Paul Bernd Wittnebel
Stv. Leiter Compliance, Sparkasse Krefeld, Krefeld
Paul Bernd Wittnebel, stv. Leiter Compliance bei der Sparkasse Krefeld, ist seit mehr als 25 Jahren im Wertpapiergeschäft aktiv und beschäftigt sich seit 1994 mit dem Thema Compliance, davon viele Jahre als Compliance-Beauftragter bzw. Leiter WpHG-Compliance. Herr Wittnebel gehört dem Prüfungsgremium für angehende Compliance-Beauftragte der Sparkassenorganisation an und hat Aufsätze zu verschiedenen Compliance-Themen publiziert. Er ist seit Jahren als Referent zu Compliance-Themen und für die Vermittlung von Fachwissen zu Finanzinstrumenten tätig.
Nimet Yildiz-Stumpf
Syndikusrechtsanwältin und Certified Compliance Professional (CCP), Stv. Compliance-Beauftragte, Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG, Frankfurt am Main
Frau Yildiz-Stumpf ist seit 2007 auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig und arbeitete als Rechtsanwältin in verschiedenen Kanzleien und Inhouse als Syndikusrechtsanwältin. 2011 wechselte sie zur Kapitalmarkt-Compliance-Abteilung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale. Seit 2021 ist sie in der Compliance-Einheit der Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG schwerpunktmäßig für das Thema WpHG-Compliance zuständig. Sie verfügt über langjährige Berufserfahrung bei der aufsichtsrechtskonformen Umsetzung von regulatorischen Anforderungen und der Einführung von Compliance-konformen Prozessen.
08.05.2023
08.05.2023
online
online
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet eine hochwertige Dokumentation zum Download und eine Teilnahmebestätigung.
Veranstaltung - 1.080,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet eine hochwertige Dokumentation zum Download und eine Teilnahmebestätigung.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Am 10. Juni 2021 hat die BaFin einen neuen Leitfaden zu den Publizitätspflichen veröffentlicht. Rechts- und Praxisfragen zu Insiderhandel, Marktmanipulation, Ad-hoc-Publizität und Best Practice-Compliance, das bietet Ihnen dieses Online-Seminar, inklusive aktueller Praxisfälle (Wirecard, Union Investment, Meme Stocks).
Marktmanipulation und Insiderhandel stellen eine der größten Gefahren für einen transparenten Wertpapierhandel dar.
Die BaFin hat die Sanktionen seit Inkrafttreten des MAR-Regimes deutlich erhöht. In 2022 wurde eine Rekord-Haftstrafe wegen Insidervergehen in Deutschland erteilt.
Entscheidungen über die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung erfordern ein hocheffizient funktionierendes ComplianceSystem. Falsche Ad-hoc-Mitteilungen können sogar den Vorwurf der Marktmanipulation begründen. Die BaFin wendet die aktualisierten ESMA-Leitlinien uneingeschränkt an, über die Auswirkung wird aktuell noch heftig diskutiert. Erarbeiten Sie mit den Referierenden anhand aktueller Praxisfälle konkrete Hinweise, wie die aktuellen Organisationsanforderungen für Emittenten und Berater aussehen.
Sie benötigen einen internetfähigen PC, Notebook Tablet oder Smartphone. Eine stabile Internetverbindung. Internet-Explorer ab Version 8.0, Mozilla Firefox oder Google Chrome funktionieren gut.
Zur Übertragung des Tons benötigen Sie Headset, Lautsprecher oder Telefon. Sie können im Vorfeld einen Technik-Check unter: https://zoom.us/test
Sie haben keine ZOOM-Berechtigung? Dürfen oder möchten Zoom nicht nutzen und könnten deshalb nicht online teilnehmen? Es gibt eine Lösung: Wir bieten alternative Streams über youtube oder/und vimeo. Melden Sie sich gern bei mir für weitere Informationen.
Die BaFin veröffentlicht ein Modul zu Regelungen aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung
Grund der Überarbeitung waren Änderungen, die die MAR und Rechtsprechung mit sich gebracht haben. Im Vergleich zur Konsultation (vgl. FSNews 8/2019) wurden in den Kapiteln Ad-hoc-Publizität und Insiderhandelsverbote, Eigengeschäfte von Führungskräften, Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen sowie Insider-listen FAQs der BaFin in Form von Beispielsfällen integriert. Zudem wurde die Rechtsprechung des BGH aus dem Beschluss vom 23. April 2013 II ZB 7/09 zur Bewertung von Zwischenschritten als Insiderinformation in Bezug auf das Kursbeeinflussungspotenzial künftiger Ereignisse in den Leitfaden aufgenommen. Die Änderungen sind am 22. April 2020 in Kraft getreten.
Folgende Fragen sollten Sie sich in diesem Zusammenhang stellen: Welche Mandate in anderen Unternehmen (auch: Stiftungen, Verbände, Vereine, Investmentclubs, Betreuungen) werden durch MA wahrgenommen? Können aus diesen Mandaten Interessenkonflikte bzw. compliance-relevante Informationsflüsse resultieren? Sind in der Kundschaft Personen / Unternehmen vorhanden, welche zu Finanzinstrumenten publizieren oder beraten? Haben einzelne Kunden / Gruppen von Kunden einen Markteinfluss auf Underlyings von Finanzinstrumenten, welcher geeignet ist, Preisveränderungen herbeizuführen? Sind auch die Finanzinstrumente untersucht worden, welche nicht im Depot verwahrt werden? Sind weitere Informationen vorhanden, welche Einfluss auf den Kurs von Finanzinstrumenten haben könnten?
