinzip ohne Insolvenz ermöglicht. Dies ist ein Novum im deutschen Recht. Daneben enthält das SanInsFoG tiefgreifende Änderungen des deutschen Insolvenzrechts.

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