Anika Feger
Certified Compliance Professional (CCP), Rechtsanwältin, Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE, Bielefeld
Anika Feger ist Inhaberin des Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE, wie auch Geschäftsführerin der Compliance Project Office GmbH jeweils mit dem Schwerpunkt auf die Beratung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur aufsichtsrechtskonformen Umsetzung regulatorischer Anforderungen in die Prozesse. Anika Feger verfügt außerdem über eine langjährige Berufserfahrung als Compliance- und Geldwäschebeauftragte sowie Justiziarin zum Bank- und Kapitalmarktrecht und war u.a. für eine deutsche Großbank sowie verschie- dene Privat- und Genossenschaftsbanken tätig.
Dr. Alexander Insam, M.A.
Partner, Rechtsanwalt, Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Dr. Alexander Insam leitet ein auf nachhaltiges Arbeits- und Vergütungsrecht spezialisiertes Anwaltsteam. Er berät Mandanten vor allem zur Gestaltung von Vergütungssystemen sowie Aufsichtsräte zu Fragen der Vorstandsverträge und Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beratung zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und mobiler Arbeit. Schließlich ist Dr. Insam auch als Mediator und Einigungsstellenvorsitzender in innerbetrieblichen Konflikten, in Konflikten mit Gewerkschaften oder Gesellschafterstreitigkeiten tätig.
Nähere Informationen finden Sie hier.
21.11.2023
21.11.2023
09:00 bis 16:30 Uhr
online
online
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation zum Download und ein Teilnahmezertifikat, das den Anforderungen gem. § 15 FAO entspricht.
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation zum Download und ein Teilnahmezertifikat, das den Anforderungen gem. § 15 FAO entspricht.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte am 12. Mai 2023 dem Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Erfahren Sie von unseren Arbeitsrechts-, Bankrechts- & Compliance-Experten, was Sie bei einer rechtssichere Umsetzung des HinSchG beachten müssen, nicht zuletzt, um Bußgelder zu vermeiden.
Der Bundesrat hat am 12.05.23 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Das neue Gesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, soll einen wirksamen Schutz für Personen gewährleisten, die Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden melden und dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937), die den Hinweisgeberschutz in den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). Die finale Fassung beinhaltet u.a. Anpassungen in Bezug auf die Ausgestaltung der Meldekanäle, der Auswahl der Meldestelle (intern vs. extern) und des Bußgeldrahmens. Hinweisgeberschutzsysteme stellen einen wichtigen Baustein für ein Compliance-System dar, da betroffene Beschäftigungsgeber durch ein frühzeitiges Einschreiten gegen an sie gerichtete Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden können, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Implementierung interner Meldesysteme wirft auch eine Reihe arbeits- und personalvertretungsrechtlicher Themen auf. Hier erfahren Sie, wie Sie die neuen Vorgaben praxisnah und rechtssicher umsetzen können!
Anika Feger
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Dr. Alexander Insam, M.A.
Dr. Alexander Insam, M.A.
Anika Feger
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Abschlussdiskussion
Das FORUM Institut ist Sieger in der Kategorie "SonderAWARD: eLearning-Innovation"! Lesen Sie hier: https://www.forum-institut.de/e-learning-award-2022
Die Veranstaltung findet live und interaktiv über unseren Learning Space statt, in den die Zoom-Applikation integriert ist (keine Software-Installation erforderlich!)
Bitte kontaktieren Sie uns, wir bieten Ihnen gerne Alternativen für die Teilnahme an unserem Online-Seminar an.
Sie loggen sich unter https://members.forum-institut.de/login mit Ihrem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihrem Passwort in das Kundenportal ein. Bitte stellen Sie vor dem Veranstaltungstag sicher, dass Sie Zugang zum Kundenportal haben. Am Veranstaltungstag starten Sie im Kundenportal Ihre Online-Weiterbildung direkt in der jeweiligen Veranstaltung mit dem Button "Teilnehmen".
Die Dokumentation zur Veranstaltung und eventuelle zusätzliche Arbeitsunterlagen zum Ausdrucken stehen im Kundenportal spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung für Sie bereit. Bei einigen Seminaren folgen darüber hinaus Unterlagen im Nachgang (Workshop-Ergebnisse, etc.). Diese finden Sie nach Ihrer Teilnahme in Ihrem Kundenkonto zusammen mit Ihrem Zertifikat.
Sollte es bei der Einwahl zu Ihrer Online-Weiterbildung Schwierigkeiten geben, steht Ihnen unser Technik-Support unter der Telefonnummer 06221 500-535 zur Verfügung.
Note Gesamteindruck: April 2023
Note Unterlagen: APril 2023
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