2026-04-24 2026-04-24 , online online, 1.190,- € zzgl. MwSt. Dr. Daniel Vos https://www.forum-institut.de/seminar/26043054-d-o-versicherung-in-krise-und-insolvenz/referenten/26/26_04/26043054-seminar-do-versicherung-praxis-und-insolvenzfragen_vos-daniel.jpg D&O-Versicherung in Krise und Insolvenz

Profitieren Sie bei diesem Seminar vom Know-how eines TOP-Experten, der seit 15 Jahren an der Schnittstelle Versicherungsrecht und Insolvenz berät. Vertiefen Sie Ihr Wissen in Bezug auf praxis- und insolvenzspezifische Fragen, erfahren Sie, worauf Sie bei der Vertragssgestaltung achten sollten und lernen Sie bewährte Taktiken bei Haftungs- und Deckungsfragen zieklsicher anzuwenden.

Das sind die Themen des Seminars:
  • D&O-Versicherungsmarkt in Europa und aktuelles Insolvenzgeschehen aus Sicht der D&O-Versicherer
  • D&O-Police als Masseressource: Rechtsprechung, § 15b InsO und Kardinalpflichten
  • Schnittstellen von D&O und Insolvenzverfahren: Schutzzweck, Vertragsfortsetzung und Best-Practices im Umgang mit D&O-Versicherern


Wer sollte teilnehmen?
Das Seminar richtet sich an Insolvenzverwalterinnen, Fachanwältinnen für Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, Restrukturierungs- und Sanierungsberaterinnen, CROs und Sanierungsgeschäftsführerinnen. Angesprochen sind zudem Mitglieder von Gläubigerausschüssen, Mitarbeitende aus Rechtsabteilungen, Risikomanagement und Compliance sowie Konferenzmanagerinnen und Projektmanagerinnen aus Versicherungsunternehmen und Maklerhäusern mit Schwerpunkt D&O-Deckungen. Auch Sachbearbeiter*innen, die mit der Prüfung, Geltendmachung oder Abwehr von D&O-Ansprüchen im Insolvenzkontext befasst sind, profitieren von den vermittelten Inhalten
Diese Ziele verfolgt das Seminar:
Ziel des Seminars ist es, die besonderen Schnittstellen zwischen D&O-Versicherung und Insolvenzverfahren systematisch und praxisorientiert aufzubereiten.

Die Teilnehmenden erhalten einen fundierten Überblick über Markttrends, rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Rechtsprechung und lernen, die D&O-Versicherung als strategische Masseressource im Insolvenzverfahren optimal zu nutzen.

Anhand von Case Studies werden typische Konfliktlagen und Haftungsrisiken identifiziert und konkrete Handlungsoptionen entwickelt, um Deckungspotenziale zu sichern, Rückforderungsrisiken zu vermeiden und die Kommunikation mit Versicherern effizient zu gestalten.
Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen kompakten Überblick über den D&O-Markt und die Sicht der Versicherer auf Insolvenzen.
  • Sie lernen, D&O-Deckungen als strategisch wichtige Masseressource im Verfahren zu nutzen.
  • Sie wissen, wie D&O-Verträge gestaltet sein müssen, um im Insolvenzfall tatsächlich zu greifen.
  • Sie können Claims-made-Regelungen, Run-off-Deckungen und kritische Ausschlüsse sicher einordnen.
  • Sie erkennen typische Konfliktfelder mit Versicherern frühzeitig und bereiten Deckungsansprüche professionell auf.
  • Sie gewinnen Sicherheit bei der Auswahl und Nutzung spezieller Deckungskonzepte für Insolvenzverwalter*innen und Organpersonen.

