Anika Feger
Certified Compliance Professional (CCP), Rechtsanwältin, Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE, Bielefeld
Anika Feger ist Inhaberin des Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE, wie auch Geschäftsführerin der Compliance Project Office GmbH jeweils mit dem Schwerpunkt auf die Beratung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur aufsichtsrechtskonformen Umsetzung regulatorischer Anforderungen in die Prozesse. Anika Feger verfügt außerdem über eine langjährige Berufserfahrung als Compliance- und Geldwäschebeauftragte sowie Justiziarin zum Bank- und Kapitalmarktrecht und war u.a. für eine deutsche Großbank sowie verschie- dene Privat- und Genossenschaftsbanken tätig.
Dr. Alexander Insam, M.A.
Partner, Rechtsanwalt, Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht, GSK Stockmann, Frankfurt am Main
Dr. Alexander Insam leitet ein auf nachhaltiges Arbeits- und Vergütungsrecht spezialisiertes Anwaltsteam. Er berät Mandanten vor allem zur Gestaltung von Vergütungssystemen sowie Aufsichtsräte zu Fragen der Vorstandsverträge und Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beratung zu flexiblen Arbeitszeitmodellen und mobiler Arbeit. Schließlich ist Dr. Insam auch als Mediator und Einigungsstellenvorsitzender in innerbetrieblichen Konflikten, in Konflikten mit Gewerkschaften oder Gesellschafterstreitigkeiten tätig.
Nähere Informationen finden Sie hier.
26.04.2023
26.04.2023
09:00 bis 16:30 Uhr
online
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Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation zum Download und ein Teilnahmezertifikat, das den Anforderungen gem. § 15 FAO entspricht.
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation zum Download und ein Teilnahmezertifikat, das den Anforderungen gem. § 15 FAO entspricht.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Am 10.2.23 hat der Bundesrat das geplante Hinweisgeberschutzgesetz gestoppt. Die Bundesregierung kann nun entweder den Vermittlungsausschuss anrufen oder einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen, der nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Erfahren Sie von unseren Rechts-Experten, was Sie für einen rechtssichere Vorbereitung zur Umsetzung des HinSchG beachten müssen.
Am 27. Juli 2021 hat die Bundesregierung ihren Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht. Das Gesetz soll einen wirksamen Schutz für Personen gewährleisten, die Rechtsverstöße in beschäftigte Unternehmen und Behörden melden, und dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937), die den Hinweisgeberschutz in den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht.
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Datenbereitstellungsdienste und Börsenträger haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). Hinweisgeberschutzsysteme stellen einen wichtigen Baustein für ein Compliance-System dar, da betroffene Beschäftigungsgeber durch ein frühzeitiges Einschreiten gegen sie gerichtete Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden können, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Implementierung interner Meldesysteme wirft auch eine Reihe arbeits- und personalvertretungsrechtlicher Themen auf.
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die neuen Vorgaben praxisnah und rechtssicher umsetzen können, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung interner Meldestellen, der Ausgestaltung von Meldekanälen, die Möglichkeiten der Einbindung von Ombudspersonen und die arbeitsrechtlichen Aspekte.
Anika Feger
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Dr. Thorsten Christoffer
Dr. Thorsten Christoffer
Anika Feger
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Gesamtnote aller Bewertungen aus 2022
von 5 Sternen auf Trustpilot.de = Hervorragend
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