Dr. Michael Böhm
Rechtsanwalt, Geschäftsführer, HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf
Dr. Michael Böhm ist seit Januar 2011 Geschäftsführer von HSBC Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Düsseldorf. Zuvor war er stellv. Leiter des Geschäftsleitungssekretariat und Leiter Kapitalmarktrecht von HSBC Trinkaus & Burkhardt, wo er seit 1998 - zunächst als Rechtsanwalt und Syndikus - tätig war. Dr. Michael Böhm ist Gründungsmitglied der AG Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein, Berlin und Lehrbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für Bank- und Investmentrecht.
David Eckner, LL.M. (KCL), EMBA (Quantic)
Counsel, Structuring & Products, Chartered Investment Germany GmbH, Düsseldorf
David Eckner ist Counsel im Geschäftsbereich Structuring & Products der Chartered Investment Germany GmbH in Düsseldorf. Zuvor war er Rechtsanwalt im Beratungsfeld Asset Management & Investmentfonds von deutschen Großkanzleien sowie Abteilungsdirektor (Sales Manager) im Private Banking einer internationalen Bank. David Eckner ist Lehrbeauftragter im In- und Ausland sowie Autor regelmäßig erscheinender Fachbeiträge, insbesondere Co-Herausgeber eines Kommentars zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).
23.02.2024
23.02.2024
09:00 - 16:30 Uhr
online
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Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine elektronische Dokumentation zum Download und ein Weiterbildungszertifikat.
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine elektronische Dokumentation zum Download und ein Weiterbildungszertifikat.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Das WpIG trat am 26.6.2021 in Kraft. Die umfassenden Konsultationsverfahren sind immer noch im Gange. Erfahren Sie von unseren WpIG-Experten den aktuellen Stand der Regulatorik, die nächsten Regulierungsschritte sowie die bereits gewonnenen Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Regelungen - von der Zulassung, den notwengigen Anzeigen und Meldungen bis zum Tagesgeschäft!
Am 26.06.21 trat das neue Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) in Kraft, das die Investment-Firm-Directive (IFD) in deutsches Recht umsetzt. Das WpIG bringt für die betroffenen Unternehmen ein neues Aufsichtsregime und damit auch neue Herausforderungen mit sich. Erstmals entsteht ein speziell auf die Risikoprofile von Wertpapierinstituten zugeschnittener Regulierungsrahmen gemäß WpIG, IFR und nationalen Verordnungen.
Die Herauslösung der Beaufsichtigung über Wertpapierinstitute aus dem KWG und die neben dem WpIG unmittelbar anwendbaren Verordnungen (IFR und nationale Verordnungen) der BaFin sowie zahlreiche Level 2- Maßnahmen der EBA und ESMA haben trotz einiger Proportionalitätserwägungen die Komplexität für alle Akteure deutlich erhöht.
Insbesondere mittlere Wertpapierinstitute sind vor allem von den neuen Anforderungen an die Eigenmittel, Liquidität und Internal Governance (mit Fokus Vergütungspolitik) sowie an das Risikomanagement und Melde-/Anzeigewesen betroffen. Auch kleine Wertpapierinstitute sowie neue Marktteilnehmer müssen die Vorgaben zum WpIG umsetzen. Nicht zuletzt weil die Konsultationen zu entscheidenden Rechtsakten
auf nationaler wie europäischer Ebene andauern, bleibt die Umsetzung der Vorgaben des WpIG und der IFR herausfordernd.
Erfahren Sie von den Herausgebern des künftigen Kommentars zu WpIG/IFR mehr zur Anwendung, den regulatorischen Neuerungen und den Erfahrungen des Aufsichtsregimes für Wertpapierinstitute.
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Note Gesamteindruck: 2021
Note Organisation und Online-Betreuung: 2021
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