2023-09-28 2023-09-28 , online online, 1.080,- € zzgl. MwSt. Dr. Carolin Hartmann https://www.forum-institut.de/seminar/23093004-regulierung-von-kryptowerten/referenten/23/23_09/23093004-online-seminar-regulierung-von-kryptowerten_hartmann-carolin.jpg Regulierung von Kryptowerten

Das Europäische Parlament hat die MiCA-Verordnung am 20. April formell verabschiedet, der am 16.5. der Rat zustimmte. Mit der Gesetzgebung werden klare regulatorische Richtlinien und Anforderungen für die Nutzung von Kryptowährungen und damit verbundene Dienstleistungen und Aktivitäten in der EU festgelegt. Die Verordnung wird innerhalb eines Jahres in Kraft treten. Bereiten Sie sich jetzt vor!

Themen
  • Aktuelle aufsichtsrechtliche Vorgaben
  • (Neue) Vorgaben durch die MiCAR: Anwendungsbereich, Definitionen, Systematik
  • Regulatorische Anforderungen an Emittenten und Anbieter von Krypto-Assets
  • Regulatorische Anforderungen an Krypto-Asset-Dienstleister
  • Umsetzung der Vorgaben und Umsetzungsempfehlungen
  • Inkrafttreten und Umsetzungsfristen


Wer sollte teilnehmen?
Dieses Online-Seminar richtet sich an Banken, Wertpapierinstitute, Händler, Emittenten, Broker und Unternehmen sowie alle interessierten Personen, die aktuell im "Krypto-Geschäft" tätig sind oder ihre Dienstleistungen hierauf ausweiten werden. Besonders angesprochen sind die Bereiche Anlageberatung, Emissionsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung, Kryptoverwahrung, Productmanagement, Betrieb multilaterales Handelssystem, Compliance, Revision und Recht.
Ziel der Veranstaltung
Mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte in Kryptowerte (Regulation on Markets in Crypto-assets, MiCAR) verfolgt die Europäische Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Digitalisierung des Finanzsektors weiter. Ab Mitte 2024 gilt die sogenannte MiCA-Verordnung, deren Text am 20.4. vom EU-Parlament angenommen wurde und der am 16. Mai der Rat zugestimmt hat. Die MiCA-Regulierung soll europaweit Rechtssicherheit für Kryptowerte (Kryptowährungen, Sicherheits-Token und Stablecoins) schaffen, Innovationen sowie einen fairen Wettbewerb fördern, bei gleichzeitigem Schutz von Anlegern und Verbrauchern und der Markintegrität, ähnlich wie die bereits bekannte europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Die MiCA-Verordnung gilt für alle Personen, die in der Europäischen Union Kryptowerte ausgeben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen (sog. Virtual Asset Service Provider, VASP). Darunter fallen Emittenten und Händler beziehungsweise Broker. Deutsche Unternehmen, die bereits eine BaFin-Erlaubnis haben, sind ebenfalls betroffen.
Ihr Nutzen

Nach dem Besuch des Online-Seminars

  • haben Sie einen Einblick in die künftigen (aufsichts-) rechtlichen Anforderungen im Bereich des Handels und Vertriebs von Kryptowährungen im europäischen Binnenmarkt;
  • kennen Sie die Zulassungsverfahren sowie das vorgesehene "Passporting"- Regime, mit dem Emittenten und sog. Krypto-Dienstleister mit (lediglich) einer Erlaubnis in einem Mitgliedstaat grenzüberschreitend in der EU tätig werden und von der Verordnung erfasste Kryptowerte öffentlich anbieten können;
  • wissen Sie, welche Vorbereitungen Sie vor Inkrafttreten der Vorgaben der Verordnung zu treffen haben.

23093004 Online-Seminar Regulierung von Kryptowerten

Regulierung von Kryptowerten

Stand, Compliance & Umsetzungsempfehlungen

Ihre Vorteile/Nutzen
  • Mit einem finalen Text der MiCAR wird zeitnah gerechnet!
  • e-Learning Award 2022!