26043054 Seminar D&O-Versicherung - Praxis- und Insolvenzfragen

D&O-Versicherung

Haftung bei Krise & Insolvenz

Ihre Vorteile/Nutzen
  • Experte mit TOP Branchen-Know-how
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Einzigartig: Schnittstelle Versicherungsrecht/Insolvenz

Webcode 26043054

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Alles auf einen Blick

Termin

24.04.2026

24.04.2026

Zeitraum

von 9.00 - 17.00 Uhr

von 9.00 - 17.00 Uhr
Veranstaltungsort

online

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Ihre Kontaktperson

Robin Reichelt
Konferenzmanager Financial Services

+49 6221 500-870
r.reichelt@forum-institut.de

Details

Profitieren Sie bei diesem Seminar vom Know-how eines TOP-Experten, der seit 15 Jahren an der Schnittstelle Versicherungsrecht und Insolvenz berät. Vertiefen Sie Ihr Wissen in Bezug auf praxis- und insolvenzspezifische Fragen, erfahren Sie, worauf Sie bei der Vertragssgestaltung achten sollten und lernen Sie bewährte Taktiken bei Haftungs- und Deckungsfragen zieklsicher anzuwenden.

Das sind die Themen des Seminars:

  • D&O-Versicherungsmarkt in Europa und aktuelles Insolvenzgeschehen aus Sicht der D&O-Versicherer
  • D&O-Police als Masseressource: Rechtsprechung, § 15b InsO und Kardinalpflichten
  • Schnittstellen von D&O und Insolvenzverfahren: Schutzzweck, Vertragsfortsetzung und Best-Practices im Umgang mit D&O-Versicherern


Wer sollte teilnehmen?
Das Seminar richtet sich an Insolvenzverwalterinnen, Fachanwältinnen für Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, Restrukturierungs- und Sanierungsberaterinnen, CROs und Sanierungsgeschäftsführerinnen. Angesprochen sind zudem Mitglieder von Gläubigerausschüssen, Mitarbeitende aus Rechtsabteilungen, Risikomanagement und Compliance sowie Konferenzmanagerinnen und Projektmanagerinnen aus Versicherungsunternehmen und Maklerhäusern mit Schwerpunkt D&O-Deckungen. Auch Sachbearbeiter*innen, die mit der Prüfung, Geltendmachung oder Abwehr von D&O-Ansprüchen im Insolvenzkontext befasst sind, profitieren von den vermittelten Inhalten

Diese Ziele verfolgt das Seminar:

Ziel des Seminars ist es, die besonderen Schnittstellen zwischen D&O-Versicherung und Insolvenzverfahren systematisch und praxisorientiert aufzubereiten.

Die Teilnehmenden erhalten einen fundierten Überblick über Markttrends, rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Rechtsprechung und lernen, die D&O-Versicherung als strategische Masseressource im Insolvenzverfahren optimal zu nutzen.

Anhand von Case Studies werden typische Konfliktlagen und Haftungsrisiken identifiziert und konkrete Handlungsoptionen entwickelt, um Deckungspotenziale zu sichern, Rückforderungsrisiken zu vermeiden und die Kommunikation mit Versicherern effizient zu gestalten.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen kompakten Überblick über den D&O-Markt und die Sicht der Versicherer auf Insolvenzen.
  • Sie lernen, D&O-Deckungen als strategisch wichtige Masseressource im Verfahren zu nutzen.
  • Sie wissen, wie D&O-Verträge gestaltet sein müssen, um im Insolvenzfall tatsächlich zu greifen.
  • Sie können Claims-made-Regelungen, Run-off-Deckungen und kritische Ausschlüsse sicher einordnen.
  • Sie erkennen typische Konfliktfelder mit Versicherern frühzeitig und bereiten Deckungsansprüche professionell auf.
  • Sie gewinnen Sicherheit bei der Auswahl und Nutzung spezieller Deckungskonzepte für Insolvenzverwalter*innen und Organpersonen.

Programm

von 9.00 - 17.00 Uhr

Philipp Rouget, Heiko Lange

Einführung
  • Kurzvorstellung
  • Opening Topic Überblick über den kontinentaleuropäischen Versicherungsmarkt Wie bewerten D&O-Versicherer das aktuelle Insolvenzgeschehen? Wie ist der Blick auf insolvenznahe Unternehmen und ist es möglich, den Versicherungsschutz auch nach Insolvenz fortzuführen? Schadensquoten interpretieren, wie aussagekräftig ist das? Reservierungen, IBNR's, Reservepolitik, etc.

