David Eckner, LL.M. (KCL), EMBA (Quantic)
Counsel, Structuring & Products, Chartered Investment Germany GmbH, Düsseldorf
David Eckner ist Counsel im Geschäftsbereich Structuring & Products der Chartered Investment Germany GmbH in Düsseldorf. Zuvor war er Rechtsanwalt im Beratungsfeld Asset Management & Investmentfonds von deutschen Großkanzleien sowie Abteilungsdirektor (Sales Manager) im Private Banking einer internationalen Bank. David Eckner ist Lehrbeauftragter im In- und Ausland sowie Autor regelmäßig erscheinender Fachbeiträge, insbesondere Co-Herausgeber eines Kommentars zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
24.03.2023
24.03.2023
online
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Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Dokumentation zum Download und ein Zertifikat, das den Anforderungen gem § 15 FAO entspricht.
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Dokumentation zum Download und ein Zertifikat, das den Anforderungen gem § 15 FAO entspricht.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Dieses Online-Seminar vermittelt Ihnen zunächst die rechtlichen Grundlagen zum Bankgeheimnis und zu Ermittlungsbefugnissen öffentlicher Stellen. Darauf aufbauend erhalten Sie anhand zahlreicher Praxisfälle das Wissen und die notwendige Sicherheit darüber, Auskünfte gegenüber Behörden ohne Haftungsrisiken und korrekt abzugeben.
Bankgeheimnis und Auskunftspflichten sind sensible Themen, bei denen es entscheidend sein kann, genau zu wissen, was man offenlegen darf und muss.
Dieses Online-Seminar vermittelt Ihnen zunächst die rechtlichen Grundlagen zum Bankgeheimnis und zu Ermittlungsbefugnissen öffentlicher Stellen. Darauf aufbauend erhalten Sie anhand zahlreicher Praxisfälle das Wissen und die notwendige Sicherheit darüber, Auskünfte gegenüber Behörden ohne Haftungsrisiken und korrekt abzugeben. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung liegt darauf, Ihnen gezielt aufzuzeigen, wie Sie sich optimal im Falle von Fahndungs- oder Durchsuchungsmaßnahmen verhalten sollten.
Die Teilnahme am Seminar dient als Nachweis gem. § 15 FAO über 6,5 Zeitstunden.
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