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Alles auf einen Blick

Termin

28.09.2023

28.09.2023

Zeitraum

09:00 bis 16:30 Uhr

09:00 bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsort

online

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Gebühr
Ihre Kontaktperson

Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services

+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de

Details

Das Europäische Parlament hat die MiCA-Verordnung am 20. April formell verabschiedet, der am 16.5. der Rat zustimmte. Mit der Gesetzgebung werden klare regulatorische Richtlinien und Anforderungen für die Nutzung von Kryptowährungen und damit verbundene Dienstleistungen und Aktivitäten in der EU festgelegt. Die Verordnung wird innerhalb eines Jahres in Kraft treten. Bereiten Sie sich jetzt vor!

Themen
  • Aktuelle aufsichtsrechtliche Vorgaben
  • (Neue) Vorgaben durch die MiCAR: Anwendungsbereich, Definitionen, Systematik
  • Regulatorische Anforderungen an Emittenten und Anbieter von Krypto-Assets
  • Regulatorische Anforderungen an Krypto-Asset-Dienstleister
  • Umsetzung der Vorgaben und Umsetzungsempfehlungen
  • Inkrafttreten und Umsetzungsfristen


Wer sollte teilnehmen?
Dieses Online-Seminar richtet sich an Banken, Wertpapierinstitute, Händler, Emittenten, Broker und Unternehmen sowie alle interessierten Personen, die aktuell im "Krypto-Geschäft" tätig sind oder ihre Dienstleistungen hierauf ausweiten werden. Besonders angesprochen sind die Bereiche Anlageberatung, Emissionsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung, Kryptoverwahrung, Productmanagement, Betrieb multilaterales Handelssystem, Compliance, Revision und Recht.
Ziel der Veranstaltung

Mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte in Kryptowerte (Regulation on Markets in Crypto-assets, MiCAR) verfolgt die Europäische Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Digitalisierung des Finanzsektors weiter. Ab Mitte 2024 gilt die sogenannte MiCA-Verordnung, deren Text am 20.4. vom EU-Parlament angenommen wurde und der am 16. Mai der Rat zugestimmt hat. Die MiCA-Regulierung soll europaweit Rechtssicherheit für Kryptowerte (Kryptowährungen, Sicherheits-Token und Stablecoins) schaffen, Innovationen sowie einen fairen Wettbewerb fördern, bei gleichzeitigem Schutz von Anlegern und Verbrauchern und der Markintegrität, ähnlich wie die bereits bekannte europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Die MiCA-Verordnung gilt für alle Personen, die in der Europäischen Union Kryptowerte ausgeben oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen (sog. Virtual Asset Service Provider, VASP). Darunter fallen Emittenten und Händler beziehungsweise Broker. Deutsche Unternehmen, die bereits eine BaFin-Erlaubnis haben, sind ebenfalls betroffen.

Ihr Nutzen

Nach dem Besuch des Online-Seminars

  • haben Sie einen Einblick in die künftigen (aufsichts-) rechtlichen Anforderungen im Bereich des Handels und Vertriebs von Kryptowährungen im europäischen Binnenmarkt;
  • kennen Sie die Zulassungsverfahren sowie das vorgesehene "Passporting"- Regime, mit dem Emittenten und sog. Krypto-Dienstleister mit (lediglich) einer Erlaubnis in einem Mitgliedstaat grenzüberschreitend in der EU tätig werden und von der Verordnung erfasste Kryptowerte öffentlich anbieten können;
  • wissen Sie, welche Vorbereitungen Sie vor Inkrafttreten der Vorgaben der Verordnung zu treffen haben.

