Anika Feger
Certified Compliance Professional (CCP), Rechtsanwältin, Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE, Bielefeld
Anika Feger ist Inhaberin des Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE, wie auch Geschäftsführerin der Compliance Project Office GmbH jeweils mit dem Schwerpunkt auf die Beratung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur aufsichtsrechtskonformen Umsetzung regulatorischer Anforderungen in die Prozesse. Anika Feger verfügt außerdem über eine langjährige Berufserfahrung als Compliance- und Geldwäschebeauftragte sowie Justiziarin zum Bank- und Kapitalmarktrecht und war u.a. für eine deutschen Großbank sowie verschie- dene Privat- und Genossenschaftsbanken tätig.
Hartmut T. Renz
Rechtsanwalt, Director, FCG Risk & Compliance GmbH, Frankfurt, Co-Chief Executive Officer, TRECCERT GmbH, Hannover
Hartmut T. Renz ist Rechtsanwalt, Director der FCG Risk & Compliance GmbH in Frankfurt, sowie Co-CEO der TRECCERT GmbH in Hannover. Bis 2022 war er als Citi Chief Country Compliance Officer bei der Citigroup Global Markets Europe AG tätig. Zuvor verantwortete er als Chief Compliance Officer der LBBW Landesbank Baden-Württemberg in Stuttgart deren globale und konzernweite Compliance-Funktion. Von 2014 bis 2015 hat er als Counsel im Frankfurter Büro von Kaye Scholer LLP in allen so-wohl rechtlichen als auch strukturellen Fragen der Finanz- und Kapitalmarktregulierung beraten. Vor dieser Zeit hat über 10 Jahre als Compliance-Beauf-tragter/Group Compliance Officer Capital Markets die Compliance-Stelle bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) in Frankfurt geleitet.
19.10.2023
19.10.2023
9:00 bis 17:00 Uhr
online
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Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
In diesem Online-Seminar erfahren Sie die neuen Anforderungen an die Überwachungshandlungen, die Beratungsaufgaben der Compliance-Funktion, erlangen Kenntnisse zum Emissionsprozess von Finanzinstrumenten sowie bestehenden Vertriebsprozessen und erfahren Ansätze zur konkreten Umsetzung der neuen Product Governance-Regelungen unter Berücksichtigung vorhandener Vertriebsstrukturen.
Die Product Governance-Anforderungen nach MiFID II und die in den ESMA-Leitlinien definierten Angaben von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen bei den Kategorien Kundenziele und -bedürfnisse erfordern einen hohen Umsetzungsaufwand für Wertpapierdienstleistungsinstitute.
In diesem Praxisseminar erhalten Sie einen Überblick zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Zielmarktdefinition, erfahren Ansätze zur praktischen Umsetzung, wie beispielsweise einer möglichen Ausgestaltung des Produktüberwachungsprozesses oder des Produktfreigabeverfahrens. Außerdem werden im Seminar die Entwicklungen der Nachhaltigkeitsregulierung vorgestellt und die Auswirkungen der ESG-Kriterien auf den Produktvertrieb erläutert.
Anika Feger
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Hartmut T. Renz
Hartmut T. Renz
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Anika Feger
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In einer Beratungssituation erfordert die Auswahl des empfohlenen Instruments und seine Abstimmung mit den Anlagezielen und den persönlichen Verhältnissen inkl. Risikosituation eines Kunden eine genauere Analyse als die Zielmarktbeschreibung zu liefern in der Lage ist. Außerdem wirkt die Zielmarktvorgabe insoweit hinderlich, als portfoliobasierte Ansätze unzureichend berücksichtigt werden. Widersprüchlich ist beispielsweise die Einstufung von konservativ eingesetzten Termingeschäften, z. B. gedeckte Short-Puts zur Erwerbsvorbereitung oder gedeckte Short-Calls zur Generierung von zusätzlichen Prämieneinnahmen, in die höchste Risikoklasse.
Bei Gemeinschaftskonten bzw. depots, bei denen die Charakteristika der Kontoinhaber bezüglich der Kundenklassifizierung oder unterschiedlicher Kenntnisse und Erfahrungen divergieren, gibt es mit Blick auf den Abgleich zu Zielmarktvorgaben noch keine praktikable Lösung.
