2023-11-21 2023-11-21 , online online, 1.080,- € zzgl. MwSt. Anika Feger https://www.forum-institut.de/seminar/23113007-das-neue-hinweisgeberschutzgesetz/referenten/23/23_11/23113007-online-seminar-hinweisgeberschutzgesetz_feger-anika.jpg Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte am 12. Mai 2023 dem Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Erfahren Sie von unseren Arbeitsrechts-, Bankrechts- & Compliance-Experten, was Sie bei einer rechtssichere Umsetzung des HinSchG beachten müssen, nicht zuletzt, um Bußgelder zu vermeiden.

Themen
  • Gesetzgebungsstand, Anwendungsbereich, Zeitplan und Fristen
  • Anforderungen an Verpflichtete, Ausgestaltung von Meldekanälen, Einbindung von Ombudspersonen
  • Kommunikation des Hinweisgeberschutzsystems und mit Hinweisgebern
  • Arbeitsrechtliche Aspekte, Einbeziehung Betriebsrat, Anonymität und Datenschutz
  • Schutz von Whistleblowern, Sanktionen und Bußgelder
  • Umsetzungsempfehlungen, Fallbeispiele


Wer sollte teilnehmen?
Dieses Online-Seminar wendet sich an alle Fach- und Führungskräfte, die in die Implementierung des Hinweisgeberschutzsystems bei Finanz- und Wertpapierdienstleistern involviert sind, insbesondere an die neue Meldestelle, die Bereiche Vorstand und Geschäftsführung, Recht, Compliance, Revision, Meldewesen und Personal.
Ziel der Veranstaltung
Der Bundesrat hat am 12.05.23 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Das neue Gesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, soll einen wirksamen Schutz für Personen gewährleisten, die Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden melden und dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937), die den Hinweisgeberschutz in den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). Die finale Fassung beinhaltet u.a. Anpassungen in Bezug auf die Ausgestaltung der Meldekanäle, der Auswahl der Meldestelle (intern vs. extern) und des Bußgeldrahmens. Hinweisgeberschutzsysteme stellen einen wichtigen Baustein für ein Compliance-System dar, da betroffene Beschäftigungsgeber durch ein frühzeitiges Einschreiten gegen an sie gerichtete Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden können, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Implementierung interner Meldesysteme wirft auch eine Reihe arbeits- und personalvertretungsrechtlicher Themen auf. Hier erfahren Sie, wie Sie die neuen Vorgaben praxisnah und rechtssicher umsetzen können!
Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die final relevanten Anforderungen zur Implementierung des HinSchG.
  • Sie können sich mit unseren Compliance-, Rechts-, Arbeits-Rechts und Personal-Experten zu Ihren Herausforderungen in der Praxis austauschen und erhalten neue Lösungswege.
  • Am Ende des Seminars wissen Sie, was möglich ist und was nicht und erhalten Sicherheit in der rechtskonformen Umsetzung der Vorgaben.
  • Das Online-Seminar dient zum Nachweis der Sachkunde sowie zum Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO für Fachanwälte über 6 Stunden 30 Minuten.

23113007 Online-Seminar Hinweisgeberschutzgesetz

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Ihre Vorteile/Nutzen
  • Praxisnahe Umsetzung der neuen Vorgaben
  • Inkl. Musterorganisationsanweisung & Checkliste
  • Teilnehmernote April 2023: 1,4!
  • Ausführliche Unterlagen
  • e-Learning Award 2022!

Webcode 23113007

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Alles auf einen Blick

Termin

21.11.2023

21.11.2023

Zeitraum

09:00 bis 16:30 Uhr

09:00 bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsort

online

online

Gebühr
Ihre Kontaktperson

Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services

+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de

Details

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte am 12. Mai 2023 dem Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Erfahren Sie von unseren Arbeitsrechts-, Bankrechts- & Compliance-Experten, was Sie bei einer rechtssichere Umsetzung des HinSchG beachten müssen, nicht zuletzt, um Bußgelder zu vermeiden.