Bei Wash Trades kauft und verkauft ein Investor gleichzeitig beispielsweise Aktien oder ein anderes Finanzinstrument. Zu einem Wechsel des wirtschaftlichen Eigentums kommt es dabei nicht. Derartige Transaktionen vermitteln den Eindruck, dass der Preis sich jeweils unabhängig aufgrund von Angebot und Nachfrage frei gebildet hat. Durch Wash Trades können andere Marktteilnehmer in die Irre geführt werden. Als Form der Marktmanipulation sind sie daher verboten.
Das Kapitalmarktrecht bleibt ein dynamisches Rechtsgebiet und diese Dynamik betrifft insbesondere auch den Bereich der Sanktionen. In der Praxis stellen sich regelmäßig neue Fragen. Um sie fundiert zu beantworten, ist Hintergrundwissen nötig. Das lieferte dieses Seminar. Die in der Praxis oftmals unterschätzte Marktmissbrauchsverordnung kann in der täglichen Orderausführung schnell zu einem Bußgeldverfahren der BaFin führen.Das Seminar soll den Blick für die problematischen Sachverhalte schärfen und auf etwaige Verfahren vorbereiten. Ein Verfahren wegen marktmissbräuchlichem Verhalten (z.B. durch zufällige zeitnahe Kauf- und Verkaufsorder) ist schneller eröffnet als gedacht. Das Seminar soll somit auch für die insoweit praktisch relevantenTatbestände sensibilisieren.
Sachkunde-Nachweis:
Kenntnisse der MAR gehören zum Sachkundenachweis von Anlageberater, Vertriebsmitarbeiter, Finanzportfolioverwalter, und Vertriebs-Beauftragten sowie der Compliance-Beauftragten.
Das Seminar dient als Baustein zur Erlangung und Aufrechterhaltung der (jährlichen) Sachkunde nach WpHG-MaAnzV
Die BaFin hebt den Schwellenwert für Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors’ Dealings) ab 1. Januar 20 20 an. Die Aufsicht erlässt dazu eine Allgemeinverfügung. Danach müssen Führungskräfte vom 1. Januar 2020 an derartige Geschäfte erst melden, wenn diese innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro erreichen. Bisher liegt der Schwellenwert laut Artikel 19 Absatz 9 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) bei 5.000 Euro.
Bußgeldverfahren der Wertpapieraufsicht der BaFin werden zunehmend einvernehmlich im Rahmen einer Verständigung (Settlement) abgeschlossen. Dabei profitieren Betroffene davon, dass das Bußgeld um bis zu 30 Prozent geringer ausfallen kann. Außerdem beschleunigen Settlements den Abschluss von Verfahren. Beim Settlement gelten rechtsstaatliche Grundsätze. Das Unternehmen muss die Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen haben. Sie muss vorwerfbar und nachweisbar sein. Der Betroffene muss zudem den ihm zur Last gelegten Sachverhalt anerkennen und die Geldbuße akzeptieren das heißt: ohne Geständnis kein Settlement. Ein anderer Grundsatz lautet, dass die BaFin beim Settlement nicht mit den Betroffenen handelt. Die wesentlichen Voraussetzungen hat die BaFin in einem Merkblatt zusammengefasst.
Auf Ihrer Homepage informiert die BaFin in ihrern FAQ regelmässig über Änderungen in der aufsichtlichen Praxis durch Corona. Dort ist zu lesen: Bei den Verhaltens- und Informationspflichten im Wertpapiergeschäft wird die BaFin Verstöße bis auf Weiteres nicht verfolgen, die etwa bei Wertpapierdienstleistungen auftreten, die aus dem Homeoffice erbracht werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass etwaige Dokumentations- oder Informationslücken geeignet geschlossen und die Kunden hierüber informiert werden.
Das FORUM Institut ist Sieger in der Kategorie "SonderAWARD: eLearning-Innovation"! Lesen Sie hier: https://www.forum-institut.de/e-learning-award-2022
Note Gesamteindruck und Inhalt: November 2022
Note Organisation: November 2022
Die Konfiguration der EDV-Monitoring-Systeme gehört zu den Sicherungssystemen nach GwG und ist somit eine originäre Aufg...
Die Konfiguration der EDV-Monitoring-Systeme gehört zu den Sicherungssystemen nach GwG und ist somit eine originäre Aufg...
Umfassend, praxisnah, intensiv... und mit einmaliger Atmosphäre - das ist die Praxistagung Geldwäsche 2023 in Berlin. ...
In diesem Online-Seminar erfahren Sie, welche aktuellen regulatorischen Anforderungen berücksichtigt werden müssen und ...
Das Seminar gibt Ihnen einen umfassenden Einblick sowohl in die gesetzlichen als auch die aufsichtsrechtlichen Pflichten...
Wir möchten die Papierflut reduzieren - dürfen wir Sie per Mail informieren? Schreiben Sie an j.welz@forum-institut.de!
DetailsDie Vermittlung der Inhalte, die Vertiefung der Themen auch anhand von Praxisbeispielen war sehr gut und hilfreich für die Adation an die eigene Situation.
Das Seminar gibt einen guten Kurzüberblick über die Thematik und ist als Update und Auffrischung gut geeignet.
Besonders der Austausch mit den Referenten und die gezeigten Praxisfälle waren für mich zielführend.
Ich wollte mein Wissen im Bereich WpHG-Compliance vertiefen. Im Rahmen des Seminars konnte ich meine Kenntnisse festigen und erweitern, meine Erwartungen wurden somit erfüllt.
Die Vortragsweise von Herrn Wittnebel hat mir besonders zugesagt. Meiner Meinung nach gestaltet er auch vermeintlich trockene Inhalte sehr interessant.