Im beratungsfreien Geschäft mit Selbstentscheidern wird durch die einschränkende Vorgabe des Zielmarktes den Kunden der Zugang zu bestimmten Finanzinstrumenten erschwert. Des Weiteren kann der Zielmarktabgleich zu praktischen Problemen führen, wenn ein Kunde einen Auftrag in einem Finanzinstrument platzieren möchte, für das ad hoc keine Zielmarktbewertung vorliegt. In diesem Fall müssen Beratungsgespräche oder Erwerbsvorgänge abgebrochen werden, was für den Kunden nachteilige Konsequenzen haben kann und mit dem Grundsatz der bestmöglichen Ausführung nicht vereinbar ist.
Unter dem verkürzten Schlagwort Product Governance finden sich in der MiFID II zahlreiche Vorgaben für Finanzinstrumente beziehungsweise strukturierte Einlagen. Der vollständige Begriff lautet "Product Oversight and Governance" kurz POG.
Diese Schulung ist eine Schwerpunktveranstaltung zur Ausgestaltung von Product Governance-Prozessen, da es sich um eine neue Anforderung gem. MiFID II handelt. Es erwartet Sie eine detaillierte Darstellung der unterschiedlichen Sichtweisen des Konzepteurs sowie eines Vertriebsunternehmens. Profitieren Sie insbesondere von der Besetzung des Referententeams mit einem Vertreter des Konzepteurs sowie des Vertriebsunternehmens aus dem Bereich Compliance, der in seinem Haus in dem jeweiligen Umsetzungsprojekt tätig ist.
Nach dem Besuch des Seminars haben Sie
Wie erfolgt die Product Governance Compliance-Berichterstattung bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die sowohl als Konzepteur als auch als Vertriebsunternehmen tätig sind?
Welchen Inhalt muss der Product Governance Compliance-Bericht aufweisen?
Was ist der erste Berichtszeitraum für den Product Governancen Compliance-Bericht?
... erhalten Sie auf der BaFin Webseite: www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/WA/ae_040518_faq_mifid2_wohlverhaltenregeln.html oder detailliert auf diesem Seminar.
Im zweiten Halbjahr 2018 fand eine Marktuntersuchung zu den neuen Product-Governance-Vorgaben nach MiFID II statt. Darin befragte die BaFin 55 Institute nach dem Stand der Umsetzung: 25 Finanzdienstleistungsinstitute, fünf Wertpapierhandelsbanken sowie 25 Banken und Sparkassen. Im Fokus standen die Prozesse, welche die Institute in ihrer Rolle als Konzepteure und Vertriebsunternehmen eingerichtet hatten. Ein insgesamt positives Bild: Die Umsetzung der Product-Governance-Vorgaben ist im Wesentlichen erfolgreich verlaufen. Was die Bestimmung des Zielmarkts angeht, erscheinen zwar vereinzelt die Ausführungen zu bestimmten Zielmarktkategorien verbesserungswürdig. Die Marktuntersuchung zeigte, dass es kleineren Instituten immer schwerer fällt, die komplexen und umfangreichen neuen Vorgaben neben ihrem Tagesgeschäft umzusetzen. Die größeren Häuser hingegen standen vor der Herausforderung, die neuen Prozesse in das Gefüge bereits bestehender Prozesse einzufügen. Die BaFin bietet daher Hilfestellung an etwa in Gestalt der MaComp, der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
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Sie erarbeiten sich in diesem Online-Seminar die Funktionsweise des Transparenzregisters, alles, was Sie wissen müssen z...
Wir möchten die Papierflut reduzieren - dürfen wir Sie per Mail informieren? Schreiben Sie an j.welz@forum-institut.de!
DetailsOnline: Vertriebsvorgaben aufsichtsrechtskonform umsetzen und Sachkundenachweis
DetailsIhr Update 2023 zu den aktuellen regulatorischen Anforderungen an die Anlageberatung und den Vertrieb.
DetailsSo urteilen Ihre Kollegen (Stand 10-2019):
Guter Mix, Einbeziehung von Teilnehmern, Aktualität der Inhalte, Praxisbezogen
Insbesondere wurde auch gut auf die aktuellsten Entwicklungen und das Thema ESG eingegangen.
Ein umfassender Überblick zu allen aktuellen Themen der Product Governance - einschließlich ESG.
Fachlich qualifizierte Referenten, die einen praxisnahen Überblick zu dem Thema geben
Praxisnah und sehr interessant
Zahlreiche, hilfreiche Diskussionen zum Thema