Dr. Daniel Vos

Aktuelles aus der Rechtsprechung: D&O-Versicherung als eine der wichtigsten Masseressourcen
  • Pflichtwidrige Zahlungen nach §15b InsO
  • Kardinalpflichtverletzungen
  • Sonstige Rechtsprechung
  • Liquiditätssteuerung in der Unternehmensgruppe: Cash Pooling und fehlendes Monitoring BJR

Dr. Daniel Vos

Case Study 1: Aktivlegitimation

Dr. Daniel Vos, Philipp Rouget, Heiko Lange

Besondere Schnittstelle der D&O-Versicherung zu Insolvenzen
  • Intro: Schutzzweck der D&O-Versicherung
  • Vertragsfortsetzung (§103ff InsO)
  • Wie muss die Versicherung ausgestaltet sein, damit sie im Insolvenzfall wirklich greift? Wie funktioniert das Claims-made-Prinzip praktisch im Insolvenzfall? -- > Nachmeldefristen, Run-off, Lösungsklauseln (z. B. bei Kontrollwechsel) CASE STUDY 2: Welche Ausschlüsse sind bei Insolvenzverfahren besonders kritisch? Bzw: was passiert, wenn im Rahmen Insolvenzverfahren eine Tochter veräußert wird und gegen deren ehemaligen GF ein Anspruch durch den Verwalter geltend gemacht wird. Noch unter D&O-Vertrag gedeckt?
  • Abtretungslösung (10 Minuten, OLG Entscheidungen
  • Typische Streitpunkte zwischen Verwaltern und Versicherern Wie priorisiert man Deckungspotenziale im Verfahren? Wie vermeidet man Rückforderungsszenarien / Obliegenheitsverletzungen? Best Practices für die Kommunikation mit Versicherern Grundlagen der Deckungsaufbereitung

Dr. Daniel Vos, Philipp Rouget, Heiko Lange

Case Study
  • Zahlungsunfähigkeit falsch dokumentiert - der Streit um die Beweislast
  • Social Engineering Fraud/ Cyber-Attacke kurz vor Insolvenzantrag - wer zahlt?

Dr. Daniel Vos, Philipp Rouget, Heiko Lange

Problemlösungen
  • Leistungsspektrum Dr. Vos
  • D&O: Willis D&O Wording 2026
  • Spezielle Deckungen für Insolvenzverwalter Projektdeckungen für Insolvenzverwalter und Gläubigerausschuss Individualdeckungen für CRO

Weitere Infos? Hier!

Profitieren Sie von unseren Rabatten & Preisvorteilen!

  • Unsere Produkt-Bundles sind mit einem Preisnachlass verbunden. Klicken Sie auf "Buchen", um die verfügbaren Schulungen einzusehen, die dieses Angebot beinhalten.
  • Sie interessieren sich für eine Großkundenvereinbarung? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage an unsere Kolleg*innen im Vertrieb: vertrieb@forum-institut.de

Safety first! Unser Sicherheits- und Hygienekonzept

  • Wir haben einen größeren Raum gebucht, um die Abstandsregeln einzuhalten.
  • Für jeden Teilnehmer ist jederzeit versichert, dass ausreichend Abstand zum nächsten Teilnehmer eingehalten wird.
  • Natürlich gibt es wie immer eine gute Verpflegung, allerdings nicht wie sonst als Buffet...
  • Im Seminarraum besteht für Sie keine Mundschutzpflicht. Sie können selbst entscheiden, ob Sie einen Mundschutz tragen möchten oder nicht. Für die Lehrgangstage stellen wir Ihnen gerne täglich einen Mundschutz zur Verfügung.
  • Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes wird versichert.
  • Wir informieren alle Teilnehmer aktiv vor Ort über die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene.