Themen

  • Gesetzgebungsstand, Anwendungsbereich, Zeitplan und Fristen
  • Anforderungen an Verpflichtete, Ausgestaltung von Meldekanälen, Einbindung von Ombudspersonen
  • Kommunikation des Hinweisgeberschutzsystems und mit Hinweisgebern
  • Arbeitsrechtliche Aspekte, Einbeziehung Betriebsrat, Anonymität und Datenschutz
  • Schutz von Whistleblowern, Sanktionen und Bußgelder
  • Umsetzungsempfehlungen, Fallbeispiele


Wer sollte teilnehmen?
Dieses Online-Seminar wendet sich an alle Fach- und Führungskräfte, die in die Implementierung des Hinweisgeberschutzsystems bei Finanz- und Wertpapierdienstleistern involviert sind, insbesondere an die neue Meldestelle, die Bereiche Vorstand und Geschäftsführung, Recht, Compliance, Revision, Meldewesen und Personal.

Ziel der Veranstaltung

Der Bundesrat hat am 12.05.23 dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Das neue Gesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, soll einen wirksamen Schutz für Personen gewährleisten, die Rechtsverstöße in Unternehmen und Behörden melden und dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937), die den Hinweisgeberschutz in den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). Die finale Fassung beinhaltet u.a. Anpassungen in Bezug auf die Ausgestaltung der Meldekanäle, der Auswahl der Meldestelle (intern vs. extern) und des Bußgeldrahmens. Hinweisgeberschutzsysteme stellen einen wichtigen Baustein für ein Compliance-System dar, da betroffene Beschäftigungsgeber durch ein frühzeitiges Einschreiten gegen an sie gerichtete Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden können, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Implementierung interner Meldesysteme wirft auch eine Reihe arbeits- und personalvertretungsrechtlicher Themen auf. Hier erfahren Sie, wie Sie die neuen Vorgaben praxisnah und rechtssicher umsetzen können!

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die final relevanten Anforderungen zur Implementierung des HinSchG.
  • Sie können sich mit unseren Compliance-, Rechts-, Arbeits-Rechts und Personal-Experten zu Ihren Herausforderungen in der Praxis austauschen und erhalten neue Lösungswege.
  • Am Ende des Seminars wissen Sie, was möglich ist und was nicht und erhalten Sicherheit in der rechtskonformen Umsetzung der Vorgaben.
  • Das Online-Seminar dient zum Nachweis der Sachkunde sowie zum Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO für Fachanwälte über 6 Stunden 30 Minuten.

Programm

09:00 bis 16:30 Uhr

Anika Feger

Gesetzgebungsstand
  • Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937
  • Gesetz vom 16. Dezember 2022/ Beschlussempfehlung des Vermittlungs-ausschusses vom 9. Mai 2023
  • Anwendungsbereich
  • Verpflichteter Personenkreis, privater und öffentlicher Sektor
  • Schnittstellen zu anderen Gesetzen
  • Zeitplan und Fristen

Anika Feger

Anforderungen an Verpflichtete und die Ausgestaltung von Meldekanälen
  • Interne und externe Meldestellen
  • Arten der Einrichtung interner Meldekanäle
  • Anforderungen an die Meldekanäle
  • Kommunikation eines neuen Hinweisgeberschutzsystems
  • Möglichkeit der Einbindung von Ombudspersonen
  • Umgang mit Meldungen und Folgemaßnahmen

Dr. Alexander Insam, M.A.

Arbeitsrechtliche Aspekte
  • Dringende arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem HinSchG, der Hinweisgeberstelle, dem Hinweisgeber-system, Umgang mit Hinweisgebern
  • Mitbestimmungspflichten, Kündigungsschutzklauseln, interne Untersuchungen, prozessuale Folgen in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Dr. Alexander Insam, M.A.

