2023-04-26 2023-04-26 , online online, 1.080,- € zzgl. MwSt. Anika Feger https://www.forum-institut.de/seminar/23043003-das-neue-hinweisgeberschutzgesetz/referenten/23/23_04/23043003-online-seminar-hinweisgeberschutzgesetz_feger-anika.jpg Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Am 10.2.23 hat der Bundesrat das geplante Hinweisgeberschutzgesetz gestoppt. Die Bundesregierung kann nun entweder den Vermittlungsausschuss anrufen oder einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen, der nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Erfahren Sie von unseren Rechts-Experten, was Sie für einen rechtssichere Vorbereitung zur Umsetzung des HinSchG beachten müssen.

Themen
  • Gesetzgebungsstand, Anwendungsbereich, Zeitplan und Fristen
  • Anforderungen an Verpflichtete, Ausgestaltung von Meldekanälen, Einbindung von Ombudspersonen
  • Kommunikation des Hinweisgeberschutzsystems und mit Hinweisgebern
  • Arbeitsrechtliche Aspekte, Einbeziehung Betriebsrat, Anonymität und Datenschutz
  • Schutz von Whistleblowern, Sanktionen und Bußgelder
  • Umsetzungsempfehlungen, Fallbeispiele


Wer sollte teilnehmen?
Dieses Online-Seminar wendet sich an alle Fach- und Führungskräfte, die in die Implementierung des Hinweisgeberschutzsystems bei Finanz- und Wertpapierdienstleistern involviert sind, insbesondere an die neue Meldestelle, die Bereiche Vorstand und Geschäftsführung, Recht, Compliance, Revision, Meldewesen und Personal.
Ziel der Veranstaltung
Am 27. Juli 2021 hat die Bundesregierung ihren Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht. Das Gesetz soll einen wirksamen Schutz für Personen gewährleisten, die Rechtsverstöße in beschäftigte Unternehmen und Behörden melden, und dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937), die den Hinweisgeberschutz in den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht.

Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Datenbereitstellungsdienste und Börsenträger haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). Hinweisgeberschutzsysteme stellen einen wichtigen Baustein für ein Compliance-System dar, da betroffene Beschäftigungsgeber durch ein frühzeitiges Einschreiten gegen sie gerichtete Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden können, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Implementierung interner Meldesysteme wirft auch eine Reihe arbeits- und personalvertretungsrechtlicher Themen auf.

In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die neuen Vorgaben praxisnah und rechtssicher umsetzen können, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung interner Meldestellen, der Ausgestaltung von Meldekanälen, die Möglichkeiten der Einbindung von Ombudspersonen und die arbeitsrechtlichen Aspekte.
Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die aktuell relevanten Anforderungen zur Implementierung des HinSchG.
  • Sie können sich mit unseren Compliance-, Rechts-, Arbeits-Rechts und Personal-Experten zu Ihren Herausforderungen in der Praxis austauschen und erhalten neue Lösungswege.
  • Am Ende des Seminars wissen Sie, was möglich ist und was nicht und erhalten Sicherheit in der aufsichtsrechtkonformen Umsetzung der Vorgaben.
  • Das Online-Seminar dient zum Nachweis der Sachkunde sowie zum Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO für Fachanwälte über 6 Stunden 30 Minuten.

23043003 Online-Seminar Hinweisgeberschutzgesetz

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Ihre Vorteile/Nutzen
  • Praxisnahe Umsetzung der neuen Vorgaben
  • Inkl. Musterorganisationsanweisung & Checkliste
  • Top-Experten
  • Ausführliche Unterlagen
  • e-Learning Award 2022!

Webcode 23043003

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Alles auf einen Blick

Termin

26.04.2023

26.04.2023

Zeitraum

09:00 bis 16:30 Uhr

09:00 bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsort

online

online

Gebühr
Ihre Kontaktperson

Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services

+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de

Details

Am 10.2.23 hat der Bundesrat das geplante Hinweisgeberschutzgesetz gestoppt. Die Bundesregierung kann nun entweder den Vermittlungsausschuss anrufen oder einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen, der nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Erfahren Sie von unseren Rechts-Experten, was Sie für einen rechtssichere Vorbereitung zur Umsetzung des HinSchG beachten müssen.

Themen
  • Gesetzgebungsstand, Anwendungsbereich, Zeitplan und Fristen
  • Anforderungen an Verpflichtete, Ausgestaltung von Meldekanälen, Einbindung von Ombudspersonen
  • Kommunikation des Hinweisgeberschutzsystems und mit Hinweisgebern
  • Arbeitsrechtliche Aspekte, Einbeziehung Betriebsrat, Anonymität und Datenschutz
  • Schutz von Whistleblowern, Sanktionen und Bußgelder
  • Umsetzungsempfehlungen, Fallbeispiele


Wer sollte teilnehmen?
Dieses Online-Seminar wendet sich an alle Fach- und Führungskräfte, die in die Implementierung des Hinweisgeberschutzsystems bei Finanz- und Wertpapierdienstleistern involviert sind, insbesondere an die neue Meldestelle, die Bereiche Vorstand und Geschäftsführung, Recht, Compliance, Revision, Meldewesen und Personal.
Ziel der Veranstaltung

Am 27. Juli 2021 hat die Bundesregierung ihren Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht. Das Gesetz soll einen wirksamen Schutz für Personen gewährleisten, die Rechtsverstöße in beschäftigte Unternehmen und Behörden melden, und dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937), die den Hinweisgeberschutz in den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht.

Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Datenbereitstellungsdienste und Börsenträger haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). Hinweisgeberschutzsysteme stellen einen wichtigen Baustein für ein Compliance-System dar, da betroffene Beschäftigungsgeber durch ein frühzeitiges Einschreiten gegen sie gerichtete Haftungsansprüche und Reputationsschäden vermeiden können, die mit einer späteren externen Aufdeckung möglicherweise verbunden wären. Das kommende Hinweisgeberschutzgesetz sowie die Implementierung interner Meldesysteme wirft auch eine Reihe arbeits- und personalvertretungsrechtlicher Themen auf.

In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die neuen Vorgaben praxisnah und rechtssicher umsetzen können, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung interner Meldestellen, der Ausgestaltung von Meldekanälen, die Möglichkeiten der Einbindung von Ombudspersonen und die arbeitsrechtlichen Aspekte.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die aktuell relevanten Anforderungen zur Implementierung des HinSchG.
  • Sie können sich mit unseren Compliance-, Rechts-, Arbeits-Rechts und Personal-Experten zu Ihren Herausforderungen in der Praxis austauschen und erhalten neue Lösungswege.
  • Am Ende des Seminars wissen Sie, was möglich ist und was nicht und erhalten Sicherheit in der aufsichtsrechtkonformen Umsetzung der Vorgaben.
  • Das Online-Seminar dient zum Nachweis der Sachkunde sowie zum Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO für Fachanwälte über 6 Stunden 30 Minuten.

Programm

09:00 bis 16:30 Uhr

Anika Feger

Gesetzgebungsstand
  • Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937
  • Gesetzesentwurf vom 27.07.2022
  • Anwendungsbereich
  • Verpflichteter Personenkreis, privater und öffentlicher Sektor
  • Schnittstellen zu anderen Gesetzen
  • Zeitplan und Fristen

Anika Feger

Anforderungen an Verpflichtete und die Ausgestaltung von Meldekanälen
  • Interne und externe Meldekanäle
  • Arten der Einrichtung interner Meldestellen
  • Anforderungen an die Meldekanäle
  • Kommunikation eines neuen Hinweisgeberschutzsystems
  • Möglichkeit der Einbindung von Ombudspersonen
  • Umgang mit Meldungen und Folgemaßnahmen

Dr. Thorsten Christoffer

Arbeitsrechtliche Aspekte
  • Dringende arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem HinSchG, der Hinweisgeberstelle, dem Hinweisgebersystem, dem Umgang mit Hinweisgebern
  • Mitbestimmungspflichten, Kündigungsschutzklauseln, interne Untersuchungen, prozessuale Folgen in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Dr. Thorsten Christoffer

Einbeziehung Betriebsrat, Anonymität und Datenschutz
  • Einbeziehung des Betriebsrats bei der Implementierung der Meldestelle, der Ausgestaltung und Ergreifung von Folgemaßnahmen bei Meldeeingang
  • Anonymität der hinweisgebenden Person und Vertraulichkeit
  • Datenschutz
  • Dokumentation

Anika Feger

Schutz von Whistleblowern und Sanktionen
  • Geschütztes Verhalten (keine vorsätzlichen o. grob fahrlässigen Falschmeldungen, Schadensersatzpflicht)
  • 3-Stufiger Eskalationsprozess (interne und externe Meldung und Offenlegung als ultima ratio)
  • Schutz vor Repressalien, prozessrechtliche Besonderheiten (Beweislastumkehr)
  • Beschlagnahme von Informationen zur Meldung
  • Sanktionen/Bußgelder

Anika Feger

Umsetzungsempfehlungen
  • Praxisfälle
  • Kommunikation mit Hinweisgebern
  • Abschließende Umsetzungsempfehlungen

Weitere Infos

Welche Anforderungen werden für eine Online-Teilnahme benötigt?

Die Online-Seminare/Webcasts finden im Internet, live und interaktiv statt.

  • Sie benötigen einen internetfähigen PC, Notebook Tablet oder Smartphone und eine stabile Internetverbindung.
  • Internet-Explorer ab Version 8.0, Mozilla Firefox oder Google Chrome funktionieren gut.
  • Zur Übertragung des Tons benötigen Sie Headset, Lautsprecher oder Telefon.
  • Zoom unterstützt neben allen gängigen PC-Mikrofonen oder Lautsprechern auch die Einwahl über das Telefon.
  • Für die Teilnahme über mobile Endgeräte empfehlen wir die Zoom-App.
  • Ein Technik-Check ist im Voraus durchführbar unter: https://zoom.us/test

ZOOM-Nutzung

Sie haben keine ZOOM-Berechtigung? Dürfen oder möchten Zoom nicht nutzen und könnten deshalb nicht online teilnehmen? Wir bieten alternative Streams über youtube oder vimeo. Melden Sie sich bitte frühzeitig bei mir für weitere Informationen und den technischen Ablauf.

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Das FORUM Institut ist Sieger in der Kategorie "SonderAWARD: eLearning-Innovation"! Lesen Sie hier: https://www.forum-institut.de/e-learning-award-2022

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