Wichtige COVID-19-Information

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus zwingenden Gründen (COVID-19 betreffend) kurzfristig zu virtualisieren.

Wenn das Seminar Corona-bedingt nicht in Präsenz stattfinden darf, virtualisieren wir, und informieren Sie über den Umstand, dass das Seminar nun Online stattfinden wird. Wenn Sie an einem virtuellen Seminar nicht teilnehmen möchten, und uns das umgehend mitteilen, dann können Sie nach der Virtualisierungsinformation komplett risikolos stornieren, es wird keine Gebühr fällig (auch keine Bearbeitungsgebühr).

    • Wenn das Seminar in Präsenz stattfinden kann/soll/wird und Sie das aber nun nicht mehr möchten (aus welchen Gründen auch immer: Darf nicht, Dienstreiseverbot, selbst erkrankt, Quarantäne etc.), dann ist das Ihre Entscheidung, für die wir das Risiko nicht tragen können und es gelten unsere normalen Stornobedingungen (abhängig vom Datum der Entscheidung bzw. Eingang bei uns).

Mögliche Online-Teilnahme

Eine Präsenzveranstaltung kommt für Sie nicht in Frage und Sie möchten lieber online teilnehmen?

Möglicherweise können wir Ihnen helfen und Ihnen das Seminar mit unserem professionellen Streaming-Dienstleister - live und interaktiv - an Ihren Arbeitsplatz oder in Ihr Home-Office bringen. Sprechen Sie mich dazu an: Robin Reichelt, Konferenzmanager Financial Services, Tel: +49 6221 500 870 oder per Mail r.reichelt@forum-institut.de

Lücke im Schutz?

Welchen Sinn macht eine Versicherung, die im Ernstfall nicht zahlt? Diese Frage müssen sich Manager und Gesellschafter stellen, die für ihre Entscheidungen als Organ eines Unternehmens nach Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Falle einer Insolvenz haftbar gemacht werden können und selbst bezahlen müssen. Bislang wurde von Gesellschaften eine D&O-Versicherung abgeschlossen, um gerade im Insolvenzfall das Privatvermögen der Entscheider zu schützen. Denn abhängig von der Unternehmensgröße und der Dauer der Krise können hohe Millionenbeträge im Raum stehen. Doch der jüngste Beschluss des OLG Düsseldorf reißt eine Lücke in den Risikoschutz: Sofern CFOs, Manager, Gesellschafter und andere entscheidenden Organe Zahlungen tätigen, obwohl das eigene Unternehmen bereits insolvenzreif ist, muss die D&O-Versicherung des Unternehmens nicht einspringen, wenn ein Insolvenzverwalter diese Zahlungen später von den Entscheidern zurückverlangt. Betroffen sind keineswegs nur Einzelfälle: Die Erstattung verbotener Zahlungen ist eine der häufigsten Forderungen von Insolvenzverwaltern gegen entscheidende Organe von Unternehmen. Ob ein Unternehmen kurz vor der Insolvenz steht, ist in Krisenphasen oftmals nur schwer zu erkennen. Hier die korrekte Entscheidung zu treffen und dabei haftungsfrei zu bleiben stellt nun eine gewaltige Herausforderung dar. Aber auch für die Versicherungsbranche besteht ein Risiko, auch wenn es auf den ersten Blick danach aussieht, als würde die Versicherungsbranche von der Entscheidung der Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf profitieren. Greift der Versicherungsschutz an dieser Stelle tatsächlich nicht mehr, dürfte die Nachfrage nach D&O-Versicherungen eklatant zurückgehen. Dieses Seminar bietet für alle Beteiligten das notwendige Praxis-Know-how um für die aktuelle Gemengelage die richtige Herangehensweise zu finden.

