Dr. Carolin Hartmann
Head of Regulatory Affairs, Gruppe Börse Stuttgart
Seit 2019 begleitet Carolin Hartmann die aufkommende Kryptoregulierung in Deutschland und in der EU. Dazu zählen neben der MiCA auch das DLT Pilot Regime, die Transfer of Funds Regulation sowie Fragen zu Besteuerung von Krypto-Assets in Deutschland. Ihre langjährige Erfahrung im Börsenbereich und ihre wissenschaftliche Arbeit im Finanzbereich bilden die Basis für eine ganzheitliche Betrachtung der Themen.
Hartmut T. Renz
Rechtsanwalt, Director, FCG Risk & Compliance GmbH, Frankfurt; Co-CEO, TRECCERT GmbH, Hannover
Hartmut T. Renz ist Rechtsanwalt, Director der FCG Risk & Compliance GmbH in Frankfurt, sowie Co-CEO der TRECCERT GmbH in Hannover. Bis 2022 war er als Head of Compliance bei der Citigroup Global Markets Europe AG tätig. Zuvor verantwortete er als Group Chief Compliance Officer der LBBW Landesbank Baden-Württemberg in Stuttgart deren globale und konzernweite Compliance-Funktion. Davor hat er als Counsel im Frankfurter Büro von Kaye Scholer LLP in allen sowohl rechtlichen als auch strukturellen Fragen der Finanz- und Kapitalmarktregulierung beraten. Vor dieser Zeit hat er als Compliance-Beauftragter/Group Compliance Officer Capital Markets die Compliance-Stelle bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) in Frankfurt geleitet.
28.09.2023
28.09.2023
09:00 bis 16:30 Uhr
online
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Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet eine elektronische Dokumentation zum Download und ein Weiterbildungszertifikat.
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet eine elektronische Dokumentation zum Download und ein Weiterbildungszertifikat.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Das Europäische Parlament hat die MiCA-Verordnung am 20. April formell verabschiedet, der am 16.5. der Rat zustimmte. Mit der Gesetzgebung werden klare regulatorische Richtlinien und Anforderungen für die Nutzung von Kryptowährungen und damit verbundene Dienstleistungen und Aktivitäten in der EU festgelegt. Die Verordnung wird innerhalb eines Jahres in Kraft treten. Bereiten Sie sich jetzt vor!
Mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte in Kryptowerte (Regulation on Markets in Crypto-assets, MiCAR) verfolgt die Europäische Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Digitalisierung des Finanzsektors weiter. Ab Mitte 2024 gilt die sogenannte MiCA-Verordnung, deren Text am 20.4. vom EU-Parlament angenommen wurde und der am 16. Mai der Rat zugestimmt hat. Die MiCA-Regulierung soll europaweit Rechtssicherheit für Kryptowerte (Kryptowährungen, Sicherheits-Token und Stablecoins) schaffen, Innovationen sowie einen fairen Wettbewerb fördern, bei gleichzeitigem Schutz von Anlegern und Verbrauchern und der Markintegrität, ähnlich wie die bereits bekannte europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Die MiCA-Verordnung gilt für alle Personen, die in der Europäischen Union Kryptowerte ausgeben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen (sog. Virtual Asset Service Provider, VASP). Darunter fallen Emittenten und Händler beziehungsweise Broker. Deutsche Unternehmen, die bereits eine BaFin-Erlaubnis haben, sind ebenfalls betroffen.
Nach dem Besuch des Online-Seminars
Die Veranstaltung findet live und interaktiv über unseren Learning Space statt, in den die Zoom-Applikation integriert ist (keine Software-Installation erforderlich!)
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Sollte es bei der Einwahl zu Ihrer Online-Weiterbildung Schwierigkeiten geben, steht Ihnen unser Technik-Support unter der Telefonnummer 06221 500-535 zur Verfügung.
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Gesamtnote aller Bewertungen aus 2022
von 5 Sternen auf Trustpilot.de = Hervorragend
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Das Online-Seminar mit dem bewährten Doppel Diergarten & Schäfer ist vor allem für Mitarbeiter konzipiert, die schon pra...
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