Programm

09:00 bis 16:30 Uhr

Aktuelle aufsichtsrechtliche Vorgaben
  • Überblick über die geltenden nationalen Vorgaben gem. Kreditwesengesetz (KWG), Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)

(Neue) Vorgaben durch die MiCAR: Anwendungsbereich, Definitionen, Systematik
  • Systematik der MiCAR
  • Anwendungsbereich, Ausnahmen, Abgrenzungsfragen
  • Dreiteilung der Krypto-Assets, Definitionen zu allgemeinen Krypto-Assets, Utility-Token, wertreferenzierte Token, E-Geld-Token

Regulatorische Anforderungen an Emittenten und Anbieter von Krypto-Assets
  • Grundsätzliches: Aufsichtsbehörden, Kompetenzen, Zulassungsverfahren
  • "Krypto-Whitepaper"
  • Anforderungen an die Emission/Handelszulassung allgemeiner Krypto-Assets
  • Anforderungen an die Emission/Handelszulassung wertreferenzierter Token
  • Anforderungen an die Emission/Handelszulassung bei E-Geld-Token
  • Zusätzliche Besonderheiten bei "signifikanten wertreferenzierten Token" und "signifikanten E-Geld-Token"

Regulatorische Anforderungen an Krypto-Asset-Dienstleister
  • Überblick zu den regulierten Dienstleistungen
  • Allgemeine Anforderungen
  • Zwei/Drei ausgewählte Dienstleistungen und Spezialanforderungen an diese

Umsetzung der Vorgaben und Umsetzungsempfehlungen

Inkrafttreten und Umsetzungsfristen

Zusätzliche Infos

LIVE-Online-Seminar - so funktioniert es

Die Veranstaltung findet live und interaktiv über unseren Learning Space statt, in den die Zoom-Applikation integriert ist (keine Software-Installation erforderlich!)

Keine ZOOM-Berechtigung?

Bitte kontaktieren Sie uns, wir bieten Ihnen gerne Alternativen für die Teilnahme an unserem Online-Seminar an.

Zugangsdaten und Einwahl

Sie loggen sich unter https://members.forum-institut.de/login mit Ihrem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihrem Passwort in das Kundenportal ein. Bitte stellen Sie vor dem Veranstaltungstag sicher, dass Sie Zugang zum Kundenportal haben. Am Veranstaltungstag starten Sie im Kundenportal Ihre Online-Weiterbildung direkt in der jeweiligen Veranstaltung mit dem Button "Teilnehmen".

Dokumentation, Arbeitsunterlagen und Zertifikat

Die Dokumentation zur Veranstaltung und eventuelle zusätzliche Arbeitsunterlagen zum Ausdrucken stehen im Kundenportal spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung für Sie bereit. Bei einigen Seminaren folgen darüber hinaus Unterlagen im Nachgang (Workshop-Ergebnisse, etc.). Diese finden Sie nach Ihrer Teilnahme in Ihrem Kundenkonto zusammen mit Ihrem Zertifikat.

Benötigte Technik

  • Wir empfehlen den Browser Microsoft Edge in der aktuellen Version. Für Windows User ist auch Google Chrome möglich.
  • Sie benötigen eine stabile Internetverbindung. Verwenden Sie bitte keine VPN-Verbindung.
  • Überprüfen Sie bitte vorab, ob Ihr Mikrofon beziehungsweise Ihr Headset und Ihre Kamera funktionsfähig sind.

Technik-Support

Sollte es bei der Einwahl zu Ihrer Online-Weiterbildung Schwierigkeiten geben, steht Ihnen unser Technik-Support unter der Telefonnummer 06221 500-535 zur Verfügung.

PreMeeting & Technik-Test

Unseren Learning Space kennenlernen und Sicherheit gewinnen: Sie können kostenlos an einem unserer PreMeetings teilnehmen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine und Zugangsdaten zu unseren PreMeetings finden Sie in Ihrem Kundenkonto. Es ist ein unverbindliches Angebot für alle Kunden und keine Voraussetzung für Ihre Teilnahme. Sollte kein Termin eines PreMeetings für Sie passen, Sie jedoch einen Technik-Check vorab wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

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