Grundsatzurteil des OLG Düsseldorf:

Durch Urteil vom 20. Juli 2018 (Az.: 4 U 93/16) hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft gemäß § 64 GmbH-Gesetz deckt.
Praxisfolgen: Deutlich verschärftes Haftungsrisiko! Die Entscheidung des OLG Düsseldorf hat für Führungskräfte von Unternehmen, Insolvenzverwalter, Versicherungsmakler und Industrieversicherer große praktische Bedeutung, denn es kommt in Insolvenzverfahren oft vor, dass Insolvenzverwalter wegen der Regelung in § 64 GmbH-Gesetz die Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen in Anspruch nehmen. § 64 GmbH-Gesetz ist das schärfste Haftungsschwert bei Nichtbeachtung der Insolvenzreife einer Gesellschaft. Im Ergebnis kann sie zu einer persönlichen Haftung jedes einzelnen Geschäftsführers für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der Gesellschaft führen. Gerade bei großen Unternehmen mit hohem Umsatz und hohen Auszahlungen ist dies sehr gefährlich, weil ein Insolvenzverwalter nur darlegen muss, welche Auszahlung nach Eintritt der Insolvenzreife noch getätigt wurde. Geschäftsführer und Vorstände müssen deshalb in einer Krise des Unternehmens die finanzielle Lage der Gesellschaft ständig beobachten. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich gegebenenfalls sofort sachkundigen Rat einholen. Tun sie dies nicht, kann es infolge des Urteils des OLG Düsseldorf dazu kommen, dass sie in einer Insolvenz ohne Versicherungsschutz dastehen und mit ihrem Privatvermögen voll haften.

BGH-Urteil: CFOs haften in Eigenverwaltung wie Insolvenzverwalter

Der BGH hat entschieden, dass Geschäftsführer bei einer Sanierung in Eigenverwaltung wie Insolvenzverwalter zu handeln haben. Konkret bedeutet das: CFOs und andere Manager mit Organhaftung haften künftig auch gegenüber den Gläubigern des Unternehmens für etwaige Pflichtverletzungen. Das persönliche Risiko für die betroffenen Geschäftsführer in Eigenverwaltungen steigt durch das Urteil also deutlich.
Eine D&O-Versicherung kann hier einen wirksamen Schutz bieten. Viele große Versicherer haben mit der Einführung der Insolvenz in Eigenverwaltung im Rahmen der ESUG-Reformen vor sechs Jahren ihre Policen angepasst. Trotzdem gibt es zahlreiche verdeckte Fallstricke: Möglicherweise ist die D&O-Versicherung bereits durch unerkannte Verfehlungen im Vorfeld ausgeschöpft, etwa bei zu später Insolvenzantragstellung.
In diesem Seminar erfahren Sie, worauf Sie als Versicherer/Versicherter achten sollten!

Das bietet Ihnen die Seminarteilnahme!

Klagen wegen Schadensersatz gegen Geschäftsführer, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nehmen zu. Managerhaftung (inkl. D&O-Versicherungen) gerät immer mehr als Masseressource in den Fokus der Insolvenzverwalter.
Im Rahmen dieses Seminars erarbeiten Sie, Lösungsansätze für praxisrelevante Fragestellungen, die bei der Gestaltung und Verbesserung von Produkten sowie von Versicherungsbedingungen auftreten können. Dabei lernen Sie, wie Sie Haftungsansprüche effektiv durchsetzen können.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Risiken bei Haftungs- und Deckungsprozessen richtig einzuschätzen und zu begrenzen sowie unberechtigte Ansprüche seitens des Insolvenzverwalters abzuwehren. Vertiefen und erweitern Sie Ihre Kenntnisse - stets mit dem Blick auf aktuellste Entwicklungen in Praxis und Rechtsprechung.

Fortbildungsnachweis

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen - und gleichzeitig Ihrer Fortbildungsverpflichtung nachzukommen. Selbstverständlich erhalten Sie ein Zertifikat, das den Erfordernissen des § 15 FAO entspricht.

Auch als Inhouse-Schulung möglich!

Sie sind an einem Inhouse-Seminar zum Thema "D&O Versicherung - Haftung bei Krise & Insolvenz" interessiert? Sprechen Sie uns an!

Das zeichnet diese Veranstaltung aus

Gesamteindruck

Praxisnutzen

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