Einbeziehung Betriebsrat, Anonymität und Datenschutz
  • Einbeziehung des Betriebsrats bei der Implementierung der Meldestelle, der Ausgestaltung und Ergreifung von Folgemaßnahmen bei Meldeeingang
  • Anonymität der hinweisgebenden Person und Vertraulichkeit
  • Datenschutz
  • Dokumentation

Anika Feger

Schutz von Whistleblowern und Sanktionen
  • Geschütztes Verhalten (keine vorsätzlichen o. grob fahrlässigen Falschmeldungen, Schadensersatzpflicht)
  • 3-Stufiger Eskalationsprozess (interne und externe Meldung und Offenlegung als ultima ratio)
  • Schutz vor Repressalien, prozessrechtliche Besonderheiten (Beweislastumkehr)
  • Beschlagnahme von Informationen zur Meldung
  • Sanktionen/Bußgelder

Anika Feger

Umsetzungsempfehlungen
  • Praxisfälle
  • Kommunikation mit Hinweisgebern
  • Abschließende Umsetzungsempfehlungen

Abschlussdiskussion


Weitere Infos

e-Learning Award 2022

Das FORUM Institut ist Sieger in der Kategorie "SonderAWARD: eLearning-Innovation"! Lesen Sie hier: https://www.forum-institut.de/e-learning-award-2022

LIVE-Online-Seminar - so funktioniert es

Die Veranstaltung findet live und interaktiv über unseren Learning Space statt, in den die Zoom-Applikation integriert ist (keine Software-Installation erforderlich!)

Keine ZOOM-Berechtigung?

Bitte kontaktieren Sie uns, wir bieten Ihnen gerne Alternativen für die Teilnahme an unserem Online-Seminar an.

Zugangsdaten und Einwahl

Sie loggen sich unter https://members.forum-institut.de/login mit Ihrem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihrem Passwort in das Kundenportal ein. Bitte stellen Sie vor dem Veranstaltungstag sicher, dass Sie Zugang zum Kundenportal haben. Am Veranstaltungstag starten Sie im Kundenportal Ihre Online-Weiterbildung direkt in der jeweiligen Veranstaltung mit dem Button "Teilnehmen".

Dokumentation, Arbeitsunterlagen und Zertifikat

Die Dokumentation zur Veranstaltung und eventuelle zusätzliche Arbeitsunterlagen zum Ausdrucken stehen im Kundenportal spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung für Sie bereit. Bei einigen Seminaren folgen darüber hinaus Unterlagen im Nachgang (Workshop-Ergebnisse, etc.). Diese finden Sie nach Ihrer Teilnahme in Ihrem Kundenkonto zusammen mit Ihrem Zertifikat.

Benötigte Technik

  • Wir empfehlen den Browser Microsoft Edge in der aktuellen Version. Für Windows User ist auch Google Chrome möglich.
  • Sie benötigen eine stabile Internetverbindung. Verwenden Sie bitte keine VPN-Verbindung.
  • Überprüfen Sie bitte vorab, ob Ihr Mikrofon beziehungsweise Ihr Headset und Ihre Kamera funktionsfähig sind.

Technik-Support

Sollte es bei der Einwahl zu Ihrer Online-Weiterbildung Schwierigkeiten geben, steht Ihnen unser Technik-Support unter der Telefonnummer 06221 500-535 zur Verfügung.

PreMeeting & Technik-Test

Unseren Learning Space kennenlernen und Sicherheit gewinnen: Sie können kostenlos an einem unserer PreMeetings teilnehmen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine und Zugangsdaten zu unseren PreMeetings finden Sie in Ihrem Kundenkonto. Es ist ein unverbindliches Angebot für alle Kunden und keine Voraussetzung für Ihre Teilnahme. Sollte kein Termin eines PreMeetings für Sie passen, Sie jedoch einen Technik-Check vorab wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

Das zeichnet diese Veranstaltung aus

Note Gesamteindruck: April 2023

Note Unterlagen: APril 2023

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